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Autoverkauf an Händler

Themenstarteram 24. März 2014 um 11:35

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei meinen Wagen zu verkaufen. Nun hat sich ein Händler gemeldet, der den Wagen für 9.000 € abkaufen will.

Der Händler hat seinerseits schon einen Käufer für das Fahrzeug. Es ist noch nicht genau geklärt, ob der Händler sich das Fahrzeug selbst abholt, oder dieses von einer Spedition machen lassen will (ich lebe in NRW, der Vertragshändler ist in Bayern).

Einen Kaufvertrag will der Händler mir noch per E-Mail zukommen lassen, eine Bestätigung, dass er den Wagen für den Kaufpreis von 9.000 € habe ich erhalten, nachdem ich die Inserate sofort gelöscht hatte.

Muss ich bei einem Verkauf von Privat zu Händler auch noch einmal explizit die Gewährleistung ausschließen, oder nicht?

Muss ich sonst noch auf irgendetwas achten? Klar, ich werde, sofern der Wagen von einer Spedition geholt wird, Fotos am Tag der Übergabe machen und mir von dem Abholer bestätigen lassen, dass der Wagen äußerlich keine Schäden (Beulen, etc.) aufweist. Abmelden werde ich den Wagen auch vorher. Die Bezahlung soll meinerseits in Bar, Barscheck oder LZB-Scheck erfolgen.

Ich hab halt keine Lust, dass der Händler später sagt: „Am Fahrzeug sind 3 Steinschläge an der Frontschürze, das Kunststoff an der Fahrertür ist etwas verkratzt“ etc. „Ich hätte gerne 1.500 € von Ihnen zurück“. Das Fahrzeug ist ja auch 4 Jahre alt (Laufleistung knapp 65.000 km).

Wie gesagt, es handelt sich hier um einen Markenvertragshändler und keinen „fliegenden“ Händler.

Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Nicklas

Beste Antwort im Thema
am 24. März 2014 um 12:16

Auf so ein windiges Geschäft würde ich mich nur einlassen, wenn es Ware gegen Geld gibt, wenn also der Abholer des Autos dir den Kaufpreis in bar in die Hand drückt und gleichzeitig die Übergabe der gekauften Ware in einwandfreiem Zustand bescheinigt. Alles andere ist zutiefst unseriös, hier ist doch die Betrugsabsicht beinahe körperlich fühlbar.

Niemand kauft ein gebrauchtes Auto ohne es vorher begutachtet zu haben, schon gar kein angeblich professioneller Händler.

Ohne jetzt weiter in die Details gehen zu wollen (es gibt bei dieser Art von Geschäften unzählige Fallstricke, vor allem für den Verkäufer) kann ich nur raten: Finger weg! Das Risiko, dass dein Auto nie beim Händler ankommt, ist groß, dann ist dein Auto weg, das Risiko, dass der Händler sich viiiiiieel zeit lässt mit der Überweisung des Kaufpreises ist noch größer, außerdem gibt es das Risiko, dass ein Händler, auch ein großer, seriöser von heute auf morgen Insolvenz anmelden muss, dann siehst du dein Geld nie wieder, dein Auto aber auch nicht, das könntest du dann aus der Konkursmasse ersteigern. Das ist sogar normal bei einer Insolvenz. Noch größer ist Möglichkeit, die du ja schon selber angeführt hattest, dass der Händler nachher viel Geld vom Kaufpreis abzieht, weil angeblich irgendwo ne Beule war.

 

Grüße

Udo

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am 24. März 2014 um 12:16

Auf so ein windiges Geschäft würde ich mich nur einlassen, wenn es Ware gegen Geld gibt, wenn also der Abholer des Autos dir den Kaufpreis in bar in die Hand drückt und gleichzeitig die Übergabe der gekauften Ware in einwandfreiem Zustand bescheinigt. Alles andere ist zutiefst unseriös, hier ist doch die Betrugsabsicht beinahe körperlich fühlbar.

Niemand kauft ein gebrauchtes Auto ohne es vorher begutachtet zu haben, schon gar kein angeblich professioneller Händler.

Ohne jetzt weiter in die Details gehen zu wollen (es gibt bei dieser Art von Geschäften unzählige Fallstricke, vor allem für den Verkäufer) kann ich nur raten: Finger weg! Das Risiko, dass dein Auto nie beim Händler ankommt, ist groß, dann ist dein Auto weg, das Risiko, dass der Händler sich viiiiiieel zeit lässt mit der Überweisung des Kaufpreises ist noch größer, außerdem gibt es das Risiko, dass ein Händler, auch ein großer, seriöser von heute auf morgen Insolvenz anmelden muss, dann siehst du dein Geld nie wieder, dein Auto aber auch nicht, das könntest du dann aus der Konkursmasse ersteigern. Das ist sogar normal bei einer Insolvenz. Noch größer ist Möglichkeit, die du ja schon selber angeführt hattest, dass der Händler nachher viel Geld vom Kaufpreis abzieht, weil angeblich irgendwo ne Beule war.

 

Grüße

Udo

Themenstarteram 24. März 2014 um 13:17

Ja aus diesem Grund nehme ich ja auch nur die Zahlungsarten an, die ich beschrieben habe (Barscheck, Bargeld oder LZB-Scheck), ein Verrechnungsscheck oder gar Überweisung kommt für mich nicht in Frage.

Die Homepage des Autohauses ist auf jeden Fall schon seriös. Ich habe mit ihm auch nicht über eine Handynummer gesprochen, sondern direkt, über die Firmentelefonnummer.

Mir geht es in erster Linie auch nur darum, dass der Händler nicht später noch Geld zurück fordern will, so nach dem Motto, da am Lack ist nen Steinschlag, an der Kunststoffverkleidung an der innenseite der Tür sind Gebrauchsspuren etc. Wenn er sich das Auto nicht vorher anguckt, sein Pech. Immerhin ist der Wagen 4 Jahre alt und schon sehr gepflegt.

Ich denke einfach, dass er das Auto aufbereitet und dann seinem Kunden für 10.500 € vertickt oder so.

Mich interessiert halt, ob ich die Gewährleistung oder so noch einmal extra ausschließen muss, oder nicht?

in den kaufvertrag reinschreiben "gekauft wie gesehen" und die anderen üblichen floskeln. erst geld, dann aufladen auf den anhänger.

sobald du das geld hast, der kaufvertrag mit gekauft wie gesehen unterschrieben ist, biste eigentlich raus - ausser du verschweigst irgendwelche bekannten mängel. alle bekannten mängel solltest du tunlichst mit in den kaufvertrag einbringen, auch kleine steinschläge oder beulchen. vorschäden natürlich auch usw... am besten alle rechnungen die jemals auf das fahrzeug angefallen sind (und nicht im checkheft stehen) als kopie mitgeben.

Themenstarteram 24. März 2014 um 17:21

Hallo zusammen,

also der Händler wird am Donnerstag kommen und Bargeld mitbringen. Ich werde mich dann von ihm zu meiner Bank bringen lassen (gut, dass der ÖPNV streikt).

Steinschläge habe ich ihm am Telefon mitgeteilt, aber werde es noch einmal mit aufnehmen, und "gekauft, wie gesehen" werde ich auch mit aufnehmen.

Danke :-)

Zitat:

Original geschrieben von nicklas1980

Einen Kaufvertrag will der Händler mir noch per E-Mail zukommen lassen, eine Bestätigung, dass er den Wagen für den Kaufpreis von 9.000 € habe ich erhalten, nachdem ich die Inserate sofort gelöscht hatte.

Warum hast du die Inserate schon gelöscht? Das macht man erst, wenn der Kaufvertrag unterschrieben und die Kaufsumme gezahlt wurde.

Ich hoffe du berichtest uns hier wie der Verkauf abgelaufen ist.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das es reibungslos und ohne Nachverhandlung abläuft.

Das Auto unbedingt nur abgemeldet und gegen Bargeld übergeben., natürlich vor dem Verladen.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Ich hoffe du berichtest uns hier wie der Verkauf abgelaufen ist.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das es reibungslos und ohne Nachverhandlung abläuft.

Das Auto unbedingt nur abgemeldet und gegen Bargeld übergeben., natürlich vor dem Verladen.

...und den Schlüssel und Papiere erst rausrücken wenn der Verkauf kpl. abgewickelt ist und das Geld in deiner Tasche, bzw. auf der Bank geprüft und eingezahlt ist.

Vor allem sollte der TE erst einmal seine Angebote für das offerierte Fahrzeug wieder in die Autobörsen einstellen.

Zitat:

Original geschrieben von nicklas1980

Hallo zusammen,

 

also der Händler wird am Donnerstag kommen und Bargeld mitbringen. Ich werde mich dann von ihm zu meiner Bank bringen lassen (gut, dass der ÖPNV streikt).

 

Steinschläge habe ich ihm am Telefon mitgeteilt, aber werde es noch einmal mit aufnehmen, und "gekauft, wie gesehen" werde ich auch mit aufnehmen.

 

Danke :-)

Paß in jedem Fall auf das der Händler als Käufer im Vertrag steht-und nicht schon der für den der Händler das Auto beschafft-dann könnte es sein das du innerhalb der nächsten 10 Tage eine Rechnung vom Händler im Kasten hast weil er für dich das Auto vermittelt/vermarktet hat.

Mittlerweile ein häufigerer Fall (gerade von Markenhändlern)

Themenstarteram 24. März 2014 um 21:25

Danke für die Ratschläge, dass mit dem Geld einzahlen hatte ich so oder so vor :-)

Und der Hinweis mit dem Händler im Kaufvertrag ist super, danke :-)

am 24. März 2014 um 22:15

Ist ja fast schon verrückt, wie viel Schmarrn hier geschrieben wird. :eek:

Was ist denn ungewöhnlich an der Art eines Autokaufs ?

Mache ich auch laufend so.

Und das Inserat würde ich ganz klar erst mal draußen lassen.

Gekauft wie gesehen ist 20 Jahre übeholt.

Beispiel aktuell aus dem Mobile KV

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht eine bestimmte Zusicherung schriftlich erfolgt.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten

des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen

Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

 

Grüße und guten Verkauf.

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

 

Niemand kauft ein gebrauchtes Auto ohne es vorher begutachtet zu haben, schon gar kein angeblich professioneller Händler.

Bei aller Richtigkeit der hier geposteten Warnungen, erhöhte Vorsicht ist hier besonders angebracht...

Die Zeiten haben sich geändert.

Auch Vertragshändler kaufen heutzutage tagtäglich Autos unbesehen - bei Internet-Händlerauktionen.

Ein gewisses Risiko -mehr Fehler als die Beschreibung/das Kurzgutachten belegen- wird in Kauf genommen.

 

Themenstarteram 25. März 2014 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von E60530

Ist ja fast schon verrückt, wie viel Schmarrn hier geschrieben wird. :eek:

Was ist denn ungewöhnlich an der Art eines Autokaufs ?

Mache ich auch laufend so.

Und das Inserat würde ich ganz klar erst mal draußen lassen.

Gekauft wie gesehen ist 20 Jahre übeholt.

Beispiel aktuell aus dem Mobile KV

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht eine bestimmte Zusicherung schriftlich erfolgt.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten

des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen

Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

 

Grüße und guten Verkauf.

Hey,

ich habe mir auch noch einmal einen Kaufvertrag vom TÜV Süd ausgedruckt, da steht es ähnlich drin:

"Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige

Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit."

Naja, mal schauen, was die mir für einen Kaufvertrag vorlegen.

Eigentlich war vereinbart, dass ich das Auto selbst abmelde, nun habe ich aber eben telefonisch erfahren, dass die Zulassungsstelle ab morgen wohl auch in den Streik tritt.

Dann muss das eben der Händler übernehmen, der passende Absatz findet sich auch wieder:

Erklärungen des Käufers:

Der Käufer meldet das Fahrzeug unverzüglich, spätestens am dritten Werktag nach Übergabe um.

Der Käufer erkennt an, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers bleibt.

Denke damit kann man nicht viel falsch machen. Ist ja ne GmbH, ich hoffe, die schicken nicht nur einen "Abholer" für das Fahrzeug, sondern auch einen, der berechtigt ist, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, falls mir der (wahrscheinlich schon von dem Händler unterschriebene) Kaufvertrag nicht gefällt, sonst war die Reise ja um sonst :-)

VG

Nicklas

am 25. März 2014 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von nicklas1980

 

"Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft.

Nicklas

Ja, ganz toll ....... und wo war die Besichtigung und die Probefahrt in diesem Fall? Die macht der Händler doch noch erst ...... wenn du nicht dabei bist. Und stellt dann folgende Fehler fest: ...............

Also ich würde komplett die Finger davon lassen, du wirst auf jeden Fall über den Tisch gezogen werden.

Aber jeder so, wie er mag.

 

Grüße

Udo

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