Autokauf Privat in Deutschland Export ins EU Ausland - Mehrwertsteuer - Händler weigern sich!

Hallo an Alle,

ich weiß das dieses Thema schon oft diskutiert wurde, will deshalb auch nicht fragen ob und wie es geht ein Auto ins EU Ausland zu exportieren (das scheint eindeutig erklärt worden zu sein), will nur verstehen warum sich Deutsche Autohändler so schwer tun dies zu ermöglichen?!

Kurz zum Verständnis:
Privat will Auto beim Händler in Deutschland kaufen (Neuwagen oder aber Tageszulassung/Jahreswagen welcher die EU Vorgaben für Neuwagen, weniger 6000km und/oder weniger als 6 Monate zugelassen erfüllt).

Dieses gekaufte Auto aber ins EU Ausland (hier z.B. Niederlande) exportieren und dort zulassen, weil dort wohnhaft und beruflich tätig.

Deutsche Händler weigern sich einen Neuwagen zu verkaufen, verstehe ich aufgrund des geltenden "Gebietsschutzes" der verschiedenen Markenhändler, also um die Händler davor zu schützen das EU Bürger das Auto im "günstigeren" EU Ausland kaufen, wobei ich auch Threads gelesen habe in dem sich anscheinend Osteuropäische Markenhändler wohl nicht an diese Vorgabe halten.

Meine Frage aber nun, warum tun sich Händler schwer dies bei Tageszulassungen oder Jahreswagen zu ermöglichen. Ich meine die Gesetzeslage scheint doch mehr als eindeutig, es gibt einfach zu verstehende Erklärungen der IHK usw. die klar machen das auch Private einen "Neuwagen" in Deutschland ohne Mehrwertsteuer erwerben können, Umsatzsteuer wird in dem EU Land bezahlt wo das Auto zugelassen wird.
Ist der Grund hier auch der "Gebietsschutz", z.B. bei Autos mit 5000km sollte das doch nicht der Fall sein, oder sind Deutsche Händler einfach nur unwissend und unbelehrbar? Hat das evtl. irgend was mit der Buchhaltung zu tun? Ich verstehe es nicht, jeden Händler den ich anschreibe weigert sich, selbst mit dem Hinweis das dies Gesetz ist und ich mir das nicht ausgedacht habe, scheint nichts zu bewirken.

Vielleicht kann mir jemand erklären woran das liegt, vielleicht ein Autohändler oder jemand der Erfahrung damit hat?

Danke für eure Antworten.

P.S. (biete immer an eine Sicherheitsleistung in Höhe der MwSt. zu hinterlegen, bis zum Nachweis das PKW im EU Ausland zugelassen wurde, selbst das bringt nix)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@EdSize schrieb am 31. Oktober 2017 um 11:02:16 Uhr:


Nicht bei jedem gebrauchten Fahrzeug (Tageszulassung oder Jahreswagen) ist die Mwst. ausweisbar. Der Wagen muss von einem Gewerbetreibenden genutzt worden sein, bei Autos die auf Privatleute zugelassen waren ist die MwSt. generell nicht ausweisbar

Tageszulassungen sind grundsätzlich auf einen Gewerbebetrieb zugelassen worden, auf den Autohändler.
Bei Jahreswagen dürften aber ebenfalls kaum Fahrzeuge zu finden sein die von Privatleuten angekauft wurden.

Aber wer nicht regelmässig mit den Tücken des Exports zu tun hat wird lieber die Finger davon lassen wenn man auf ein Geschäft verzichten kann.

Ganz nebenbei, in Deutschland kann man keinen Händler dazu zwingen an jemanden bestimmten zu verkaufen, ist seine freie Entscheidung an wen er verkaufen will, oder auch nicht.
Und die Mws als Sicherheit zu hinterlegen deckt um Falle des Falles nur einen kleinen Teil der Rechnung die dann vom Staat kommt. Da folgt dann vermutlich eine penible Buchprüfung und ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und das kann zum Ruin der Firma führen.

39 weitere Antworten
39 Antworten

Hi,
melde mich auch noch mal.

@Sanne72: Schön das du auch eine Lösung gefunden hast für dich, wie du schon selbst schreibst, es ist nicht ganz verständlich warum geltendes Recht nicht einfach so angewendet wird wie es kann und sollte.
Zum Punkt Auto beim Händler stehen lassen bis die offizielle Registrierung usw. durch ist, ich weiß nicht wie es in Frankreich ist, aber in den Niederlanden war das nicht möglich, Voraussetzung für das Erteilen der Diplomatischen Kennzeichen ist das das Fahrzeug sich schon in den Niederlanden befindet, aber das mag je nach Land unterschiedlich gehandhabt sein. Bei uns macht das mit der Registrierung die "Protokolabteilung", halt diejenigen die tagtäglich mit dem Aussenministerium des jeweiligen Landes in Kontakt sind.

@apolli:
Theoretisch mag der Wagen nach dem Gesetz noch die Kriterien eines "Neuwagen" erfüllen, weniger als 6 Monate angemeldet oder Laufleistung geringer 6000km, ...
Aber wie Sanne schon sagt, du kannst dir nicht die Steuer zurückerstatten lassen die schon bezahlt ist, ganz bestimmt nicht wenn die von jemandem anderes vor 5 Jahren bezahlt wurde. Sinn macht es nur bei "Neuwagen" die vom Händler gekauft werden, du von der Steuerzahlung befreit bist und somit erst gar nicht zahlst.
Wenn du ein gebrauchtes Auto in die Niederlande einführst das schon seit 5 Jahren auf dich zugelassen ist musst du soweit ich weiß keine Umsatzsteuer bezahlen.
Aber das ist ein ganz anderes Thema und hat mit dem ursprünglichem Thema dieses Threads weniger zu tun.

Gruß,

W.

Zitat:

@Sanne72 schrieb am 18. Juni 2018 um 09:47:41 Uhr:



Zitat:

@apolli schrieb am 18. Juni 2018 um 09:41:50 Uhr:


Hallo an Alle,
wie heht es dn mit 5 Jahre altem Gebrauchtwagen die 5000 hat gelaufen. Muss ich auch dafür in in Niederlande BTW (nicht BPM) zahlen?
Kan ich das Umsatzsteuer zürück bekommen?

Bei Gebrauchten, soweit mir bekannt ist, bekommt man die Umsatzsteuer nicht erstattet, es sei denn der Wagen wäre maximal 6 Monate alt, dazu gibt es auch eine gewisse Kilometerbegrenzung und der Wagen war nie zuvor auf eine Privatperson angemeldet - nur dann wäre es möglich. In deinem Fall denke ich nicht, dass es geht.

Zitat:

@Corby76 schrieb am 18. Juni 2018 um 13:57:38 Uhr:


Hi,
melde mich auch noch mal.

@Sanne72: Schön das du auch eine Lösung gefunden hast für dich, wie du schon selbst schreibst, es ist nicht ganz verständlich warum geltendes Recht nicht einfach so angewendet wird wie es kann und sollte.
Zum Punkt Auto beim Händler stehen lassen bis die offizielle Registrierung usw. durch ist, ich weiß nicht wie es in Frankreich ist, aber in den Niederlanden war das nicht möglich, Voraussetzung für das Erteilen der Diplomatischen Kennzeichen ist das das Fahrzeug sich schon in den Niederlanden befindet, aber das mag je nach Land unterschiedlich gehandhabt sein. Bei uns macht das mit der Registrierung die "Protokolabteilung", halt diejenigen die tagtäglich mit dem Aussenministerium des jeweiligen Landes in Kontakt sind.

...
Gruß,

W.

Zitat:

@Corby76 schrieb am 18. Juni 2018 um 13:57:38 Uhr:



Zitat:

Hallo @Corby76, naja, ich bin sagen wir mal der Lösung näher gekommen. Es scheint oft so, dass das die Händler ganz allein entscheiden (dürfen) wie z. B. Toyo, also es scheint nicht immer eine "Stallorder" zu geben wie bei Peugeot z. B.
Japaner geben i.d.R. einfach die Großkundenrabatte weiter, andere haben ein eigenes System, je nach Interessentengruppe sowie entsprechend geschultes Verkaufspersonal für den "Sonderfall".

Ja, macht bei uns auch Protocole. Sobald das COC und die Rechnung im Original da sind, kann man den Wagen versichern und die beiden Formulare vorausfüllen und dann den ganzen Bettel an Protocole geben. Die leiten das ans Ministerium weiter etc etc. Das Auto darf so lange egal wo stehen bleiben (so lange es halt eben steht...) bis zumindest die vorläufigen Kennzeichen vorliegen oder mit Exportkennzeichen schon überführt werden.

Theoretisch ist es ganz einfach und wir als Privatleute dürfen diese Anmeldung ja gar nicht durchführen, da steht ja immer Protocole oder etwas Ähnliches dahinter, das geht ja auch aus allen Unterlagen hervor, zumal da ja gewisse Voraussetzungen greifen. Unser Forumlar zur Steuerbefreiung wird von (unserem) Protocole sogar mehrsprachig herausgegeben. Es gibt also nicht einmal eine sprachliche Hürde.

Warum dann einige Händler Stress machen und andere supercool sind, keine Ahnung. Schließlich liegen ja alle Nachweise vor, von Anfang an und vom Zeitpunkt der Lieferung bis zum Ausstellen der endgültigen Papiere vergehen oft nur 4 Wochen. Um diese zu überbrücken stellt Protocole jeweils vorläufige Nachweise aus. Jeder ist abgesichert, zu jedem Zeitpunkt.
Es scheint im Wesentlichen einfach Willkür, also vom Händler, nicht von der Marke/Autobauer.

Zitat:

Naja, warum tun sich die Händler schwer, da sie falls das Auto doch nicht im Ausland landet für die Umsatzsteuer gerade stehen müssen, ebenfalls müssen Sie sauber dokumentieren das der Wagen ins Ausland verschafft wurde, auch muss eine Meldung mittels Umsatzsteuer ID erfolgen, die Vergabe an Privatpersonen ist nicht vorgesehen.
Ist aber alles kein Problem, du kaufst den Wagen in Deutschland mit Umsatzsteuer und wenn Du in Holland bist, gibst Formulare wo Du vom Deutschen Finanzamt die Steuer zurückverlangen kannst (wenn Die ausgewiesen war), habe ich schon öfter gemacht, klappt selbst bei kleineren Beträgen und dauert ein paar Wochen bis das Geld ankommt. Belege werden verlangt.

Hallo,

Ich möchte ein Auto nach Portugal ausführen. Fahre von Deutschland über Frankreich, Spanien nach Portugal. Wo gibt es diese Formulare? Noch auf deutscher Seite oder nach Grenzübergang?
Danke Doris

Bei deinem örtlichen Straßenverkehrsamt:

https://www.adac.de/.../default.aspx

Ähnliche Themen

Zitat:

@Cataplana schrieb am 15. Oktober 2018 um 14:17:56 Uhr:



Zitat:

Naja, warum tun sich die Händler schwer, da sie falls das Auto doch nicht im Ausland landet für die Umsatzsteuer gerade stehen müssen, ebenfalls müssen Sie sauber dokumentieren das der Wagen ins Ausland verschafft wurde, auch muss eine Meldung mittels Umsatzsteuer ID erfolgen, die Vergabe an Privatpersonen ist nicht vorgesehen.
Ist aber alles kein Problem, du kaufst den Wagen in Deutschland mit Umsatzsteuer und wenn Du in Holland bist, gibst Formulare wo Du vom Deutschen Finanzamt die Steuer zurückverlangen kannst (wenn Die ausgewiesen war), habe ich schon öfter gemacht, klappt selbst bei kleineren Beträgen und dauert ein paar Wochen bis das Geld ankommt. Belege werden verlangt.

Hallo,

Ich möchte ein Auto nach Portugal ausführen. Fahre von Deutschland über Frankreich, Spanien nach Portugal. Wo gibt es diese Formulare? Noch auf deutscher Seite oder nach Grenzübergang?
Danke Doris

Verkauft der Händler nicht netto für export?

Zitat:

@audi4never schrieb am 16. Oktober 2018 um 22:12:51 Uhr:



Zitat:

@Cataplana schrieb am 15. Oktober 2018 um 14:17:56 Uhr:


Hallo,

Ich möchte ein Auto nach Portugal ausführen. Fahre von Deutschland über Frankreich, Spanien nach Portugal. Wo gibt es diese Formulare? Noch auf deutscher Seite oder nach Grenzübergang?
Danke Doris

Verkauft der Händler nicht netto für export?

Nein. Habe heute auch gehört, dass es nicht möglich, da ja nun irgendwo die MwSt gezahlt werden muss. Und da schneide ich in Deutschland besser ab.
Trotzdem, danke.

Zitat:

@Cataplana schrieb am 16. Oktober 2018 um 23:27:57 Uhr:



Zitat:

@audi4never schrieb am 16. Oktober 2018 um 22:12:51 Uhr:


Verkauft der Händler nicht netto für export?

Nein. Habe heute auch gehört, dass es nicht möglich, da ja nun irgendwo die MwSt gezahlt werden muss. Und da schneide ich in Deutschland besser ab.
Trotzdem, danke.

Aber die Differenz musst du doch dann so oder so nachzahlen, oder? Wenn sich Franzosen hier über der Grenze in Deutschland ganz "normal" ein Auto kaufen, mit 19% Umsatzsteuer, wird das fehlende 1 Prozent zur 20 % in Frankreich ja nachverlangt soweit mir bekannt ist (Quitus) bzw. die gesamten 20 % und die 19 % müssten dann in Deutschland zurückverlangt werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man um den "örtlichen Satz" gänzlich drumherumkommt (zumindest nicht, wenn man über Händler kauft).

Hallo,
das weiß ich nicht so genau. Weiß nur, dass ich gut Einfuhrsteuer zahlen darf.
Auf jeden Fall, bin ich aber noch günstiger dran, als wenn ich in Portugal kaufe.

LG

Zum Kauf ohne Umsatzsteuer muss eine Steuernummer hinterlegt werden. Zudem muss gewahrleistet sein dass das Fahrzeug in ein anderes (EU) Land ausgeführt wird.
Der Händler kann auch an Privatpersonen ohne Berechnung der Umsatzsteuer verkaufen, muss dann jedoch den Verbleib des Fahrzeuges, sprich Ausfuhr, nachweisen.

Die Markenhändler im Dänischen Grenzgebiet sind auf solche Geschäfte z.B. spezialisiert.

Am einfachsten wird es sein das Prozedere mit dem örtlichen Zollamt im Vorfeld abzustimmen, und dann mit den Dokumenten zum Händler zu fahren.
Es ist ebenso sinnvoll ein Vorabgespräch mit der Zulassungsstelle zu führen.

Grundsätzlich würde ich in einem solchen Fall jedoch in einem EU Land kaufen, in welchem die Fahrzeuge vom Hersteller günstiger angeboten werden. (z.B. aufgrund von niedrigem Lohnniveau oder Luxussteuer)
Es wäre auch zu überlegen ob nicht ein EU Wagen Händler die bessere Alternative wäre, da diese sich auskennen und dir viel Lauferei ersparen können.

Viel Erfolg, Ceri

Zitat:

@Cataplana schrieb am 17. Oktober 2018 um 09:52:06 Uhr:


Hallo,
das weiß ich nicht so genau. Weiß nur, dass ich gut Einfuhrsteuer zahlen darf.
Auf jeden Fall, bin ich aber noch günstiger dran, als wenn ich in Portugal kaufe.

LG

Hallo Doris,

hast Du das inzwischen geschafft? Wir stehen aktuell vor dem selben "Problem". Uns interessiert ein Neuwagen mit Tageszulassung (außerhalb von D aber in der EU) den ein deutscher Händler als EU-Neufahrzeug mit 15km auf dem Tacho verkauft. Diesen würden wir gerne nach PT einführen, da er trotz ISV ca. 4000 Euro billiger ist als in PT.

LG Georg

Deine Antwort
Ähnliche Themen