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Autounfall unverschuldet

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 2:54

Hallo zusammen,

kurz zur Vorgeschichte, ich hatte mir vor fast 2 Jahren einen schönen 3er bmw finanziert, vor 4 Monaten war ich einkaufen und habe das Fahrzeug ganz normal geparkt, während dem einkaufen kam eine Durchsage mit meinem Kennzeichen und ich sollte mich an der Info melden, das habe ich natürlich gemacht.

Ende vom Lied, mir ist einer mit seinem Geschäftsbus auf mein Auto gefahren und das so arg dass mein Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte.

es wurde alles polizeilich aufgenommen und der Fahrer gab die Schuld zu und meinte er wäre anhand von Fett an seinen Arbeitsschuhen von der Kupplung gerutscht und mir aufgefahren.

Ich hatte einen Gutachter beauftragt der dann eben den wirtschaftlichen Totalschaden feststellte, da das Auto finanziert war habe ich es natürlich mit meinem Anwalt an die BMW Bank gemeldet, diese gab das Fahrzeug dann zum Verkauf frei und ich sollte das Fahrzeug an den Höchstbietenden Restwertaufkäufer abgeben, was ich dann auch tat.

Die Versicherung hatte bis dahin immer noch nicht reagiert weil angeblich die Unfallmeldung fehlen würde.

Nach 2,5 Monaten hat mein Anwalt eine Klage beim Gericht eingereicht, die Frist für den Widerspruch hatte die Versicherung auch verstreichen lassen und weiterhin nicht wirklich reagiert.

3 Wochen nach dem die Frist für den Widerspruch abgelaufen war haben die doch ein Widerspruch gegen die Klage eingereicht mit besonderen Begründungen, nämlich dass es ein fingierter Unfall sei und ich mit dem Unfallgegner gemeinsame Sache drehen würde.

Es wird mir vorgeworfen dass ich dieses hochpreisige Oberklasse Fahrzeug wirtschaftlich nicht leisten könnte und die Raten nicht tilgen könnte ( es handelt sich hier um einen 3er bmw mit einem kleinen Motor).

Man muss dazu sagen dass ich seit fast 10 Jahren bei einer weltweit bekannten Firma in Festanstellung mit gutem Gehalt unbefristet angestellt bin und sonst auch keine Schulden oder sonstiges habe.

Es wird auch unterstellt dass es angeblich keine Zeugen gibt, obwohl der Unfallgegner einen Beifahrer hatte und auch noch ein unbeteiligter anderer Zeuge zu dem Zeitpunkt die Grünfläche des Einkaufscenter gepflegt hat.

Die schreiben such dass man anhand von den polizeilichen Fotos sieht dass der Schaden nicht vom Bus sein kann obwohl man auf den Fotos garnichts erkennt und deren Gutachter scheinbar auch noch nichts begutachtet hat.

Alles in allem werden mir da sehr böse Dinge vorgeworfen und ich wollte einfach mal wissen ob jemand schon mal Ähnliches erlebt hat?

Bei der Ganzen Sache mit allen Anwaltskosten und Gutachter mit wiederbeschaffungswert sind wir aktuell bei knapp über 30 tausend Euro wobei davon noch 17 tausend an BMW Bank gehen sollte.

Beste Antwort im Thema

Beim Verkehrsunfall kann ich die Versicherung, den Halter und den Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges verklagen. Macht besonders dann Sinn, wenn ich den Fahrer als Zeugen ausschalten möchte.

Hier hat der Typ ein geparktes Fahrzeug gerammt, am Unfallort ausweislich des Polizeiprotokolles seine Schuld zugegeben. Warum soll ich den dann mit verklagen? Macht dem Anwalt nur zusätzliche, nicht bezahlte Arbeit.

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Sowas kommt immer dann vor, wenn die Schadenabteilung einer Versicherung der Ansicht ist, dass es Anzeichen für eine Unfallmanipulation gibt. Ob sich das im Prozess so bestätigt, das wirst Du mit dem Urteil erfahren und dann hoffentlich hier berichten.

Behaupten kann die Versicherung viel, ob sie es auch beweisen kann, steht auf einem anderen Blatt.

Bei einer Klage gibt es übrigens keine Frist für einen Widerspruch. Da gibt es eine Frist von 2 Wochen nach Zustellung der Klage beim Gegner, innerhalb derer dieser seine Verteidigungsbereitschaft erklären muss. Nach Ablauf kann sonst ein Versäumnisurteil erlassen werden. Ist das hier der Fall, gibt es schon ein Versäumnisurteil?

Dagegen kann der Gegner dann Einspruch einlegen und dann läuft es ziemlich normal weiter. Du musst deinen Anspruch beweisen, dazu gibt es das Unfallprotokoll sowie das Gutachten über die Schadenshöhe. Der Gegner muss beweisen, dass der Unfall manipuliert war. Geht - manchmal - durch Zeugen oder durch Sachverständige.

Ist Dir der Fahrer des Geschäftsbuses (was auch immer das sein soll) denn von Person bekannt? Oder seit ihr völlig fremd miteinander?

Gruß M

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 10:47

@ PeterBH, ich bin leider kein Jurist und kann dir nicht genau sagen wie das alles abgelaufen ist, laut dem Anwalt war das eben so dass die Versicherung alle Fristen verstreichen hat lassen und dann zu Spät ein Widerspruch eingelegt hat mit der Begründung dass es eben ein gestellter Unfall sein soll... Ein Urteil gab es soweit ich es weiß nicht.

@windelexpress, das mit Geschäftsbus war etwas unglücklich formuliert, gemeint ist einer diesen extra langen 3,5 Tonner der zudem meiner Meinung nach überladen war, das kann ich aber leider nicht nachweisen.

Nein, den Fahrer kenne ich nicht und habe den vorher auch noch nie gesehen, das einzige was ich weiß sind die Daten von der polizeilichen Unfallkarte.

Ich habe nach diesem Schreiben den Rechtsanwalt gewechselt, der erste Anwalt hat da kein Finger kein krumm gemacht und sagte nur wir müssen halt abwarten, darauf hin war ich natürlich nicht begeistert und bin zu einem anderen Anwalt weil ich diese Unterstellungen völlig Ünerzogen finde...

Was solltet ihr abwarten, das Gerichtsverfahren?

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 11:01

@KapitaenLueck

Der Anwalt meinte wir müssen warten bis das Scheiftsatz bei ihm ankommt welches die Gegenseite beim Gericht eingereicht hat und welche Verfügung das Gericht trifft aufgrund des Schriftsatzes der Gegenseite.

Der hat ja das Schreiben der Gegenseite mit den Vorwürfen der Gegenseite bekommen bzw. Das Schreiben welches an das Gericht ging, oder wird beim Gericht ein zweites anderes Schreiben erstellt?

Ich bin total überfragt und sich überfordert um ehrlich zu sein. ??

Üblicher Ablauf bei einem Gerichtsverfahren:

Klage wird bei Gericht eingereicht - Zustellung der Klage beim Gegner - 2 Wochen Frist, sich zu melden (ansonsten kann ein Versäumnisurteil ergehen) - weitere 2-3 Wochen Frist dem Gericht zu schreiben, warum man nicht zahlen möchte.

Alles muss schriftlich erfolgen, bei dir vermutlich beim Landgericht, dort herrscht Anwaltszwang.

Die einzelnen Schreiben schickt das Gericht dann jeweils der anderen Partei zu, und zwar nicht an den Kläger selbst, sondern an dessen Anwalt. Der wiederum schickt es an dich. Passiert auch schon mal, dass die Gegenseite eine Abschrift direkt an den Kläger schickt und das Original (nebst Ablichtungen) ans Gericht. Dann wird der Anwalt abwarten, was er vom Gericht erhält, denn nur das ist für ihn wichtig.

Üblicherweise erhält der Kläger mit diesem Schreiben der Gegenseite dann vom Gericht eine Frist gesetzt, auf dieses Schreiben Stellung zu nehmen.

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 11:21

Was ich auch nicht verstehe ist dass mir vorgeworfen wird dass ich nir gegen die Versicherung eine Klage eingereicht habe und aber nicht gegen den Fahrer deshalb ist es ein Indiz für eine zusammen Arbeit.

Auf was hätte bzw. Müsste ich den Fahrer verklagen? Ich wusste net mal dass es geht da ich absolut keine Ahnung von solchen Sachen habe und alles der Anwalt gemacht hatte.

Du hast nun schon 2 Anwälte in dieser Angelegenheit konsultiert. Konnte wirklich keiner von denen diese Fragen beantworten?

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 11:33

@berlin-paul, der zweite Anwalt ist erst seit letzter Woche an der Sache und sagte er muss erst alle Unterlagen besorgen vom Gericht und auch vom ersten Anwalt. Aber auch nach dem er nur das Schreiben von der Versicherung durchgelesen hat sagte er dass es garnicht geht was die mir vorwerfen und hat darauf hin auch gleich die Zeugen angeschrieben und überall Bescheid gegeben dass er jetzt die Mandantschaft übernimmt.

Meiner Meinung nach hat der neue Anwalt schon jetzt besser und schneller reagiert als der alte, das kann natürlich auch täuschen weil ich mich wie gesagt nicht damit auskenne... aber alleine die Tatsache dass er sich gleich mit den Zeugen in Verbindung gesetzt hat zeigt ja schon Interesse da der alte Anwalt nicht mal das getan hat.

Beim Verkehrsunfall kann ich die Versicherung, den Halter und den Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges verklagen. Macht besonders dann Sinn, wenn ich den Fahrer als Zeugen ausschalten möchte.

Hier hat der Typ ein geparktes Fahrzeug gerammt, am Unfallort ausweislich des Polizeiprotokolles seine Schuld zugegeben. Warum soll ich den dann mit verklagen? Macht dem Anwalt nur zusätzliche, nicht bezahlte Arbeit.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Oktober 2018 um 13:48:56 Uhr:

Beim Verkehrsunfall kann ich die Versicherung, den Halter und den Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges verklagen. Macht besonders dann Sinn, wenn ich den Fahrer als Zeugen ausschalten möchte.

kannst du das bitte detailliert erklären? Wie schalte ich den Fahrer aus? Das geht wahrscheinlich nur, wenn Fahre =/ Halter?

Wann genau macht das Sinn?

Da gibt es nicht viel zu erklären.....

Bei einem Verkehrsunfall haften nebeneinander Halter, Fahrer und (über die Regelungen des VVG) die Versicherung.

Ich kann nun entweder nur die Versicherung verklagen oder auch den/die weiteren Haftenden. Verklage ich nur die Versicherung, kann diese den Halter und/oder Fahrer als Zeugen benennen. Als Zeugen haben sie wahrheitsgemäß auszusagen. Verklage ich alle zwei der drei Beteiligten, sind diese im Verfahren Beklagte. Und die dürfen, salopp ausgedrückt, lügen, bis sich die Balken biegen. Das macht in der Praxis meist nicht den Wahnsinnsunterschied, verschlechtert aber prinzipiell die Stellung der Gegenseite im Prozess.

Bei jeder Klage muss ich meine Ansprüche beweisen, der Beklagte hingegen kann natürlich alles tun, um diese Beweise zu erschüttern. Du sagst "ich fuhr mit 30" - der Fahrer des anderen Autos sagt hingegen "du fuhrst mind. 60" - und erlaubt waren nur 30. Wem soll das Gericht glauben? Dir, du bist Kläger, kein Zeuge. Oder dem Fahrer des anderen Autos, der Zeuge sein könnte?

Verklagst du hingegen die Versicherung, die schließlich zahlen soll, den Halter, der (meistens) kraft Gesetz haftet und auch den Fahrer, dann ist der nicht mehr Zeuge.

Ist der Halter zugleich der Fahrer brauchst du nur den Halter (und die Versicherung) verklagen. Hast ja nur eine Person, nicht zwei.

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