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Autoverkauf - endgültige Außerbetriebssetzung notwendig?

Themenstarteram 27. Oktober 2018 um 13:56

Hallo zusammen,

ich habe am Montag meinen alten Ford Ka, bei dem auch der TÜV bereits vor 2 Monaten abgelaufen war, abgemeldet und bei ebay Kleinanzeigen reingestellt. Es hat sich auch ein Käufer gefunden, der den Wagen morgen mit einem Abschleppwagen abholen will (ich gehe mal davon aus, dass er den Wagen noch ausschlachten will).

Normalerweise meldet der Käufer das Auto ja auf seinen Namen wieder an, in diesem Fall aber wahrscheinlich nicht. Bin ich, sollte der Käufer das Auto ausschlachten/verschrotten, in der Pflicht das Auto beim Straßenverkehrsamt endgültig stilllegen zu lassen? Oder bin ich, sobald ich das Auto abgemeldet und verkauft habe auf der sicheren Seite und es ist für mich irrelevant, was danach mit dem Auto passiert, auch wenn der Käufer das Auto nicht auf sich anmeldet?

Ist wahrscheinlich eine doofe Frage, aber ich verkaufe zum ersten Mal ein Auto und möchte dabei nichts außer Acht lassen/falsch machen.

Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten.

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15 Antworten
am 31. Oktober 2018 um 22:05

Ich glaube schon das man Autos mit abgelaufener HU an jede Privatperson verkaufen kann, aber Voraussetzung dafür ist wahrscheinlich ein korrekter Kaufvertrag. Normal besagt ein offizieller Kaufvertrag aus, das alle Rechte und Pflichten auf den Käufer übergehen, egal ob dieses Fahrzeug reaktiviert oder ausgeschlachtet oder wieder weiterverkauft wird. Eine endgültige Außerbetriebssetzung besagt ja nur das es für dieses Fahrzeug keine Zulassung mehr gibt, besagt aber nicht das ich es an einen Schrotthändler verkaufen muss. Ich könnte ja das Fahrzeug zerlegen und selbst zu Geld machen? Ich bin der Meinung das, wenn das Fahrzeug auf keinem öffentlichen Grund steht, es egal ist ob HU oder nicht weil es ist ja noch immer mein Eigentum, gefährlich wird es wahrscheinlich nur wenn das Fahrzeug mit abgelaufener HU auf öffentlichen Grund steht, weil dann interessiert sich der Gesetzgeber für dieses Fahrzeug und dieser wird dann bestimmen was mit dem Fahrzeug geschieht. Bei uns in Österreich muss man das Pickerl (HU) für über 5-jährige Fahrzeuge jedes Jahr machen, und da ist es auch nicht ratsam einen PKW ohne Pickerl auf öffentlichem Grund abzustellen, und bei uns kann man auch Schrottautos weiterverkaufen wenn sie wer haben will. Also, wenn Pickerl oder HU abgelaufen weg vom öffentlichen Grund, weil auf Privatgrund kann dir niemand etwas tun, außer es liegt eine Umweltverschmutzung vor, aber das ist eine andere Geschichte.

LG Ossi

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