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Autoverkauf an Händler

Themenstarteram 24. März 2014 um 11:35

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei meinen Wagen zu verkaufen. Nun hat sich ein Händler gemeldet, der den Wagen für 9.000 € abkaufen will.

Der Händler hat seinerseits schon einen Käufer für das Fahrzeug. Es ist noch nicht genau geklärt, ob der Händler sich das Fahrzeug selbst abholt, oder dieses von einer Spedition machen lassen will (ich lebe in NRW, der Vertragshändler ist in Bayern).

Einen Kaufvertrag will der Händler mir noch per E-Mail zukommen lassen, eine Bestätigung, dass er den Wagen für den Kaufpreis von 9.000 € habe ich erhalten, nachdem ich die Inserate sofort gelöscht hatte.

Muss ich bei einem Verkauf von Privat zu Händler auch noch einmal explizit die Gewährleistung ausschließen, oder nicht?

Muss ich sonst noch auf irgendetwas achten? Klar, ich werde, sofern der Wagen von einer Spedition geholt wird, Fotos am Tag der Übergabe machen und mir von dem Abholer bestätigen lassen, dass der Wagen äußerlich keine Schäden (Beulen, etc.) aufweist. Abmelden werde ich den Wagen auch vorher. Die Bezahlung soll meinerseits in Bar, Barscheck oder LZB-Scheck erfolgen.

Ich hab halt keine Lust, dass der Händler später sagt: „Am Fahrzeug sind 3 Steinschläge an der Frontschürze, das Kunststoff an der Fahrertür ist etwas verkratzt“ etc. „Ich hätte gerne 1.500 € von Ihnen zurück“. Das Fahrzeug ist ja auch 4 Jahre alt (Laufleistung knapp 65.000 km).

Wie gesagt, es handelt sich hier um einen Markenvertragshändler und keinen „fliegenden“ Händler.

Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Nicklas

Beste Antwort im Thema
am 24. März 2014 um 12:16

Auf so ein windiges Geschäft würde ich mich nur einlassen, wenn es Ware gegen Geld gibt, wenn also der Abholer des Autos dir den Kaufpreis in bar in die Hand drückt und gleichzeitig die Übergabe der gekauften Ware in einwandfreiem Zustand bescheinigt. Alles andere ist zutiefst unseriös, hier ist doch die Betrugsabsicht beinahe körperlich fühlbar.

Niemand kauft ein gebrauchtes Auto ohne es vorher begutachtet zu haben, schon gar kein angeblich professioneller Händler.

Ohne jetzt weiter in die Details gehen zu wollen (es gibt bei dieser Art von Geschäften unzählige Fallstricke, vor allem für den Verkäufer) kann ich nur raten: Finger weg! Das Risiko, dass dein Auto nie beim Händler ankommt, ist groß, dann ist dein Auto weg, das Risiko, dass der Händler sich viiiiiieel zeit lässt mit der Überweisung des Kaufpreises ist noch größer, außerdem gibt es das Risiko, dass ein Händler, auch ein großer, seriöser von heute auf morgen Insolvenz anmelden muss, dann siehst du dein Geld nie wieder, dein Auto aber auch nicht, das könntest du dann aus der Konkursmasse ersteigern. Das ist sogar normal bei einer Insolvenz. Noch größer ist Möglichkeit, die du ja schon selber angeführt hattest, dass der Händler nachher viel Geld vom Kaufpreis abzieht, weil angeblich irgendwo ne Beule war.

 

Grüße

Udo

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am 25. März 2014 um 11:34

Hi,

hier reagiert grad wieder die typische Internet-Paranoia der Ahnungslosen.

Wenn der Händler jemanden schickt, der Kohle dabei hat und den Wagen kauft, dann ist alles gut. Es ist doch nicht mein Problem, wenn der Händler so mutig ist. Und bei diesem Deal hat man als Käufer ALLE Trümpfe in der Hand. Wenn irgendwas unsauber ist, schickst Du den Abholer einfach wieder weg.

Nicht alle im Netz sind kriminell.

Themenstarteram 25. März 2014 um 12:47

So sehe ich das auch, man kann auch reinschreiben, dass KEINE Probefahrt stattgefunden hat, schließlich gibt es auch Textfelder oder man streicht die Passage mit der Probefahrt durch.

Im Übrigen habe ich noch einmal mit dem Händler telefoniert und er sagte mir, dass ich den Kaufvertrag aufsetzen solle, da ich die Daten auch von dem Fahrzeug vorliegen habe. Ich habe natürlich dann das Autohaus, wie mir geraten wurde, als Käufer eingetragen.

Themenstarteram 25. März 2014 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Zitat:

Original geschrieben von nicklas1980

 

"Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft.

Nicklas

Ja, ganz toll ....... und wo war die Besichtigung und die Probefahrt in diesem Fall? Die macht der Händler doch noch erst ...... wenn du nicht dabei bist. Und stellt dann folgende Fehler fest: ...............

Also ich würde komplett die Finger davon lassen, du wirst auf jeden Fall über den Tisch gezogen werden.

Aber jeder so, wie er mag.

 

Grüße

Udo

Die Besichtigung findet Donnerstag statt und die Passage mit der Probefahrt kann man durchstreichen, oder sie findet eben noch am Donnerstag statt, wenn der Händler drauf besteht, womit ich natürlich keine Probleme habe, da an dem Wagen nichts ist.

Im Übrigen finde ich eine gesunde Mischung aus Vorsicht ja okay, aber man könnte auch soweit gehen: Ich behaupte, er habe eine Probefahrt gemacht und alles sei okay gewesen, im Gegenzug behauptet der Händler, er habe keine Probefahrt gemacht und die Fehler seien nun aufgetaucht. Was ist dann? Dann ist irgendwie Aussage, gegen Aussage, oder?

Von daher, denke ich nicht, dass es in diesem Fall unbedingt ein "Bösewicht" ist. Wie gesagt, es handelt sich hier um einen Vertragshändler und nicht um einen "fliegenden Händler".

am 25. März 2014 um 13:09

Verstehe das Problem mit der Probefahrt nicht. Wenn der Händler eine vor dem Kauf machen möchte, steht ihm das frei. Wenn nicht, ist das nicht dein Problem.

Liste die dir bekannten Mängel auf, und dann verkauf das Auto unter Ausschluß der Sachmängelhaftung. Passagen mit Probefahrt und ähnlichem würde ich einfach weglassen.

Bin sicher, dass du zu 99% nie mehr was von dem Auto siehst oder hörst.

Themenstarteram 25. März 2014 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von NoirDesir

Verstehe das Problem mit der Probefahrt nicht. Wenn der Händler eine vor dem Kauf machen möchte, steht ihm das frei. Wenn nicht, ist das nicht dein Problem.

Liste die dir bekannten Mängel auf, und dann verkauf das Auto unter Ausschluß der Sachmängelhaftung. Passagen mit Probefahrt und ähnlichem würde ich einfach weglassen.

Bin sicher, dass du zu 99% nie mehr was von dem Auto siehst oder hörst.

Das denke ich auch, leider kann ich die Passage in dem Fall nicht weg lassen, da diese in dem Mustervertrag vom TÜV Süd drin steht, aber ich werde die Passage zur Not streichen.

Wie gesagt, er kann gerne Probe fahren, an dem Auto ist nichts dran, ich war damit im Juli 2013 noch beim TÜV und bin seit dem erst ca. 2.000 km gefahren. Er kann, wenn er das möchte sehr gerne eine Probefahrt machen, ich habe nichts zu verbergen. Möchte er das nicht, werde ich die Passage streichen. Ich könnte auch reinschreiben "Käufer verzichtete auf Probefahrt" oder ähnliches.

am 25. März 2014 um 13:25

Hi,

schreib einfach in ein Freitextfeld rein, dass der Käufer auf eigenen Wunsch auf eine Probefahrt verzichtet hat.

Themenstarteram 25. März 2014 um 13:51

Genau, wenn er nicht will, hat er eben schon :-)

Moin,

wie ist die Geschichte denn jetzt ausgegangen?

MfG

Themenstarteram 28. Mai 2014 um 12:14

Also es ist alles in Ordnung gewesen. Der Händler brachte die Kohle mit, Vertrag läuft auf den Händler, das ausgeschlagene Angebot der Probefahrt wurde mit in den kaufvertrag eingesetzt.

Habe nichts mehr von dem Händler gehört.

am 29. Mai 2014 um 5:22

Danke für die Rückmeldung!

Ich zitier mich mal selbst:

Nicht alle im Netz sind kriminell.

 

Super, dass es so geklappt hat!

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