Autoverkauf in Österreich - Käufer meldet Ansprüche
Hallo bin neu hier 🙂
Hätte damal eine Frage,
Habe gestern ein Auto verkauft um 3.200 und habe dem Käufer die Mängeln gesagt die ich wusste, und ihn mit meine Kennzeichen fahren lassen damit er es dann abmeldet und bei ihn zuhause anmeldet …
So ich habe ihn alles erzählt was ich wusste und das ich auch ein sensor getauscht habe aber er dennoch manchmal in Notlauf kommt und das beim fahren das Lenkrad manchmal ruckelt.., ich meinte weil man eben die Reifen wuchten müsste.., aber er war dennoch überzeugt ..
Am nächsten Tag ist er mit dem Auto in einer Fach Werkstätte gefahren um zu schauen was es noch sein kann. Die Fach Werkstätte hatte ihn mehr Mängel gesagt vorab er hatte das Pickerl (Tüv) noch gehabt der Vorbesitzer hatte sie gemacht ..
Aufjedenfall meinte er zu mir das ich ihn paar Mängel verschwiegen gehabt habe und es aber in einer Art und weisse gesagt hatte… was ich nicht wusste und nicht tat hab ihn alles gesagt was ich wusste.. Er meinte danach halt das wir auf einen Nenner kommen sollen entweder ich nehme das Auto zurück und er bekommt das Geld oder ich zahle ihn bisschen was zurück wobei ich sagen muss das wir den Kaufvertrag so machten OHNE GEWÄHRLEISTUNG UND OHNE GARANTIE … FÜR BASTLER!
Er meint jetzt mir drohen können mit dem Anwalt rein theoretisch kann er mir nichts oder weil eben wir das besprochen hatten und eben für Bastler… das wäre meine frage Wie und Was weil eben eigentlich wäre ich aus dem Schneider oder?
Und er hat das Auto noch immer nicht abgemeldet ?
Danke im Voraus für die Antworten 🙂
20 Antworten
Der Text in deinem Kaufvertrag klingt perfekt, mehr kann auch kein Gericht fordern, wenn ein Laie eine Willenserklärung abgibt.
Deine Pflichten aus dem Vertrag sind erfüllt, jetzt hat der Käufer das Auto umzumelden.
Laß dich auf keinerlei (!) Gespräche mit dem Käufer ein, außer zum Thema Ummeldung.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. Juni 2022 um 08:39:01 Uhr:
Zitat:
@mattalf schrieb am 3. Juni 2022 um 05:24:03 Uhr:
Im Kaufvertrag steht das alle Maengel genannt wurden. Gut in dem Fall das die nicht aufgezehlt wuerden 😉
Warum ist das gut? Wenn alles im Kaufvertrag aufgezählt wäre, wäre schon jeder Ansatz für "Nachverhandlungen" abgestellt (weil Käufer vor Kauf bekannt ist dann zweifelsfrei nachgewiesen).Gruß Metalhead
Er hat doch alle Maengel genannt. Und der Kaeufer hat dafuer unterschrieben. Was will man mehr und warum noch eine Aufzaehlung. Erst damit gibst den Kaeufer Raum andere Fehler zu erfinden.
Zitat:
@mattalf schrieb am 3. Juni 2022 um 20:11:18 Uhr:
Er hat doch alle Maengel genannt. Und der Kaeufer hat dafuer unterschrieben. Was will man mehr und warum noch eine Aufzaehlung. Erst damit gibst den Kaeufer Raum andere Fehler zu erfinden.
Na um es Rechtssicher schwarz auf weiß zu haben, nach deine Argumentation brauchst gar keinen Kaufvertrag machen.
Wenn ich nicht behobene Mängel habe von denen ich weiß, zähle ich die im Kaufvertrag auf und es kann hinterher keiner behaupten er hätte von nix gewusst. Das ist doch Sinn zun Zweck eines Kaufvertrages.
Gruß Metalhead
Zitat:
@A100 schrieb am 2. Juni 2022 um 06:33:46 Uhr:
Einfach ignorieren kann ich nicht weil er eben meine Kennzeichen noch hat und er es nicht ummelden wird , habs meiner Versicherung schon gesagt aber ja ..
Wieso überläßt man ein Fahrzeug angemeldet einem Fremden?
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Weil es sich aus den Umständen heraus ergibt?
Wir wissen alle, dass man im Idealfall ein Auto nur abgemeldet übergibt. Nützt aber alles nichts, weil man i.d.R. ein abgemeldetes Auto kaum verkaufen kann. Natürlich kann man auch ein KZK holen oder mit dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren und und und. Allerdings haben die wenigsten Käufer Schlechtes im Sinn.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 4. Juni 2022 um 18:11:18 Uhr:
Weil es sich aus den Umständen heraus ergibt?
Und aus den Umständen ergeben sich dann weitete Probleme. Kann man so machen.