Autoüberführung am Wochenende Anmeldung erst Montag
Hallo,
ich hab mir nen Auto gekauft hab aber das Problem das ich es erst am Wochenende holen kann.
ich bekomme die alten kennzeichen vom Vorbesitzer, damit ich zur nächsten Zulassungsstelle fahren kann was ja erlaubt ist.
Und jetzt die Frage, darf ich so das Auto am Wochenende überführen auch wenn keine Zulassungsstelle offen hat und das Auto am Montag so anmelden?
P.s. das Auto wird nur nach hause gefahren und bleibt dann auf dem Hof bis Montag zur Anmeldung stehen.
ich bin für jede Hilfe dankbar und bitte nicht wieder rumschimpfen wegen dem Thema etc, danke!
22 Antworten
...richtig ... der Besitzer kann das noch machen ... aber kein "dritter" .
nochmal..für die absoluten Tieftaucher... ich alleine darf meinen Karren nachhause kutschieren und nicht der Hund vom Nachbarn... komprende🙄🙄
Ich würde mal sagen das die Sache mit dem Kurzzeitkennzeichen ( kostet 60,80 Euro , wird aber bei Zulassung mit deiner neuen Versicherungspolice verrechnet ) , die sicherste Variante ist.
Natürlich darf ich das Fahrzeug nach Abmedung noch bis zu mir nach Hause fahren (zum abstellen auf den Hof ), nur dieses Fahrzeug ist ja schon abgemeldet und sie ist neue Besitzerin , da wird die Rechtslage schon wieder schwierig.
Also, auf zur Versicherung und die eVB Nummer für´s Kurzzeitkennzeichen holen, dann das Fahrzeug richtig anmelden und schon gibt´s keine Probleme mehr.
Gruß
mola Ceed
ps:
Ich arbeite bei einer Versicherung deshalb mein Kenntnisstand.
Zitat:
Original geschrieben von mola Ceed
Ich würde mal sagen das die Sache mit dem Kurzzeitkennzeichen ( kostet 60,80 Euro , wird aber bei Zulassung mit deiner neuen Versicherungspolice verrechnet ) , die sicherste Variante ist.
Natürlich darf ich das Fahrzeug nach Abmedung noch bis zu mir nach Hause fahren (zum abstellen auf den Hof ), nur dieses Fahrzeug ist ja schon abgemeldet und sie ist neue Besitzerin , da wird die Rechtslage schon wieder schwierig.
Also, auf zur Versicherung und die eVB Nummer für´s Kurzzeitkennzeichen holen, dann das Fahrzeug richtig anmelden und schon gibt´s keine Probleme mehr.
Gruß
mola Ceed
ps:
Ich arbeite bei einer Versicherung deshalb mein Kenntnisstand.
..könnte es sein, daß du schon gepostetes bestätigst. :rolleye
..das mir der Anrechnung auf die fällige Prämie weis wahrscheinlich nicht jeder. Das mit der Anrechnung auf die fällige Prämie stimmt natürlich.
D.h. die "Mehrkosten" betragen +/- 12 Peitschenhiebe ...also die Kosten der Kurzzeitkennzeichen und den Zeitaufwand für die Rennerei... sonst nix.
Gruß Moary
Zitat:
Original geschrieben von moary
Natürlich hab ich hier etwas bestätigt, habe aber noch Sachen wie z.B. den Preis für´s Kurzzeitkennzeichen erwähnt, was hier im übrigen vorher niemand gemacht hat,noch dazu das dieser Preis auf die fällige Prämie angerechnet wird, allerdings nur wenn die evb nummer für´s Kurzzeitkennzeichen und für die anschließende Anmeldung von ein und der selben Versicherungsgesellschaft geholt wird.Zitat:
..könnte es sein, daß du schon gepostetes bestätigst. :rolleye
..das mir der Anrechnung auf die fällige Prämie weis wahrscheinlich nicht jeder. Das mit der Anrechnung auf die fällige Prämie stimmt natürlich.
D.h. die "Mehrkosten" betragen +/- 12 Peitschenhiebe ...also die Kosten der Kurzzeitkennzeichen und den Zeitaufwand für die Rennerei... sonst nix.Gruß Moary
Sorry, aber ich denke das weiß auch nicht jeder.
Ich dachte eigentlich hier darf man nützliche Dinge für jederman weitergeben.Wenn es dich stört das ich hier etwas geschrieben habe , dann überlies es doch einfach.
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Hallo,
keine Ahnung ob Ihr Problem schon gelöst ist oder noch Aktuell ist
Ich überführe beruflich KFZ Fahrzeuge bis 7,5 T
Sollten Sie interessiert sein, bitte melden,ich werde mich dann mit Ihnen in Kontakt setzen zwecks Absprache
mit freundlichen Grüßen,
Manuel Cesarec
@ManuelC49,
vermutlich hat sich das Problem in den letzten 4 Jahren gelöst. Warum muß man immer solche alten Threads ausgraben.
voyi1994
Aus Werbezwecken vielleicht...