Autounfall mit 3 Beteiligten
Hallo
meinem Partner ist vor einem halben Jahr ein Verkehrsunfall passiert.
Unfall:
Es war im morgentlichen Berufsverkehr und er stand an einer Kreuzung mit 3 Spuren. Eine Linksabbiegerspur, eine mittlere Geradeausspur (auf der er war) und eine rechte Geradeausspur.
Durch den Berufsverkehr standen die Linksabbieger schon auf der mittleren Spur. Dadurch war er gezwungen abzubremsen und wollte auf die rechte Spur wechseln.
Er schaute in alle Spiegel, machte den Schulterblick und war sich sicher, dass die Spur frei war. Als er den Blinker setzte und auf die rechte Spur wechseln wollte kam ein lautes Hupen. Als er in den Rückspiegel schaute war hinter ihm ein 2. Auto, welches stark bremsend hinter ihm zum stehen kam. Zwischen den beiden war aber nichts passiert. Doch gleich darauf fuhr ein drittes Auto in das zweite. Seinem (dem ersten Auto) war aber bis dahin auch nichts passiert.
Das dritte und das zweite Auto waren beschädigt und der Fahrer aus dem dritten Auto brauchte einen Notarzt, wegen dem Schock und leichten Handverletzungen.
Laut Polizei war er erst einmal schuld und wurde der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt.
Der Versicherungsteil ist mittlerweile erledigt. Er wurde komplett freigesprochen. Jetzt will aber der Fahrer des dritten Auto klagen auf Schadensersatz wegen der Körperverletzung. Wurde auch schon zur Nachanhörung bei der Polizei vorgeladen.
Meine Frage ist jetzt:
Was kann da noch auf uns zukommen?
Wie sieht es mit der Schuldfrage aus?
Wie hoch können die Kosten werden, wenn wir den Fall verlieren?
Beste Antwort im Thema
Der Verletzte war doch der, der wegen mangelnden Sicherheitsabstand nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte oder? Da würde ich mich sehr wundern, wenn eine solche Klage Erfolg hätte.
Da könnte ich ja auch den Unfallverursacher auf der Gegenspur verklagen, wenn ich als Unfallgaffer meinem Vordermann drauffahre. Hätte der den Unfall nicht verursacht, wäre ich nicht aufgefahren.
Sehr seltsame Logik...
28 Antworten
Was hat denn nun Fahrlässigkeit hier verloren?
Wenn ich die Spur wechseln muss und dabei jemand scharf bremsen muss, ist es egal, warum ich den übersehen hatte und der scharf bremsen musste.
ICH habe beim Spurwechsel darauf zu achten, dass ich niemanden gefährde oder behindere. Kein anderer.
Was Du da beschreibst, ist Vorsatz. Grobe Fahrlässigkeit wäre, ohne zu gucken und zu blinken die Fahrspur zu wechseln.
Im Ergebnis ist es aber gleich. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Was Du da beschreibst, ist Vorsatz. Grobe Fahrlässigkeit wäre, ohne zu gucken und zu blinken die Fahrspur zu wechseln.Im Ergebnis ist es aber gleich. 😉
Vorsatz hieße doch, ich ramme jemanden absichtlich. Ich bin zwar kein Jurist, aber meine Auffassung zu diesem Themenbereich lässt sich vielleicht besser beim Thema Abstand erläutern:
Fahrlässig: Ich fahre meinem Vordermann dicht auf, weil ich z.B. abgelenkt bin (Fummeln am Radio. Telefonieren o.ä.).
Grob Fahrlässig: Ich fahre meinem Vordermann absichtlich dicht auf, um ihn zum Spurwechsel zu veranlassen. Dass ich demjenigen bei einem scharfen Bremsen hinten drauf fahren würde weiß ich sehr wohl, das nehme ich aber in Kauf.
Mutwillig: Der Linksspurblockierer treibt mich dermaßen zur Weißglut, dass ich ihn mal kurz von hinten anstoße um ihn mal aufzuwecken.
Übertragen auf den geschilderten Fall wäre dieser Unfall, so denn ein vollendeter Spurwechsel stattgefunden hat, schlimmstenfalls fahrlässig verursacht.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Was hat denn nun Fahrlässigkeit hier verloren?
Ganz einfach: Für die von der TE gestellten Fragen ist die Frage "Fahrlässigkeit oder nicht?" von essentieller Bedeutung, denn sie will (ohne es exakt so zu formulieren) wissen, welche strafrechtlichen Konsequenzen sich für ihren Partner ergeben könnten. Und dafür müssen wir erstmal festlegen, ob der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung vorliegt. Und eine K. liegt ganz offensichtlich vor, sonst wäre der Körper von B nicht verletzt. Bleibt die Frage, ob es als "Fahrlässigkeit" gewertet werden kann - kann es IMHO aus den umseitig aufgeführten Gründen nicht.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Der Verletzte war doch der, der wegen mangelnden Sicherheitsabstand nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte oder? Da würde ich mich sehr wundern, wenn eine solche Klage Erfolg hätte.Da könnte ich ja auch den Unfallverursacher auf der Gegenspur verklagen, wenn ich als Unfallgaffer meinem Vordermann drauffahre. Hätte der den Unfall nicht verursacht, wäre ich nicht aufgefahren.
Sehr seltsame Logik...
sehe ich auch so.
meinem laien rechtsverständniss: wer hinten drauf fährt is schuld!
Zitat:
Original geschrieben von self
Ganz einfach: Für die von der TE gestellten Fragen ist die Frage "Fahrlässigkeit oder nicht?" von essentieller Bedeutung, denn sie will (ohne es exakt so zu formulieren) wissen, welche strafrechtlichen Konsequenzen sich für ihren Partner ergeben könnten. Und dafür müssen wir erstmal festlegen, ob der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung vorliegt. Und eine K. liegt ganz offensichtlich vor, sonst wäre der Körper von B nicht verletzt. Bleibt die Frage, ob es als "Fahrlässigkeit" gewertet werden kann - kann es IMHO aus den umseitig aufgeführten Gründen nicht.Zitat:
Original geschrieben von patti106
Was hat denn nun Fahrlässigkeit hier verloren?
Meine Frage zielte darauf ab, warum den Spurwechsler überhaupt eine Teilschuld treffen sollte. Desweiteren maße ich mir nicht an, hier irgendwie festzulegen, ob der Wechsel nun fahrlässig war oder was weiß ich.
Wiegesagt, das sind alles Fragen, die man zu seinem RA trägt. Dort sollte man wirklich kompetente Antworten erwarten können. 😉
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
meinem laien rechtsverständniss: wer hinten drauf fährt is schuld!
Das mal bitte schnell aus dem Gedächtnis löschen. Oder zumindest ein "kann schuld sein" einschieben.
Es ist durchaus relevant, warum der Vordermann bremsen musste, damit auffahren konnte.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Das mal bitte schnell aus dem Gedächtnis löschen. Oder zumindest ein "kann schuld sein" einschieben.
Es ist durchaus relevant, warum der Vordermann bremsen musste, damit auffahren konnte.
naja wiegesagt ich bin der meinung (das muss net sein das es richtig sein muss) das der nicht eingehaltene sicherheitsabstand schuld daran ist und nicht derjenige der bremst weil ne oma übern zebrastreifen geht 😉 is.
wen ich vor einer roten ampel in die eisen gehe und mein hintermann klopft mal eben an...dann bin ich oder die ampel schuld am unfall?
Hallo planlos 1506
So wie du das schilderst, hat dein Partner einen Fahrstreifenwechsel begangen und hierbei durch Unachtsamkeit einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Zu einem Unfall ist es ja nicht gekommen, weil dieser Verkehrsteilnehmer reagiert und stark gebremst hat. Es liegt also lediglich eine Gefährdung vor, die durch deinen Bekannten natürlich fahrlässig ( weniger geht nicht ) verursacht wurde.
Der Unfall wurde erst von dem Dritten verursacht, welcher auf das Fahrzeug des berechtigterweise stark abbremsenden Verkehrsteilnehmers aufgefahren ist. Schuld ist hier also eindeutig der, der hier aufgefahren ist.
Aus deiner Äußerung, dass der Versicherungsteil erledigt ist und dein Partner von jeglichem Mitverschulden frei gesprochen wurde, entnehme ich, dass du damit den verkehrsrechtlichen Teil meinst, also die Schuld am Unfall.
Ich frage mich daher, wie um alles in der Welt soll es dem Unfallverursacher gelingen, von einem anderen schuldlosen Beteiligten Schmerzensgeld einzuklagen. Er ist Schuld an dem Unfall und trägt somit auch die Verantwortung für seine Verletzung.
Also mich würde es sehr wundern, wenn ihm das gelingen würde, denn ich glaube nicht, dass ein Zivilgericht ein Urteil des Verkehrsgerichts ignorieren wird, in welchem dein Bekannter von jeglicher Mitschuld an dem Unfall freigesprochen wurde und ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilen wird.
Ich würde mir nicht all zu viel Sorgen machen.
Gruß Andreas
Zitat:
müsste dein Gefährte BEWUSST gegen eine Rechtsvorschrift verstoßen haben und dabei BEWUSST billigend in Kauf genommen haben
Das kann ich so nicht stehen lassen. Billigend in Kauf nehmen ist bedingter Vorsatz und keine Fahrlässigkeit. In so einem Fall wären wir in der normalen KV.
Danke erstmal für die vielen Antworten.
Haben mich schon ein bisschen mehr beruhigt.
Wir müssen jetzt erst einmal abwarten, was die Gegenseite macht. Für mich macht das auch keinen Sinn, warum die jetzt einen Anwalt eingeschalten haben.
Ich berichte dann, was dabei herraus gekommen ist. 🙂
Kann bestimmt noch 2 Monate dauern.
Mal einen Vorschlag an die Gemeinde,wollen wir dieses Forum nicht umbenennen? Ich dachte so der kleine Anwalt oder wie sage ich es nicht richtig ?
Zitat:
Original geschrieben von Bopp19
Mal einen Vorschlag an die Gemeinde,wollen wir dieses Forum nicht umbenennen? Ich dachte so der kleine Anwalt oder wie sage ich es nicht richtig ?
Ich hätte da auch einen Vorschlag: Wenn du nichts zum Thema beizusteuern hast, warum läßt du nicht einfach die Finger von der Tastatur?🙄
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ich hätte da auch einen Vorschlag: Wenn du nichts zum Thema beizusteuern hast, warum läßt du nicht einfach die Finger von der Tastatur?🙄Zitat:
Original geschrieben von Bopp19
Mal einen Vorschlag an die Gemeinde,wollen wir dieses Forum nicht umbenennen? Ich dachte so der kleine Anwalt oder wie sage ich es nicht richtig ?
Mal einen besseren Vorschlag an die Gemeinde: Bopp == Troll == Ignore??
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Mal einen besseren Vorschlag an die Gemeinde: Bopp == Troll == Ignore??
Die Idee ist gut und wurde umgesetzt 🙂