Autounfall - Schuldfrage!!
Hallo allerseits,
folgende Sachlage bringt mich auf die Palme:
Ich wollte in einem Wohngebiet (50 km/h Begrenzung) ganz gemächlich links abbiegen, als mir ein Pizzataxi mit überhöhter Geschwindigkeit in die linke Hintertür rast (Schaden laut Gutachter € 4.700,-). Das Pizzataxi wollte parallel zu mir rechts in die Strasse einbiegen (siehe Skizze!).
Der Pizzamann türkischer Herkunft hat gleich verbal die Schuld von sich geschlagen und gemeint ich hätte ihn geschnitten (Ich habe ihm darauf erklärt, das das Auto nicht im 90 Grad Winkel einbiegt!)
Daraufhin habe ich die Berliner Polizei gerufen. Gut, nach einer halben Stunde sind dann drei "Polizei - Damen" gekommen. Zwischen Kippe im Mund und Bürgersteig hat eine gemeint (nachdem sie sich den Pizzamann angehört hat): Sie wäre nicht dabei gewesen, aber es würde so aussehen als ob ich die Schuld hätte (BITTE!!???!!!). Dabei werden allerdings nur die Personalien aufgenommen, da die Polizei den Unfall nicht beobachtet hat und ebenfalls keine (Brems-)Spuren aufgenommen wurden!!!
Heute kriege ich ein Bussgeldbescheid, wonach ich der Unfallschuldige sein soll.
So, damit fängt der Spass jetzt an (Ärger mit der gegnerischen Versicherung etc.)
Habe übermorgen ein Termin beim Anwalt!
Wie seht ihr den Fall?? Eigentlich liegt hier auch ein rechts vor links vor? Das Fahrzeug auf der linken Seite (Unfallgegner) muss danach eine Sorgfaltspflicht beim Abbiegen an den Tag legen und nicht mit 70 km/h in die Kurve rasen oder??
Beste Antwort im Thema
Moin,
nach der Zeichnung die Du hier eingestellt hast, sieht das schlecht für dich aus. Und wenn der Pizzafahrer, egal welcher Nationalität, 70km/h gefahren ist, hättest Du jetzt die linke Türe auf der Rückbank liegen.
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Musste der Pizzafahrer bei seiner Absicht rechts abzubiegen überhaupt anhalten. Nein! Er ist der Einzige, der uneingeschränkt vorfahrtsberechtigt ist.
Richtig ist, dass er nicht zwingend anhalten muss!
Flasch ist aber, dass er uneingeschränkte Vorfahrt hat!
Es gibt keine uneingeschränkte Vorfahrt. Erst recht nicht beim Abbiegen bei rechts vor links.
Schau dir mal die Skizze an. Wer kann beim Pizzafahrer von rechts kommen? Keiner. Also einfache Frage. Wem muss der Pizzafahrer Vorfahrt gewähren?
Schaut euch doch einfach erst mal den Thread an, bevor Ihr postet.
Gruß Frank
Hallo liebe Gemeinde!
Bei dem Themenersteller handelt es sich zu 99% um einen TROLL!
wie man das erkennt?
Ganz einfach stellt ein Superthema auf
würze es mit möglichst vielen Klischees (hier Ausländer, Pizzadienst,
Doofe Polzistinnen, Raserei (habe ich was vergessen?).
und dann verschwinde man!
Kein Beitrag, keine Frage -NIX
Sein Anderes erstelltes Thema:
http://www.motor-talk.de/.../...-auto-nicht-ummelden-t2547075.html?... Ziemlich ähnlich!
Nach Diktat verreist, verstorben, verzogen?
Fakt ist das der Pizzafahrer an der Stelle gar keine 70 draufhaben kann,
da er sonst nicht um die Kurve kommt!
Fakt ist auch TE meldet sich nicht!
Ein Foto des Autos, werden wir genausowenig sehen, wie eine nochmilege
Antwort hier.
Ob Trolle zu ärgern muß man diese nur ignorieren.
gruß Alex
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
..........................
Ob Trolle zu ärgern muß man diese nur ignorieren.
So wie Du jetzt?
Sorry, ist mir gerade so einfach rausgerutscht.😁😛😁
Aber ernsthaft, mit Deiner Vermutung scheinst Du tatsächlich nicht ganz unrecht zu haben. Vielleicht ist der TE ja auch bei MT doppelt registriert, er hat ja, wahrscheinlich von ihm selbst, für seine Fragestellung einen grünen Daumen bekommen.
Aber immerhin hat sich hier für einen möglicherweise fiktiven Fall eine rege und interessante Diskussion entwickelt.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Schau dir mal die Skizze an. Wer kann beim Pizzafahrer von rechts kommen? Keiner. Also einfache Frage. Wem muss der Pizzafahrer Vorfahrt gewähren?Schaut euch doch einfach erst mal den Thread an, bevor Ihr postet.
Gruß Frank
Ich bezieh das jetzt mal auf meinen Post direkt über dir und antworte wie folgt:
der Pizzafahrer muss auch beim abbiegen nach rechts auf den Verkehr von rechts achten.
Dort könnte z.Bsp. ein Lkw mit Überbreite kommen, gerade ein Pkw einen Radfahrer überholen oder oder oder.
Auf alle Fälle MUSS der Pizzafahrer auch Obacht auf den Verkehr von rechts haben - er hat kein starres Vorfahrtsrecht!
Zuerst einmal, da kann kein Fahrzeug mit Überbreite kommen, da wäre dann vorweg in ausreichendem Abstand ein Sicherungsfahrzeug. Wäre die Straße für entgegenkommenden Verkehr nicht mehr breit genug, wäre diese durch die Polizei gesperrt.
Dann noch das Auto, welches einen Fahrradfahrer überholt. Ich hab da mal in der fahrschule gelernt, dass ich einen Radfahrer nur dann überholen darf wenn ich diesen oder andere Verkehrsteilnehmer nicht gefärde. Wenn dann links eine Einmündung ist darf ich nicht überholen.
Ich versteh einfach hier eure Beispiele nicht. Entweder habt Ihr keinen Führerschein oder Ihr solltet euch einfach noch einmal damit beschäftigen, was man darf und was nicht.
Wenn der, bleiben wir mal bei dem Begriff Pizzafahrer, mit einer entspechenden Vorsicht, dass heißt bremsbereit und mit entsprechend so langsamer Geschwindigkeit dass er im Notfall (Hinderniss-Füßgänger...) umgehend anhalten kann, abbiegt, dann kann er das ohne Stillstand der Räder machen. Insofern muss er nur langsam auf seinen Abbiegepunkt zufahren.
Jetzt kommen wir mal zum Kurve schneiden, was ich selbst jeden Tag an genau so einer Einmündung mache. Da muss man als Linksabbieger entsprechende Vorsicht walten lassen. Regelmäßig muss ich beim Schneiden Bremsen und meinen Abbiegeradius verändern damit es passt. Ist aber an dieser Einmündung wo ich das mache aufgrund der Straßensituation kein Problem.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Zuerst einmal, da kann kein Fahrzeug mit Überbreite kommen, da wäre dann vorweg in ausreichendem Abstand ein Sicherungsfahrzeug. Wäre die Straße für entgegenkommenden Verkehr nicht mehr breit genug, wäre diese durch die Polizei gesperrt.
Die Polizei kann aber schon an der Einmündung durch sein!
Die Polizei sperrt zwar für den Gegenverkehr des Fzg. mit Überbreite, kann aber nicht zwingend jede noch so kleine Einmündung sperren!
Somit fällt dieses Beispiel schon mal weg.
Zitat:
Dann noch das Auto, welches einen Fahrradfahrer überholt. Ich hab da mal in der fahrschule gelernt, dass ich einen Radfahrer nur dann überholen darf wenn ich diesen oder andere Verkehrsteilnehmer nicht gefärde. Wenn dann links eine Einmündung ist darf ich nicht überholen.
Wo steht bitteschön das?!?
Zitat:
Ich versteh einfach hier eure Beispiele nicht. Entweder habt Ihr keinen Führerschein oder Ihr solltet euch einfach noch einmal damit beschäftigen, was man darf und was nicht.
Wenn du das meinst!
Zitat:
Wenn der, bleiben wir mal bei dem Begriff Pizzafahrer, mit einer entspechenden Vorsicht, dass heißt bremsbereit und mit entsprechend so langsamer Geschwindigkeit dass er im Notfall (Hinderniss-Füßgänger...) umgehend anhalten kann, abbiegt, dann kann er das ohne Stillstand der Räder machen. Insofern muss er nur langsam auf seinen Abbiegepunkt zufahren.
Aber dann hat noch immer der von rechts kommende Vorrang und darf nicth behindert oder gefährdet werden!
Zitat:
Jetzt kommen wir mal zum Kurve schneiden, was ich selbst jeden Tag an genau so einer Einmündung mache. Da muss man als Linksabbieger entsprechende Vorsicht walten lassen. Regelmäßig muss ich beim Schneiden Bremsen und meinen Abbiegeradius verändern damit es passt. Ist aber an dieser Einmündung wo ich das mache aufgrund der Straßensituation kein Problem.
Gruß Frank
Sowas kenne ich heir auch.
Hat aber schon paarmal geklappt und der "Schneider" schaute nach dem Crash dumm aus der Wäsche.
Mach also weiter so, viel Spaß dabei!
P.S.: nur weil man manche Dinge selber so macht, sind sie nicht automatisch richtig!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Die Polizei kann aber schon an der Einmündung durch sein!Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Zuerst einmal, da kann kein Fahrzeug mit Überbreite kommen, da wäre dann vorweg in ausreichendem Abstand ein Sicherungsfahrzeug. Wäre die Straße für entgegenkommenden Verkehr nicht mehr breit genug, wäre diese durch die Polizei gesperrt.
Die Polizei sperrt zwar für den Gegenverkehr des Fzg. mit Überbreite, kann aber nicht zwingend jede noch so kleine Einmündung sperren!
Somit fällt dieses Beispiel schon mal weg.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wo steht bitteschön das?!?Zitat:
Dann noch das Auto, welches einen Fahrradfahrer überholt. Ich hab da mal in der fahrschule gelernt, dass ich einen Radfahrer nur dann überholen darf wenn ich diesen oder andere Verkehrsteilnehmer nicht gefärde. Wenn dann links eine Einmündung ist darf ich nicht überholen.
Auf diese 2 Beispiele gehe ich dann doch mal ein. Hast du dich schon mal mit dem Transportwesen beschäftigt? Scheinbar nicht. Kurz erklärt muss sich ein Disponent mit der Tour seines Überbreiten Transportes beschäftigen. Sind da Straßen, in denen ein Gegenverkehr nicht möglich ist solange da sein Transport unterwegs ist, muss er bei den zuständigen Ordnungsbehörden eine Genehmigung beantragen. Befahren darf sein überbreites Fahrzeug die Straße dann nur mit Genehmigung durch die Behörde, welche auch erforderliche Straßensperren veranlasst. Da diese Behörde bei einem Unfall haftbar wäre wenn die Absperrung nicht da wäre, kannst du sicher sein dass gesperrt ist.
Soviel dazu.
Auch auf das Überholen des Fahrradfahrers möchte ich eingehen, schon deshalb weil da immer wieder gefährliche Situationen entstehen durch Verkehrsteilnehmer die solche Fragen zu dem Thema stellen wie du.
Beim Überholen eines Fahrradfahrers musst du ausreichend Sicherheitsabstand einhalten. Hier spricht der Gesetzgeber von mindestens 1,5m. Da auch ein Radfahrer noch etwas Abstand zum Bordstein hält, spielst du beim Überholen in einer 2spurigen Strasse Geisterfahrer. Dass ist dann nicht schlimm, wenn du beim Überholen keinen gefärdest. Ist da jedoch links eine Einmündung, dann hat der Fahrer der da rauskommt überhaupt keine Chance, dann bist du schlimmer als unser Kurvenschneider.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Dass ist dann nicht schlimm, wenn du beim Überholen keinen gefärdest. Ist da jedoch links eine Einmündung, dann hat der Fahrer der da rauskommt überhaupt keine Chance, dann bist du schlimmer als unser Kurvenschneider.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Vorfahrt auf der bevorrechtigten Straße auf der gesamten Fahrbahn (und damit auch auf dem vom Überholer benutzten Fahrbahnteil) gilt.
Keine Chance hat der untergeordnete Kraftfahrer ("der da rauskommt"😉 nur, wenn er dies nicht beachtet und blindlings nach rechts einbiegt.
Mann Elk_En,
konstruier doch nichts neues. Wir sind hier bei einer klassischen Einmündung, T-Stück, rechts vor links. Da ist nichts Vorfahrtberechtigt. Und wenn dann da links eine Einmündung ist, dann hast du deine Sorgfaltspflicht beim Überholen missachtet.
Wenn du nicht auf der Autobahn unterwegs bist und auf einer Fahrspur entgegen der Fahrrichtung dieser Fahrspur überholst, dann bist du brutal ausgedrückt Geisterfahrer
aber vielleicht mal ohne Diskussion aus dem Bußgeldkatalog:
überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder dass die Verkehrslage unklar war 3 Punkte 100 ,- Euro
wenn du links eine Einmündung hast kann da Gegenverkehr herkommen, du kannst die Verkehrslage wenn du nicht Hellseher bist und weist dass nichts um die Ecke kommt nicht klar erkennen.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Mann Elk_En,konstruier doch nichts neues. Wir sind hier bei einer klassischen Einmündung, T-Stück, rechts vor links. Da ist nichts Vorfahrtberechtigt. Und wenn dann da links eine Einmündung ist, dann hast du deine Sorgfaltspflicht beim Überholen missachtet.
Lese und staune:
Zitat:
LG Berlin v. 05.02.2009: Wer nach rechts in eine gleichberechtigte Straße abbiegen will, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit erkennen lassen, dass er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen konnte, dass er den ihm aus der anderen Straße Entgegenkommenden, der die Vorfahrt hat, weder gefährdete noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich war, so darf er sich nur vorsichtig in die Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Im Fall eines Zusammenstoßes spricht gegen ihn der Beweis des ersten Anscheins. Kann er diesen nicht widerlegen, haftet er voll.
Dass den Überholer ein Mitverschulden treffen kann, ist ein anderes Thema.
Zitat:
BGH-Urteil vom 15.06.1982 - AZ: VI ZR 119/81
... dass ein Wartepflichtiger, der nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen will, grundsätzlich davon ausgehen kann, dass er keinen Vorfahrtberechtigten an der Weiterfahrt behindern wird, wenn sich bei Beginn seines Einbiegens nicht nur von links keine Fahrzeuge nähern, sondern auf der Vorfahrtstraße auch die für ihn rechte Straßenseite frei ist und keine Anzeichen dafür sprechen, dass eines der sich auf der bevorrechtigten Strasse von rechts nähernden Fahrzeuge die Fahrbahnseite wechseln werde.
Grundlage für alles Vorstehende:
Zitat:
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
.
.
.
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.
Im übrigen gilt der Satz von Dieter Nuhr. 😉
@ Elk_EN:
ich würde sagen wir lassen unseren lieben Frank mal sein Ding machen.
Wir beide (und sogar die Richter am BGH) wissen wie es richtig läuft, aber eventuell findet ja auch mal Frankieboy seinen Meister/Richter!
Ich verstehe jetzt nur Bahnhof.
Bedeutet das nun, wenn ich falsch herum aus einer Einbahnstraße komme gillt rechts vor links? 😕😕😕
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
konstruier doch nichts neues. Wir sind hier bei einer klassischen Einmündung, T-Stück, rechts vor links. Da ist nichts Vorfahrtberechtigt. Und wenn dann da links eine Einmündung ist, dann hast du deine Sorgfaltspflicht beim Überholen missachtet.
Wieso sollte bei "rechts vor links" nichts und niemand Vorfahrt haben?
Wer ungeachtet des Verkehrs von rechts blind nach rechts abbiegt, kommt bei einer Kollision arge Erklärungsnöte…
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Lese und staune:Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Mann Elk_En,konstruier doch nichts neues. Wir sind hier bei einer klassischen Einmündung, T-Stück, rechts vor links. Da ist nichts Vorfahrtberechtigt. Und wenn dann da links eine Einmündung ist, dann hast du deine Sorgfaltspflicht beim Überholen missachtet.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Dass den Überholer ein Mitverschulden treffen kann, ist ein anderes Thema.Zitat:
LG Berlin v. 05.02.2009: Wer nach rechts in eine gleichberechtigte Straße abbiegen will, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit erkennen lassen, dass er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen konnte, dass er den ihm aus der anderen Straße Entgegenkommenden, der die Vorfahrt hat, weder gefährdete noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich war, so darf er sich nur vorsichtig in die Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Im Fall eines Zusammenstoßes spricht gegen ihn der Beweis des ersten Anscheins. Kann er diesen nicht widerlegen, haftet er voll.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Grundlage für alles Vorstehende:Zitat:
BGH-Urteil vom 15.06.1982 - AZ: VI ZR 119/81
... dass ein Wartepflichtiger, der nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen will, grundsätzlich davon ausgehen kann, dass er keinen Vorfahrtberechtigten an der Weiterfahrt behindern wird, wenn sich bei Beginn seines Einbiegens nicht nur von links keine Fahrzeuge nähern, sondern auf der Vorfahrtstraße auch die für ihn rechte Straßenseite frei ist und keine Anzeichen dafür sprechen, dass eines der sich auf der bevorrechtigten Strasse von rechts nähernden Fahrzeuge die Fahrbahnseite wechseln werde.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Im übrigen gilt der Satz von Dieter Nuhr. 😉Zitat:
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
.
.
.
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig muß er warten.
Erst mal zum zweiten Urteil:
wer weiß was eine Vorfahrtstraße ist. Insofern Urteil gar nicht anwendbar.
Zum ersten Urteil. Irgendwo weiter vorne im Thread habe ich erklärt, wie man ohne Anzuhalten abbiegen darf. Ich seh da zum Urteil keinen Wiederspruch. Nachdem ich mir dann die Mühe gemacht habe, das Urteil zu lesen noch viel weniger. Lies mal das Urteil und meine Postings. Scheinbar haben der Richter und ich die gleiche Einstellung zum Straßenverkehr.
Und zuletzt die StVo, wo kommt einem eigentlich wenn man auf ein T-Stück zufährt einFahrzeug entgegen. Direkt aus der Wand auf die man zufährt?
Das meine ich mit konstruier doch nichts neues. Aber mach mal weiter