Autoüberführung am Wochenende Anmeldung erst Montag

Kia

Hallo,
ich hab mir nen Auto gekauft hab aber das Problem das ich es erst am Wochenende holen kann.
ich bekomme die alten kennzeichen vom Vorbesitzer, damit ich zur nächsten Zulassungsstelle fahren kann was ja erlaubt ist.

Und jetzt die Frage, darf ich so das Auto am Wochenende überführen auch wenn keine Zulassungsstelle offen hat und das Auto am Montag so anmelden?

P.s. das Auto wird nur nach hause gefahren und bleibt dann auf dem Hof bis Montag zur Anmeldung stehen.

ich bin für jede Hilfe dankbar und bitte nicht wieder rumschimpfen wegen dem Thema etc, danke!

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von AnjaMika


Hallo,
ich hab mir nen Auto gekauft hab aber das Problem das ich es erst am Wochenende holen kann.
ich bekomme die alten kennzeichen vom Vorbesitzer, damit ich zur nächsten Zulassungsstelle fahren kann was ja erlaubt ist.

Und jetzt die Frage, darf ich so das Auto am Wochenende überführen auch wenn keine Zulassungsstelle offen hat und das Auto am Montag so anmelden?

P.s. das Auto wird nur nach hause gefahren und bleibt dann auf dem Hof bis Montag zur Anmeldung stehen.

ich bin für jede Hilfe dankbar und bitte nicht wieder rumschimpfen wegen dem Thema etc, danke!

Frage: ist das Auto noch angemeldet und versichert? Wenn ja - dann ja.

Der vorbesitzer meldet es ab und ich bekomm seine kennzeichen und ich hab sone nummer von der versicherung bekommen für die anmeldung

..mit dem abgemeldeten Fahrzeug darfst du keinen Meter auf öffentlichen Straßen fahren.

Gruß aus dem Oberland

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Aber ich darf mnit den alten kennzeichen vomVorbesitzer zur nächsten Zulassungsstelle fahren?!

..nixda .. erst Anmeldung auf deinen Namen, Kennzeichen auf´s Auto und dann darfst fahren. Die Kennzeichen sind ja entstempelt d.h.
die Zulassungsbehörde kratzt das Siegel vom Landkreis runter = nicht für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen

🙁

okay?
Danke dir vielmals!
Grüße aus Rostock!

..ich hätte dir auch lieber was anderes gefunkt .. 🙁 ...

Das ist doch alles scheiße =(

Nach der Abmeldung ist ja rein rechtlich kein neuer Besitzer eingetragen. Da hätte ich sogar riesen Probleme wenn ich mein Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichen von der Zulassungsstelle nach Hause fahren würde ... obwohl ich die Besitzerin bin und die Versicherung noch bis 24h geht. Es muß ja nix passieren aber wenn dann ...... 😰

..kann dir der Verkäufer den Schlitten nicht vor die Türe stellen und ihn dann abmelden 😕 ..oder du meldest ihn für ihn ab/um.
Das wäre doch das Einfachste.

In Deutschland besteht VERSICHERUNGSPFLICHT.

Nun, wenn der Vorversicherer das Fahrzeug abgemeldet hat, dann darf das Fahrzeug nicht einmal auf öffentlichen Straße STEHEN, geschweige denn fahren.

Also besorge Dir von einer Werkstatt leihweise ein Rotes Überführungskennzeichen, oder über Deine Versicherung eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen, welches dann vor der Überführung bei der Zulassungsstelle besorgt werden muss. Mit dem Kurzzeitkennzeichen, kannst Du dann überführen und dann erneut zur Zulassungsstelle und mit einer normalen eVB "richtig" anmelden.

Wenn das Fahrzeug noch nicht abgemeldet ist, dann könnte vereinbart werden, dass Du auf die Versicherung der Vorbesitzers fahren und überführen kannst. Allerdings, wenns dann kracht belastet das die Versicherung und den SFR des Vorbesitzers und der Vorbesitzer müsste sorge dafür tragen, dass DU als berechtigter Fahrer in der Versicherung, wenn auch nur kurzfristig, eingetragen bist und somit auch berechtigt bist das Fahrzeug zu führen.

Ich bin Vermögensberatung und kenne mich deshalb von berufswegen mit solchen Fragen aus.

LG aus Dresden

Zitat:

Original geschrieben von Alex Quint



Also besorge Dir von einer Werkstatt leihweise ein Rotes Überführungskennzeichen,

Ich bin Vermögensberatung und kenne mich deshalb von berufswegen mit solchen Fragen aus.

LG aus Dresden

Ich bin zwar nicht "Vermögensberatung" aber mit dem "leihweisen" Roten stehst du leider auch im Abseits. Der Besitzer eines Roten darf dir die nichtmal "leihweise" überlassen. Du kannst für ihn ein Fahrzeug überführen oder ein Fahrzeug, welches er verkauft, probefahren ... das war´s aber auch schon... rein versicherungstechnisch gesehen 🙄 Wenn du mit deinem Auto und seinen Roten einen Kopfstand machst wäre die Versicherung des Roten in der Pflicht 😰 SB so meist um die 500,- Peitschenhiebe 😁

Gruß aus dem Oberland

Zitat:

Original geschrieben von Kiahiata


Nach der Abmeldung ist ja rein rechtlich kein neuer Besitzer eingetragen. Da hätte ich sogar riesen Probleme wenn ich mein Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichen von der Zulassungsstelle nach Hause fahren würde ... obwohl ich die Besitzerin bin und die Versicherung noch bis 24h geht. Es muß ja nix passieren aber wenn dann ...... 😰

Hallo zusammen,

@ Kiahiata

auch wenn es dem TE nicht weiterhilft, aber selbstverständlich darfst Du nach der Abmeldung bei der Kfz-Zulassungstelle noch mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren. Der Versicherungsschutz und auch die Kfz-Steuer enden um 24.00 Uhr und auch auf der Abmeldung ist keine Uhrzeit, nur das Datum eingetragen. Die Kennzeichen müssen allerdings fest montiert sein, und nicht lose hinter der Scheibe liegen. Eine Polizeistreife wird Dich zwar anhalten, aber nach Prüfung des Sachverhalt weiter fahren lassen.

Bis dänne, Günter!

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