Autounfall... kann mir jemand helfen?
hallo,
vlt kann mir jemand helfen.
Folgendes: mir ist am Freitag in FFM ein Auto aus der Kurve kommend reingefahren.
ich bin gerade aus gefahren aber nicht auf einer Vorfahrtstraße... sprich rechts vor links ist geboten.
Aus einer Seitenstraße von links, die in meine mündete ist einer ziemlich schnell rausgeflitzt (rechts vor links) hat die Kurve dadurch so groß geschnitten das er auf meine Spur gekommen ist. Bin mir sogar ziemlich sicher, dass er zwei fette Stopschilder auf seiner Seite hatte... die er dadurch natürlich missachtet hat.
er wollte rechts rausfahren, sprich in meine entgegengesetzte Richtug hochfahren. Da war eine Sperrfläche, auf der ein Golf stand aber raubte nicht wirklich die Sicht... zudem widerspricht er sich irgendwie... wenn er behauptet das ein Golf ihn die Sicht versperrt aber dann mit 60 km/h aus der Kurve donnert...
Dann behauptet der Mann ich wäre zu "mittig" auf der Fahrbahn gefahren, was auch nicht stimmt.
Die Polizei war da.... hat ihn für schuldig erkannt... ich habe 3 Zeugen insgesamt, die gegen diesen Herrn aussagen (Beifahrer + 2 Passanten die es mitbeobachtet haben)
Der Typ stellt sich jetzt womöglich quer bei seiner Versicherung und erzählt denen sonst was und zieht dadurch die Sache ungemein in die Länge.
Habe seine, so wie meine Versicherung kontaktiert... bei seiner den Schaden angegeben... und bei meiner mitgeteilt, dass die Sache strittig ist / wird, so dass die nachhacken (unfallbericht von der polizei) und sein Schaden nicht übernehmen, falls er sich bei meiner meldet.
Dann kommt die Sache mit dem Golf der auf der Sperrfläche stand... kann die Versicherung (von dem Unfallverursacher) von dem Schaden abtreten oder sich weigern zu bezahlen weil der Golf dann irgendwie Schuld dran ist?
Wie sehen die Chancen bei sowas aus?
Möchte mit der kaputten Karre nicht Monate lang warten, vor allem als Geschädigter...
Bei mir ist linker Kotflügel, Tür und teil des Hecks total im hinüber... Kleinkramm wie Standlicht & Blinker ebenfalls... A-Säule leicht verzgen... + spur verstellt (zieht nach links)
ist mir mehr oder weniger aufs Rad gedotzt... und dann schön über die ganze Seite gezogen.
Bitte um Hilfe! gruß an madcruiser an dieser stelle...
Danke....
20 Antworten
Werterhöhung nur schwer.
Wenn dann über Reparaturbelege, Pflegezustand etc.
Nicht übersehen:
Bei den Internetbörsen handelt es sich um unverhandelte Preise, also Angebote und nicht die tatsächlichen Kaufpreise.
Restwert:
Der Versicherer wird Dir einen Anbieter nennen, der Dir den Restwert für den Wagen bezahlt. Dann ist er allerdings weg.
Diesen Restwert darf Dir die Versicherung vom Zeitwert abziehen.
Achte vorsorglich darauf, dass keine Mehrwertstuer für den Zwitwert ausgewiesen wird. Die muss Dir der Versicherer ebenfalls abziehen. Bei Wägen, die über 6 Jahre alt sind oder über 150.000 km gelaufen sind wird keine Mehrwertsteuer mehr ausgewiesen.
Willst Du den Wagen wieder aufbauen, so hast Du bis 130 % des Zeitwertes ein begründetes Erhaltungsinteresse.
Muss allerdings eine fachgerechte Reparatur sein.
All das sollte Dir auch Dein RA sagen können, andernfalls bist Du bei der falschen Adresse.
also werterhöhung ist theoretisch machbar?
Kann dazu die Seltenheit von Fahrzeugen zählen bzw. Beschaffungsschwierigkeit. Die Toyota Celica ist VW Golf, habe nach dem Auto ein halbes Jahr gesucht bis eins mit der Laufleistung + Zustand hatte, was mir kaufen wollte.
Wie soll ich den Pflegezustand nachweisen? Das Auto ist wirklich Innen wie Außen Top... Allgemeinzustand wurde im Gutachten als "sehr gut" aufgeführt und damit ist ein kein Meter übertrieben.
Also bei nem Wirt. Total Schaden wo Reperaturkosten von 4000 - 5000 € anfallen... wurde ich ledeglich die 2700 € für den momentanen Zeitwert des Wagens bekommen?
Wie meinst du das, dass der Versicherer mir die Mehrwertsteuer davon abziehen muss... sprich wenn der Wagen ein Zeitwert von 2700 € aufweist, sollte ich diese kriegen und nicht erst nach Abzug von 16% Mwst. ?
Apropo Erhaltungsinteresse... 130 %
Wenn ich darauf bestehe, muss ich denen dann auch nachweisen das mein Wagen gemacht wurde... und darf ich das nur in einer Werkstatt dann machen oder auch mit "privater" Hilfe sprich nicht auf Rechnung und wenn dann nur die Teile.... Würde den Wagen schon gerne wieder flott kriegen aber in einer WErkstatt könnte ich das für den Preis abhacken.
Alternativ habe ich darüber nachgedacht etwas drauf zu legen und das Nachfolger Modell von meiner Celica zu holen...
Das hängt jedoch von der Summe ab, die ich aus dieser Sache rausholen kann... würde dann meinen evtl. zum Schlachten verkaufen... das ist möglich oder? Oder gibt es da etwas was beachten muss...
Ich persönlich weiß nur von meinen letzten Unfall... dass wenn laut Gutachten abgerechnet wird. Ich für den Preis inkl. Mwst mir den Wagen reperarieren kann oder das Geld behalten nur das dann die Mwst rausgerchnet wird.
Gruß
Druck dem Gutachter ein paar vergleichbare Exemplare aus.
Vielleicht hilft es.
Zur MwSt gilt das von mir Gesagte.
Und jetzt warte erst einmal auf das Gutachten, bevor Du Dich und alle anderen unnötig beschäftigst.
so da bin ich wieder...
habe das Gutachten heute bekommen.
Ist ein wirt. Totalschaden.
Reparaturkosten ohn mwst. 3623,17 €
Mwst auf Reparaturkosten 579,71 €
Gesamt: 4202,88 €
Wiederbeschaffungswert 2600,00 €
Restwert 360,00 €
Wenn mir jetzt den Betrag auszahlen lassen will... ohne den Wagen repararien zu lassen, kriege ich 2240,- € (sprich Abzug Restwert) aber im Gutachten steht ich habe pro Tag 43 € Nutzungsentschädigung (Tabelle Sanden / Danner ) auf eine voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer (von 10 - 14 Tagen). Sprich könnte dadurch die 360 € wieder gut machen?
Wie kann ich die 43 € geltend machen... bzw. was ist wenn länger brauche um ein gewünschtes Auto zu finden. Der Unfall hat sich am 01.07.05 ereignet... Gutachten ist am 06.07.05 gemacht worden und um ehrlich zu sein, ist das Auto nicht wirklich Verkehrssicher/tauglich. Da ständig nach Links zieht und der Reifen auch was abbekommen hat.
Gelten diese 43 € erst ab dem Tag wo die Versicherung zahlt und mich dann auch die Suche mache oder wie ist das?
madcruiser du hast das mit den 130 % angesprochen... die kann ich aber nur geltend machen, wenn den Wagen repaprieren lasse und es der Versicherung mit Rechnung auch nachweisen kann oder?
Die gegnerische Versicherung hat die Ermittlungen noch nicht ganz abgeschlossen, weil die von ihrem VN noch was brauchen... die Sachbearbeiterin hat mich jedoch gebeten den Unfall aus meiner Sicht zu schildern und die Zeugen mit Anschrift anzugeben und es ihr dann zu zuschicken.
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Hi,
zu den 130% - ja, so isses, per Nachweis der Reparatur.
Zum anderen.
Die 43€ Nutzungsausfall kriegst du für die im Gutachten festgelegte Zeit der Wiederbeschaffungsdauer - hier offensichtlich 14 Tage.
Was darüber hinaus passiert, ist dein Bier.
Geltend machen musst du das im Normalfall (!) nicht - das wird automatisch abgerechnet - ab dem Tag des Nutzungsausfalls.
Ach warte mal - hab ich das richtig verstanden und du fährst damit noch?
Dann gibbet auch keinen Nutzungsausfall - denn der liegt dann ja objektiv nicht vor.
Zur anderen Sache.
Wenn du keinen Neukauf oder Reparatur vorlegen kannst, gibt es auch diese Auszahlungssumme nur netto.
Grüße
Schreddi
PS: Und ansonsten geht geltend machen entweder einfach per Telfeon oder aber (besser) mit nem formlosen, freundlichen Schriftstück, wo alles fein sauber aufgelistet und summiert ist 🙂
Eine fachgerechte Reparatur ist laut Gutschten nicht zu 130 % (=3.380 EUR) möglich.
Das Auto solltest Du stehen lassen.
Es ist offensichtlich nicht mehr verkehrssicher.
Kommt es zu einem Unfall stehst Du mit einem Bein im Knast.
Braucht Dir nur ein Kind vor das Auto zu springen!
Die Versicherung wird Dir vermutlich erstatten:
2.600 EUR Wiederbeschaffungswert
- 360 EUR Restwert
+430 EUR 10 Tage Nutzungsausfall