Autounfall - Schuldfrage!!
Hallo allerseits,
folgende Sachlage bringt mich auf die Palme:
Ich wollte in einem Wohngebiet (50 km/h Begrenzung) ganz gemächlich links abbiegen, als mir ein Pizzataxi mit überhöhter Geschwindigkeit in die linke Hintertür rast (Schaden laut Gutachter € 4.700,-). Das Pizzataxi wollte parallel zu mir rechts in die Strasse einbiegen (siehe Skizze!).
Der Pizzamann türkischer Herkunft hat gleich verbal die Schuld von sich geschlagen und gemeint ich hätte ihn geschnitten (Ich habe ihm darauf erklärt, das das Auto nicht im 90 Grad Winkel einbiegt!)
Daraufhin habe ich die Berliner Polizei gerufen. Gut, nach einer halben Stunde sind dann drei "Polizei - Damen" gekommen. Zwischen Kippe im Mund und Bürgersteig hat eine gemeint (nachdem sie sich den Pizzamann angehört hat): Sie wäre nicht dabei gewesen, aber es würde so aussehen als ob ich die Schuld hätte (BITTE!!???!!!). Dabei werden allerdings nur die Personalien aufgenommen, da die Polizei den Unfall nicht beobachtet hat und ebenfalls keine (Brems-)Spuren aufgenommen wurden!!!
Heute kriege ich ein Bussgeldbescheid, wonach ich der Unfallschuldige sein soll.
So, damit fängt der Spass jetzt an (Ärger mit der gegnerischen Versicherung etc.)
Habe übermorgen ein Termin beim Anwalt!
Wie seht ihr den Fall?? Eigentlich liegt hier auch ein rechts vor links vor? Das Fahrzeug auf der linken Seite (Unfallgegner) muss danach eine Sorgfaltspflicht beim Abbiegen an den Tag legen und nicht mit 70 km/h in die Kurve rasen oder??
Beste Antwort im Thema
Moin,
nach der Zeichnung die Du hier eingestellt hast, sieht das schlecht für dich aus. Und wenn der Pizzafahrer, egal welcher Nationalität, 70km/h gefahren ist, hättest Du jetzt die linke Türe auf der Rückbank liegen.
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Zum ersten Urteil. Irgendwo weiter vorne im Thread habe ich erklärt, wie man ohne Anzuhalten abbiegen darf. Ich seh da zum Urteil keinen Wiederspruch. Nachdem ich mir dann die Mühe gemacht habe, das Urteil zu lesen noch viel weniger. Lies mal das Urteil und meine Postings. Scheinbar haben der Richter und ich die gleiche Einstellung zum Straßenverkehr.
Der Richter, Hugaar, bits1011 und ich haben im Gegensatz zu Dir die Einstellung, dass man an der vom TE skizzierten Einmündung als Rechtsabbieger gegenüber von rechts nahenden Fahrzeugen kein uneingeschränktes Vorfahrtsrecht hat. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Und zuletzt die StVo, wo kommt einem eigentlich wenn man auf ein T-Stück zufährt einFahrzeug entgegen. Direkt aus der Wand auf die man zufährt?
Direkt aus der Wand kommen einem eher selten Fahrzeuge entgegen. Wesentlich häufiger geschieht es jedoch, dass einem von rechts auf der Straße, in die man nach rechts einbiegen möchte, Fahrzeuge entgegenkommen; mal rechts fahrend, mal mittig, mitunter aber auch weit links. Ihnen allen ist jedoch eines gemeinsam: sie sind gegenüber dem Rechtsabbieger bevorrechtigt. DAS ist die Grundlage des von Dir geschätzten Richters, der Urteil 1 fällte. 😉
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Ich verstehe jetzt nur Bahnhof.Bedeutet das nun, wenn ich falsch herum aus einer Einbahnstraße komme gillt rechts vor links? 😕😕😕
NEIN, das ist so ziemlich der einzige Fall wo du KEINE Vorfahrt hast!
Muß man bei rechts vor links nicht grundsätzlich warten, wenn was von rechts kommt? Also Vorfahrt hatte das Pizzataxi sicherlich nicht. Durch den ersten Anschein könnte es trotzdem passieren, daß das Pizzataxi die volle Schuld bekommt. Mal abwarten.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Direkt aus der Wand kommen einem eher selten Fahrzeuge entgegen. Wesentlich häufiger geschieht es jedoch, dass einem von rechts auf der Straße, in die man nach rechts einbiegen möchte, Fahrzeuge entgegenkommen; mal rechts fahrend, mal mittig, mitunter aber auch weit links. Ihnen allen ist jedoch eines gemeinsam: sie sind gegenüber dem Rechtsabbieger bevorrechtigt. DAS ist die Grundlage des von Dir geschätzten Richters, der Urteil 1 fällte. 😉
So wie du hier argumentierst, hat der Pizzafahrer Schuld. So wie du das Urteil interpretierst, darf der Abbieger die Kurve schneiden, so in die Straße fahren, dass er auf der Fahrspur des Pizzafahrers ankommt und was weis ich noch alles. Und das alles nur weil er von rechts kommt und Vorfahrt hat.
Lebe weiter in deiner Welt des Straßenverkehrs, wenn du so fährst wie du es schreibst, wünscvh ich mir dass du mir von rechts kommen in gleicher situation ins Auto fährst. Schau dir die Skizze noch einmal an. So wie es da gezeichnet ist, steht der Pizzafahrer an seiner Sichtlinie in die Straße.
Aber ich bin hier raus, die Diskusion die recht interessant war dreht sich im Kreis.
Gruß Frank
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Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
So wie du hier argumentierst, hat der Pizzafahrer Schuld. So wie du das Urteil interpretierst, darf der Abbieger die Kurve schneiden, so in die Straße fahren, dass er auf der Fahrspur des Pizzafahrers ankommt und was weis ich noch alles. Und das alles nur weil er von rechts kommt und Vorfahrt hat.
😰
Mit keinem Wort habe ich geschrieben, dass der Pizzafahrer schuld sei.
Mit keinem Wort habe ich geschrieben, dass der Abbieger die Kurve schneiden darf.
Ich habe lediglich versucht darzulegen, dass Deine Auffassung, der Rechtsabbieger habe "uneingeschränkte Vorfahrt", sachlich falsch und Hugaars diametraler Einwand richtig ist.
Fakt ist, der grundsätzlich Bevorrechtigte, weil von rechts kommende Kraftfahrer, der als Linksabbieger sein Vorfahrtsrecht nicht verwirkt, hat als Linksabbieger besondere Sorgfaltspflichten und hat selbtsverständlich beim Abbiegen auch die Kurve nicht zu schneiden.
Der "auf die Wand zufahrende" hat als Wartepflichtiger und Rechtsabbieger ebenfalls besondere Sorgfaltspflichten.
Und allein auf der Grundlage der Skizze des TE lässt sich zum (Mit-)Verursachungsanteil der Unfallbeteiligten nichts Verlässliches sagen.
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Lebe weiter in deiner Welt des Straßenverkehrs, wenn du so fährst wie du es schreibst, wünscvh ich mir dass du mir von rechts kommen in gleicher situation ins Auto fährst. Schau dir die Skizze noch einmal an. So wie es da gezeichnet ist, steht der Pizzafahrer an seiner Sichtlinie in die Straße.
Netiquette ist nicht Dein Ding, oder? 🙄
Woher nimmst Du die (vermeintliche) Gewissheit, dass der Pizzafahrer dort steht?
Klar, auf der Zeichnung bewegt er sich nicht mehr, aber iRL?
Laut TE ist das die Kollisionssituation, wo ihm das Pizzataxi in die Tür rauscht.
Und wie sieht´s aus, ragt die linke vordere Ecke des Pizzataxis in die für den Gegenverkehr bestimmte Fahrbahnhälfte (auf der Skizze/iRL)? Hätte der Pizzafahrer - als nicht Bevorrechtigter - nicht eher stehen bleiben können? Der Linksabbieger war doch schon längst im Abbiegen begriffen!?
Hat der Linksabbieger überhaupt die Kurve "geschnitten"? Ab wann ist der vollzogene Abbiegebogen faktisch ein "Schneiden der Kurve"? Welcher Fahrbahnbereich steht ihm als Bevorrechtigten beim Abbiegen nicht zu?
Fragen über Fragen.
War die straße wirklich so eng, wo du rein fahren wolltest??
Hatte so eine Situation schon 1000mal gehabt, vor ne Stunde auch.
Ich wäre ein stück weitergefahren und hätte ihn platz gemacht, zwei Autos in so einer schmalen Straße, geht wohl schlecht...
sorry wegen deinem Auto, ich kenne das, aber von fehlern lernt man ja, ich hoff es 🙄
und wenn die Straße nicht so eng war, hättest du in einer 90Grad winkel rein fahren sollen, was du sicherlich nicht gemacht hast, sonnst wäre es nicht passiert.
"Niemal die Kurve rund nehmen, immer in einer 90 Grand Winkel" sagte mein Fahrlerer immer 🙂