Autokauf, Gewerbe vs. Privat
Hallo Zusammen,
Oftmals steht in div. Verkaufsplatformen, bei den Autos jeweils ein Brutte und ein Nettopreis.
Und dann oftmals noch "nur Export oder Gewerbe".
Denke mal durch das "nur Export oder Gewerbe" will der Händler die Gebrauchtwagenversicherung (Pflicht) "umgehen". (Vorallem wenn das Auto eine große Laufleistung hat)
Nun meine Frage:
Kann jemand, der ein Gewerbe besitzt das angebotene Auto zum Nettopreis erwerben ?
Das jeweilige Gewerbe dürfte dabei ja keine Rolle spielen... d.h. es würde also eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt für was auch immer genügen um sich als "Gewerbe" ausgeben zu können - reichen. Oder liege ich da falsch?
Danke schonmal...
Beste Antwort im Thema
Autohaus King OHG da würde ich schon nix kaufen auf grund der Optischen erscheinung des Ladens und die ganzen alten Transporter die da rumstehen sind höchstens was für Afrika. Ich würde es einfach einem Rechtsanwalt übergeben und das fix damit nicht irgendwelche fristen verstreichen
44 Antworten
Dieser Beitrag ist auf mein verschulden hier, da ich nicht geschaut habe, auf welchen Button ich klicke -.-
Lasst euch durch diesen Sinnlosen Beitrag nicht abhalten hier weiter zu diskutieren xD
Zitat:
Original geschrieben von teroalady
Ich habe hier auch mal eine Frage wegen Gewerbe.
Wir haben in Berlin in einem Autohaus ein Auto gekauft. Als privat Person. Der Wagen hatte nach drei Wochen einen Motorschaden. Nun wird von dieser Firma behauptet, das wir als GEWERBE agiert haben und somit jeglicher Anspruch auf Ersatz weg fällt. Nun habe ich noch durch Nachforschungen einen weiteren Geschädigten gefunden. Wie können die das behaupten? Ich meine, müssen wir nicht einen Gewerbeschein vorlegen? Dürfen die uns dann einfach ein Auto verkaufen, wenn wir nichts in dem Sinne nachweisen konnten/haben?Jedenfalls haben wir hinterher auf dem "Kaufvertrag" (vorher vorgelesen und unterschrieben,die Dame hat den Vertrag anschließend mit unserer Abwesenheit kopiert) den Satz gefunden (klein drüber gekritzelt) das Auto ist nicht durch eine Internet Anzeige gekauft, und ist nicht wie im Internet beschrieben (zwei Widersprüche in einem Satz, übrigens). Wir wohnen knapp 400km von dem Autohaus entfernt. Haben im Netz nach dem Auto gesucht, weil wir ein bestimmtes haben wollten. Der Preis war überteuert, und wir denken der KM Stand ist zurück gesetzt worden (KANN MAN DAS IRGENDWO ÜBERPRÜFEN LASSEN?)
Vielleicht finden sich hier weitere Geschädigte vom Autohaus King OHG in Berlin
Wenn nichts in dem Kaufvertrag wie z.b. Fa. XYZ sondern Herrn Meyer, Schulze, Schmidt drin steht, ist der voll in der Haftung. Abgesehn davon muss der Passus "unter Auschluss der Gewährleistung" nach § 444 BGB deutlich sichtbar sein. Alles andere ist nichtig.
Im übrigen wird dieses i.d.R. nur zwischen Autohändlern
untereinanderzur Anwendung gebracht. Bei Firmenkunden die kaufen, ist dieses unüblich. Kurzum, da du einen RE mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragt hast, kannst du Dich ganz beruhigt zurück legen...der ist definitiv in der Haftung.
Rechtlich sieht es außerdem so aus....In dem ersten 1/2 Jahr muss der Händler beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand....sehr schwierig und somit sitzt er in dem "Boot" der Leistung. Nach dem halben Jahr, tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft. Heist, der Käufer muss den Beweis antreten, dass der Schaden bei Kauf sehr wohl bestanden hat.
Was die UsSt betrifft, ist für den gewerblichen Autohandel unwichtig. Dieses ist lediglich ein Procedere zwischen Käufer und Finanzamt. Rechnungen sind generell mit ausgewiesener Mwst zu begleichen. Sollte allerdings das Fahrzeug über das Autohaus finanziert werden, ist eine Gewerbescheinigung sowie drei betriebswirtschaftliche (Jahres) Auswertungen (BWA) von Nöten.
Um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen, ist es erforderlich das Fa. auf Firma zuzulassen ...natürlich ist auch hier, bei der Zulassungsstelle, eine Gewerbebescheinigung unabdinglich.
Aber Gewerbetreibende, die von Privatpersonen kaufen, bekommen die Mwst. nicht zurück, da der (Privat) Verkäufer die Mwst. nicht Ausweisen kann. Deswegen fällt dieses im Vorfeld flach. Deswegen auch immer in den Angeboten (z.b. Mobile.de) Mwst. ausweisbar...ein Indiez, dass es sich um einen Firmenwagen handelt und für Firmenbetreiber interessant ist.
Ob man nun Privat kauft und über den Pauschbetrag (0,30 €/km), Fahrtenbuch oder die 1% Regelung in Anspruch nimmt, ist ein Rechenexempel, welches man mit seinem Steuerberater besprechen sollte. Momentan laufen Klagen beim BGH da eine Ungerechtigkeit bezügl. der 1% Regelung belegt ist. Heist, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe, der einen Neupreis von 40 tsd. € hatte, gebraucht aber nur für 15 tsd.€ erworben wurde, ist die Berechnungsgrundlage beim Finanzamt der Listenneupreis...egal was gezahlt und wie alt.
Ich hoffe ich konnte hiermit einige Ungereimtheiten beseitigen.
LG
Andreas
Fällt mir gerade noch was zum Steuerrecht ein...
Wer jetzt meint, ich melde da mal pflugs ein Gewerbe an und Sacke die 19% Mwst. ein...falsch gedacht. In dem Fall einer Gewerbeanmeldung ist man bei Neugründung verpflichtet, eine 4 wöchige Umsatzsteuervoranmeldung bei dem zustänidigen Finanzamt einzureichen.
Die kriegen dann auch ganz schnell mit, dass man unter den §19 USTG für Kleinstunternehmer fällt (Steuerbefreit)....und dann holen die sich ganz schnell die Kohle zurück 😁
Kurzum...es bringt nur eines...ARBEIT ohne erdenklichen Nutzen.
Fa. Autohaus King oHG / UG in BERLIN
Hallo Alemannia,
falls Du Unterstützung in Sachen Fa. Autohaus King oHG / UG brauchst, melde Dich?
Ich verfüge über viel Insiderwissen der o.g. Fa und kenne all ihre kriminellen Machenschaften
bis hin zu den Lügereien an die Staatsanwaltschaft.
Grüße sharky
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes-Diesel
Wenn nichts in dem Kaufvertrag wie z.b. Fa. XYZ sondern Herrn Meyer, Schulze, Schmidt drin steht, ist der voll in der Haftung. Abgesehn davon muss der Passus "unter Auschluss der Gewährleistung" nach § 444 BGB deutlich sichtbar sein. Alles andere ist nichtig.Zitat:
Original geschrieben von teroalady
Ich habe hier auch mal eine Frage wegen Gewerbe.
Wir haben in Berlin in einem Autohaus ein Auto gekauft. Als privat Person. Der Wagen hatte nach drei Wochen einen Motorschaden. Nun wird von dieser Firma behauptet, das wir als GEWERBE agiert haben und somit jeglicher Anspruch auf Ersatz weg fällt. Nun habe ich noch durch Nachforschungen einen weiteren Geschädigten gefunden. Wie können die das behaupten? Ich meine, müssen wir nicht einen Gewerbeschein vorlegen? Dürfen die uns dann einfach ein Auto verkaufen, wenn wir nichts in dem Sinne nachweisen konnten/haben?Jedenfalls haben wir hinterher auf dem "Kaufvertrag" (vorher vorgelesen und unterschrieben,die Dame hat den Vertrag anschließend mit unserer Abwesenheit kopiert) den Satz gefunden (klein drüber gekritzelt) das Auto ist nicht durch eine Internet Anzeige gekauft, und ist nicht wie im Internet beschrieben (zwei Widersprüche in einem Satz, übrigens). Wir wohnen knapp 400km von dem Autohaus entfernt. Haben im Netz nach dem Auto gesucht, weil wir ein bestimmtes haben wollten. Der Preis war überteuert, und wir denken der KM Stand ist zurück gesetzt worden (KANN MAN DAS IRGENDWO ÜBERPRÜFEN LASSEN?)
Vielleicht finden sich hier weitere Geschädigte vom Autohaus King OHG in Berlin
Im übrigen wird dieses i.d.R. nur zwischen Autohändlern untereinander zur Anwendung gebracht. Bei Firmenkunden die kaufen, ist dieses unüblich. Kurzum, da du einen RE mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragt hast, kannst du Dich ganz beruhigt zurück legen...der ist definitiv in der Haftung.
Rechtlich sieht es außerdem so aus....In dem ersten 1/2 Jahr muss der Händler beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand....sehr schwierig und somit sitzt er in dem "Boot" der Leistung. Nach dem halben Jahr, tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft. Heist, der Käufer muss den Beweis antreten, dass der Schaden bei Kauf sehr wohl bestanden hat.Was die UsSt betrifft, ist für den gewerblichen Autohandel unwichtig. Dieses ist lediglich ein Procedere zwischen Käufer und Finanzamt. Rechnungen sind generell mit ausgewiesener Mwst zu begleichen. Sollte allerdings das Fahrzeug über das Autohaus finanziert werden, ist eine Gewerbescheinigung sowie drei betriebswirtschaftliche (Jahres) Auswertungen (BWA) von Nöten.
Um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen, ist es erforderlich das Fa. auf Firma zuzulassen ...natürlich ist auch hier, bei der Zulassungsstelle, eine Gewerbebescheinigung unabdinglich.
Aber Gewerbetreibende, die von Privatpersonen kaufen, bekommen die Mwst. nicht zurück, da der (Privat) Verkäufer die Mwst. nicht Ausweisen kann. Deswegen fällt dieses im Vorfeld flach. Deswegen auch immer in den Angeboten (z.b. Mobile.de) Mwst. ausweisbar...ein Indiez, dass es sich um einen Firmenwagen handelt und für Firmenbetreiber interessant ist.Ob man nun Privat kauft und über den Pauschbetrag (0,30 €/km), Fahrtenbuch oder die 1% Regelung in Anspruch nimmt, ist ein Rechenexempel, welches man mit seinem Steuerberater besprechen sollte. Momentan laufen Klagen beim BGH da eine Ungerechtigkeit bezügl. der 1% Regelung belegt ist. Heist, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe, der einen Neupreis von 40 tsd. € hatte, gebraucht aber nur für 15 tsd.€ erworben wurde, ist die Berechnungsgrundlage beim Finanzamt der Listenneupreis...egal was gezahlt und wie alt.
Ich hoffe ich konnte hiermit einige Ungereimtheiten beseitigen.LG
Andreas
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes-Diesel
Wenn nichts in dem Kaufvertrag wie z.b. Fa. XYZ sondern Herrn Meyer, Schulze, Schmidt drin steht, ist der voll in der Haftung. Abgesehn davon muss der Passus "unter Auschluss der Gewährleistung" nach § 444 BGB deutlich sichtbar sein. Alles andere ist nichtig.Zitat:
Original geschrieben von teroalady
Ich habe hier auch mal eine Frage wegen Gewerbe.
Wir haben in Berlin in einem Autohaus ein Auto gekauft. Als privat Person. Der Wagen hatte nach drei Wochen einen Motorschaden. Nun wird von dieser Firma behauptet, das wir als GEWERBE agiert haben und somit jeglicher Anspruch auf Ersatz weg fällt. Nun habe ich noch durch Nachforschungen einen weiteren Geschädigten gefunden. Wie können die das behaupten? Ich meine, müssen wir nicht einen Gewerbeschein vorlegen? Dürfen die uns dann einfach ein Auto verkaufen, wenn wir nichts in dem Sinne nachweisen konnten/haben?Jedenfalls haben wir hinterher auf dem "Kaufvertrag" (vorher vorgelesen und unterschrieben,die Dame hat den Vertrag anschließend mit unserer Abwesenheit kopiert) den Satz gefunden (klein drüber gekritzelt) das Auto ist nicht durch eine Internet Anzeige gekauft, und ist nicht wie im Internet beschrieben (zwei Widersprüche in einem Satz, übrigens). Wir wohnen knapp 400km von dem Autohaus entfernt. Haben im Netz nach dem Auto gesucht, weil wir ein bestimmtes haben wollten. Der Preis war überteuert, und wir denken der KM Stand ist zurück gesetzt worden (KANN MAN DAS IRGENDWO ÜBERPRÜFEN LASSEN?)
Vielleicht finden sich hier weitere Geschädigte vom Autohaus King OHG in Berlin
Im übrigen wird dieses i.d.R. nur zwischen Autohändlern untereinander zur Anwendung gebracht. Bei Firmenkunden die kaufen, ist dieses unüblich. Kurzum, da du einen RE mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragt hast, kannst du Dich ganz beruhigt zurück legen...der ist definitiv in der Haftung.
Rechtlich sieht es außerdem so aus....In dem ersten 1/2 Jahr muss der Händler beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand....sehr schwierig und somit sitzt er in dem "Boot" der Leistung. Nach dem halben Jahr, tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft. Heist, der Käufer muss den Beweis antreten, dass der Schaden bei Kauf sehr wohl bestanden hat.Was die UsSt betrifft, ist für den gewerblichen Autohandel unwichtig. Dieses ist lediglich ein Procedere zwischen Käufer und Finanzamt. Rechnungen sind generell mit ausgewiesener Mwst zu begleichen. Sollte allerdings das Fahrzeug über das Autohaus finanziert werden, ist eine Gewerbescheinigung sowie drei betriebswirtschaftliche (Jahres) Auswertungen (BWA) von Nöten.
Um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen, ist es erforderlich das Fa. auf Firma zuzulassen ...natürlich ist auch hier, bei der Zulassungsstelle, eine Gewerbebescheinigung unabdinglich.
Aber Gewerbetreibende, die von Privatpersonen kaufen, bekommen die Mwst. nicht zurück, da der (Privat) Verkäufer die Mwst. nicht Ausweisen kann. Deswegen fällt dieses im Vorfeld flach. Deswegen auch immer in den Angeboten (z.b. Mobile.de) Mwst. ausweisbar...ein Indiez, dass es sich um einen Firmenwagen handelt und für Firmenbetreiber interessant ist.Ob man nun Privat kauft und über den Pauschbetrag (0,30 €/km), Fahrtenbuch oder die 1% Regelung in Anspruch nimmt, ist ein Rechenexempel, welches man mit seinem Steuerberater besprechen sollte. Momentan laufen Klagen beim BGH da eine Ungerechtigkeit bezügl. der 1% Regelung belegt ist. Heist, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe, der einen Neupreis von 40 tsd. € hatte, gebraucht aber nur für 15 tsd.€ erworben wurde, ist die Berechnungsgrundlage beim Finanzamt der Listenneupreis...egal was gezahlt und wie alt.
Ich hoffe ich konnte hiermit einige Ungereimtheiten beseitigen.LG
Andreas
Hallo Andreas, vielen Dank für deine Antwort.
Unsere Verhandlung war am 22.06. Autohaus King, Geschäftsführer und Anwalt, beide nicht da. Eine Anwältin war dabei, die nicht mal eine Vollmacht dabei hatte. Den Richter hat sie gleich unterbrochen, als dieser meinte: Hier geht es um einen Gütervergleich zwischen uns und Autohaus King. NEIN WIR MACHEN KEIN VERGLEICH! Hieß es von ihr.
Urteil wird am 13.07 gesprochen.
Na dann viel Glück.
Ich hoffe du gewinnst.
Halte uns bitte auf dem laufenden.
Zitat:
Original geschrieben von teroalady
Hallo Andreas, vielen Dank für deine Antwort.
Unsere Verhandlung war am 22.06. Autohaus King, Geschäftsführer und Anwalt, beide nicht da. Eine Anwältin war dabei, die nicht mal eine Vollmacht dabei hatte. Den Richter hat sie gleich unterbrochen, als dieser meinte: Hier geht es um einen Gütervergleich zwischen uns und Autohaus King. NEIN WIR MACHEN KEIN VERGLEICH! Hieß es von ihr.
Urteil wird am 13.07 gesprochen.
Keine Ursache...gern geschehen. Güterverhandlung ist vollkommen normal und das übliche Procedere. Der Richter hört erst mal an und empfiehlt...kann ja möglich sein, dass man sich doch noch einigt. Anwältin ohne Vollmacht ist der Klopfer...der Richter hat sich insgeheim bestimmt den Bauch vor lachen gehalten. 😁
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses alles zu Deinen Gunsten ausgeht....sofern dass was Du geschrieben hast, auch so zutreffend ist.
Viel Glück und berichte mal von dem Ausgang.
LG
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von AbrahamSimpson
Ich bin selbstständig und auf mein Auto angewiesen. Wegen der beschissenen 1 %- Regel bleibt mein KFZ aber privat und ich mache nur die geschäftlichen Fahrten geltend.
Obwohl schon ein älterer Beitrag....na ja, Du kannst 0,30 € pro gefahrenen km geltend machen...für alles !! damit unterhälst Du gerade mal einen UP mehr nicht. Keine Werkstattrechnung, keine Treibstoffkosten...nix kannst du geltend machen. Eigentlich die ungeschickteste Art und Weise ein Fahrzeug geschäftlich zu nutzen. Aber wie immer...jedem das seine 😁
Einen Vorteil hats aber...unser Finanzminister spart Geld.
Nimm's mir nicht übel, aber dein Beitrag ist eher sinnfrei. 🙄
Ohne meine Fahrleistung, den Neupreis meines Autos, Kauf mit USt./ohne USt., meinen Steuersatz, etc. zu kennen, kannst Du das nicht wirklich beurteilen. Ich habe diese Infos und es entsprechend durchgerecht. Mein Steuerberater hat es ebenfalls geprüft und leider bleibt mir nur die Kilometerpauschale. Das liegt im wesentlichen daran, dass ich den Wagen (noch vor der Selbstständigkeit) von privat als Jahreswagen gekauft habe und der Listenpreis bei knapp 50 TEUR lag...
Also mach dir keine "Sorgen" um meine steuerlichen Vor- oder Nachteile. Ich weiss was ich mache und der Schäuble bekommt von mir freiwillig sicherlich keinen Cent zu viel!
Gruß
André
Zitat:
Original geschrieben von lago44q
Na dann viel Glück.
Ich hoffe du gewinnst.
Halte uns bitte auf dem laufenden.
Danke, das ist lieb!
Und klar werde ich nach dem Urteil schreiben wie es ausgeht.
Hast du etwa auch Erfahrung mit denen?
Schreib mir auch gerne eine PN.
VG
Zitat:
Original geschrieben von AbrahamSimpson
Nimm's mir nicht übel, aber dein Beitrag ist eher sinnfrei. 🙄Ohne meine Fahrleistung, den Neupreis meines Autos, Kauf mit USt./ohne USt., meinen Steuersatz, etc. zu kennen, kannst Du das nicht wirklich beurteilen. Ich habe diese Infos und es entsprechend durchgerecht. Mein Steuerberater hat es ebenfalls geprüft und leider bleibt mir nur die Kilometerpauschale. Das liegt im wesentlichen daran, dass ich den Wagen (noch vor der Selbstständigkeit) von privat als Jahreswagen gekauft habe und der Listenpreis bei knapp 50 TEUR lag...
Also mach dir keine "Sorgen" um meine steuerlichen Vor- oder Nachteile. Ich weiss was ich mache und der Schäuble bekommt von mir freiwillig sicherlich keinen Cent zu viel!
Gruß
André
Na ja, sinnfrei ehr nicht. Aber letztendlich muss jeder selbst Wissen was er macht. Wenn es dein Steuerberater durchgerechnet hat, wird es dann wohl die beste Lösung sein. Fakt ist jedenfalls dass du mit 0,30 Cent, den dir das FA anrechnet, nicht im entferntesten den Wagen unterhalten / die Kosten deckeln kannst. Drüben beim ADAC gibt es Tabellen über die effektiven Kosten pro km.
So kostet mein A4 (als Beispiel) effektiv 0,48 €/km.
Die Krux sehe ich ehr darin, dass Du einen Privatwagen (der ja bei Gründung schon vorhanden war) nicht so einfach in´s Betriebsvermögen einführen kannst.
Bei künftigem Kauf, würde ich -auch nur meine bescheidene Meinung- auf alle Fälle über bzw. für die Firma kaufen. Bei Gebrauchtwägen geht dass auch nur, wenn die Mwst. ausweisbar ist. Eine (mit) Privatnutzung rechnet das FA sowieso an. Sämtliche entstehenden Kosten sind als Betriebsausgaben buchbar.
Ich mach mir keine Sorgen um Dich...denke mal Du bist alt genug um zu Wissen was Du machst.😁
LG
Andreas
KLAGE ABGEWIESEN!
Ist doch ein Witz?! Wieder ein Be**** (darf das nicht öffentlich machen, sonst gibt es Anzeige...)der in Deutschland weiter machen kann! Super Aussichten...tolle Gesetze hier. Ich könnt kotzen. Nein Tschuldigung, ich habe schon GEKOTZT!!!!!!!!!!!!!!!!
hi biena,
hab dich ein wenig vernachlässigt, schickt mir mal eine email, wann ich dich am besten anrufen kann.
ich kriegs momentan zeitlich nicht anders hin.
dan dann erst mal lg. vom FREIWILD-FREIWILD
Zitat:
Original geschrieben von FREIWILD-FREIWILD
hi biena,hab dich ein wenig vernachlässigt, schickt mir mal eine email, wann ich dich am besten anrufen kann.
ich kriegs momentan zeitlich nicht anders hin.
dan dann erst mal lg. vom FREIWILD-FREIWILD
Es gibt PN...oder auch PRIVAT Nachrichten genannt. Bitte diese auch für Nachrichten die mit dem Thema nichts zu tun haben, nutzen.
Danke.
Kannst du ja wieder löschen Mercedes-Benzin ^^