Autounfall gehabt
Guten Tag,
Ich hatte gestern ein Unfall gehabt.
Der Unfall fand wie folgt statt:
Ich fuhr auf die Kreuzung. Bei mir war es ein Vorfahrt gewähren Schild. Hab alle brav Vorfahren lassen. Dann war leer. Ich bin über die Kreuzung gefahren und wollte nach links abbiegen. Während dem Abbiegen sah ich wie ein Auto näher kam das ein Stop Schild zu beachten hätte. Diese fuhr allerdings mit Vollgas gegen mein kotflügel und Scheinwerfer + Motorhaube. Es ist alles kaputt. Ihr Front war nicht so demoliert wie meins. Siehe Bilder.
Die Frau behauptete jedoch zur Polizei sie wäre gestanden. Kurz danach meinte sie die Kinder hätten sie abgelenkt und das sie es eilige hatte wegen Arbeit. Mein Vater war Gott sei dank in dem Zeitpunkt da und kann ihre Aussage bezeugen. Allerdings bestreitet sie weiterhin das sie Schuld ist.
Die Polizei meint es wäre teilschuld da ich sie vorfahren lassen müsste und sie müsste am stop Schild stehen bleiben. Aber ich versuchte der Polizei zu erklären wie ich sie vorfahren lassen soll wenn sie erst ankam als ich schon auf der Straße war?
Naja aufjedenfall hab ich ihre Versicherung kontaktiert und sie meine. Wie sieht da die Sachlage eurer Meinung aus?
Mein Auto Ist der Mercedes und ihres der BMW E46
Beste Antwort im Thema
Auch wenn ich wohlmöglich anschließend dafür kritisiert werde, jetzt muss ich doch etwas schreiben, was mir eigentlich schon die ganze Zeit auffällt.
Ich habe das Gefühl, dass der TE hier seine Version solange variiert, bis er eine wasserfeste Version hat. Wenn ich auch nicht glaube, dass er es macht, aber diese Version könnte er dann dafür benutzen seine Ansprüche gegenüber der Unfallgegnerin einzufordern.
Mal ein Beispiel, erst stand sein Fahrzeug, als die Unfallgegnerin in sein Fahrzeug gefahren ist, dann passierte der Unfall als er losgefahren ist „ich gab Gas“ und jetzt als er langsam rollte.
Mal ehrlich, wenn vor mir ein Fahrzeug die Kreuzung räumt, dann fahre ich normal oder zügig hinterher und rolle nicht ganz langsam an.
Dieses mit den widersprüchlichen Versionen geht jetzt schon seit 28 Seiten und insofern macht es keinen Sinn weiter über die Unfallstation zu diskutieren. Aus der Diskussion lässt sich dann für den TE nur eine wasserdichte Version zu Ungunsten der Unfallgegnerin herleiten. Obwohl ich nicht glaube, dass das die Absicht des TEs ist, sollten wird dies doch nicht fördern, auch wenn es recht unwahrscheinlich ist, dass der TE dies nutzt.
Gruß
Uwe
610 Antworten
@BMW46-FAHRER
Du schreibst sie hätte das Stoppschild überfahren, heißt du hast sie gesehen.
Und ja, bei unklarer Verkehrslage fährt man n7cht in den Kreuzungsbereich.
Und nur weil du kein Stoppschild hast und sie eines hat bist du trotzdem als Linksabieger ihr gegenüber warteflichtig!
Die Unfallgegnerin dürfte jedoch auch gesehen haben, dass die Verkehrslage nicht ganz klar ist. Dort standen Fahrzeuge IN der Kreuzung. Da fährt man auch mit Vorfahrt nicht blindlings in die Kreuzung.
Die Aufteilung der Schuld wird interessant, komplett schuldfrei ist keiner der beiden Unfallbeteiligten.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 15. Juli 2020 um 20:13:32 Uhr:
Die Unfallgegnerin dürfte jedoch auch gesehen haben, dass die Verkehrslage nicht ganz klar ist. Dort standen Fahrzeuge IN der Kreuzung. Da fährt man auch mit Vorfahrt nicht blindlings in die Kreuzung.
Die Aufteilung der Schuld wird interessant, komplett schuldfrei ist keiner der beiden Unfallbeteiligten.
Falls es zur teilschuld kommen sollte, werde ich meinen Teil der Gegnerin aus der Tasche bezahlen. Mein Schaden wird sowieso mehr sein als bei ihr. Sie kann sogar wenigstens noch fahren. Ich sitze zuhause rum in einem Dorf mit 500 Einwohner ohne Fahrzeug.
"ich hab auf Gas gedrückt und währenddessen noch gesehen wie sie ungebremst auf mich los fuhr"
"Sie war ja erst nicht da sondern kam als ich schon auf der Straße stand."
Kling irgendwie widersprüchlich. So wie "ich hab sie zwar gesehen, dachte aber, dass schaffe ich noch (war im Gedanken schon im C43 mit viel mehr PS?)"
"Ich kann doch aber nicht hellsehen das der Vordermann plötzlich stehen bleibt" - warum hält der Blödmann auch an, nur wegen einem Fußgänger - konntest du den Fußgänger nicht sehen oder kennst du die Verkehrsregeln in dieser Situation nicht? Der Fußgänger hatte in dieser Situation Vorrang. Und so standst du ihr im Weg.
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Zitat:
@WeissNicht schrieb am 15. Juli 2020 um 20:13:32 Uhr:
Die Unfallgegnerin dürfte jedoch auch gesehen haben, dass die Verkehrslage nicht ganz klar ist. Dort standen Fahrzeuge IN der Kreuzung. Da fährt man auch mit Vorfahrt nicht blindlings in die Kreuzung.
Die Aufteilung der Schuld wird interessant, komplett schuldfrei ist keiner der beiden Unfallbeteiligten.
Unschuldig ist keiner von beiden. Interessant wird sein wie die Versicherer die Schilderungen der beiden Unfallbeteiligten beurteilen und dann die Schadensquote verteilen.
Zitat:
@BMW46-FAHRER schrieb am 15. Juli 2020 um 20:16:13 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 15. Juli 2020 um 20:13:32 Uhr:
Die Unfallgegnerin dürfte jedoch auch gesehen haben, dass die Verkehrslage nicht ganz klar ist. Dort standen Fahrzeuge IN der Kreuzung. Da fährt man auch mit Vorfahrt nicht blindlings in die Kreuzung.
Die Aufteilung der Schuld wird interessant, komplett schuldfrei ist keiner der beiden Unfallbeteiligten.Falls es zur teilschuld kommen sollte, werde ich meinen Teil der Gegnerin aus der Tasche bezahlen. Mein Schaden wird sowieso mehr sein als bei ihr. Sie kann sogar wenigstens noch fahren. Ich sitze zuhause rum in einem Dorf mit 500 Einwohner ohne Fahrzeug.
Die Frage ist, wieviel Reguliert die gegnerische Versicherung bei deinem Kfz. Je nach Schadenshöhe können da noch mehrere t€ übrig bleiben.
Aber wollen wir mal nicht so schwarz malen. Warte erst einmal ab, was dein RA sagt.
Hadt du eine Verkehrsrechtschutz?
Das erinnert mich an das alte Lied mit der Einfahren bei Grün in eine Kreuzung auf der der Verkehr aber stockt, in der viele bei Grün reinfahren und dann alles blockieren.
Zu kurz gedacht oder nur bis zur Stosstange des Vordermanns\frau.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 15. Juli 2020 um 20:32:01 Uhr:
Interessant wird sein wie die Versicherer die Schilderungen der beiden Unfallbeteiligten beurteilen und dann die Schadensquote verteilen.
Sowas kann sehr lustig werden... ich habe gerade das Problem, dass ich meinen Unfallgegner (war im Januar) angeblich auf dem Grünstreifen überholt hätte und ihn dabei gerammt hätte (Einschlag war bei mir aufs hintere rechte Rad). Der Grünstreifen ist 40cm, dann kommt die Leitplanke. Ich sei aber komplett mit meiner 2m Breite auf dem Grünstreifen gewesen (2 spurige Bundesstrasse, Spurbreite 3,5m mit Mittelabtrennung), keine Fahrspuren auf dem "Grün"... Versicherung des Gegners sagt 50/50. Mein Anwalt (und auch meine Versicherung) sagt 0/100. Mein Unfallgegner hat gepennt und die Spur gewechselt als ich neben ihm war. Zum Glück habe ich Zeugen, welche der gegnerischen Versicherung vollkommen egal sind.
In diesem Fall hier wird das ohne Anwalt nicht gut ausgehen. Teilschuld ist wahrscheinlich unvermeidbar; ohne Anwalt kann das nur schlecht ausgehen.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 15. Juli 2020 um 20:35:03 Uhr:
Zitat:
@BMW46-FAHRER schrieb am 15. Juli 2020 um 20:16:13 Uhr:
Falls es zur teilschuld kommen sollte, werde ich meinen Teil der Gegnerin aus der Tasche bezahlen. Mein Schaden wird sowieso mehr sein als bei ihr. Sie kann sogar wenigstens noch fahren. Ich sitze zuhause rum in einem Dorf mit 500 Einwohner ohne Fahrzeug.
Die Frage ist, wieviel Reguliert die gegnerische Versicherung bei deinem Kfz. Je nach Schadenshöhe können da noch mehrere t€ übrig bleiben.
Aber wollen wir mal nicht so schwarz malen. Warte erst einmal ab, was dein RA sagt.
Hadt du eine Verkehrsrechtschutz?
Ja ich habe eine verkehrsrechtsschutz. Meine Unfallgegnerin war nicht gerade erfreut als ich sagte das ich einen anwalt einschalten werde. Sie meinte nur: wenn sie soviel Geld haben? Sie hat anscheinend keine Rechtschutz.
Zitat:
@BMW46-FAHRER schrieb am 15. Juli 2020 um 13:33:01 Uhr:
Ich glaub einfach, ich kann es grad nicht so gut schriftlich erklären. So das es einfach grad anders rüberkommt. Ich weiß was ich gesehen hab. Ich würde nicht lügen...Edit: Sie hat vor der Polizei und vor einem Zeugen gesagt sie war abgelenkt wegen den Kinder und das sie es eilig hatte.
Ich verstehe das schon. Du hattest längst eingelenkt zum links abbiegen, weil du keinen Gegenverkehr hattest, warst also längst im Abbiegevorgang und nicht in einer Warteposition. Was anderes wäre es gewesen, wenn du noch gerade gestanden wärst. Und dann kam sie angerauscht ohne das Stoppschild zu beachten.
Natürlich musst du Vorfahrt gewähren, aber wenn du schon im Abbiegevorgang bist, sollte ersichtlich sein, dass du halt 5 sek. vorher an der Stelle warst. Also wenn ich sehe, dass jemand links abbiegt und schon eingeschlagen hat, dann würde ich anhalten, auch ohne Stoppschild.
Aber das ist meine persönliche Meinung. Und prinzipiell sehe ich auch die Dame als schuldig an, denn hätte sie gehalten am Stoppschild, wäre klar gewesen, hier nicht auf seine Vorfahrt zu pochen, man lernt ja auch defensiv zu fahren, eigentlich.
Aber persönliche Meinungen spielen meist keine Rolle. De facto, wenn du Glück hast Teilschukd.
@BMW46-FAHRER
Ich sehe das so, dass das für dich nicht einfach wird. Vor dir stand ein Fahrzeug, um Fußgänger die Straße überqueren zu lassen. Somit konntest du nicht weiter vorfahren als bis zum Heck dieses Fahrzeugs. Somit war, als das Fahrzeug die Kreuzung geräumt hatte, genügend Platz für die Frau, die Kreuzung zu überqueren. Somit wäre die Sache klar, wenn sie nur ein Vorfahrtachtenschild zu berücksichtigen hätte.
Nun war da aber ein Stoppschild, an dem sie hätte halten müssen. Sie hat nun behauptet, dass sie das auch gemacht hat.
Somit haben wir zwei Punkte. Du hast ihren Vorrang missachtet, das ist Fakt. Sie hat das Stoppschild nicht beachtet. Dies ist aber nur für dich Fakt, denn die Frau behauptet das Gegenteil. Somit ist klar, dass du einen Schuldanteil am Unfall trägst und für ihren Fall muss das aber erst noch nachgewiesen werden.
Leider wird es so aussehen, dass du das beweisen musst, weil das in deinem Interesse ist.
Daher ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten. Weiterhin wird eventuell dein Fahrzeug benötigt, um per Gutachten zu ermitteln, wie stark der Aufprall war, als Indiz, ob die Frau nun gehalten hat oder nicht. Also wäre es problematisch, wenn du dein Auto jetzt verkaufen würdest.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 15. Juli 2020 um 20:55:30 Uhr:
Zitat:
@BMW46-FAHRER schrieb am 15. Juli 2020 um 13:33:01 Uhr:
Ich glaub einfach, ich kann es grad nicht so gut schriftlich erklären. So das es einfach grad anders rüberkommt. Ich weiß was ich gesehen hab. Ich würde nicht lügen...Edit: Sie hat vor der Polizei und vor einem Zeugen gesagt sie war abgelenkt wegen den Kinder und das sie es eilig hatte.
Ich verstehe das schon. Du hattest längst eingelenkt zum links abbiegen, weil du keinen Gegenverkehr hattest, warst also längst im Abbiegevorgang und nicht in einer Warteposition. Was anderes wäre es gewesen, wenn du noch gerade gestanden wärst. Und dann kam sie angerauscht ohne das Stoppschild zu beachten.
Natürlich musst du Vorfahrt gewähren, aber wenn du schon im Abbiegevorgang bist, sollte ersichtlich sein, dass du halt 5 sek. vorher an der Stelle warst. Also wenn ich sehe, dass jemand links abbiegt und schon eingeschlagen hat, dann würde ich anhalten, auch ohne Stoppschild.
Aber das ist meine persönliche Meinung. Und prinzipiell sehe ich auch die Dame als schuldig an, denn hätte sie gehalten am Stoppschild, wäre klar gewesen, hier nicht auf seine Vorfahrt zu pochen, man lernt ja auch defensiv zu fahren, eigentlich.
Aber persönliche Meinungen spielen meist keine Rolle. De facto, wenn du Glück hast Teilschukd.
Du hast es wirklich sehr sehr gut auf den Punkt gebracht. Ich muss lernen etwas besser zu erklären.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 15. Juli 2020 um 20:57:31 Uhr:
@BMW46-FAHRER
Ich sehe das so, dass das für dich nicht einfach wird. Vor dir stand ein Fahrzeug, um Fußgänger die Straße überqueren zu lassen. Somit konntest du nicht weiter vorfahren als bis zum Heck dieses Fahrzeugs. Somit war, als das Fahrzeug die Kreuzung geräumt hatte, genügend Platz für die Frau, die Kreuzung zu überqueren. Somit wäre die Sache klar, wenn sie nur ein Vorfahrtachtenschild zu berücksichtigen hätte.Nun war da aber ein Stoppschild, an dem sie hätte halten müssen. Sie hat nun behauptet, dass sie das auch gemacht hat.
Somit haben wir zwei Punkte. Du hast ihren Vorrang missachtet, das ist Fakt. Sie hat das Stoppschild nicht beachtet. Dies ist aber nur für dich Fakt, denn die Frau behauptet das Gegenteil. Somit ist klar, dass du einen Schuldanteil am Unfall trägst und für ihren Fall muss das aber erst noch nachgewiesen werden.
Leider wird es so aussehen, dass du das beweisen musst, weil das in deinem Interesse ist.
Daher ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten. Weiterhin wird eventuell dein Fahrzeug benötigt, um per Gutachten zu ermitteln, wie stark der Aufprall war, als Indiz, ob die Frau nun gehalten hat oder nicht. Also wäre es problematisch, wenn du dein Auto jetzt verkaufen würdest.
Gruß
Uwe
Ich weiß. Es wird schwer. Ich hab einen Zeugen der mit angehört hat als sie sagte sie wäre abgelenkt gewesen. Und anhand meines Schadens bzw. die Stärke des Aufpralls deutet auf ein ungebremsten Aufprall hin. Das schlimme ist, als es zum Aufprall kam hat sie weiter auf Gas gedrückt statt Bremse.
Edit: woran ich das gemerkt hab? Mein Auto hat non stop vibriert. Ich hatte mein Fuß sogar auf der Bremse
Zitat:
@BMW46-FAHRER schrieb am 15. Juli 2020 um 21:05:18 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 15. Juli 2020 um 20:57:31 Uhr:
@BMW46-FAHRER
Ich sehe das so, dass das für dich nicht einfach wird. Vor dir stand ein Fahrzeug, um Fußgänger die Straße überqueren zu lassen. Somit konntest du nicht weiter vorfahren als bis zum Heck dieses Fahrzeugs. Somit war, als das Fahrzeug die Kreuzung geräumt hatte, genügend Platz für die Frau, die Kreuzung zu überqueren. Somit wäre die Sache klar, wenn sie nur ein Vorfahrtachtenschild zu berücksichtigen hätte.Nun war da aber ein Stoppschild, an dem sie hätte halten müssen. Sie hat nun behauptet, dass sie das auch gemacht hat.
Somit haben wir zwei Punkte. Du hast ihren Vorrang missachtet, das ist Fakt. Sie hat das Stoppschild nicht beachtet. Dies ist aber nur für dich Fakt, denn die Frau behauptet das Gegenteil. Somit ist klar, dass du einen Schuldanteil am Unfall trägst und für ihren Fall muss das aber erst noch nachgewiesen werden.
Leider wird es so aussehen, dass du das beweisen musst, weil das in deinem Interesse ist.
Daher ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten. Weiterhin wird eventuell dein Fahrzeug benötigt, um per Gutachten zu ermitteln, wie stark der Aufprall war, als Indiz, ob die Frau nun gehalten hat oder nicht. Also wäre es problematisch, wenn du dein Auto jetzt verkaufen würdest.
Gruß
Uwe
Ich weiß. Es wird schwer. Ich hab einen Zeugen der mit angehört hat als sie sagte sie wäre abgelenkt gewesen. Und anhand meines Schadens bzw. die Stärke des Aufpralls deutet auf ein ungebremsten Aufprall hin. Das schlimme ist, als es zum Aufprall kam hat sie weiter auf Gas gedrückt statt Bremse.
Edit: woran ich das gemerkt hab? Mein Auto hat non stop vibriert. Ich hatte mein Fuß sogar auf der Bremse
Das ist kein Indiz dafür, dass sie weiter hin auf dem Gas war.
Jeder Rechtsanwalt zerpflückt dass als Emotion nach einem Unfall.
Bleib bei beweisbaren Fakten, mit allen anderen machst du dich unglaubwürdig und schwächst deine Position.
Zitat:
@BMW46-FAHRER schrieb am 15. Juli 2020 um 21:00:33 Uhr:
Du hast es wirklich sehr sehr gut auf den Punkt gebracht. Ich muss lernen etwas besser zu erklären.
Nein, mußt du nicht, du hast es von Anfang an ziemlich eindeutig geschildert.
Es gibt hier aber einige, die es absichtlich mißverstehen wollen weil sie dich total im Unrecht sehen.
Wie gesagt, wenn das alles so stimmt wie du es erzählst, hast du keine so schlechten Karten. Da ist
a) die Mißachtung des Stopschilds, die deine Mitschuld schon erheblich reduziert,
b) die Aussage (= Geständnis), daß sie abgelenkt war und es eilig hatte und
c) die fehlenden Bremsspuren ihres Autos.
Denn es wird bei solchen Fällen immer die Frage gestellt, wie wäre der Unfall zu vermeiden gewesen. Und er wäre zu vermeiden gewesen, wenn sie
a) am Stopschild gehalten hätte
b) sich auf den Verkehr konzentriert häötte statt auf ihre Kinder
c) (trotz ihrer vermeintlichen Vorfahrt) gebremst hätte
Also nochmal: ich sehe deine Teilschuld als nicht vorhanden oder nur minimal an.