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Autokauf in Holland

Themenstarteram 28. Juni 2009 um 10:38

Moin,

da ich nicht genau wusste wo ich es schreiben soll, versuche es mal hier.

Ich wollte für meine Frau einen Gebrauchtwagen in Holland kaufen, habe mir sogar gestern welche angeschaut, bei der Nachfrage beim Händler, ob er mir eine Rechnung ohne BTW (Holländische MwSt) ausstellt, bekam ich ein nein. So würde sich der Autokauf dann nicht mehr lohnen.

Kann mir jemand von euch vielleicht beantworten, wie ich mir die Steuer wiederholen kann, oder ob der Händler bei Export immer eine Rechnung ohne MwSt ausstellen muß. Wie das mit der Zulassung in D aussieht, habe ich mich schon schlau gemacht. Nur konnte ich nichts dazu finden, wie das hier in NL aussieht.

Danke

Gruß

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20 Antworten
am 20. Juli 2009 um 10:32

Zitat:

Original geschrieben von audi cabrio95

Naja,

es geht um einen VW Passat Bj. ende 2006, der soll 14000€ kosten, und wenn ich dann die 22% MwSt. abziehe, komme ich auf 10800€ in D würde ich den Wagen für diesen Preis nie bekommen.

Und wenn ich in D ein auto für den Export kaufe, kann ich mir doch auch eine Netto Rechnung ausstellen. Aber vielleicht hat schon mal jemand ein gebrauchtes Auto so gekauft, und kann mir was dazu schreiben.

Gruß

Ich habe in Holland ein Neufahrzeug gekauft und hier wurde die Steuer abgezogen allerdings musste die deutsch Steuer von damals 16 % hinzugerechnet werden.

Bei Gebrauchtwagen würde dann wohl das selbe gelten. Am sichersten fragst du vorab mal bei einem Finanzamt nach.

am 20. Juli 2009 um 11:09

Steht alles oben.

Gebrauchtwagen und Neuwagen werden UNTERSCHIEDLICH besteuert. Bei Gebrauchtwagen ist die MWST in NL (und in jedem EU Ausland) bezahlt und es fällt keine weitere Steuer bei Einfuhr in ein anderes EU-Land an. Speziell für Holland und für Fzg , die nach dem 16.10.2006 zugelassen wurden, kann sich der Händler BEI NACHGEWIESENER AUSFUHR (Zulassungsbestätigung aus D) in NL die anteilige BPM ("Luxussteuer") erstatten lassen. Je nachdem, wie der Händler das Fzg kalkuiert hat, steht der Betrag dem Käufer zu (denn der Käufer führt es ja aus und nur dadurch wird dei Steuererstattung möglich). Ggf. hat der Händler das aber für ein Exportfzg schon eingerechnet.

Amwn

am 20. Juli 2009 um 12:56

Ok dann werd ich mal rumschauen weil der Preis wäre seht interessant!

Wie sieht eigentlich mit weiteren kosten aus? TÜV und ASU ist klar, aber was kommt sonst noch alles?

Dann wenn ich das Auto hole wie bekomm ich es nach dt? Kann ich da ein Kurzzeitkz verwenden?

Danke

am 21. Juli 2009 um 12:19

Ausfuhr mit niederländischem Exportkennzeichen (beim RDW zu bekommen: www.rdw.nl).

Bist Du sicher, das es ken Fake ist? PKW sind in NL (wenn die BPM noch nicht herausgerechnet ist) nicht gerade billig. Erst nach Rückerstattung der BPM wird es vielleicht interessant.

Amen

Edit: Ausser eben den Exportkennzeichen nur normale TÜV/ASU und Kennzeichenkosten.

am 22. Juli 2009 um 13:10

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Ausfuhr mit niederländischem Exportkennzeichen (beim RDW zu bekommen: www.rdw.nl).

Bist Du sicher, das es ken Fake ist? PKW sind in NL (wenn die BPM noch nicht herausgerechnet ist) nicht gerade billig. Erst nach Rückerstattung der BPM wird es vielleicht interessant.

Amen

Edit: Ausser eben den Exportkennzeichen nur normale TÜV/ASU und Kennzeichenkosten.

Ist ein normaler Händler, wieso sollte es ein Fake sein?

Hallo. wer kann mir sagen wie es in De aussieht wen der händler in niederlande ohne BTW mir ein fahrzeug verkauft ???? gebrauchtwagen BJ 2000 also vor 2006 zugelassen. muss ich die Mwst in DE dan zahlen ? bzw bekommt das jemand mit (finanzamt) ob ich das fahrzeug mit oder ohne BTW gekauft habe?

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