Autoverkauf in Österreich - Käufer meldet Ansprüche

Hallo bin neu hier 🙂

Hätte damal eine Frage,

Habe gestern ein Auto verkauft um 3.200 und habe dem Käufer die Mängeln gesagt die ich wusste, und ihn mit meine Kennzeichen fahren lassen damit er es dann abmeldet und bei ihn zuhause anmeldet …

So ich habe ihn alles erzählt was ich wusste und das ich auch ein sensor getauscht habe aber er dennoch manchmal in Notlauf kommt und das beim fahren das Lenkrad manchmal ruckelt.., ich meinte weil man eben die Reifen wuchten müsste.., aber er war dennoch überzeugt ..

Am nächsten Tag ist er mit dem Auto in einer Fach Werkstätte gefahren um zu schauen was es noch sein kann. Die Fach Werkstätte hatte ihn mehr Mängel gesagt vorab er hatte das Pickerl (Tüv) noch gehabt der Vorbesitzer hatte sie gemacht ..
Aufjedenfall meinte er zu mir das ich ihn paar Mängel verschwiegen gehabt habe und es aber in einer Art und weisse gesagt hatte… was ich nicht wusste und nicht tat hab ihn alles gesagt was ich wusste.. Er meinte danach halt das wir auf einen Nenner kommen sollen entweder ich nehme das Auto zurück und er bekommt das Geld oder ich zahle ihn bisschen was zurück wobei ich sagen muss das wir den Kaufvertrag so machten OHNE GEWÄHRLEISTUNG UND OHNE GARANTIE … FÜR BASTLER!

Er meint jetzt mir drohen können mit dem Anwalt rein theoretisch kann er mir nichts oder weil eben wir das besprochen hatten und eben für Bastler… das wäre meine frage Wie und Was weil eben eigentlich wäre ich aus dem Schneider oder?

Und er hat das Auto noch immer nicht abgemeldet ?

Danke im Voraus für die Antworten 🙂

20 Antworten

SO wie ich es sehe gilt österreichisches Recht ?

Die Frage ist wohl auch, was wurde besprochen oder was gibt es schriftlich ?

Privatverkauf ? dann ist man in der Regel kein Experte und kann nicht alles wissen was in einem Autok kaputt ist.

Vor Gericht gilt immer , es ist wie auf hoher See- man ist in Gottes Hand - ein Anwalt ist erstmal nur jemand der Geld kostet. Aber wenn das Teil nachweislich für Bastler verkauft wurde wird es sicher schwierig für die Gegenseite.

Ja genau..

Eben es wurde besprochen das was ich weiss bzw wusste das eben eine sensor getauscht habe und es dennoch im Notlauf kommt …

Und habe auf dem Kaufvertrag schwarz auf weiss das für Bastler steht also kann er mir eigentlich nichts ?

Immer den Wahrheitsgehalt der Schilderung vorausgesetzt:

Wenn das Auto mit den Dir bekannten und dem Käufer offenbarten Mängeln und dann noch schriftlich als Bastlerfahrzeug sowie unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung verkauft wurde, hat der Käufer keine Chance, egal mit welchem Anwalt. Die Masche mir der anschließenden Preisdrückerei und Drohungen mit und durch einen Anwalt ist längst bekannt. Dahingehgend kann man sich ganz entspannt zurücklehnen.

Die noch nicht erfolgte Ummeldung ist allerdings schwierig. Fordere den Käufer schleunigst schriftlich zur unverzüglichen Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs auf und informiere Zulassungsstelle und Versicherung. Die Versicherung wird mit dem Rag des Verkaufs mit Dir abrechnen, der Vertrag ist dann für Dich erloschen. Die Steuer kann bis zu einem Jahr noch auf Dich laufen, auch werden Dir alle Strafmandate noch zugestellt. In solchen Fällen kann dann eine Aufforderung zur Ummeldung unter Klageandrohung durch einen Anwalt recht hilfreich sein.

Danke .. für deine Information

Genaus so steht es im Kaufvertrag…
Das Fahrzeug wurde besichtigt und Probe gefahren. Für Mängel die nach erfolgter Übernahme
auftreten sollten, wird keinerlei Garantie oder Gewährleistung übernommen. Alle aktuellen Mängel
wurden dem Käufer mitgeteilt. Rücknahme jeglicher Art nach erfolgter Ubernahme ausgeschlossen.
Keine Rückerstattung des in Bar übergebenen Kaufpreises.
Der Käufer überstellt das gekaufte Fahrzeug mit den Kennzeichen vom Verkäufer nach Hause. Ab
Zeitpunkt der Übernahme gehen alle etwaigen Strafen, bzw. Verkehrsdelikte an den Käufer/Über-
steller über. Es wurde vereinbart, dass der Käufer das Fahrzeug nach Überstellung abmeldet.
Hiermit wird der Käufer auch bevollmächtigt, das Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle im Heimatort
abzumelden. Der Verkäufer erhält dann unverzüglich eine Abmeldebestätigung vom Käufer per
whatsapp.

Für Bastler!

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Ich gehe hier auch davon aus das es die uebliche Masche ist bei der man einen nachtraeglichen Preisnachlass erpressen will. Lass dich bloss auf nix ein!

Eben das weiss ich leider nicht weil er meinte das die Fachwerkstätte da auch ein schweren Mangel gefunden hatte weil die Unterfahrschutz anscheinend fehlt unter anderem und somit hat die Werkstatt ihn gesagt das ich haftbar bin weil es verschwiegene Mängel sind und das er das recht hat den Kaufvertrag rück zu statten ..

Einfach ruhig bleiben, den Käufer ignorieren und warten bis ein Schreiben vom Gericht kommt. Was aber nie passieren wird!

Einfach ignorieren kann ich nicht weil er eben meine Kennzeichen noch hat und er es nicht ummelden wird , habs meiner Versicherung schon gesagt aber ja ..

Noch eine frage …

Anscheinend hat der Reifen einen totalen Schlag bzw stark unwuchtig könnte wegen dem Gefahr in Verzug sein und somit der Kaufvertrag aufgelöst werden?

Gehe zur Zulassungsstelle und lege den Kaufvertrag vor und schildere dein Problem. Käufer weigert sich umzumelden.
Die Kommunikation mit dem Käufer einstellen!!!

@A100 Nach deutschem Recht brauchst du dir keine Gedanken machen wenn die Gewährleistung korrekt ausgeschlossen wurde (wie das in Österreich ist, keine Ahnung).

PS. Bitte selber keine Zeilenumbrüche nach jeder Zeile eintippen.
PPS. Threadtitel ist auch verbesserungswürdig.
PPPS. Willkommen im Forum. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@XN04113 schrieb am 2. Juni 2022 um 08:11:39 Uhr:


Gehe zur Zulassungsstelle und lege den Kaufvertrag vor und schildere dein Problem. Käufer weigert sich umzumelden.
Die Kommunikation mit dem Käufer einstellen!!!

In Österreich machen doch die Versicherungen die Zulassungen?
Sind die auch für die Verwaltungstätigkeiten verantwortlich?

Zitat:

@A100 schrieb am 2. Juni 2022 um 08:08:10 Uhr:


Noch eine frage …

Anscheinend hat der Reifen einen totalen Schlag bzw stark unwuchtig könnte wegen dem Gefahr in Verzug sein und somit der Kaufvertrag aufgelöst werden?

Weisst du ob der Kaeufer auf der Heimfahrt irgendwo drueber gefahren ist? Lass dich nicht verrueckt machen! Das ist alles eine Masche. Schwerer Mangel, Gefahr im Verzug, verschwiegene Maengel, Fachwerkstatt usw wird da ganz schnell mal erwaehnt um dir Angst zu machen. Ignoriere den Kerl einfach. Laut deinem Kaufvertrag hat er unterschrieben fuer ,,Alle aktuellen Maengel wurden dem Verkaeufer mitgeteilt``. Also was will er? Du solltest dich um Gottes Willen nicht mehr mit ihm ueber irgendwas unterhalten und irgendwas zugeben. Du hast dem alle Maengel genannt. Basta! Auch wenn ploetzlich der Unterboden fehlt oder sonst was zum Vorschein kommt. Im Kaufvertrag steht das alle Maengel genannt wurden. Gut in dem Fall das die nicht aufgezehlt wuerden 😉 Also am besten Klappe halten und den machen lassen. Persoenlich nicht mit ihm reden. Erst wenn er einen Anwalt einschaltet gehst du selbst zum Anwalt mit dem Vertrag und kommunizierst nur ueber den Anwalt.

Zitat:

@mattalf schrieb am 3. Juni 2022 um 05:24:03 Uhr:


Im Kaufvertrag steht das alle Maengel genannt wurden. Gut in dem Fall das die nicht aufgezehlt wuerden 😉

Warum ist das gut? Wenn alles im Kaufvertrag aufgezählt wäre, wäre schon jeder Ansatz für "Nachverhandlungen" abgestellt (weil Käufer vor Kauf bekannt ist dann zweifelsfrei nachgewiesen).

Gruß Metalhead

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