Autoverkäufer Privat Gewährleistung

Guten Abend liebes MotortalkForum,
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe vor 3 Monaten meinen alten Wagen für 2000 Euro verkauft . Zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe, waren keine Mängel bekannt. Der Käufer ist den Wagen Probe gefahren und war zufrieden. Trotz 100000 km stand er gut da.

Im vertrag habe ich die Klausel ,, Keine Garantie oder Rücknahme, gekauft wie gesehen und Probe gefahren" vermerkt.
Jetzt ist dem Käufer nach 3 Monate ein Mangel aufgefallen. Es soll wohl Öl auslaufen, eine Werkstatt hätte dem Käufer versichert, dass es wohl schon länger eine undichte Stelle geben muss, da die karosserie voller Öl sei.
Mir war es nicht bekannt und es hat auch nichts getropft vor der Übergabe.

Der Käufer fordert die Erstattung der kaufsumme und die rücknahme des Fahrzeugs.

Habe ich mit der im Vertrag angegebene Klausel, die Gewährleistung ausgeschlossen oder könnte ich da wirklich Probleme kriegen ?

Vielen Dank für die kommenden Antworten und einen schönen abend .

37 Antworten

@windelexpress Achtung. Der Thread wurde von paplo777 "gekapert". Hier liegen zwei getrennte Fälle vor.

Hab's berichtigt

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. August 2021 um 21:55:28 Uhr:


Ein gebrauchter Motor vom Verwerter tuts im Fall der Fälle auch.

Ob aber ein Austauschmotor mit Arbeitszeit soviel günstiger kommt?

Ohne hier aber zu wissen, was wann durch wen an dem Motor gemacht wurde, ist das eh Glaskugelgucken.

Ohne einen Gewährleistungssausschluss könnte es aber unbequem für den Verkäufer werden.

Wenn Gewährleistung in Anspruch genommen werden soll, hat der Verkäufer Recht auf Nachbesserung.
Einfach ein Angebot machen und sich vom Verkäufer Geld auszahlen lassen, ist nicht

Ähnliche Themen

hier auch mal noch der zweite von Pablo gekaperte Thread, der leider (und für mich nicht wirklich nachvollziehbar) geschlossen wurde.
https://www.motor-talk.de/.../kaufvertrag-notwendig-t7113541.html?...

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. August 2021 um 20:31:47 Uhr:


Wenn Gewährleistung in Anspruch genommen werden soll, hat der Verkäufer Recht auf Nachbesserung.
Einfach ein Angebot machen und sich vom Verkäufer Geld auszahlen lassen, ist nicht

Bei arglistiger Täuschung prinzipiell schon, außerdem hat der Käufer ja den vermeintlichen Mangel bislang nicht beseitigen lassen sondern eben einen Vorschlag gemacht, wie die Kosten zu teilen wären.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 27. August 2021 um 09:19:38 Uhr:


hier auch mal noch der zweite von Pablo gekaperte Thread, der leider (und für mich nicht wirklich nachvollziehbar) geschlossen wurde.

Vermutlich wegen dem ganzen Blödsinn der da gepostet wurde und einem Fragesteller, der nur die halbe Geschichte erzählt und / oder nicht in der Lage ist, vernünftig Feedback zu geben.

Insofern durchaus nachvollziehbar.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 27. August 2021 um 09:40:52 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 27. August 2021 um 09:19:38 Uhr:


hier auch mal noch der zweite von Pablo gekaperte Thread, der leider (und für mich nicht wirklich nachvollziehbar) geschlossen wurde.
Vermutlich wegen dem ganzen Blödsinn der da gepostet wurde und einem Fragesteller, der nur die halbe Geschichte erzählt und / oder nicht in der Lage ist, vernünftig Feedback zu geben.

Insofern durchaus nachvollziehbar.

das hat mit sicherheit dazu beigetragen.

Ist aber dem ursprünglichen Fragesteller, dessen Thread gekapert wurde, mMn aber nicht fair gegenüber.

Deine Antwort
Ähnliche Themen