Autounfall

Hallo.
Ich bin neu hier und wollte mal was fragen.
Ich hatte am 10.6 nen Verkehrsunfall.
Ich bin jemanden reingefahren, nichts schlimmes passiert, ich habe jediglich was abbekommen, also mein Auto, da der Geschädigte eine Abschleppkupplung hatte, bin ich genau in die reingefahren^^
also hab ich jetzt nen Loch in der Stoßstange....
Naja aufjedenfall haben wir dann die Polizei geholt und er meinte vorher zu mir und auch zu den Polizisten, dass nichts an seinen Auto ist.
Weil ich hab ja wirklich nur, seine Abschleppkupplung "mitgenommen" naja und jetzt meldet er plötzlich bei meiner Versicherung einen Schaden von 300€.

Kann ich jetzt irgendwas machen?
Ich mein da kann ja nichts großes kaputt sein, den eigentlichen Schaden habe ich ja gehabt...

Leider haben wir keine Fotos oder so...

Kann mir einer vllt helfen?!

Lg Kim

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Schnuffi_deluxe


Ich mein da kann ja nichts großes kaputt sein...

die anhängerkupplung ist direkt am rahmen des fahrzeuges befestigt....

fährst du auf die ahk drauf, werden die belastungen direkt auf den rahmen übertragen - anstatt über die stoßstange (deren aufgabe es ist, diese belastungen aufzufangen bevor sie schaden am rahmen anrichten können) abgeleitet zu werden...

im günstigsten fall ist dann nur eine neue anhängerkupplung fällig, da diese verformt und durch mikrorisse beschädigt sein kann...im teuersten fall muss das auto danach auf die richtbank - was je nach fahrzeugwert einen wirtschaftlichen totalschaden bedeuted!

300€ - für eine neue anhängerkupplung - sind also durchaus realistisch...

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Ich finde es nur nicht fair, dass er den Schaden deiner Versicherung gemeldet hat,

warum sollte er sich mit dem schädiger rumärgern (der den schaden von seiner vers. zurückkaufen kann - ohne dann hochgestuft zu werden) wenn er einen direktanspruch gegen die haftpflicht hat?

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Feindberührung geht meistens nicht ohne Beschädigungen ab, auch wenn man auf den ersten Blick nichts sieht.
Da du der Schuldige bist wird dir also nichts anderes übrig bleiben das zu akzeptieren.
Bei 300 Euro würde ich evtl. überlegen selbst zu bezahlen, da sonst die % der Vers. hoch gehen.

Du kannst Dir überlegen, ob Du den Haftpflichtschaden - so die Versicherung ihn reguliert - zurückkaufst, um eine Rückstufung der SF-Klasse zu vermeiden. Weitergehende Überlegungen - insbesondere über die Rechtmäßigkeit der Ansprüche - würde ich mir sparen…

also gemeldet ist der schaden bei der Versicherung....
ich bin vllt mit höchstens 8kmh raufgefahren

Hallo und erst mal willkommen hier 😉

Hat er denn näheres angegeben, um welchen Schaden es sich handelt? Also was kaputt ist? Ich meine, vor Ort kann man ganz leicht einiges übersehen. Mein Unfall vor kurzem sah auf den ersten Blick nicht soo schlimm aus, nachher auf der Bühne sah man das ganze Übel...

Ich finde es nur nicht fair, dass er den Schaden deiner Versicherung gemeldet hat, ich denke mal, es kommt dich im Endeffekt teurer, wie wenn du ihm die 300€ bar auf die Hand gegeben hättest... außer du hast einen Versicherungsvertrag mit einem Schaden pro Jahr frei...

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Zitat:

Original geschrieben von Schnuffi_deluxe


Ich mein da kann ja nichts großes kaputt sein...

die anhängerkupplung ist direkt am rahmen des fahrzeuges befestigt....

fährst du auf die ahk drauf, werden die belastungen direkt auf den rahmen übertragen - anstatt über die stoßstange (deren aufgabe es ist, diese belastungen aufzufangen bevor sie schaden am rahmen anrichten können) abgeleitet zu werden...

im günstigsten fall ist dann nur eine neue anhängerkupplung fällig, da diese verformt und durch mikrorisse beschädigt sein kann...im teuersten fall muss das auto danach auf die richtbank - was je nach fahrzeugwert einen wirtschaftlichen totalschaden bedeuted!

300€ - für eine neue anhängerkupplung - sind also durchaus realistisch...

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Ich finde es nur nicht fair, dass er den Schaden deiner Versicherung gemeldet hat,

warum sollte er sich mit dem schädiger rumärgern (der den schaden von seiner vers. zurückkaufen kann - ohne dann hochgestuft zu werden) wenn er einen direktanspruch gegen die haftpflicht hat?

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Ich finde es nur nicht fair, dass er den Schaden deiner Versicherung gemeldet hat, ...

Das ist durchaus legitim.

Wie das dann der TE mit seiner Versicherung regelt ist eine ganz andere Baustelle.

also meine Versicherung meinte nur, dass ich jetzt wieder hochgestuft werde -.-

Naja das war nen Mercedes Benz Vito
und das war nen Firmen Auto der war grade aufn Weg zur Werkstatt....

Ich muss ja 35€ Strafe bei der Polizei bezahlen, aber ich habe mal gehört, wenn man das bezahlt ist der Unfall für die "abgeschlossen"!?

In jeder KFZ-Versicherung ist ein passiver Rechtschutz mit eingebaut, der für Dich unberechtigte Forderungen prüfen soll. Die Versicherung hätte also die Möglichkeit den tatsächlichen Schaden beim Unfallgegner zu prüfen.
Werden die bei der Summe aber nicht machen. Denn letztlich wirst Du hochgestuft, die 300€ haben die schnell wieder drin. Deswegen werden die auch kein Interesse an der Überprüfung haben.

Zum Thema Fairness bei Autounfällen: Da muss ich mal herzlich lachen. Da sollte man nie mit rechnen.

Je nach Schadenfreiheitsstufe kann der Rückkauf hier wirklich die beste Möglichkeit sein. Gute Versicherer rechnen einem das durch.

Zitat:

Original geschrieben von Schnuffi_deluxe


Ich muss ja 35€ Strafe bei der Polizei bezahlen, aber ich habe mal gehört, wenn man das bezahlt ist der Unfall für die "abgeschlossen"!?

Ja, 35€ zahlen und gut ist... so lange du nicht betrunken warst, unter Drogen standest, an deinem Auto sonst alles in Ordnung war etc. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803



Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Ich finde es nur nicht fair, dass er den Schaden deiner Versicherung gemeldet hat, ...

Das ist durchaus legitim.
Wie das dann der TE mit seiner Versicherung regelt ist eine ganz andere Baustelle.

Klar ist so was legitim, aber fair? Ok, kann man sehen, wie man will... aber so leidet der TE finanziell mehr, wie wenn er dem Unfallgegner die AHK (oder was auch immer) aus eigener Tasche bezahlt hätte. Gerade bei so kleinen Schäden geht man pauschal in den Prozenten hoch, obwohl die Versicherung kaum zahlen musste. Rückkauf gibt es leider auch nicht bei allen, also fällt diese Option auch oft flach... kein Wunder, bei mehr Prozenten nimmt die Versi auch mehr ein 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Rückkauf gibt es leider auch nicht bei allen, also fällt diese Option auch oft flach...

Nur wenn ich bei der Versicherung an der falschen Stelle spare.

Denn Geiz ist nicht immer geil.

Mir persönlich ist es aber lieber die Versicherung geht erst mal in der Sache in Vorlauf.
Danach kann ich in Ruhe entscheiden ob Rückkauf oder nicht besser für mich ist.

Zahle ich gleich an den Geschädigten, kann ich später nicht mehr zurück rudern.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803



Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Rückkauf gibt es leider auch nicht bei allen, also fällt diese Option auch oft flach...
Nur wenn ich bei der Versicherung an der falschen Stelle spare.
Denn Geiz ist nicht immer geil.

Sehe ich genauso, wenn ich meinen Nachbarn sehe, der bei einer NoName Versicherung nen Online-Tarif hat und nur damit prahlt, dass sein Calibra günstiger ist als mein Vectra C 🙄

Wenn ich dann anfange mit Wildschaden, Marderschaden, Teilkasko, Bergungskosten etc., dann bekommt er nen knallroten Kopf und muss passen 😉

Aber diese Geiz ist geil Mentalität haben viele (oder müssen sie haben um zu überleben), deswegen muss man erst abwarten, ob der TE eine gute Versicherung hat oder nicht. Bei einer billigen Online-Versicherung ist der Rückkauf meist nicht möglich, die wollen ja an ihr Geld und das bekommen sie durch die höheren Beiträge eher als durch die 300€ Rückkaufswert 😉

Mein erstes Auto hatte ich auch mal bei so einer "Billigfirma" versichert, durfte 1 Jahr gegen Wildschaden usw. einbezahlen, dann sagt die Vertreterin mir: "Sie bezahlen zwar für Wildschaden, bekommen aber im Schadensfall nichts ausbezahlt... Wildschaden kündigen? Geht nicht, der ist immer mit drin, wird nur nicht ausbezahlt!" 🙄 🙄

Wenn du die 35€ bezahlst, hörst du von Seiten der Polizei / Bußgeldstelle nichts mehr und der Unfall ist für diese Seite abgeschlossen. Was die Versicherungen jetzt voneinander wollen, das ist eine andere Baustelle und da hat die Polizei 0,0 mit der Abwicklung zu tun.
300€ ist ja für einen Unfall auch ein relativ geringer Schaden, da würde ich persönlich zahlen oder zahlen lassen.

Aber echt, sei dankbar und gleiche die 300 Euro plus dem, was noch dazukommt, bei der Versicherung aus und gut.

Zitat:

Original geschrieben von Schnuffi_deluxe


Weil ich hab ja wirklich nur, seine Abschleppkupplung "mitgenommen" naja und jetzt meldet er plötzlich bei meiner Versicherung einen Schaden von 300€.

Da hast du echt Glück gehabt, daß es so preiswert geworden ist. Hätte erheblich teurer werden können, wenn der Rahmen etwas abbekommen hätte.

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