Automaticgetriebe

Audi RS4 B5/8D

Habe gestern einen A4 2,8 quattro automatic gekauft.
Beim Heimfahren gab es einen ruck und das auto lief nur noch in einer Stufe.
Kann mir einer einer sagen was da los ist!

8 Antworten

Ja, Wandlungsbedarf! 🙁

Dein Getriebe ist in das sog. "Notlaufprogramm" gegangen. Die Ursachen dafür können vielfältig sein, erfordern aber immer eine elektronische Diagnose und meist Arbeiten am Getriebe und der Boardelektrik.

Da Du einen Quattro fährst, hast Du insgesamt drei miteinander arbeitende Getriebe in Deinem Wagen, ein Reparaturversuch auf eigene Kosten ist also das letzte, was ich empfehlen würde.

Sowas passiert nicht spontan, hier liegt ein verdeckter Mangel vor, der einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten könnte!

Zitat:

Original geschrieben von popper65m


Habe gestern einen A4 2,8 quattro automatic gekauft.
Beim Heimfahren gab es einen ruck und das auto lief nur noch in einer Stufe.
Kann mir einer einer sagen was da los ist!

Hallo,

bei Automatic wär ich ganz vorsichtig kann schnell sehr sehr teuer werden, ich würde ganz und garnicht lange drüber reden benutze einfach dein Rückgaberecht und gib das ding schnell dem alten Besitzer wieder zurück.

Zitat:

Original geschrieben von MasterEdi



Zitat:

Original geschrieben von popper65m


Habe gestern einen A4 2,8 quattro automatic gekauft.
Beim Heimfahren gab es einen ruck und das auto lief nur noch in einer Stufe.
Kann mir einer einer sagen was da los ist!
Hallo,
bei Automatic wär ich ganz vorsichtig kann schnell sehr sehr teuer werden, ich würde ganz und garnicht lange drüber reden benutze einfach dein Rückgaberecht und gib das ding schnell dem alten Besitzer wieder zurück.

Welches Rückgaberecht? Es ist doch nicht so, dass man 14 Tag durch die Gegend juckeln darf und dann einfach das Fahrzeug zurückgeben kann!

Zitat:

Original geschrieben von Jimmbob23



Zitat:

Original geschrieben von MasterEdi


Hallo,
bei Automatic wär ich ganz vorsichtig kann schnell sehr sehr teuer werden, ich würde ganz und garnicht lange drüber reden benutze einfach dein Rückgaberecht und gib das ding schnell dem alten Besitzer wieder zurück.

Welches Rückgaberecht? Es ist doch nicht so, dass man 14 Tag durch die Gegend juckeln darf und dann einfach das Fahrzeug zurückgeben kann!

Natürlich gibts ein Rückgaberecht auch bei Gebrauchten fahrzeugen er hat es ja erst am 2 gekauft, das problemm ist blos das man nachweisen muss das dieser Fehler bereits beim kauf vorhanden war und vom Verkäufer verschwiegen wurde, so wars bei meinem Cousen er hatn BMW 5fer gekauft auch Automatic nach einer woche wurde das auto zurückgegeben. Natürlich weigert sich jeder dann das Fahrzeug zurück zu nehmen mann muss dan hart durchgreifen mit Anwalt und einem Gutachter drohen das Gutachten und zwar nicht mit dem normalen Gutachten das 150 oder 200€ kostet sondern mit nem Gutachten das sich auf das defekte Teil und deren Fehlerursache bezieht das kostet manchmal sogar mehr als das Fahrzeug selber und das muss dan der Verkäufer ebenfalls tragen fals ihm das eben nachgewiesen wird und das Fahrzeug muss er ja klar auch zurücknehmen.

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Zitat:

Original geschrieben von MasterEdi



Zitat:

Original geschrieben von Jimmbob23


Welches Rückgaberecht? Es ist doch nicht so, dass man 14 Tag durch die Gegend juckeln darf und dann einfach das Fahrzeug zurückgeben kann!

Natürlich gibts ein Rückgaberecht auch bei Gebrauchten fahrzeugen

Wo bitte schön nimmst du das her? Hat er das Fahrzeug übers Telefon oder Internet gekauft. Das Fernabsatzgesetz gilt nicht bei Kaufverträgen die z.B. in einem Geschäft abgeschlossen werden. Das ist allenfalls Kulanz. Dasselbe gilt auch bei einem Fernsehkauf in einem örtlichen Verbrauchermarkt. Dann heißt es nämlich: Pacta sunt servanda (Vertrag ist Vertrag). Alles andere ist Irrglaube.

Es gibt kein generelles Rückgaberecht.

Es gibt aber sehr wohl eine Sachmängelhaftung für verschwiegene (oder verdeckte) Mängel, die dem Verkäufer "entfallen" waren.

Entscheidend für die Durchsetzbarkeit dieses Anspruchts kann sein, ob er von einem gewerblichen Verkäufer oder von einem privaten Anbieter gekauft hat.

Bei einem gewerblichen Verkäufer gilt (zumindest als Privatkunde, also wenn er nicht ebenfalls als gewerblicher Käufer aufgetreten ist), daß er sechs Montate lang Sachmängel ohne (tiefergehende) Beweispflicht geltend machen kann. Die Beweislast ist nämlich zunächst auf Seiten des (gewerblichen) Verkäufers.

Bei einem privaten Verkäufer gilt in etwa: "gekauft wie gesehen", es sei denn natürlich, im Kaufvertrag wurde eine Haftung für Mängel aufgenommen. Trotzdem dürfen Sachmängel nicht verschwiegen werden. Allerdings liegt die Beweislast hier beim Käufer. Er müßte also z.B. nachweisen, daß am Getriebe bereits Probleme bekannt waren, etwa durch Zeugen (Vorbesitzer, Bekannte des Käufers, etc.), Werkstattrechnungen, Serviceheft-Einträge, etc.

Dafür, daß der Defekt direkt nach Übernahme des Wagens aufgetreten ist, hat er ja Zeugen: uns. Zumindest können wir problemlos belegen, wann er das Problem hier angesprochen hat. Daß die Übernahme wirklich erst kurz vorher stattfand, kann uns ja egal sein. Falls er uns nicht die Wahrheit erzählt hat, wäre er eben selber Schuld an der falschen "Beratung" im Anschluß. Und ich bin sicher, daß er das weiss. 😁

Trotzdem ist es mMn. ständige Rechtsprechung, daß so unmittelbar nach dem Kauf auch immer eine Wandlung durchgeführt werden kann. Zumindest falls die Beweislast diese Möglichkeit nicht ausschließt.

Ansonsten war dies hier eine Beratung von einem juristischen Laien, sie ist somit nichts wert! 😉

Grüße,
Sebastian.

Das ^^ mein ich ja auch, vielleicht gibt es kein "offizielles Rückgaberecht" aber es gibt trozdem wiederrum ein Weg das gekaufte Fahrzeug zurückzugeben, wie schon gesagt obs beim gewerblichen Verkäufer oder als privat Verkäufer wenn der Fehler bereits bekannt war und verschwiegen wurde {< schwer zu beweisen- muss der jenige das Fahrzeug zurücknehmen. Wie ich oben auch bereits ährwent habe wurde das Auto von meinem Cousen mit Automatic Problemm zurückgenommen nach einer Woche und zwar von einem privaten Verkäufer. Also braucht mir hier keiner weiß zu machen was geht und was nicht geht.

Gruß Edi😁

Zitat:

Original geschrieben von MasterEdi


Das ^^ mein ich ja auch, vielleicht gibt es kein "offizielles Rückgaberecht" aber es gibt trozdem wiederrum ein Weg das gekaufte Fahrzeug zurückzugeben, wie schon gesagt obs beim gewerblichen Verkäufer oder als privat Verkäufer wenn der Fehler bereits bekannt war und verschwiegen wurde {< schwer zu beweisen- muss der jenige das Fahrzeug zurücknehmen. Wie ich oben auch bereits ährwent habe wurde das Auto von meinem Cousen mit Automatic Problemm zurückgenommen nach einer Woche und zwar von einem privaten Verkäufer. Also braucht mir hier keiner weiß zu machen was geht und was nicht geht.

Gruß Edi😁

Glück gehabt, mehr nicht. Der Verkäufer wollte vielleicht Ärger aus dem Weg gehen. Eine Verpflichtung gibt es nicht. Wenn dein Cousin Pech gehabt hätte, hätte der Verkäufer es darauf ankommen lassen. Ganz so einfach ist es nu mal nicht.

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