ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Autoverkauf an Händler - Er will das Auto zurückgeben

Autoverkauf an Händler - Er will das Auto zurückgeben

Themenstarteram 13. August 2019 um 18:13

Guten Abend,

ich habe folgendes Problem.

Ich hab mein Auto gestern an einen Exporthändler verkauft und einen Kaufvertrag (von mobile.de) abgeschlossen. Ich hatte das Fahrzeug ca. 2 Jahre und keinen einzigen Unfall. Ich habe natürlich auf dem Bogen unfallfrei angekreutzt, da der Händler von dem ich das Auto vor zwei Jahren gekauft habe, ebenfalls uns bestätigt hat, dass der Unfallfrei ist. Ebenso habe ich auf dem Kaufvertrag drauf geschrieben, dass das Auto an Export verkauft wird und ich somit keine Garantie übernehme. Außerdem wurde das Auto gekauft wie gesehen. Dies hat er mir unterschrieben und ist weg gefahren. Nun hat er sich gemeldet und meint, dass die Lackdichte sehr hohe Differenzen haben und der angeblich einen Unfall hätte. Mit bloßem Auge sieht man natürlich nichts. Problem meinerseits ist, dass ich den Kaufvertrag vom alten Händler verlegt habe und ich diesen nicht mehr finde. Damit wollte ich beweisen, dass ich das Auto auch als Unfallfrei gekauft habe. Ist es nun möglich mich dafür anfechtbar zu machen? Habe ich hier irgendeine Schuld? Sollte ich den alten Händler anschreiben, dass er mir den Vertrag zu senden soll?

Übrigens waren wir beim Autokauf zu zweit und der Händler alleine. Über euren Rat wäre ich sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema
am 13. August 2019 um 18:53

Ich würde dem Exporthändler fröhlich mitteilen ,das ich erstmal seine Steuer Identnummer haben möchte und diese dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung überlasse. Ich glaube der wird dann ganz ruhig werden.

B 19

77 weitere Antworten
Ähnliche Themen
77 Antworten
Themenstarteram 14. August 2019 um 6:03

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 14. August 2019 um 06:53:49 Uhr:

Wie bereits gesagt: Rücknahme verweigern und sagen, dass dir kein Unfall bekannt ist (eben so wie er verkauft wurde) und dann schauen was passiert.

auf Wunsch des TE editiert - twindance/MT-Moderation

Wenn der Haken heißt "in meinem Besitz/Eigentum keinen Unfall", und in der Zeit kein Unfall da war, dann wird das schon passen. Wenn da was von "generell garantiert Unfallfrei" stand, dann nicht mehr.

Ein "Geschmäckle" liegt damit mMn. aber jetzt trotzdem drüber^^

Themenstarteram 14. August 2019 um 6:31

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 14. August 2019 um 08:27:57 Uhr:

Wenn der Haken heißt "in meinem Besitz/Eigentum keinen Unfall", und in der Zeit kein Unfall da war, dann wird das schon passen. Wenn da was von "generell garantiert Unfallfrei" stand, dann nicht mehr.

Ein "Geschmäckle" liegt damit mMn. aber jetzt trotzdem drüber^^

Ok danke. Ja der Käufer ist ein Händler. Er hätte natürlich vorab alles genau checken können und sein Messgerät mitnehmen können. Ich warte erstmal ab. Danke aber an alle!

Zitat:

@Drahkke schrieb am 13. August 2019 um 20:33:34 Uhr:

Ich empfehle immer, Verkäufe von Gebrauchtfahrzeugen nur über ein Prepaid-Handy abzuwickeln, welches nach dem Verkauf wieder ausgeschaltet in einer Schublade verschwindet...

Was soll das bringen? Wer deinen Gebrauchtwagen kauft, hat so oder so deine Adresse ... berechtigte Ansprüche bekommst du dann eben anders mitgeteilt. Und unberechtigte Ansprüche kann man mit Blockieren bzw. dem Verweis auf den Kaufvertrag auch loswerden.

Ich hatte bislang nie Probleme beim Gebrauchtwagenverkauf. Das liegt aber daran, das ich Angaben gemacht habe, soweit ich es wusste. Das bei solchen Sachen wie vom TE immer mal wieder Probleme auftauchen, wundert mich nicht.

Zitat:

@bkgolfplus schrieb am 14. August 2019 um 08:03:08 Uhr:

Habe gerade eben meinen alten Vertrag gefunden. Da stand drin, dass die Stoßstange gewechselt wurde und nachlackiert wurde.

Wenn das Fahrzeug an eine Privatperson verkauft hättest, wäre es ein verschwiegener Mangel.

Da gelten auch mündliche Absprachen, und der Vertrag wäre anfechtbar.

Aber beim Händler kannst du Glück haben, weil er Erfahrung beim Fahrzeugkauf haben muss. Das heißt aber nicht, dass die Sache überstanden ist.

Ich vermute mal des der Händler versucht den Preis nachträglich zu drücken und du ihm einen Tausender zurück geben sollst.

Es gibt genug Händler die auf diese oder eine ähnliche Masche versuchen einen Verkäufer zu bringen darauf einzugehen.

Bei manchen klappt es und bei manchen nicht.

Ich würde mich darauf niemals einlassen und mich tot stellen.

Meistens merken der Händler dann das er keinen Dummen vor sich hat.

oder sie kommen nach 3 Tagen mit Wasser im Öl an und behaupten ZKD ist schon seit Jahren kaputt

Themenstarteram 14. August 2019 um 7:57

Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. August 2019 um 09:36:10 Uhr:

Ich vermute mal des der Händler versucht den Preis nachträglich zu drücken und du ihm einen Tausender zurück geben sollst.

Es gibt genug Händler die auf diese oder eine ähnliche Masche versuchen einen Verkäufer zu bringen darauf einzugehen.

Bei manchen klappt es und bei manchen nicht.

Ich würde mich darauf niemals einlassen und mich tot stellen.

Meistens merken der Händler dann das er keinen Dummen vor sich hat.

Der schreibt mich weiterhin an, dass ich er mir das Auto zurückgeben wird und kommen wird. Ich habe ihn jetzt erstmal blockiert. Ich hoffe mal nicht, dass es weiteren Ärger geben wird :(

Zitat:

@bkgolfplus schrieb am 14. August 2019 um 09:57:47 Uhr:

Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. August 2019 um 09:36:10 Uhr:

Ich vermute mal des der Händler versucht den Preis nachträglich zu drücken und du ihm einen Tausender zurück geben sollst.

Es gibt genug Händler die auf diese oder eine ähnliche Masche versuchen einen Verkäufer zu bringen darauf einzugehen.

Bei manchen klappt es und bei manchen nicht.

Ich würde mich darauf niemals einlassen und mich tot stellen.

Meistens merken der Händler dann das er keinen Dummen vor sich hat.

Der schreibt mich weiterhin an, dass ich er mir das Auto zurückgeben wird und kommen wird. Ich habe ihn jetzt erstmal blockiert. Ich hoffe mal nicht, dass es weiteren Ärger geben wird :(

Ich hoffe mal das du das Auto nicht angemeldet übergeben hast.

Die Drohung mit kommen und zurück geben sollte eigentlich bei dir nicht zu dem Entschluss kommen das du darauf eingehst.

Ich vermute mal das der Händler von dir Tausend Euro oder so ähnlich fordern wird das er das Auto dann behält.

So weit würde ich es erst gar nicht kommen lassen und mit dem Händler kein Wort mehr wechseln.

Ich glaube auch nicht das der Händler wirklich mit dem Auto zu dir kommen wird.

Er müsste es ja dann wieder mitnehmen. :D

Er kann versuchen, Dir das Auto zurückgeben. Du solltest die Annahme verweigern und musst dann auch nichts zurückzahlen. Die Klausel im Vertrag ist doch eindeutig. Du hast zugesichert, dass der Wagen keinen Unfall hatte, solange Du ihn gehalten hast. Also hast Du nichts Falsches bestätigt.

Nimm auf keinen Fall die Schlüssel an und unterschreibe ihm gar nichts.

Eine unangenehme Situation.

Damit dürfte die übliche Vermutung der nachträglichen Preisdrückerei erstmal aussen vor sein.

Sollte es gar ein seriöser gewissenhafter Händler sein, der einfach den Status „unfallfrei“ des Autos, nicht wider besseren Wissens an den potentiellen Käufer weitergeben will?

Und natürlich keine Lust hat auf spätere Klagen oder den Gewinnverlust wenn er das Auto als nicht unfallfrei weiterverkaufen muss?

Man weiß es nicht!

 

Andererseits weißt Du auch nicht was er in der Zwischenzeit mit dem Auto gemacht hat.

Er könnte dem Wagen in der Zeit auch ein ausgelutschtes Getriebe oder Motor im Austausch spendiert haben.

Du als Laie kannst das ja gar nicht feststellen oder hast Du jedes Teil am Auto mit Deinen Initialen markiert?

Mit ist sowas als 17 jähriger bei einem Mopedmotor tatsächlich passiert .

Habe den für 200.- Mark verkauft und nach 3 Tagen bringt der den mir zurück und behauptet der „scheppert wie die Sau“.

In meiner Naivität und Gutgläubigkeit das Ding zurückgenommen. Geld zurück.

Viel später festgestellt daß er im Austausch die defekte Kurbelwelle seines alten Motors eingebaut hatte. :(

 

Persönliche Idee von mir:

Wenn Du meinst das Auto ist nicht schlechter geworden, vielleicht tatsächlich gegen 500.- oder mehr Euro Nachlass zu DEINEN Gunsten das Auto zurücknehmen und nochmals verkaufen mit den korrekten Angaben.

ich versteh das ganze Rumgeiere nicht...

der TE hat nirgends explizit Unfallfreiheit zugesichert, sondern nur, dass der Wagen in der Zeit seines Besitzes keinen Unfall hatte.

Das ist ja wohl ein wesentlicher Unterschied!

Jeder Händler weiß, dass andere Reglen beim Ankauf von Privat gelten, im Gegensatz zu einem gewerblichen Händler.

Ein privater Vorbesitzer muss nicht für alles den Kopf hinhalten, was Leute vor ihm mit dem Auto veranstaltet haben.

Er muss nur wahrheitsgemäße Angaben machen.

Im schlimmsten Fall ist es ein Beweisproblem, ob der TE von früheren Unfallschäden doch wusste, oder nicht.

Aber auch das muss der Händler beweisen, nicht der TE, dass er nichts wusste.

Themenstarteram 14. August 2019 um 8:51

Zitat:

@klamann15 schrieb am 14. August 2019 um 10:21:55 Uhr:

Zitat:

@bkgolfplus schrieb am 14. August 2019 um 09:57:47 Uhr:

 

Der schreibt mich weiterhin an, dass ich er mir das Auto zurückgeben wird und kommen wird. Ich habe ihn jetzt erstmal blockiert. Ich hoffe mal nicht, dass es weiteren Ärger geben wird :(

Ich hoffe mal das du das Auto nicht angemeldet übergeben hast.

Die Drohung mit kommen und zurück geben sollte eigentlich bei dir nicht zu dem Entschluss kommen das du darauf eingehst.

Ich vermute mal das der Händler von dir Tausend Euro oder so ähnlich fordern wird das er das Auto dann behält.

So weit würde ich es erst gar nicht kommen lassen und mit dem Händler kein Wort mehr wechseln.

Ich glaube auch nicht das der Händler wirklich mit dem Auto zu dir kommen wird.

Er müsste es ja dann wieder mitnehmen. :D

Nein ich gehe da auch nicht drauf ein. Ich habe den wie bereits erwähnt blockiert. Ob er dann tatsächlich 800km nochmal fährt weiß ich nicht. Ich habe rein rechtlich mMm. alles richtig gemacht.

Er hat auch keine 1000€ gefordert, sondern wollte das gesamte Auto zurückgeben und sein Geld wieder haben. Das habe ich auch verweigert und ihn direkt blockiert.

abwarten ob der Typ sich so sicher fühlt, dass er einen Anwalt einschaltet. Erst dann solltest du aktiv werden.

am 14. August 2019 um 9:12

Das Auto entspricht dem im Vertrag genannten Zustand.

Der Händler hat das Auto persönlich begutachtet, den Vertrag unterschrieben und "gekauft wie gesehen".

Damit ist die Sache für dich erledigt.

Eine neue Stoßstange dürfte sowieso unter "Bagatellschaden" fallen, womit der Wagen unfallfrei wäre.

Zudem würde ich den Händler mal fragen, wo diese Schichtdickenunterschiede seiner Meinung nach überhaupt sein sollen.

Wenn er die Stoßstange bemängelt verweist du auf den Vertrag, in welchem steht, dass du durch dich verursachte Schäden ausschließt. Dann zeigst du ihm dazu deinen alten Kaufvertrag,welcher belegt, dass der Schaden vom Vorbesitzer stammt. Zusätzlich verweist du aufs "gekauft wie gesehen" - ein solcher Mangel hätte einem seriösen Händler schon bei der Besichtigung auffallen müssen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Autoverkauf an Händler - Er will das Auto zurückgeben