Autokauf, Vertrag unterschrieben, nachträglich Preis erhöht
Hallo Leute,
erst einmal will ich nur wissen ob das jemanden auch schon widerfahren ist und wie die ganze Sache ausging.
Ich hab auf mobile.de am Wochenende ein Auto gefunden für einen sehr guten Preis.
Habe gleich am Montag angerufen und gefragt ob der Preis stimmen kann, das wurde mir versichert, mit der Begründung, dass der Hersteller zur Zeit eine Prämie raushaut und diese würde man an den Kunden weitergeben.
Also hab ich gleich am Montag ein verbindliches Angebot per Email bekommen. Der Kaufvertrag wurde gleich unterschrieben, eine Anzahlung wie im Vertrag vereinbart wurde ebenfalls per Überweisung getätigt. Da der Wagen weiter weg ist, hätte man die Papiere an mein zuständiges Zulassungsamt geschickt. Ich hätte da meine Nummernschilder geholt, und den Wagen am Samstag abgeholt.
Der Email verlauft deutet auch auf einen gültigen Kaufvertrag. Habe mehrmals am Montag mit dem Verkäufer telefoniert.
Und heute bekam ich einen Anruf, die Dispo hat den Preis nochmal überprüft und er sei nicht korrekt, er sei zu niedrig, der Wagen würde 3500€ mehr kosten. Mir ließ man die Wahl vom Kaufvertrag zurück zutreten oder die 3500€ mehr zu bezahlen.
Aber im Kaufvertrag steht folgendes:
http://i.gyazo.com/d79c7a57de407ea27448be8b69a2974e.png
Deswegen denke ich das ich im Recht bin und mir der Wagen für den ausgemachten Preis zusteht.
Cliffs für die Lesefaulen:
Montag: Verbindliches Angebot bekommen, Kaufvertrag unterschrieben und per Email versendet. Anzahlung wie im Kaufvertrag vereinbart, überwiesen.
Dienstag: Nachgefragt ob das Geld da ist und ob ich den restlichen Betrag bar bezahlen kann. Antwort war das ich bei der Abholung den Rest bar bezahlen kann.
Mittwoch: Anruf erhalten, Preis ist nicht korrekt.
...
Samstag: Eigentlich Abholtermin, laut Kaufvertrag :/
Meinungen?
Beste Antwort im Thema
So, nach dem zweiten Brief vom Anwalt, in dem auch genau begründet war warum der Kaufvertrag gültig ist und mit einer klage gedroht wurde, ist das Autohaus eingegnickt und wird das Auto für den ursprünglichen Preis herausgeben.
Schade finde ich eigentlich ein paar Kommentare in diesem Thread, wenn man sieht das einige User schon vorher aufgegeben hätten wären Sie in meiner Situation gewesen. Und die schadenfrohe Kommentare ala "Du kannst die 1000€" vergessen.
74 Antworten
Hi,
vielleicht mal eine Hilfestellung (hoff ich) an den TE. Schreib doch in ein Jura Forum oder geh zur Polizei oder zum Anwalt einfach nur um zu FRAGEN ob ein 100% wirksamer Vertrag zu stande gekommen ist. Wenn ja hast du ihn an den Eiern!!!
Ich würde den Händler direkt mal bei Hyundai(?) melden und denen den Vorfall schildern. Vielleicht bekommt er von denen ja auch ejnen quf die Mütze.
Wenn der Händler Eier hat, macht der Hersteller da gar nix. Der Händler ist selbständiger Unternehmer, dem kann ein Lieferant nix sagen. Im übrigen interessieren die sich nicht für einen GW-Verkauf.
Zieh von den Wunschpreisen (Händlerverkauf, VB) auf den einschlägigen Plattformen mal 25 bis 30% ab und du hast den Händlereinkaufspreis. Liegt der jetzt ermittelte Wert in etwa dort, so scheint alles ok zu sein.
Hast du die Möglichkeit, das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zu übernehmen (Andienungsrecht oder wie das auch immer heißen mag)? Dann kannst du es ja zum kalkulierten Restwert raus kaufen und versuchen im Privatverkauf dann einen höheren Preis zu erzielen.
Ist halt immer problematisch beim Restwertleasing, wenn man eine niedrige Rate will und der kalkulierte Restwert dann am Ende nicht einem marktüblichen Händlereinkaufspreis entspricht.
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Ich würde mal sagen: voll am Thema vorbei!
Danke, ich wollte auf einen anderen Beitrag antworten. Mein letzter Beitrag kann entfernt werden.
Tante Edit:
das wäre der korrekte Beitrag für meine Antwort:
http://www.motor-talk.de/.../...ch-schaetzwert-abrechnen-t5335939.html
ggf. kann meine letzte Antwort ja wer verschieben.
So, nach dem zweiten Brief vom Anwalt, in dem auch genau begründet war warum der Kaufvertrag gültig ist und mit einer klage gedroht wurde, ist das Autohaus eingegnickt und wird das Auto für den ursprünglichen Preis herausgeben.
Schade finde ich eigentlich ein paar Kommentare in diesem Thread, wenn man sieht das einige User schon vorher aufgegeben hätten wären Sie in meiner Situation gewesen. Und die schadenfrohe Kommentare ala "Du kannst die 1000€" vergessen.
Hallo,
Danke für die erfreuliche Neuigkeit 🙂
Auf die Sprüche von den anderen Usern würde ich jetzt nicht zuviel geben, du bist hier schließlich nicht im Jura-Forum. Viele schreiben einfach etwas was sie irgendwo mal gelesen haben oder vom Hörensagen aufgeschnappt haben. Der Großteil der User hier hat noch nie ein BGB in der Hand gehalten - was nicht verwerflich ist - aber trotzdem postet man fleißig.
Zitat:
@wittenberg schrieb am 20. Juni 2015 um 10:05:35 Uhr:
So, nach dem zweiten Brief vom Anwalt, in dem auch genau begründet war warum der Kaufvertrag gültig ist und mit einer klage gedroht wurde, ist das Autohaus eingegnickt und wird das Auto für den ursprünglichen Preis herausgeben.Schade finde ich eigentlich ein paar Kommentare in diesem Thread, wenn man sieht das einige User schon vorher aufgegeben hätten wären Sie in meiner Situation gewesen. Und die schadenfrohe Kommentare ala "Du kannst die 1000€" vergessen.
Ich freu mich echt für dich... Wäre schön dumm gewesen, wenn man nichtmal das versucht hätte.
ich hoffe, ich habe das jetzt nicht irgendwo auf den 4 Seiten überlesen, aber sagst Du uns jetzt um welches Auto es geht?
Alles richtig gemacht, Anwälte bringen mehr als Hersteller einschalten.
Na also, das wärs ja sonst noch gewesen.
Andersherum hätten die auch drauf gepocht, dass der Vertrag gültig ist.
Wahrscheinlich wussten die selbst nicht, was einen Kaufvertrag ausmacht...
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 21. Juni 2015 um 11:22:21 Uhr:
Na also, das wärs ja sonst noch gewesen.Andersherum hätten die auch drauf gepocht, dass der Vertrag gültig ist.
Und hätte der TE den Fehler gemacht und einen falschen Betrag genannt, dann hätte er natürlich darauf gepocht, dass es ein Fehler war und der Vertrag nichtig ist.
Aber klar: Hauptsache man selbst hat einen Vorteil 😉
Zitat:
@Habuda schrieb am 21. Juni 2015 um 12:12:43 Uhr:
Und hätte der TE den Fehler gemacht und einen falschen Betrag genannt, dann hätte er natürlich darauf gepocht, dass es ein Fehler war und der Vertrag nichtig ist.Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 21. Juni 2015 um 11:22:21 Uhr:
Na also, das wärs ja sonst noch gewesen.Andersherum hätten die auch drauf gepocht, dass der Vertrag gültig ist.
Aber klar: Hauptsache man selbst hat einen Vorteil 😉
Willst du ernsthaft den Händler als armen geschädigten darstellen?
Solche Verträge werden nicht mal eben auf einen Bierdeckel geschmiert sondern sorgfältig ausgefüllt und geprüft. Es handelt sich hier sicher nicht um einen unbeabsichtigten Fehler. Das Autohaus hat sich an dieser Stelle vielleicht verkalkuliert oder wollte einfach ein attraktives Angebot machen und hat dann diesen Preis angesetzt. Wenn er dabei einen Verlust erleidet, gehört das zum Betriebsrisiko.