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Automatikführerschein

Themenstarteram 26. Juni 2014 um 12:02

Hallo,

darf man mit einem Automatikführerschein Klasse B Roller der Klasse AM mit Schaltung fahren?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

ja

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ja

am 26. Juni 2014 um 12:07

Nein. Führerschein mit Automatik heißt immer dass dann nur Fahrzeuge ohne Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.

§ 17 Fahrerlaubnis-Verordnung

[…]

(6) Ist das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug ohne ein Schaltgetriebe

1. mit Kupplungspedal oder

2. bei Fahrzeugen der Klasse A, A1 oder A2 mit Kupplungshebel

ausgestattet, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal oder bei Fahrzeugen der Klassen A, A1 oder A2 ohne Kupplungshebel zu beschränken. Dies gilt nicht bei den Fahrerlaubnissen der Klassen AM und T sowie bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, wenn der Bewerber bereits Inhaber einer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B ist.

Die Beschränkung in Sinne des Satzes 1 ist auf Antrag auszuheben, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem Sachverständigen oder Prüfer in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren Führung eines mit einem Schaltgetriebe ausgestatteten Kraftfahrzeugs der betreffenden oder einer entsprechenden höheren Klasse befähigt ist.

Als Fahrzeug mit Schaltgetriebe gilt ein Fahrzeug, das

1. über ein Kupplungspedal oder

2. Im Falle der Klassen A, A2 und A1 über einen von Hand zu

bedienenden Kupplungshebel verfügt, welche der Fahrer jeweils beim Anfahren oder Anhalten des Fahrzeugs sowie beim Gangwechsel bedienen muss.

Themenstarteram 26. Juni 2014 um 12:50

Hmm ok, geteilte Meinungen ;-)

Bezüglich des Gesetzestextes:

Von AM steht da ja nix?! Ist das vielleicht noch woanders geregelt?

was ist an "Dies gilt nicht bei den Fahrerlaubnissen der Klassen AM und T" so schwer zu verstehen? Nach AM war doch Deine Frage, oder? Darfst Du auch mit Schaltung fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

was ist an "Dies gilt nicht bei den Fahrerlaubnissen der Klassen AM und T" so schwer zu verstehen? Nach AM war doch Deine Frage, oder? Darfst Du auch mit Schaltung fahren.

Na, lesen wir uns die Pasage lieber nochmal vollständig durch????

Da steht drin:

"wenn der Bewerber bereits Inhaber einer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B ist."

Also ganz klar:

Automatikführerschein NUR für Automatikfahrzeuge!

HTC

am 26. Juni 2014 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

was ist an "Dies gilt nicht bei den Fahrerlaubnissen der Klassen AM und T" so schwer zu verstehen? Nach AM war doch Deine Frage, oder? Darfst Du auch mit Schaltung fahren.

Das ist für dich schwer zu verstehen, weil du nicht den ganzen Text gelesen hast.

Zitat:

Dies gilt nicht bei den Fahrerlaubnissen der Klassen AM und T sowie bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, wenn der Bewerber bereits Inhaber einer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B ist.

am 26. Juni 2014 um 13:11

Zitat:

Original geschrieben von kevaa

Hmm ok, geteilte Meinungen ;-)

Bezüglich des Gesetzestextes:

Von AM steht da ja nix?! Ist das vielleicht noch woanders geregelt?

Doch, auch von AM steht da was drin, siehe oben.

Themenstarteram 26. Juni 2014 um 13:16

Ok, ich fasse mal zusammen: Im Text steht zwar, dass das bei AM nicht gilt, aber eben NUR, wenn man einen Schaltwagen-Klasse B-Führerschein hat. Heißt umgekehrt, dass die Beschränkung auf Automatik für AM gilt, wenn man nur einen Automatikschein Klasse B hat? Kann man das so einfach ableiten?

wenn das was birscherl gschriebn hat stimmt dann darfst du das nicht obwohl ich den Sinn dahinter nicht ganz vertseh.

Was ist T führ eine Klasse??

Ich sehe, Gesetze richtig zu lesen ist schwer. Die Einschränkung 'wenn der Bewerber... ist.' bezieht nur auf die Fahrzeugklassen ab C1, weil durch 'sowie' getrennt. Macht gedanklich hinter 'T' einen Punkt, dann passt es! Also Antwort 'Ja, du darfst.' ist richtig.

exakt. Die letzte Einschränkung "wenn der Bewerber" bezieht sich nur auf den Satzteil hinter "sowie".

Themenstarteram 26. Juni 2014 um 13:25

Achso, da wäre ein Punkt wohl besser gewesen ;-).

Na dann: Vielen Dank für die Aufklärung :-)

Vllt bin ich ja zu doof aber allein der ERSTE SATZ sagt doch die Beschränkung schon nur für die Klassen A, A1 und A2. Klasse AM wird schon im ersten Satz außen vor gelassen und nicht auf eine fehlende manuelle Kupplung beschränkt. Der Satz danach konkretisiert dass doch nur nochmal.

OK, habe es nun deutlicher gefunden:

"Zunächst möchten wir Sie auf den schwerwiegenden Nachteil einer Fahrausbildung auf Automatik hinweisen: Wenn Sie Ihre praktische Fahrprüfung auf Automatik-Pkw machen, ist das Fahren mit Schaltwagen nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden hier nur die Führerscheinklassen AM und T. Wenn Sie Ihre praktische Fahrprüfung auf einem Schaltwagen machen, dürfen Sie auch Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe fahren."

Somit, JA ist erlaubt.

Die Phrase im Gesetzestext ist auch extrem unglücklich gewählt...

HTC

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