Automatikführerschein
Hallo,
darf man mit einem Automatikführerschein Klasse B Roller der Klasse AM mit Schaltung fahren?
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
ja
42 Antworten
Gesetzestexte und ihr Verstehen sind was für Fachleute und ein Gesetz zu zitieren ersetzt nunmal kein Jurastudium, auch wenn viele das glauben.
Jetzt hast du aber etlichen MT-User den Traum zerstört, eugain.😁
Hat natürlich nichts damit zu tun, daß man Gesetze auch anders auslegen können muß, falls es mal nötig wird 😉
Wieso brauchen einige Leute ein Jurastudium um ein zweideutig formulierten Satz eindeutig zweideutig zu deuten???
HTC
Laut DEKRA heißt die Antwort "nein":
http://www.dekra.de/de/neuerungen
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Zitat:
Original geschrieben von HTC
Wieso brauchen einige Leute ein Jurastudium um ein zweideutig formulierten Satz eindeutig zweideutig zu deuten???HTC
Willkommen in Deutschland.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Laut DEKRA heißt die Antwort "nein":
wo liest Du das heraus?
Fast ganz unten auf der Seite:
"Kein Automatikeintrag, wenn Klasse B auf Fahrzeug mit Schaltgetriebe wurde
Bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird auf die Beschränkung auf Automatik verzichtet, wenn der Betroffene einen Führerschein der Klasse B ohne Automatikbeschränkung besitzt. "
Andere Klassen sind in der Ausnahme der Beschränkung nicht genannt.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
"Kein Automatikeintrag, wenn Klasse B auf Fahrzeug mit Schaltgetriebe wurde. Bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird auf die Beschränkung auf Automatik verzichtet, wenn der Betroffene einen Führerschein der Klasse B ohne Automatikbeschränkung besitzt. "Andere Klassen sind in der Ausnahme der Beschränkung nicht genannt.
genau. Braucht auch nicht, für die gab es ja nichts Neues. Roller oder Mokick mit Schaltung durfte man schon immer fahren, wenn man die Prüfung nur auf Automatik gemacht hat. Hier wird auf keine Beschränkung verzichtet, es gab nie eine. Das was da steht ist doch nur genau der Halbsatz, der auch im Gesetz hinter "sowie" steht.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
… Roller oder Mokick mit Schaltung durfte man schon immer fahren, wenn man die Prüfung nur auf Automatik gemacht hat. …
Woraus schließt du das?
Deine eigene Quelle heißt: Neuerungen. Von AM steht da nichts, weil sich da eben nichts geändert hat
Zitat:
Original geschrieben von HTC
OK, habe es nun deutlicher gefunden:"Zunächst möchten wir Sie auf den schwerwiegenden Nachteil einer Fahrausbildung auf Automatik hinweisen: Wenn Sie Ihre praktische Fahrprüfung auf Automatik-Pkw machen, ist das Fahren mit Schaltwagen nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden hier nur die Führerscheinklassen AM und T. Wenn Sie Ihre praktische Fahrprüfung auf einem Schaltwagen machen, dürfen Sie auch Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe fahren."
Somit, JA ist erlaubt.
Die Phrase im Gesetzestext ist auch extrem unglücklich gewählt...
HTC
Hab 1979 meine praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug gemacht, warum darf ich denn alles fahren? Damals mußte meine Fahrschule bei der Antragsstellung nur nachweisen dass ich 6 Fahrstunden auf Schaltwagen absolviert hatte, dann konnte man die Prüfung auch auf Automatikfahrzeugen machen, ohne dass man Restriktionen im Führerschein zu erwarten gehabt hätte. Sollte sich das geändert haben?
@Eierfanta:
Du mußt die Prüfung nochmal mit einem Schaltwagen absolvieren um den fahren zu dürfen. Fahrstunden sind so weit ich weis keine genaue Anzahl vorgeschrieben.
HTC
Zitat:
Original geschrieben von HTC
@Eierfanta: Du mußt die Prüfung nochmal mit einem Schaltwagen absolvieren um den fahren zu dürfen. Fahrstunden sind so weit ich weis keine genaue Anzahl vorgeschrieben.
Nein, muss er nicht. So wie er das schildert, hat er keine Einschränkung auf Automatik im Führerschein stehen, weil er nach damaliger Gesetzeslage seine 6 Fahrstunden auf einem Schalter absolviert hat.
Offensichtlich hat sich geändert, heute gilt eine andere Gesetzeslage.
Zitat:
Original geschrieben von kevaa
Hallo,
darf man mit einem Automatikführerschein Klasse B Roller der Klasse AM mit Schaltung fahren?
Danke im Voraus
So, Licht ins Dunkel, ich habe mir das vom TÜV offiziell bestätigen lassen:
Zitat:
Die Fahrerlaubnis Klasse B, die auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt ist, schließt die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse AM ein, auch wenn diese mit einem Schaltgetriebe ausgerüstet sind.
Also darfst du den Roller fahren.
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Nein, muss er nicht. So wie er das schildert, hat er keine Einschränkung auf Automatik im Führerschein stehen, weil er nach damaliger Gesetzeslage seine 6 Fahrstunden auf einem Schalter absolviert hat.Zitat:
Original geschrieben von HTC
@Eierfanta: Du mußt die Prüfung nochmal mit einem Schaltwagen absolvieren um den fahren zu dürfen. Fahrstunden sind so weit ich weis keine genaue Anzahl vorgeschrieben.Offensichtlich hat sich geändert, heute gilt eine andere Gesetzeslage.
So hab ich mir das auch gedacht. Danke euch beiden.
Damals war es wirklich so, dass man die Prüfung auf Automatik machen konnte und man nur dem Prüfer nachweisen musste, dass man in seiner Fahrausbildung sechs Schaltstunden hatte. Ich hatte seinerzeit - glaube ich - 13 Fahrstunden, davon 6 Stunden auf Schalter, der Rest war Automatik. Und darf sogar 125er fahren, weil ich meinen 3er vor dem 01.04.1980 gemacht habe.
Hat manchmal auch Vorteile wenn man älter ist. 😉