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Autoverkauf: Käufer zahlt an - kann plötzlich nicht den Gesamtbetrag zahlen..

Themenstarteram 15. April 2013 um 18:39

Hallo!

Ich habe schon einiges zu dem Thema gelesen aber wollte trotzdem noch einmal spezifisch nachfragen...

 

Folgendes Szenario:

Ich will mien Auto verkaufen, habe einen Interessenten gefunden und dieser sicherte mit über Tage hinweg zu den Wagen zu 1000% zu kaufen. Er müsse nur warten bis sein Geld überwiesen wird aber dann kommt er sofort und Kauft den Wagen.

 

Da ich aber eine Sicherheit haben wollte das er den Wagen wirklich nimmt habe ich eine Anzahlung von ihm verlang, am Wochenende hat er mir auch die 200e Anzahlung übergeben.

Heute bekomme ich dann die Nachricht das er das Geld doch nicht bekommt und will jetzt die Anzahlung zurück.

Ich habe Nein gesagt, habe ihm Gesagt das er bis Freitag Zeit hat das Geld zu besorgen andernfalls ist das Geschäft hinfällig und die Anzahlung wird als Schadensersatz einbehalten, da ich für den Wagen noch zwei weitere Interesenten hatte und ich diese am Tag der Anzahlung sofort abgesagt habe, sowie den Wagen aus dem Internet genommen habe.

 

Ich habe mich bereits auch schon ein wenig belesen zu dem Thema und herausgefunden dass ich 20 % der Kaufsumme geltend machen könnte, das wären bei einem Kaufpreis von 2800 € eine Summe von 580€ die ich von Ihm fordern könnte.

Ich belasse es aber bei den 200€ da ich ja jetzt nicht ein vollkommenes Arschloch bin. Aber die 200€ finde ich als Entschädigung angemessen, zumal ich bereits einem Händler, bei dem ich mein neues Auto kaufen wollte bereits meine mündliche Zusage gegeben habe...

 

Finde es sehr schade und hätte auch nie gedacht dass ich mal in solche eine Situation komme aber ich finde bei Tagelangen versprechungen das er den Wagen 10000% tig nimmt und jetzt sowas...da platzt mir der hals...

Ich vermute eher dass der Kaufer vlt. ein besseres Angebot bekommen hat und nun sein Geld für den anderen Wagen haben will- kann ich ihm zwar nicht beweisen aber egal..

 

Letzten endes habe ich doch das Recht auf meiner Seite, das besagen jedenfalls einige Artikel und ähnliche Forenthemen...

 

Was agt ihr dazu?

LG

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3 Antworten

hast Du einen schriftlichen Kaufvertrag in dem die 200 Euro als Anzahlung drinstehen?

Themenstarteram 15. April 2013 um 18:58

Wir haben es schriftlich fixiert dass er 200€ anzahlung geleistet hat und noch 2600€ offen sind.

 

Davon abgesehen ist es im grunde egal ob der vertrag schriftlich oder mündlich fixiert worden ist.

Eine Anzahlung stellt ja auch die Willenserklärung dar den Wagen zu kaufen also ist der Kauf insofern bereits vollzogen worden. Da ich den wagen ja auch aus dem netz genommen habe

Das 'Arschloch' ist ja wohl der andere. Als erwachsener, voll geschäftsfähiger Mensch muss man wissen worauf man sich einlässt.

Dein Käufer befindet sich im Abnahmeverzug. Wenn ihr den Vertrag nicht wieder aufhebt - durch eine wie auch immer geartete, neue Vereinbarung - musst du ihm eine Nachfrist zur Abnahme setzen und Selbsthilfeverkauf androhen. Erst wenn die Frist erfolglos verstrichen ist, darfst du das Auto weiterverkaufen. Wenn du weniger erlöst, darf die Differenz dein Käufer zahlen, wenn du mehr bekommst, ist der Mehrerlös deiner. Du hast alle Trümpfe in der Hand und für den Käufer könnte das teuer werden.

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