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Autokauf ohne Kaufvertrag

Themenstarteram 9. Dezember 2011 um 17:40

Hallo

Ich bin heut das erste Mal in diesem Forum aufgrund eines kleineren Problems und den Passenden Antworten dazu.

Ich habe ein Auto gekauft privat und ohne Kaufvertrag , dieses soll planmäßig nur 1500€ kosten 1300€ hab ich angezahlt hab den Brief und alles bekommen und das Fahrzeug angemeldet. Nun entdeckte ich einige Mängel und habe die Zahlung der Restlichen 200€ verweigert aufgrund der Mängel.

Was kann der Verkäufer (privat und noch nie im Brief eingetragen) machen?

-kann er wie angedroht das Fahrzeug als gestohlen melden? eigentlich nicht oder?

Beste Antwort im Thema

Ein Kaufvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Da sich aber in der Praxis oftmals Probleme ergeben (wie man ja hier sehen kann) ist normalerweise die Schriftform zu empfehlen.

Dies bedeutet du hast dem Verkäufer den vollen Kaufpreis zu bezahlen. Da ihr laut deiner Schilderung bei Vertragsschluss nicht vereinbart habt, dass du die noch fehlenden 200 Euro für Reparaturen verwenden kannst, ist dein Vorgehen nicht korrekt.

Selbstverständlich darf der VK das Auto wegen dem teilweise fehlenden Kaufpreis auch nicht als gestohlen melden.

Interessant bleibt die Frage, wer die Kosten für auftretende Mängel während der Gewährleistung zu tragen hat. Dies hängt jetzt davon ab, was ihr mündlich vereinbart habt. Hat der VK die Gewährleisung (Sachmängelhaftung) wirksam ausgeschlossen, dann hast du Pech gehabt. Hat er dies vergessen, dann muss er vorhandene Mängel auf seine Kosten beheben. Wobei zu beachten ist, dass normale Verschleissteile wie z.b. Bremsen etc. davon ausgeschlossen sind. Achtung: Wenn ihr die Haftung des VK nicht wirksam ausgeschlossen habt (er also für Mängel haftet), dann darfst du nicht einfach nach eigenen Gutdünken reparieren. Du musst den VK von dem Mangel in Kenntnis setzen und ihm auch die Gelegenheit geben, den Schaden selber zu begutachten und zu reparieren.

Da es bei euch jetzt schon "gut abgeht" kann ich beiden Seiten nur raten, den (mündlichen) Vertrag rückabzuwickeln. Da es keinen schriftlichen Vertrag gibt kann man davon ausgehen, dass höcbstwahrscheinlich jeder von euch beiden das behaupten wird, was für ihn am Günstigsten ist. Also keine gütliche Einigung sondern Gericht. Da entstehen dann kosten für 2 Anwälte, Gerichtskosten und vielleicht auch noch einem Gutachter. Na Mahlzeit.

Für allgemeine Fragen zur Gewährleistung / Sachmängelhaftung: http://de.wikipedia.org/wiki/Sachm%C3%A4ngelhaftung

oder alternativ auch die suchfunktion hier im Forum.

 

Grüsse

Nico

14 weitere Antworten
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14 Antworten

Kannst Du den Kauf beweisen? Zeugen?

Themenstarteram 9. Dezember 2011 um 17:53

Naja ich hab ne Quittung von 1300€ vom Verkäufer

Steht da auch drauf für was? Und war beim Kauf einer dabei?

Themenstarteram 9. Dezember 2011 um 17:55

Ja da steht das Fahrzeug drauf

Aber Zeugen gabs keine

Am besten Du fragst mal einen Anwalt - das kann sonst hässlich werden.

ich hol mir schonmal chips und nen bier

Themenstarteram 9. Dezember 2011 um 17:58

Ok dann Bier und Chips für alle und ich gehe Montag ma kurz zum Anwalt

am 10. Dezember 2011 um 2:48

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

ich hol mir schonmal chips und nen bier

Hast du auch Afri Cola da?

Ich check nix!

Du hast ein Auto für 1500€ gekauft und 1300€ angezahlt, richtig? Nu gibt's aber keinen Kaufvertrag, sondern nur eine "Quittung"? Was steht denn da drauf? Dass du 1300 angezahlt hast und den Rest später bezahlst? Oder der volle Kaufpreis? Oder nur 1300? Hä?

Zitat:

Original geschrieben von PureVernunft

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

ich hol mir schonmal chips und nen bier

Hast du auch Afri Cola da?

jo kannste auch haben

hihi, sonst bin ich immer der böse, heut gug ich mir das nur mitm osborne- apfelsaft und chips von der couch an :D

Zitat:

Ich check nix!

Du hast ein Auto für 1500€ gekauft und 1300€ angezahlt, richtig? Nu gibt's aber keinen Kaufvertrag, sondern nur eine "Quittung"? Was steht denn da drauf? Dass du 1300 angezahlt hast und den Rest später bezahlst? Oder der volle Kaufpreis? Oder nur 1300? Hä?

Ein Kaufvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Da sich aber in der Praxis oftmals Probleme ergeben (wie man ja hier sehen kann) ist normalerweise die Schriftform zu empfehlen.

Dies bedeutet du hast dem Verkäufer den vollen Kaufpreis zu bezahlen. Da ihr laut deiner Schilderung bei Vertragsschluss nicht vereinbart habt, dass du die noch fehlenden 200 Euro für Reparaturen verwenden kannst, ist dein Vorgehen nicht korrekt.

Selbstverständlich darf der VK das Auto wegen dem teilweise fehlenden Kaufpreis auch nicht als gestohlen melden.

Interessant bleibt die Frage, wer die Kosten für auftretende Mängel während der Gewährleistung zu tragen hat. Dies hängt jetzt davon ab, was ihr mündlich vereinbart habt. Hat der VK die Gewährleisung (Sachmängelhaftung) wirksam ausgeschlossen, dann hast du Pech gehabt. Hat er dies vergessen, dann muss er vorhandene Mängel auf seine Kosten beheben. Wobei zu beachten ist, dass normale Verschleissteile wie z.b. Bremsen etc. davon ausgeschlossen sind. Achtung: Wenn ihr die Haftung des VK nicht wirksam ausgeschlossen habt (er also für Mängel haftet), dann darfst du nicht einfach nach eigenen Gutdünken reparieren. Du musst den VK von dem Mangel in Kenntnis setzen und ihm auch die Gelegenheit geben, den Schaden selber zu begutachten und zu reparieren.

Da es bei euch jetzt schon "gut abgeht" kann ich beiden Seiten nur raten, den (mündlichen) Vertrag rückabzuwickeln. Da es keinen schriftlichen Vertrag gibt kann man davon ausgehen, dass höcbstwahrscheinlich jeder von euch beiden das behaupten wird, was für ihn am Günstigsten ist. Also keine gütliche Einigung sondern Gericht. Da entstehen dann kosten für 2 Anwälte, Gerichtskosten und vielleicht auch noch einem Gutachter. Na Mahlzeit.

Für allgemeine Fragen zur Gewährleistung / Sachmängelhaftung: http://de.wikipedia.org/wiki/Sachm%C3%A4ngelhaftung

oder alternativ auch die suchfunktion hier im Forum.

 

Grüsse

Nico

Rubi69 hat es fast. Der einzige Fehler: Der Ausschluß der Sachmängelhaftung bedarf der Schriftform, also besteht diese bei einem mündlichen Kaufvertrag ohne Abzüge.

Hallole ...

 

Ganz schön komliziert & dumm die Sache / Kauf  ohne Vertrag zu regeln :rolleyes:

 

Der Verkäufer hat doch bestimmt auch noch mündlich erwähnt , daß es sich bei dem Wagen um ein " Bastlerfahrzeug " handelt :eek:

 

www.fragdienachbarn.org/..._ein_auto_als_bastlerfahrzeug_verkauft.html

 

Gruß

Hermy

Themenstarteram 10. Dezember 2011 um 15:50

Also

Er hat das Fahrzeug normal als Gebrauchtwagen verkauft mit frischem TÜV & ASU ohne alles bzw EXtras

Ich hab ne Quittung über 1300€ für das Fahrzeug "XY"mit Datum und Unterschrift den Fahrzeugbrief, habs Angemeldet auf mich mit seit ca 4 Wochen.

Also als Gestohlen melden geht schon mal gar nicht da habt ihr recht.

Und ob der auf seine Restlichen 200€ pochen kann ist ne andere Frage zumal der eigentlich ALG 2 Empfanger ist und das eigentlich nur unter der Hand macht was ich jetzt mal noch so nebenbei erfahren hab. also mit jeder Strafanzeige zeigt der sich doch selbst mit an denk ich zumindest.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Rubi69 hat es fast. Der einzige Fehler: Der Ausschluß der Sachmängelhaftung bedarf der Schriftform, also besteht diese bei einem mündlichen Kaufvertrag ohne Abzüge.

Ist mir neu, dass der Ausschluss der Sachmängelhaftung der Schriftform bedarf. Kann auch mündlich wirksam ausgeschlosen werden. Entscheidend ist, dass sie ausgeschlossen wurde.

Schriftform ist nur angeraten, damit der Ausschluss nachgewiesen werden kann.

 

Eigentumsübertragung ist erfolgt, da die gegenseitigen Leistungen ausgetauscht wurden und beide den Willen hatten, dass eine Eigentumsübertragung erfolgt. Lediglich wenn ein Eigentumsvorbehalt wegen der noch austehenden 200 € gemacht worden wäre, hätte noch keine wirksame Übertragung stattgefunden.

 

O.

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