Autounfall mit 3 Beteiligten

Hallo

meinem Partner ist vor einem halben Jahr ein Verkehrsunfall passiert.

Unfall:

Es war im morgentlichen Berufsverkehr und er stand an einer Kreuzung mit 3 Spuren. Eine Linksabbiegerspur, eine mittlere Geradeausspur (auf der er war) und eine rechte Geradeausspur.
Durch den Berufsverkehr standen die Linksabbieger schon auf der mittleren Spur. Dadurch war er gezwungen abzubremsen und wollte auf die rechte Spur wechseln.

Er schaute in alle Spiegel, machte den Schulterblick und war sich sicher, dass die Spur frei war. Als er den Blinker setzte und auf die rechte Spur wechseln wollte kam ein lautes Hupen. Als er in den Rückspiegel schaute war hinter ihm ein 2. Auto, welches stark bremsend hinter ihm zum stehen kam. Zwischen den beiden war aber nichts passiert. Doch gleich darauf fuhr ein drittes Auto in das zweite. Seinem (dem ersten Auto) war aber bis dahin auch nichts passiert.

Das dritte und das zweite Auto waren beschädigt und der Fahrer aus dem dritten Auto brauchte einen Notarzt, wegen dem Schock und leichten Handverletzungen.

Laut Polizei war er erst einmal schuld und wurde der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt.

Der Versicherungsteil ist mittlerweile erledigt. Er wurde komplett freigesprochen. Jetzt will aber der Fahrer des dritten Auto klagen auf Schadensersatz wegen der Körperverletzung. Wurde auch schon zur Nachanhörung bei der Polizei vorgeladen.

Meine Frage ist jetzt:
Was kann da noch auf uns zukommen?
Wie sieht es mit der Schuldfrage aus?
Wie hoch können die Kosten werden, wenn wir den Fall verlieren?

Beste Antwort im Thema

Der Verletzte war doch der, der wegen mangelnden Sicherheitsabstand nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte oder? Da würde ich mich sehr wundern, wenn eine solche Klage Erfolg hätte.

Da könnte ich ja auch den Unfallverursacher auf der Gegenspur verklagen, wenn ich als Unfallgaffer meinem Vordermann drauffahre. Hätte der den Unfall nicht verursacht, wäre ich nicht aufgefahren.
Sehr seltsame Logik...

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Kannst dich beruhigt zurücklehnen. Egal, was er zugesprochen bekommt: Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss sowieso zahlen.

Und wenn ich das richtig verstanden habe, war der Auffahrer (also der dritte in der Polonaise) das mit der Handverletzung, richtig? Der müsste eigentlich zumindest Teilschuld bekommen.

Abgesehen davon hat die Polizei weder das Recht, noch die Kompetenz die Schuldfrage zu klären. Sie können nur protokollieren und Aussagen aufnehmen. Die Schuldfrage machen erstmal die Versicherungen unter sich und mit ihren Versicherten aus, wenn das zu nichts führt, geht's vor Gericht.

Zitat:

Original geschrieben von self


Abgesehen davon hat die Polizei weder das Recht, noch die Kompetenz die Schuldfrage zu klären. Sie können nur protokollieren und Aussagen aufnehmen

...wobei denn nicht auszuschließen ist, daß hier noch eine Anzeige wegen Körperverletzung kommt. In reinen Versicherungsfragen kommt keine Anhörung. Da ermittelt keiner mangels Zuständigkeit.

Klar. Aber auch die Ermittlungen bzgl. fahrlässiger Körperverletzung übernimmt erstmal die Staatsanwaltschaft (unter Zuhilfenahme von Sachverständigen), und im Zweifelsfall wandert auch diese Frage vor Gericht.

Weder Polizei noch StA haben in irgendeiner Form das Recht, zu entscheiden oder zu bestrafen - sie können platt gesagt auch nur vor Gericht ziehen. Und die ganzen Geldbußen und Strafbefehle sind letztlich Friedensangebote dieser beiden Stellen: "Zahl Betrag X, gesteh deine Schuld ein, und wir sparen uns den teuren und umständlich Weg ins Gericht.".

Der Verletzte war doch der, der wegen mangelnden Sicherheitsabstand nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte oder? Da würde ich mich sehr wundern, wenn eine solche Klage Erfolg hätte.

Da könnte ich ja auch den Unfallverursacher auf der Gegenspur verklagen, wenn ich als Unfallgaffer meinem Vordermann drauffahre. Hätte der den Unfall nicht verursacht, wäre ich nicht aufgefahren.
Sehr seltsame Logik...

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Zitat:

Original geschrieben von self


Klar. Aber auch die Ermittlungen bzgl. fahrlässiger Körperverletzung übernimmt erstmal die Staatsanwaltschaft (unter Zuhilfenahme von Sachverständigen), und im Zweifelsfall wandert auch diese Frage vor Gericht.

Weder Polizei noch StA haben in irgendeiner Form das Recht, zu entscheiden oder zu bestrafen - sie können platt gesagt auch nur vor Gericht ziehen. Und die ganzen Geldbußen und Strafbefehle sind letztlich Friedensangebote dieser beiden Stellen: "Zahl Betrag X, gesteh deine Schuld ein, und wir sparen uns den teuren und umständlich Weg ins Gericht.".

Vollkommen korrekt, ich wollte den TE nur mal vorwarnen das es hier nicht nur um Schadenersatz gehen könnte 😉 .

Zitat:

Original geschrieben von self


...
Und wenn ich das richtig verstanden habe, war der Auffahrer (also der dritte in der Polonaise) das mit der Handverletzung, richtig? Der müsste eigentlich zumindest Teilschuld bekommen.
...

Wieso Teilschuld? Der müsste die Alleinschuld tragen. Er ist doch schließlich auf das hinter dem ersten Auto stehende Fahrzeug aufgefahren. Wenn ich das richtig verstanden habe. Und der will klagen? Ist ja albern...

Zitat:

Original geschrieben von self



...wobei denn nicht auszuschließen ist, daß hier noch eine Anzeige wegen Körperverletzung kommt. In reinen Versicherungsfragen kommt keine Anhörung. Da ermittelt keiner mangels Zuständigkeit.

..davon gehen wir auch momentan aus. Das der Autofahrer des dritten jetzt eine Anzeige macht.

Bei der Vorladung von der Polizei kam schon herraus, dass er schon seinen Anwalt eingeschalten hat.

Und da die Sache mit dem Unfallschaden schon geklärt ist, werden die jetzt anstreben wegen der Körperverletzung zu klagen.

Die Frage ist bloß, in wie weit können die uns was?

Ich habe das schon richtig verstanden, dass Dein Partner auf der Spur gar nicht hätte weiter fahren können, weil diese von den Linksabbiegern blockiert war ?

Wenn dem so ist, hat der aufgefahrene Dritte einen reichlich unseriösen Anwalt, oder diesem nicht die ganze Wahrheit gesagt. Diese Klage seinerseits dürfte zum Scheitern verurteilt sein...

Zitat:

Original geschrieben von planlos1506


Die Frage ist bloß, in wie weit können die uns was?

Kurzfassung, ohne Paragraphen zu reiten: gar nicht.

Langfassung, immer noch ohne Paragraphen: Selbst wenn man euch eine Schuld am Unfall zusprechen würde, werden die strafrechtlichen Ermittlungen in aller Regel trotzdem eingestellt. Und für die zivilrechtlichen Forderungen tritt die Versicherung ein. Feierabend.

Nochetwaslängerfassung: Damit der Tatbestand der "fahrlässigen Körperverletzung" besteht, müsste dein Gefährte BEWUSST gegen eine Rechtsvorschrift verstoßen haben und dabei BEWUSST billigend in Kauf genommen haben, dass ein Unfall passiert. Das hat er aber nicht getan, denn er hat geguckt. Dass er dabei das herannahende Fahrzeug übersehen hat (so wird es ja gewesen sein), ist ärgerlich, aber nicht von strafrechtlicher Bedeutung, denn er hat ja (erfolglos) versucht, eben das zu vermeiden. Wenn er gar nicht geguckt hätte, sähe das vielleicht anders aus. Aber er hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Vielleicht nachlässig, mag sein, aber nicht im strafrechtlichen Sinne fahrlässig.

Das alles natürlich ohne Gewähr und unter der Bedingung, dass du uns die Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit erzählt hast. Aber davon gehe ich mal aus 😁

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2



Zitat:

Original geschrieben von self


...
Und wenn ich das richtig verstanden habe, war der Auffahrer (also der dritte in der Polonaise) das mit der Handverletzung, richtig? Der müsste eigentlich zumindest Teilschuld bekommen.
...
Wieso Teilschuld? Der müsste die Alleinschuld tragen. Er ist doch schließlich auf das hinter dem ersten Auto stehende Fahrzeug aufgefahren. Wenn ich das richtig verstanden habe. Und der will klagen? Ist ja albern...

Teilschuld weil:

sich der Spurwechsler ja nun doch nicht ausreichend abgesichert hatte und zumindest durch sein Verhalten andere gefährdet hätte.

Zitat:

Zitat:

Meine Frage ist jetzt:

Was kann da noch auf uns zukommen?

Wie sieht es mit der Schuldfrage aus?

Wie hoch können die Kosten werden, wenn wir den Fall verlieren?

Alles Fragen, die einem der Rechtsanwalt erläutern kann und sollte. 😉

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Teilschuld weil:

sich der Spurwechsler ja nun doch nicht ausreichend abgesichert hatte und zumindest durch sein Verhalten andere gefährdet hätte.

Warum ? Nach meinem Verständnis wollte der Kollege die Spur wechseln, weil diese durch Linksabbieger blockert war, und hat hinter diesen angehalten bzw. gebremst. Wo ist da die Gefährdung ?

@TE
Das habe ich doch richtig verstanden ? Der Unfall passierte auf der mittleren Spur, Dein Partner hat die Spur NICHT gewechselt ?

Der Rückstau von der Linksabbiegerspur erstreckt sich bis auf die linke von den zwei Geradeausspuren zurück, er will von der linken G-Spur auf die rechte G-Spur wechseln, weil er ohnehin geradeaus weitermuss, und bei dem Spurwechsel mit (offenbar schlecht getimten oder schlampigen Schulterblick, mei, passiert) muss sein neu erwählter Hintermann A stark bremsen, woraufhin B (Hintermann von A) ebenfalls stark bremsen muss, was ihm aber nicht gelingt.

Angesichts der Tatsache, dass A sogar noch zwischen B und Spurwechsler war, muss der Spurwechsler imho nicht unbedingt eine Teilschuld bekommen. Hätte es zwischen A und ihm gekracht, hätte er hingegen die 80-100 % bekommen. Hat es aber nicht, also kann sein Schulterblick so schlecht doch nicht gewesen sein. Evtl. hat er ihn auch gesehen und nur falsch eingeschätzt - ebenfalls keine Fahrlässigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von patti106


Teilschuld weil:

sich der Spurwechsler ja nun doch nicht ausreichend abgesichert hatte und zumindest durch sein Verhalten andere gefährdet hätte.

Warum ? Nach meinem Verständnis wollte der Kollege die Spur wechseln, weil diese durch Linksabbieger blockert war, und hat hinter diesen angehalten bzw. gebremst. Wo ist da die Gefährdung ?

Wo die Gefährdung ist/war?

Es musste doch wohl jemand sehr stark bremsen. Ist das keine Gefährdung? 😉

Und es ist auch mitursächlich für den Unfall.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Wo die Gefährdung ist/war?
Es musste doch wohl jemand sehr stark bremsen. Ist das keine Gefährdung? 😉
Und es ist auch mitursächlich für den Unfall.

Wenn es so gewesen wäre, wie ich das ursprünglich verstanden habe, nämlich dass der Betreffende hinter den Linksabbiegern warten musste, hätte wohl eher der scharf bremsende gepennt. Wenn es so war, wie self es verstanden hat, dass das ganze sich auf der "neuen" Fahrspur abgespielt hat, ist es nicht ganz so einfach. Dann wäre Fahrlässigkeit durchaus ein Thema.

Noch einmal zur Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit:

Fahrlässigkeit:
Ich vergesse den Schulterblick bzw. ich führe ihn durch und übersehe jemanden.

Grobe Fahrlässigkeit:
Ich führe den Schulterblick durch, sehe jemanden und fahre trotzdem, weil "Der kann ja gefälligst bremsen".

Oder auch:
Fahrlässigkeit: Ich hätte es besser wissen müssen und mache es trotzdem, obwohl etwas passieren kann.

Grobe Fahrlässigkeit:
Ich weiß es besser, ich sehe, dass mit großer Wahrscheinlichkeit jemand zu Schaden kommen wird und ich mache es trotzdem, weil es mir scheißegal ist.

Noch härter: Mutwilligkeit:
Ich tue etwas damit jemand geschädigt wird.

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