Autounfall
Hallo.
Ich bin neu hier und wollte mal was fragen.
Ich hatte am 10.6 nen Verkehrsunfall.
Ich bin jemanden reingefahren, nichts schlimmes passiert, ich habe jediglich was abbekommen, also mein Auto, da der Geschädigte eine Abschleppkupplung hatte, bin ich genau in die reingefahren^^
also hab ich jetzt nen Loch in der Stoßstange....
Naja aufjedenfall haben wir dann die Polizei geholt und er meinte vorher zu mir und auch zu den Polizisten, dass nichts an seinen Auto ist.
Weil ich hab ja wirklich nur, seine Abschleppkupplung "mitgenommen" naja und jetzt meldet er plötzlich bei meiner Versicherung einen Schaden von 300€.
Kann ich jetzt irgendwas machen?
Ich mein da kann ja nichts großes kaputt sein, den eigentlichen Schaden habe ich ja gehabt...
Leider haben wir keine Fotos oder so...
Kann mir einer vllt helfen?!
Lg Kim
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Schnuffi_deluxe
Ich mein da kann ja nichts großes kaputt sein...
die anhängerkupplung ist direkt am rahmen des fahrzeuges befestigt....
fährst du auf die ahk drauf, werden die belastungen direkt auf den rahmen übertragen - anstatt über die stoßstange (deren aufgabe es ist, diese belastungen aufzufangen bevor sie schaden am rahmen anrichten können) abgeleitet zu werden...
im günstigsten fall ist dann nur eine neue anhängerkupplung fällig, da diese verformt und durch mikrorisse beschädigt sein kann...im teuersten fall muss das auto danach auf die richtbank - was je nach fahrzeugwert einen wirtschaftlichen totalschaden bedeuted!
300€ - für eine neue anhängerkupplung - sind also durchaus realistisch...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Ich finde es nur nicht fair, dass er den Schaden deiner Versicherung gemeldet hat,
warum sollte er sich mit dem schädiger rumärgern (der den schaden von seiner vers. zurückkaufen kann - ohne dann hochgestuft zu werden) wenn er einen direktanspruch gegen die haftpflicht hat?
25 Antworten
Auch wenn man auf dem ersten Blick nichts sieht bei einem Auffahrschaden unter der Stoßstange ist meistens das Abschlussblech in mitleidenschaft gezogen. Bei einer AHK meistens sogar der Rahmen. Das wird schnell teuer. 300€ sind sehr wenig.
Was mir gerade noch einfällt: War es eine starre oder eine abnehmbare AHK? Ich weiß, im Nachhinein schlecht zu beantworten, man achtet nicht wirklich drauf... Wichtig iste s dennoch, war es eine abnehmbare Kupplung, dann muss der Fahrer diese entfernen, sobald er den Hänger abgehängt hat. Im Falle eines Unfalles muss er dann seinen eigenen Schaden selbst zahlen, anteilig auch den Schaden des Auffahrenden. Genauen Paragraphen kenne ich zwar nicht, nennt sich aber Gesetz zur Schadensminimierung... Paragraphenfetischisten können ja mal googeln 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
dann muss der Fahrer diese entfernen, sobald er den Hänger abgehängt hat.
das ergibt sich zum einen weder aus der be der ahk, noch aus irgendeinem gesetz... 😉
Zitat:
Im Falle eines Unfalles muss er dann seinen eigenen Schaden selbst zahlen, anteilig auch den Schaden des Auffahrenden.
quelle?
lediglich die betriebsgefahr könnte hier ins spiel kommen...aber gerichtsurteile, die sich mit genau diesem thema befassen gibts imho nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Schnuffi_deluxe
Ich muss ja 35€ Strafe bei der Polizei bezahlen, aber ich habe mal gehört, wenn man das bezahlt ist der Unfall für die "abgeschlossen"!?
Yup, für die Polzei und die Bußgeldbehörde wg. des begangenen Verkehrsverstoßes. Zivilrechtliche Ansprüche des Gegenübers sind damit nicht abgegolten.
Gruß
Achim H.
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Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das ergibt sich zum einen weder aus der be der ahk, noch aus irgendeinem gesetz... 😉Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
dann muss der Fahrer diese entfernen, sobald er den Hänger abgehängt hat.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
quelle?Zitat:
Im Falle eines Unfalles muss er dann seinen eigenen Schaden selbst zahlen, anteilig auch den Schaden des Auffahrenden.
lediglich die betriebsgefahr könnte hier ins spiel kommen...aber gerichtsurteile, die dich mit genau diesem tehma befassen gibts imho nicht...
Das wollte man mir auch schon mal weiß machen, da ich eine abnehmbare AHK habe. Schriftlich darlegen konnte es jeodoch niemand. Im Gesetz ist diesbezgl. nichts zu finden. U.U. ist ein Urteil von einem Gericht vorliegend, welches dann aber nicht auf den vorliegenden Einzelfall anzuwenden ist. Die Versicherer drücken sich ja um jeden Cent, wie bekannt sein dürfte.
Achim H.
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Das wollte man mir auch schon mal weiß machen, da ich eine abnehmbare AHK habe. Schriftlich darlegen konnte es jeodoch niemand. Im Gesetz ist diesbezgl. nichts zu finden. U.U. ist ein Urteil von einem Gericht vorliegend, welches dann aber nicht auf den vorliegenden Einzelfall anzuwenden ist. Die Versicherer drücken sich ja um jeden Cent, wie bekannt sein dürfte.
Achim H.
Es bezieht sich tatsächlich auf die Schadensminimierungspflicht, die jeder Bürger hat... die Versicherungen drücken sich um jeden Cent (wie schon gesagt), deswegen schauen die bei einer AHK normalerweise genauer hin. Ich habe damals auch mal im Internet recherchiert, weil ich eine abnehmbare AHK hatte und in der ABE stand drin (sinngemäß) "bei Nichtgebrauch ist der Kugelkopf dringend zu demontieren, Fahrten mit montiertem Kopf ohne Anhänger sind verboten"
Bei der Anwältin nachgefragt und die hat sich auf die Schadensminimierungspflicht berufen und gemeint, ich solle den Kopf abnemhen, wäre auf jeden Fall sicherer.
In einem BMWForum habe ich vor Jahren mal von einem Auffahrunfall gelesen, da musste der Geschädigte dem Unfallverursacher alle Teile bezahlen, die wegen dem Kugelkopf mehr beschädigt wurden... da hat der Gutachter ganz genau hingeschaut, woher welcher Schaden kommt...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Es bezieht sich tatsächlich auf die Schadensminimierungspflicht, die jeder Bürger hat...
naja, nicht jeder Bürger hat diese. Du hast eine Minimierungspflicht, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Z.B. läuft Deine Badewanne über, dann solltest Du wenigstens das Wasser abstellen. Oder ein Schlingel schlägt eine Autoscheibe ein, dann solltest Du das Fenster gegen eindringenden Regen schützen.
In meine BE steht diesbzgl. mal nichts. Wenn ich mich jetzt richtig verhalte und mir ein Dummbasel auffährt, kann's nicht sein, dass ich einen Teil meines Schadens tragen muss. Das ist genauso pervers, wie ein bayri. LG schon mal die bloße Teilnahme am Straßenverkehr mit 30 % Schuld belegt hat. Frei nach dem Motto: wären Sie nicht da gewesen, hätt's kein Unfall gegeben. Was soll das?
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
In einem BMWForum habe ich vor Jahren mal von einem Auffahrunfall gelesen, da musste der Geschädigte dem Unfallverursacher alle Teile bezahlen, die wegen dem Kugelkopf mehr beschädigt wurden... da hat der Gutachter ganz genau hingeschaut, woher welcher Schaden kommt...
Hat dieser rechtsverdrehende Gutachter auch dabei berechnet, dass der Schaden an dem Fahrzeug mit Anhängerkupplung eben ohne diese höher gewesen wäre? Wen oder was hat der Geschädigte als Rechtsvertreter gehabt? Einen aus Schilda?
Gruß
Achim H.
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Hat dieser rechtsverdrehende Gutachter auch dabei berechnet, dass der Schaden an dem Fahrzeug mit Anhängerkupplung eben ohne diese höher gewesen wäre? Wen oder was hat der Geschädigte als Rechtsvertreter gehabt? Einen aus Schilda?Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
In einem BMWForum habe ich vor Jahren mal von einem Auffahrunfall gelesen, da musste der Geschädigte dem Unfallverursacher alle Teile bezahlen, die wegen dem Kugelkopf mehr beschädigt wurden... da hat der Gutachter ganz genau hingeschaut, woher welcher Schaden kommt...
Die Sache ging vor Gericht, leider weiß ich nicht mehr, in welcher Stadt das war, sonst hätte ich ja wahrscheinlich ein Urteil zum verlinken.
Klar wurde beides berücksichtigt, dass sowohl der Schaden am Vorausfahrenden höher gewesen wäre, als auch der Schaden am Auffahrenden geringer. Bei den ersten Fahrzeug hätte sich aber auch nicht viel getan, es war ein älterer Geländewagen (Mitsubishi Pajero?? ), der sowieso recht massiv gebaut ist.
Ich will es nicht behaupten, aber ich meine, der Richter hätte im Laufe des Verfahrens einen Crashtest angeordnet, bei dem ein baugleicher BMW vom Schrott auf einen eben solchen Geländewagen geschoben wurde oder selbst gefahren ist. Ich kann es aber nicht mehr definitiv sagen, ob das bei dem Fall war, oder wo anders...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Ich will es nicht behaupten, aber ich meine, der Richter hätte im Laufe des Verfahrens einen Crashtest angeordnet, bei dem ein baugleicher BMW vom Schrott auf einen eben solchen Geländewagen geschoben wurde oder selbst gefahren ist. Ich kann es aber nicht mehr definitiv sagen, ob das bei dem Fall war, oder wo anders...
ist letztlich auch Wurst. Die Verhältnismäßigkeit der Míttel scheint hier nicht mehr zu stimmen. Und Apropos Wurst: es spricht also viel dafür, dass es ein Gericht jenseits des Weiswurstäquators war.
Zitat:
ist letztlich auch Wurst. Die Verhältnismäßigkeit der Míttel scheint hier nicht mehr zu stimmen. Und Apropos Wurst: es spricht also viel dafür, dass es ein Gericht jenseits des Weiswurstäquators war.
Ich würde bei diesem Sachverhalt eher auf ein Gericht jenseits des Mittelmeeres tippen...jedenfalls ist der Sachverstand dort eindeutig nicht im Kfz-Bereich angesiedelt.
Abgesehen davon hatte ein Pajero praktisch immer eine feste AHK ab Werk. Ich jedenfalls halte diese Info für ein Gerücht, schon alleine deshalb, weil es kein Gericht gibt, dass eine solch komplexe Versuchsanordnung nur zwecks Bestimmung eines evtl. leicht verschobenen Schadensverlaufs anberaumt.