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Kaufvertrag notwendig?

Themenstarteram 9. Juni 2021 um 14:14

Hallo,

ich habe vor 4 Wochen bei einem Händler ein Motorrad bestellt. Hierzu habe ich ein Formular mit dem Titel "Bestellung" unterschrieben. Auf dem Formular stehen Kaufpreis, Vereinbarungen, Adresse und Fahrzeugdetails.

Das Motorrad wurde jetzt geliefert und der Händler sendet mir lediglich eine Rechnung die ich bezahlen soll. Danach kann ich das Fahrzeug abholen. Oder ich zahle Bar bei Abholung.

Ist das ein normales vorgehen? Gibt es keinen Kaufvertrag?

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102 Antworten
am 10. Juni 2021 um 23:29

Zitat:

@Jeshuar34 schrieb am 9. Juni 2021 um 21:15:48 Uhr:

Die Rechnung reicht für die Zulassungstelle als Besitznachweis bei Neuzulassung? Ich les da nämlich überall was von Kaufvertrag. Hat jemand erfahrung damit?

Auf der Zulassungsstelle ist wichtig, dass man im Besitz der Fahrzeugpapiere ist. Das Auto/Motorrad muss nicht in meinem Besitz sein, z.B. habe ich schon mal ein Auto zugelassen, das noch im Besitz des Händlers war. Und auch sein Eigentum, weil noch nicht bezahlt. Eigentum an meinem jetzigen Auto könnte ich gar nicht nachweisen, der Eigentümer ist die Leasing-Bank. Ich bin nur der Halter.

Manche Zulassungsstellen wollen einen Kaufvertrag oder ein Äquivalent sehen, manche nicht. Bei Neuwagen isses immer gut sowas dabei zu haben.

Ich habe es erst einmal benötigt.

Ich wollte vor einigen Wochen unseren neuen Hänger zulassen und da wollte die Zulassungsstelle auch die Rechnung sehen. Hintergrund ist, dass der Brief kein Eigentumsnachweis ist, da kann prinzipiell drin stehen wer will.

Wenn Du eine deutsche ZB2 hast, weißt Du damit die Verfügungsberechtigung nach und kannst ein Fzg problemlos zulassen. Einen KV Bedarf es dann nicht.

Hat das Fahrzeug nur ein COC oder § 13 Gutachten ist regelmäßig das Eigentum mittels KV oder Rg nachzuweisen

Guten

Tag ich brauche dringend Hilfe

 

Und zwar habe ich eine Auto verkauft Privat und nach 4 Tagen hat der K einer Motorschaden

 

Und verlangt 50/50 der Reparatur das sind 3000€ oder er geht zum Anwalt

 

 

Das Problem das ich einen normalen Kaufvertrag habe ohne was mit Gewährleisten oder schmängel

Jetzt weis ich nicht was ich tuen soll

 

 

Bei mir lief das Auto super ohne Problem und er ist auch Probe gefahren und alles hat ihn gefallen

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Privatverkauf ist immer ohne Garantie, brauchst dir keine Gedanken machen, wenn du wirklich nichts vom Motorproblem wußtest. Für wieviel hast du das Auto verkauft?

Ich habe es für 15,500€ verkauft

Aber das Problem ist das war ein 0815 Kaufvertrag

 

Ich weis recht nicht was ich machen soll ich habe echt Kopfschmerzen deswegen

 

Ich muss das Geld überweisen sonst kommt der Anwalt meint er

Zitat:

@pablo777 schrieb am 24. August 2021 um 18:15:13 Uhr:

Guten

Tag ich brauche dringend Hilfe

 

Und zwar habe ich eine Auto verkauft Privat und nach 4 Tagen hat der K einer Motorschaden

 

Und verlangt 50/50 der Reparatur das sind 3000€ oder er geht zum Anwalt

 

 

Das Problem das ich einen normalen Kaufvertrag habe ohne was mit Gewährleisten oder schmängel

Jetzt weis ich nicht was ich tuen soll

 

 

Bei mir lief das Auto super ohne Problem und er ist auch Probe gefahren und alles hat ihn gefallen

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Was meinst Du mit "normalen Kaufvertrag"? Wenn das ein Standardvertrag, z.B. vom ADAC o. ä. ist, ist dort die Gewährleistung ausgeschlossen. Dann ist alles okay.

 

Wenn Du den Verkauf "auf einem Bierdeckel" geschlossen hast, hast Du ein Problem.

Da kommt kein Anwalt, der Käufer zieht nur eine bekannte Masche ab.

Einfach nix machen, lasse ihn auflaufen mit seiner Drohung.

Das ist ja das Problem

 

Es ist einer Also ohne jeglicher Zeilen für Gewährleistung oder sonstigen

Zitat:

@pablo777 schrieb am 24. August 2021 um 18:31:23 Uhr:

Das ist ja das Problem

 

Es ist einer Also ohne jeglicher Zeilen für Gewährleistung oder sonstigen

Also ein handschriftlich verfasster Vertrag? Kein Vordruck?

Kaufvertrag

Kaufvertrag.jpg

Ist dieser Breifkopf auch oben drauf ??

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Privatverkauf

Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer

privat weiter. Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend

eine Garantie übernommen wird (Buchst.C). Für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die

auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer Pflichten beruhen, sowie bei der

Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluss nicht. Gegebenenfalls werden an

den Käufer noch bestehende Ansprüchen gegenüber Dritten aus der Sachmängelhaftung abgetreten.

Wenn ich nach KFZ-Kaufvertrag.de google bekomme ich diese Vordrucke - allerdings mit dem Briefkopf.

Nein leider nicht das bereue ich ja so sehr …

Wie kommt der Käufer so schnell auf die Motorschadenanalyse im Wert von 3000euro? Was ist kaputt am Motor?

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