Autokauf Privat in Deutschland Export ins EU Ausland - Mehrwertsteuer - Händler weigern sich!

Hallo an Alle,

ich weiß das dieses Thema schon oft diskutiert wurde, will deshalb auch nicht fragen ob und wie es geht ein Auto ins EU Ausland zu exportieren (das scheint eindeutig erklärt worden zu sein), will nur verstehen warum sich Deutsche Autohändler so schwer tun dies zu ermöglichen?!

Kurz zum Verständnis:
Privat will Auto beim Händler in Deutschland kaufen (Neuwagen oder aber Tageszulassung/Jahreswagen welcher die EU Vorgaben für Neuwagen, weniger 6000km und/oder weniger als 6 Monate zugelassen erfüllt).

Dieses gekaufte Auto aber ins EU Ausland (hier z.B. Niederlande) exportieren und dort zulassen, weil dort wohnhaft und beruflich tätig.

Deutsche Händler weigern sich einen Neuwagen zu verkaufen, verstehe ich aufgrund des geltenden "Gebietsschutzes" der verschiedenen Markenhändler, also um die Händler davor zu schützen das EU Bürger das Auto im "günstigeren" EU Ausland kaufen, wobei ich auch Threads gelesen habe in dem sich anscheinend Osteuropäische Markenhändler wohl nicht an diese Vorgabe halten.

Meine Frage aber nun, warum tun sich Händler schwer dies bei Tageszulassungen oder Jahreswagen zu ermöglichen. Ich meine die Gesetzeslage scheint doch mehr als eindeutig, es gibt einfach zu verstehende Erklärungen der IHK usw. die klar machen das auch Private einen "Neuwagen" in Deutschland ohne Mehrwertsteuer erwerben können, Umsatzsteuer wird in dem EU Land bezahlt wo das Auto zugelassen wird.
Ist der Grund hier auch der "Gebietsschutz", z.B. bei Autos mit 5000km sollte das doch nicht der Fall sein, oder sind Deutsche Händler einfach nur unwissend und unbelehrbar? Hat das evtl. irgend was mit der Buchhaltung zu tun? Ich verstehe es nicht, jeden Händler den ich anschreibe weigert sich, selbst mit dem Hinweis das dies Gesetz ist und ich mir das nicht ausgedacht habe, scheint nichts zu bewirken.

Vielleicht kann mir jemand erklären woran das liegt, vielleicht ein Autohändler oder jemand der Erfahrung damit hat?

Danke für eure Antworten.

P.S. (biete immer an eine Sicherheitsleistung in Höhe der MwSt. zu hinterlegen, bis zum Nachweis das PKW im EU Ausland zugelassen wurde, selbst das bringt nix)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@EdSize schrieb am 31. Oktober 2017 um 11:02:16 Uhr:


Nicht bei jedem gebrauchten Fahrzeug (Tageszulassung oder Jahreswagen) ist die Mwst. ausweisbar. Der Wagen muss von einem Gewerbetreibenden genutzt worden sein, bei Autos die auf Privatleute zugelassen waren ist die MwSt. generell nicht ausweisbar

Tageszulassungen sind grundsätzlich auf einen Gewerbebetrieb zugelassen worden, auf den Autohändler.
Bei Jahreswagen dürften aber ebenfalls kaum Fahrzeuge zu finden sein die von Privatleuten angekauft wurden.

Aber wer nicht regelmässig mit den Tücken des Exports zu tun hat wird lieber die Finger davon lassen wenn man auf ein Geschäft verzichten kann.

Ganz nebenbei, in Deutschland kann man keinen Händler dazu zwingen an jemanden bestimmten zu verkaufen, ist seine freie Entscheidung an wen er verkaufen will, oder auch nicht.
Und die Mws als Sicherheit zu hinterlegen deckt um Falle des Falles nur einen kleinen Teil der Rechnung die dann vom Staat kommt. Da folgt dann vermutlich eine penible Buchprüfung und ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und das kann zum Ruin der Firma führen.

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Ja, sehr speziell mein Fall, deswegen auch bisschen komplizierter.
BTW hab ich, Vorgang in den Niederlanden ist soweit klar, geht nur um Deutschland.

Aber danke für die Comments.

In Deutschland steht die Handhabung hier, ist in NL, da EU Recht gleich
https://www.bzst.de/.../Vorsteuerverguetung_node.html

Du kannst auch nachdem Du das Auto in den Niederlanden versteuert hast, mit dem Steuerbescheid vom Deutschen Autohändler die Umsatzsteuer nachfordern, das dürfte schneller gehen als den Umweg über die Finanzämter. Der Händler hat damit den benötigten Exportnachweis und ist zufrieden.

Er ist ja angeblich umsatzsteuerbefreit in NL, also gibt's auch keine Versteuerung in NL und damit keinen Steuerbescheid, den er an den dt. Händler durchreichen könnte.

Sein Problem ist also, ob er aus der USt-Befreiung in NL eine machen kann, die dann indirekt in der ganzen EU wirksam ist. Und das wäre schon sehr komisch, wenn man mich fragt, EU hin oder her.

Ja, er kann!

Er erklärt im Heimatland den Erwerb eines Gegenstandes aus dem EU-Gemeinschaftsgebiet. Dann berechnet er 21% NL-Umsatzsteuer, und kann diese genau so zurück bekommen, als hätte er das Fahrzeug in den Niederlande gekauft. Es ist ja die gleiche Steuer, die er dort zahlen würde und die der niederländische Staat bekommt.

Aber "nichts genaues weiß man nicht". So genießen Armee-Angehörige, z.B. der US-Armee, ebenfalls Vorteile mit einem Tax-Free-Formular.
https://www.ihk-muenchen.de/.../faq-us-streitkraefte.pdf

Es ist also schwierig, ohne genaue Kenntnis eine zutreffende Auskunft zu erteilen.

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Also:
* in DE kaufen => 19% dt. Mwst zahlen
* ab nach NL, dort 21% zahlen, einen Wisch bekommen
* mit dem Wisch die 19% dt. MwSt zurückholen
* und dann wegen der Steuerbefreiung in NL die niederländische MwSt von 21% zurückholen

Klingt - anstrengend. 😁

*Seufz* Nein, nein, nein *Doppelseufz*

Wer in D eine Umsatzsteuernummer aus einem anderen Staat vorlegt, kann neue Fahrzeuge kaufen, OHNE deutsche Umsatzsteuer zu bezahlen. Der Verkäufer meldet diesen Kauf bei den Finanzbehörden.
Hat der Verkäufer vorab (z.B als Sicherheitsleistung) deutsche Umsatzsteuer bekommen, erstattet er diesen Betrag an den Käufer zurück.

Der Käufer MUSS den Kauf mit seiner Steuernummer bei seinen Behörden melden. Und die Finanzbehörden gleichen Kauf und Verkauf der EU-Länder automatisch über ein Rechenzentrum ab. Mogeln ist also nur schwer möglich, da Differenzen irgendwann auffallen und eine Steuerprüfung nach sich ziehen.

Hier mal nachlesen:

https://www.bmw-special-sales.com/en/home.html

O.

Hi an alle,

echt Danke für all eure Antworten, aber wie man sieht ist das ganze noch viel komplexer als gedacht. Werde somit mal beim Steuerberater anfragen, vielleicht kann ja der in meinem ganz konkreten Fall weiterhelfen.
Frage am WE auch erst ma ob ich ne Tageszulassung/Jahreswagen mit der Absicht zum Export vom Händler kaufen kann, danach dann weitere Schritte.

Falls Ihr noch weitere Ideen habt, immer her damit. Momentan denke ich das der Weg mit der Rückerstattung nach Zulassung im Ausland vielleicht die Lösung für mich ist.

Gruß,

Corby

Hallo an Alle die mal geantwortet haben oder evtl. Interesse haben an dem Thema,

kurzes Update wie es dann letztendlich abgelaufen ist, im Endeffekt doch einfacher als gedacht.

Auto in Deutschland ohne MwSt. gekauft, zum Ende hin doch einen Händler gefunden der sich darauf eingelassen hat, im Grunde genommen muss man ja auch nur auf geltendes Recht verweisen, Rechnung wurde ohne MwSt. ausgestellt weil "innergemeinschaftliche Lieferung".

Auto in den Niederlanden zugelassen, da hier von der Einfuhrsteuer befreit ging das unproblematisch und ich habe den Niederländischen Fahrzeugbrief erhalten, hat halt nur 2 Wochen gedauert.

Gruß,

W.

Dein Info ist ok, aber selbst vor ~3 Monaten hätteste bereits im erstem Beitrag das mit dem Diplomatenstatus erwähnen können, das ist schon ein seltener Sonderfall.

Gerade bei der innergemeinschaftlichen Lieferung lauern Fallstricke und du hast noch nicht mal eine UStID. Das da Verkäufer in Buxtehude lieber die Finger von lassen finde ich verständlich.😁

Hier in Berlin gibt es in den Glaspalästen extra Verkäufer die vertickern Diplomatenfahrzeuge, die wissen dann aber auch wie der Hase läuft....

Und was für eine Einfuhrsteuer soll das sein? Zoll wird es ja logischerweise nicht sein. Ist die Einfuhr-Umsatzsteuer gemeint? Fragen über Fragen - -warum drückt man sich nicht klar aus, wenn man das Forum befragt?

Zitat:

@Corby76 schrieb am 16. Januar 2018 um 08:55:16 Uhr:


Hallo an Alle die mal geantwortet haben oder evtl. Interesse haben an dem Thema,

kurzes Update wie es dann letztendlich abgelaufen ist, im Endeffekt doch einfacher als gedacht.

Auto in Deutschland ohne MwSt. gekauft, zum Ende hin doch einen Händler gefunden der sich darauf eingelassen hat, im Grunde genommen muss man ja auch nur auf geltendes Recht verweisen, Rechnung wurde ohne MwSt. ausgestellt weil "innergemeinschaftliche Lieferung".

Auto in den Niederlanden zugelassen, da hier von der Einfuhrsteuer befreit ging das unproblematisch und ich habe den Niederländischen Fahrzeugbrief erhalten, hat halt nur 2 Wochen gedauert.

Gruß,

W.

Hi @Corby76,

danke für die Schilderung deines Problems, ich dachte schon, ich wäre alleine.

Ich arbeite für eine internationale Organisation in Frankreich und genieße zwar keinen Diplomatenstatus, bin aber gleichgestellt bzgl. einiger Privilegien, sodass ich ebenfalls einen Wagen steuerfrei in der gesamten EU kaufen und steuerfrei in die französische diplomatische Serie anmelden darf.

Ich denke, dein Fall war gleichgelagert (kein Diplomatenstatus, aber gleichgestellt bei bestimmten Privilegien).

Bei einigen Toyota-Händlern in Deutschland bin ich dermaßen auf Granit gebissen, dass ich mich so sehr über das Verhalten der Händler geärgert habe (z. T. wirklich beleidigend, z. B. in Achern), dass ich mich im HQ schlussendlich schriftlich beschwerte. Ich warte noch auf Antwort aus Köln... bei Toyota scheint aber so einiges unmöglich. Aber gut, andere Mütter (Autobauer), haben auch schöne Söhne (Fahrzeuge).

Interessant ist, dass andere Marken einem überhaupt keine Probleme machen, bei VW war alles supereasy. Ich musste nicht einmal einen Nachweis erbringen, dem Händler bei der VW Niederlassung reichte mein Dienstausweis und die Einsicht in meine aktuelle Carte Grise, in der ja "vehicule diplomatique" auch drin steht. Wo hätte es sonst auch herkommen sollen, wenn ich nicht das Recht hätte...

Bei Honda, wo ich auch ein Angebot einholte, war auch alles easy, nur wollte man noch einen zusätzlichen Nachweis, dass ich steuerfrei kaufen darf, ein internes Formular also, das ganz einfach zu besorgen ist. Audi wollte das auch sehen.

Bei dir ging es nur um BMW, wenn ich das richtig sehe? Eine Kollegin hatte in Offenburg bei BMW übrigens gar keine Probleme mit dem Händler, ging alles ganz einfach. Nur bestand der Händler auf Exportschilder.

VW bot mir hingegen an (und ich bevorzuge diese Lösung, sollte ich dort bestellen), den Wagen in der Niederlassung stehen zu lassen, mir die Papiere auszuhändigen und wenn alles eingereicht ist und ich mit den frz. Kurzkennzeichen, grüner Versicherungskarte und dem ministeriellen Schreiben wiederkomme, das beweist, das alles angeleiert ist, dann eben vom Hof fahren kann. Für alle sicher und billiger. Zeitaufwand 1-3 Wochen.

Generell zum Ablauf, wen es interessiert, der Händler stellt eine Nettorechnung für den Export aus. Mit der und den Papieren (COC, Formulare) reicht man sein "Dossier" ein (in meinem Fall gibt es hierfür eine interne Abteilung an der Arbeit, die mit dem Pariser Außenministerium korrespondiert, da dort und nicht von der Prefecture die dipolmatische Zulassung vorgenommen wird). Das Ministerium stellt dann die kostenfreie CPI (vorübergehende Carte grise) aus mit vorläufiger Nummer (die normal aussieht und ist). Man lässt die Nr. machen, geht mit dem Schreiben von Ministerium und Schilder zum Händler, der macht die drauf und man darf wegfahren. Nach 4-8 Wochen nach der Zulassung kommt ein weiteres Schreiben mit den Zollpapieren, aus denen die Befreiung hervorgeht, die echte Carte Grise sowie das Diplomatenkennzeichen. Gleiche Prozedur: Schilder drucken lassen, Kopie der befreiten Zollpapiere an Händler sowie Kopie der Carte grise aushändigen, aus der hervorgeht, dass der Wagen nunmehr ein Vehicule diplomatique ist (Abschnitt Z). Damit ist nun auch der Händler auf der ganz sicheren Seite.

Wo da ganz genau bei einigen Händlern (gerade im Grenzgebiet, wo das ja schon mal öfter vorkommt) jetzt das Problem ist, ganz ehrlich, ich verstehe es nicht. Vor Kauf kann man einen Nachweis erbringen, ganz offiziell mit Dienstsiegel, dass man dazu das Recht hat, nach Kauf binnen weniger Tage kommt der erste Nachweis vom Ministerium, den man weiterleitet und 4-8 Wochen nach Zulassung dann der definitive. Wo nun gerade in meinem Fall bei Toyota das Problem hierbei liegen will, wirklich keine Ahnung.

@SpyderRyder Es ist die Mehrwehrtsteuer gemeint, diese entfällt bei uns. Weiter entfallen Zulassungsgebühren und diese Wagen sind grundsätzlich befreit von jedem TÜV/CT oder Vergleichbarem (über den Sinn dieses letzten "Privilegs" kann man in der Tat streiten).

Was mich angeht, muss ich nun in nächster Zeit mal in mich gehen und mich zwischen Golf und Civic entscheiden.

Wenn ich von Toyo Köln eine Antwort erhalten sollte, stelle ich sie gerne hier mal rein...

Hier noch ein paar Links zu den "üblichen" Verdächtigen für Käufe dieser Art. Für die Japaner gibts nichts, da muss man sich bei den Händlern durchfragen. Honda ist wie gesagt sehr entgegenkommend.

https://www.volvocars.com/.../diplomat-offers
https://www.peugeot-diplomates.com/en/...nternational-organizations-19
https://bavarianmotorcars.com/en/bmw-diplomatic-sales
https://www.volkswagen-group-diplomatic-sales.com/de/
http://...ticsales.mercedes-benz.com/.../...matic_sales.flash.html?...

Hallo an Alle,
wie heht es dn mit 5 Jahre altem Gebrauchtwagen die 5000 hat gelaufen. Muss ich auch dafür in in Niederlande BTW (nicht BPM) zahlen?
Kan ich das Umsatzsteuer zürück bekommen?

Zitat:

@apolli schrieb am 18. Juni 2018 um 09:41:50 Uhr:


Hallo an Alle,
wie heht es dn mit 5 Jahre altem Gebrauchtwagen die 5000 hat gelaufen. Muss ich auch dafür in in Niederlande BTW (nicht BPM) zahlen?
Kan ich das Umsatzsteuer zürück bekommen?

Bei Gebrauchten, soweit mir bekannt ist, bekommt man die Umsatzsteuer nicht erstattet, es sei denn der Wagen wäre maximal 6 Monate alt, dazu gibt es auch eine gewisse Kilometerbegrenzung und der Wagen war nie zuvor auf eine Privatperson angemeldet - nur dann wäre es möglich. In deinem Fall denke ich nicht, dass es geht.

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