Autokauf - Brief bei der Bank - Optionen für Ablauf
Hallo zusammen,
Ich brauche Eure Hilfe 🙂
Und zwar möchte ich einen gebrauchten Wagen kaufen. Soweit passt alles, wir sind uns handelseinig. Das Problem 1: der Wagen ist über das Gewerbe des Verkäufers bei der VW-Bank finanziert und muss ausgelöst werden. Er kann/möchte die Summe für die Auslösung (knapp 40.000 Euro also kein Pappenstiel) nicht aufbringen. Das Problem 2: Der Wagen steht etwa 650km weit entfernt am anderen Ende der Republik....alles nicht ganz einfach und ich zwar schon einige Autos ge- und verkauft (was sich halt so über die Jahre mit Anfang 40 ergeben hat....) aber so ein komplexes Geschäft noch nie.
Vorweg: Als Gefälligkeit kann ich über den Schwager eines Freundes der nur etwa 100km weit weg wohnt, den Wagen begutachten lassen, so dass ich weiß, was ich kaufe bzw. dass der Wagen real in dem versprochenen Zustand ist.
Jetzt zerbreche ich mir den Kopf, wie das ablaufen könnte um das Risiko für beide Parteien gering zu halten, denn ohne Sicherheit in Vorleistung treten kann und will ich natürlich nicht. 3 Varianten fallen mir ein:
Variante 1:
1. Ich mache mit dem VK den Kaufvertrag- zusätzlich setzen wir eine Vollmacht auf für die Volkswagen Bank. Bevollmächtigt würde, dass ich den Auslösebetrag bzw. den Gesamtbetrag an die Volkswagen Bank entrichte und entsprechend der Fahrzeugbrief an mich geschickt werden soll,
2. Nach Bestätigung der Bank über Eingang der Vollmacht weise ich den Kaufvertrag an
3. Der VK schickt mir parallel die für die Ummeldung noch relevanten Unterlagen (TÜV, ASU) und die Schilder
4. Nach Erhalt des Briefs melde ich den Wagen um, und komme mit den neuen Kennzeichen zur Abholung des Wagens
5. Dieser kann dann in der Zeit natürlich nicht mehr bewegt werden
RISIKO: Was passiert, wenn der Wagen während der Prozedur irgendeinen Schaden erfährt?
Variante 2:
2. Ich mache mit dem VK den Kaufvertrag, das Autohaus bekommt den Brief von der Bank (das geht laut VK)
3. Ich komme vorbei und die Bezahlung nehmen wir per Direktüberweisung im Autohaus vor, wenn das für das Autohaus OK ist
4. Ich würde dann doch die bestehenden Kennzeichen nutzen um die Überführung zu machen, im Kaufvertrag sichern wir zu, dass ich am nächsten Werktag die Ummeldung erledige und die Schilder an den VK zurückschicke
PROBLEM: Der VK möchte ungern bzw, nicht, dass die Überführung mit seinen Kennzeichen gemacht wird
Bleibt irgendwie nur Variante 3:
1. VK möchte nicht, dass ich die Überführung mit seinen Kennzeichen mache,
2. Da müsste der VK den Wagen ja mit dem Brief abmelden und entsprechend vorher auslösen. Da kann ich irgendwie ja nicht unterstützen.
3. Dann würde ich vorbeikommen, den Kaufbetrag überweisen/ in Echtzeit senden und den Wagen mit Ü-Kennzeichen mit Papieren mitnehmen
PROBLEM: Geld für Auslösung ggf. nicht vorhanden
Fällt hier jemandem noch was schlaues ein, wie man das idealerweise eintüten könnte? Wie gesagt, auch wenn das alles seriös wirkt, sein Gewerbe eine etablierte lokale Firma ist und alles plausibel ist (vorhandene Doku zum Auto sowie die Geschichte, warum er verkauft), wäre ich ja irre, wenn ich ohne Sicherheit einen solchen Betrag als Vorleistung bezahle....
Bin gespannt auf Eure Tipps! Herzlichen Dank vorab!
68 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 08. Juni 2021 um 17:45:08 Uhr:
Was macht jetzt diesen VW so furchtbar unwiderstehlich, dass es ausgerechnet dieser sein muss?
Unwiderstehlich wird der VW dadurch sicher, aber da er auf ein Gewerbe zugelassen ist, ist es wohl auch ein gewerblicher Verkauf an einen Verbraucher und damit hat der TE mindestens ein Jahr Gewährleistung. Hätte er bei einem Privatverkauf sicher nicht, falls der Verkäufer nicht völlig ahnungslos ist.
Grüße vom Ostelch
Ist wohl auch noch die restliche Werksgarantie drauf. Anschauen sollte man sich das Auto und den Verkäufer halt schon noch selbst.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 9. Juni 2021 um 07:26:03 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 08. Juni 2021 um 17:45:08 Uhr:
Was macht jetzt diesen VW so furchtbar unwiderstehlich, dass es ausgerechnet dieser sein muss?Unwiderstehlich wird der VW dadurch sicher, aber da er auf ein Gewerbe zugelassen ist, ist es wohl auch ein gewerblicher Verkauf an einen Verbraucher und damit hat der TE mindestens ein Jahr Gewährleistung. Hätte er bei einem Privatverkauf sicher nicht, falls der Verkäufer nicht völlig ahnungslos ist.
Grüße vom Ostelch
Ist die Frage, was diese Gewährleistung Wert ist. Zumindest ist der Verkäufer als Kunde seiner Hausbank nicht Wert, dass die mal eben den Betrag zwischenfinanziert um den problemlosen Verkauf zu ermöglichen. Was sollte mich annehmen lassen, dass die solvent genug sind um - sagen wir mal als Beispiel einen Motorschaden - in 5-stelliger Höhe bezahlen zu können?
Dann muss ich sagen - als Gewerbetreibender außerhalb des Kfz-Business würde ich einen Teufel tun, und den Wagen an Privatpersonen verkaufen. Eben wegen der Gewährleistung die ein hohes Risiko darstellen kann (wenige km hin oder her). Warum macht der das?
Für mich gäbe es ganz klar nur einen Weg: ich schaue das Auto selber an. Und ich kaufe es nur Zug um Zug gegen die vollständigen Unterlagen und die Bestätigung der Bank, dass da keine Ansprüche mehr zu dem Fahrzeug bestehen (weil allein der Brief ja kein Eigentumsdokument mehr ist und hier noch die Bank Rechte haben kann am Fahrzeug, obwohl der Brief vorliegt). Das zu organisieren ist Sache des Verkäufers.
Ansonsten zu KZK mit Kopien: das ist durchaus nicht überall möglich - ich kenne es nur so, dass die Unterlagen vollständig im Original vorliegen müssen.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 09. Juni 2021 um 09:52:51 Uhr:
Ist die Frage, was diese Gewährleistung Wert ist. Zumindest ist der Verkäufer als Kunde seiner Hausbank nicht Wert, dass die mal eben den Betrag zwischenfinanziert um den problemlosen Verkauf zu ermöglichen. Was sollte mich annehmen lassen, dass die solvent genug sind um - sagen wir mal als Beispiel einen Motorschaden - in 5-stelliger Höhe bezahlen zu können?Dann muss ich sagen - als Gewerbetreibender außerhalb des Kfz-Business würde ich einen Teufel tun, und den Wagen an Privatpersonen verkaufen. Eben wegen der Gewährleistung die ein hohes Risiko darstellen kann (wenige km hin oder her). Warum macht der das?
Gute Frage. Umsatzsteuer muss er auch abführen. So, wie sich das alles liest, weiß der Verkäufer wohl nicht, worauf er sich einlässt ("... ist zwar auf seine Firma angemeldet, aber ein privat genutzter T6 den er im Gegenzug zu irgendeiner Förderung bekommen hat."😉. Das ist aber nicht das Problem des TE.
Grüße vom Ostelch
Ähnliche Themen
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 9. Juni 2021 um 09:52:51 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 9. Juni 2021 um 07:26:03 Uhr:
Unwiderstehlich wird der VW dadurch sicher, aber da er auf ein Gewerbe zugelassen ist, ist es wohl auch ein gewerblicher Verkauf an einen Verbraucher und damit hat der TE mindestens ein Jahr Gewährleistung. Hätte er bei einem Privatverkauf sicher nicht, falls der Verkäufer nicht völlig ahnungslos ist.
Grüße vom Ostelch
Ist die Frage, was diese Gewährleistung Wert ist. Zumindest ist der Verkäufer als Kunde seiner Hausbank nicht Wert, dass die mal eben den Betrag zwischenfinanziert um den problemlosen Verkauf zu ermöglichen. Was sollte mich annehmen lassen, dass die solvent genug sind um - sagen wir mal als Beispiel einen Motorschaden - in 5-stelliger Höhe bezahlen zu können?
Dann muss ich sagen - als Gewerbetreibender außerhalb des Kfz-Business würde ich einen Teufel tun, und den Wagen an Privatpersonen verkaufen. Eben wegen der Gewährleistung die ein hohes Risiko darstellen kann (wenige km hin oder her). Warum macht der das?
Der Wagen steht aber schon als Privatverkauf inseriert- wenn er den abmeldet und dann an mich verkauft, gilt das dann tatsächlich schweigend als Gewerblicher Verkauf, also automatisch wenn der letzte Halter ein Gewerbetreibender war? Dann wäre das ja für mich im Zweifel ein Vorteil, oder? Und ggf. ist er ja tatsächlich so unbedarft. Bin ne ehrliche Haut und würde das im Normalfall nicht ausnutzen wollen, aber für den Falle, dass was Arges dran wäre...
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 9. Juni 2021 um 09:52:51 Uhr:
Für mich gäbe es ganz klar nur einen Weg: ich schaue das Auto selber an. Und ich kaufe es nur Zug um Zug gegen die vollständigen Unterlagen und die Bestätigung der Bank, dass da keine Ansprüche mehr zu dem Fahrzeug bestehen (weil allein der Brief ja kein Eigentumsdokument mehr ist und hier noch die Bank Rechte haben kann am Fahrzeug, obwohl der Brief vorliegt). Das zu organisieren ist Sache des Verkäufers.Ansonsten zu KZK mit Kopien: das ist durchaus nicht überall möglich - ich kenne es nur so, dass die Unterlagen vollständig im Original vorliegen müssen.
Ich danke Euch allen schon mal herzlich für Eure Meinungen und den sachlichen Austausch hier- wirklich klasse!
Eine wesentliche Erkenntnis war für mich, dass der VK den Wagen auch ohne Brief abmelden kann. Das heißt, für mich sieht der Ablauf eingtlich wie folgt aus:
1. Mein lokaler Kontakt schaut sich den Wagen an nach bestem Gewissen und sagt mir, ob er ihn kaufen würde oder es sich (Auto, Eindruck Verkäufer) als zweifelhaft rausstellt
2. Falls es passt, soll der lokale Händler den Brief anfordern und ich fahre hin (ggf. mit einem Vorvertrag? Wahrscheinlich bringt das aber nix)
3. Der VK soll den Wagen abmelden und Ü-Kennzeichen mit anmelden (das kann ja offenbar auch der VK lokal bei der Abmeldung tun)
4. Wir treffen uns vor Ort, ich schaue mir den Wagen selbst auch noch mal an und entscheide mich
5. Wir fahren zusammen zum Händler, machen Zug-um-Zug mit Direktüberweisung und Bestätigung der VW-Bank sodass ich den Brief und alle Dokumente/Schlüssel erhalte
Variante 2: Falls das Autohaus nicht mitspielen möchte, dann Vollmacht an die VW-Bank und der Brief geht dann separat an meine Zulassungsstelle oder an mich und ich bekomme alle anderen Dokumente mit.
Ist eigentlich die für alle Beteiligten faire Lösung. Muss noch rausfinden, was der VK braucht, um die Ü-Kennzeichen zu beantragen.
Jetzt wird s knifflig ... das weiß jemand anderes sicher besser. Aber meine Gedanken dazu:
- wenn der privat verkauft wird, muss der ja erstmal privat werden - wenn der im Eigentum der Firma ist, kann den ja Herr X nicht einfach auf seine Rechnung verkaufen
- dh, der muss aus der Firma rausgenommen werden, und zwar zu einem realistischen Wert
- was passiert mit der von Ostelch angesprochenen Umsatzsteuer?
- inwieweit ist man als Käufer mit haftbar für aus dieser ganzen Sache auftauchende Dinge, insbesondere die Umsatzsteuer? (ich weiß es nicht - aber auf Unwissenheit kann man sich nicht unbedingt berufen? Ich habe da was im Hinterkopf, dass man da auch als Käufer ggfs mit haftet)
Es erscheint tatsächlich so, dass der Verkäufer nicht unbedingt weiss worauf er sich einlässt. Oder er weiß es und ist so knapp genäht derzeit, dass es ihm egal ist. Aber ich wollte nicht auf die Umsatzsteuer auf 40000€ in Mithaftung treten ...
Also erweitere ich das, wenn es unbedingt dieses Auto sein muss:
- Kauf nur vom Eigentümer. Und einen Nachweis darüber verlangen, wer tatsächlich Eigentümer ist. Man kann nicht einfach ein Auto aus dem Vermögen der (auch eigenen) Firma privat verkaufen. Also sollte hier ein Papier vorliegen, dass es tatsächlich dem Betriebsvermögen entnommen wurde und die Umsatzsteuer abgeführt wurde.
Also alles in allem: es gibt stressfreiere Autos zu kaufen in D
Zitat:
@sauseschritt schrieb am 9. Juni 2021 um 10:42:35 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 9. Juni 2021 um 09:52:51 Uhr:
Für mich gäbe es ganz klar nur einen Weg: ich schaue das Auto selber an. Und ich kaufe es nur Zug um Zug gegen die vollständigen Unterlagen und die Bestätigung der Bank, dass da keine Ansprüche mehr zu dem Fahrzeug bestehen (weil allein der Brief ja kein Eigentumsdokument mehr ist und hier noch die Bank Rechte haben kann am Fahrzeug, obwohl der Brief vorliegt). Das zu organisieren ist Sache des Verkäufers.Ansonsten zu KZK mit Kopien: das ist durchaus nicht überall möglich - ich kenne es nur so, dass die Unterlagen vollständig im Original vorliegen müssen.
Ich danke Euch allen schon mal herzlich für Eure Meinungen und den sachlichen Austausch hier- wirklich klasse!
Eine wesentliche Erkenntnis war für mich, dass der VK den Wagen auch ohne Brief abmelden kann. Das heißt, für mich sieht der Ablauf eingtlich wie folgt aus:
1. Mein lokaler Kontakt schaut sich den Wagen an nach bestem Gewissen und sagt mir, ob er ihn kaufen würde oder es sich (Auto, Eindruck Verkäufer) als zweifelhaft rausstellt
2. Falls es passt, soll der lokale Händler den Brief anfordern und ich fahre hin (ggf. mit einem Vorvertrag? Wahrscheinlich bringt das aber nix)
3. Der VK soll den Wagen abmelden und Ü-Kennzeichen mit anmelden (das kann ja offenbar auch der VK lokal bei der Abmeldung tun)
4. Wir treffen uns vor Ort, ich schaue mir den Wagen selbst auch noch mal an und entscheide mich
5. Wir fahren zusammen zum Händler, machen Zug-um-Zug mit Direktüberweisung und Bestätigung der VW-Bank sodass ich den Brief und alle Dokumente/Schlüssel erhalteVariante 2: Falls das Autohaus nicht mitspielen möchte, dann Vollmacht an die VW-Bank und der Brief geht dann separat an meine Zulassungsstelle oder an mich und ich bekomme alle anderen Dokumente mit.
Ist eigentlich die für alle Beteiligten faire Lösung. Muss noch rausfinden, was der VK braucht, um die Ü-Kennzeichen zu beantragen.
Was Dich nicht von allen Risiken dieses seltsamen Konstrukts frei stellt
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 9. Juni 2021 um 10:46:09 Uhr:
Zitat:
@sauseschritt schrieb am 9. Juni 2021 um 10:42:35 Uhr:
Ich danke Euch allen schon mal herzlich für Eure Meinungen und den sachlichen Austausch hier- wirklich klasse!
Eine wesentliche Erkenntnis war für mich, dass der VK den Wagen auch ohne Brief abmelden kann. Das heißt, für mich sieht der Ablauf eingtlich wie folgt aus:
1. Mein lokaler Kontakt schaut sich den Wagen an nach bestem Gewissen und sagt mir, ob er ihn kaufen würde oder es sich (Auto, Eindruck Verkäufer) als zweifelhaft rausstellt
2. Falls es passt, soll der lokale Händler den Brief anfordern und ich fahre hin (ggf. mit einem Vorvertrag? Wahrscheinlich bringt das aber nix)
3. Der VK soll den Wagen abmelden und Ü-Kennzeichen mit anmelden (das kann ja offenbar auch der VK lokal bei der Abmeldung tun)
4. Wir treffen uns vor Ort, ich schaue mir den Wagen selbst auch noch mal an und entscheide mich
5. Wir fahren zusammen zum Händler, machen Zug-um-Zug mit Direktüberweisung und Bestätigung der VW-Bank sodass ich den Brief und alle Dokumente/Schlüssel erhalteVariante 2: Falls das Autohaus nicht mitspielen möchte, dann Vollmacht an die VW-Bank und der Brief geht dann separat an meine Zulassungsstelle oder an mich und ich bekomme alle anderen Dokumente mit.
Ist eigentlich die für alle Beteiligten faire Lösung. Muss noch rausfinden, was der VK braucht, um die Ü-Kennzeichen zu beantragen.
Was Dich nicht von allen Risiken dieses seltsamen Konstrukts frei stellt
Welche Risiken verbleiben denn? Genau die wollte ich ja ausmerzen.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 9. Juni 2021 um 10:43:39 Uhr:
Jetzt wird s knifflig ... das weiß jemand anderes sicher besser. Aber meine Gedanken dazu:- wenn der privat verkauft wird, muss der ja erstmal privat werden - wenn der im Eigentum der Firma ist, kann den ja Herr X nicht einfach auf seine Rechnung verkaufen
- dh, der muss aus der Firma rausgenommen werden, und zwar zu einem realistischen Wert
- was passiert mit der von Ostelch angesprochenen Umsatzsteuer?
- inwieweit ist man als Käufer mit haftbar für aus dieser ganzen Sache auftauchende Dinge, insbesondere die Umsatzsteuer? (ich weiß es nicht - aber auf Unwissenheit kann man sich nicht unbedingt berufen? Ich habe da was im Hinterkopf, dass man da auch als Käufer ggfs mit haftet)Es erscheint tatsächlich so, dass der Verkäufer nicht unbedingt weiss worauf er sich einlässt. Oder er weiß es und ist so knapp genäht derzeit, dass es ihm egal ist. Aber ich wollte nicht auf die Umsatzsteuer auf 40000€ in Mithaftung treten ...
Also erweitere ich das, wenn es unbedingt dieses Auto sein muss:
- Kauf nur vom Eigentümer. Und einen Nachweis darüber verlangen, wer tatsächlich Eigentümer ist. Man kann nicht einfach ein Auto aus dem Vermögen der (auch eigenen) Firma privat verkaufen. Also sollte hier ein Papier vorliegen, dass es tatsächlich dem Betriebsvermögen entnommen wurde und die Umsatzsteuer abgeführt wurde.Also alles in allem: es gibt stressfreiere Autos zu kaufen in D
Also ich mag nicht recht glauben, dass ich da als Käufer haftbar bin, aber Du hast völlig recht. Das wird irgendwie zu verkopft. Und ich tippe nach meinem Eindruck eher darauf, dass der VK nicht ganz weiß, was er da tut. Mit MWSt wird der ganze Deal natürlich unattraktiv :P
Wie auch immer, ich spreche es an, wenn er nicht einen sehr plausiblen Plan hat, wie das laufen soll, wird das ganze Thema beerdigt.
Wenn es ein wirklich so tolles Auto zu einem tollen Preis wäre, würde der schon längst verkauft sein.. Kommt mir alles irgendwie komisch vor.
Zitat:
@sauseschritt schrieb am 9. Juni 2021 um 11:08:27 Uhr:
....wenn er nicht einen sehr plausiblen Plan hat, wie das laufen soll, wird das ganze Thema beerdigt.
Für mich ist das Dein erster vernünftiger und logischer "Gedanke" in allen Deinen Aussagen.
ZIELORIENTIERT zu handeln ist grundsätzlich positiv, aber irgendwie hast Du Dich hier (meine unmaßgebliche Meinung) absolut "verrannt"
Kommt mir so vor wie bei ebay, wo es auch schon passiert ist, dass jemand einen 100 Euro IKEA-Einkaufsgutschein für 120 Euro ersteigert hat.
Haben wollen, unbedingt haben wollen ist die Devise, denken und Scherben wegräumen kommt dann später.
Calm down, please!
Sorry, aber es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, warum man sich diesen "Stress" antut.
Zeit ist doch auch Geld - und 100 km Fahrstrecke hin und Auto anschauen und 100 km zurück kostet doch auch den "Vorgucker" einen halben bis ganzen Tag.
Und dann muss die Karre auch noch abgeholt werden...
Aber jeder, wie er's braucht. 😉
Und dazu:
Zitat: Also ich mag nicht recht glauben, dass ich da als Käufer haftbar bin, aber Du hast völlig recht. Das wird irgendwie zu verkopft.
fällt mir nur ein: Dinge, die ich nicht 100% verstehe, lass ich inzwischen sein.
Hab "früher" schon genug "Lehrgeld" bezahlt, das reicht für ein ganzes Leben. (Beim Hütchenspiel gewinnen wollen bis im Casino usw....)
Zitat:
@sauseschritt schrieb am 9. Juni 2021 um 11:08:27 Uhr:
Also ich mag nicht recht glauben, dass ich da als Käufer haftbar bin, aber Du hast völlig recht. Das wird irgendwie zu verkopft. Und ich tippe nach meinem Eindruck eher darauf, dass der VK nicht ganz weiß, was er da tut. Mit MWSt wird der ganze Deal natürlich unattraktiv :P
Wie auch immer, ich spreche es an, wenn er nicht einen sehr plausiblen Plan hat, wie das laufen soll, wird das ganze Thema beerdigt.
bist Du auch nicht. Der Verkäufer sollte vielleicht eine Vollmacht seiner Firma haben (wenn es keine Personengesellschaft ist), was er mit der Umsatzsteuer macht, kann Dir egal sein.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 9. Juni 2021 um 15:07:20 Uhr:
Zitat:
@sauseschritt schrieb am 9. Juni 2021 um 11:08:27 Uhr:
Also ich mag nicht recht glauben, dass ich da als Käufer haftbar bin, aber Du hast völlig recht. Das wird irgendwie zu verkopft. Und ich tippe nach meinem Eindruck eher darauf, dass der VK nicht ganz weiß, was er da tut. Mit MWSt wird der ganze Deal natürlich unattraktiv :P
Wie auch immer, ich spreche es an, wenn er nicht einen sehr plausiblen Plan hat, wie das laufen soll, wird das ganze Thema beerdigt.
bist Du auch nicht. Der Verkäufer sollte vielleicht eine Vollmacht seiner Firma haben (wenn es keine Personengesellschaft ist), was er mit der Umsatzsteuer macht, kann Dir egal sein.
Ist eine Personengesellschaft (eine GbR) mit ihm als Einzelunternehmer, die auf seinen Namen läuft. In sofern ist er zumindest vergleichsweise einfach in der Lage, das Fahrzeug aus dem Firmenvermögen zu holen. Das Steuerthema ist damit natürlich nicht gelöst.
Zitat:
@Dofel schrieb am 9. Juni 2021 um 15:02:23 Uhr:
Zitat:
@sauseschritt schrieb am 9. Juni 2021 um 11:08:27 Uhr:
....wenn er nicht einen sehr plausiblen Plan hat, wie das laufen soll, wird das ganze Thema beerdigt.Für mich ist das Dein erster vernünftiger und logischer "Gedanke" in allen Deinen Aussagen.
Also sorry- das ist ein wenig frech. Ich habe mir von Posting 1 ab logisch und m.M. nach strukturiert Gedanken gemacht, wie der Deal laufen könnte. Und ja- es ist mit Sicherheit nicht die einfachste Variante, aber deswegen spiegelt es sich auch im Preis wieder. Er hat den Wagen schon länger inseriert und das hat einen Grund. Alle potentiellen Käufer, die auf 0-Risiko und den einfachen Weg ausweichen wollen, kaufen halt woanders. Das muss aber nicht heißen dass es dumm oder unvernünftig ist, zu tun, was ich vorhabe (oder hatte). Es ist eine - auch persönliche - Kosten/Nutzenabwägung gegen einen entsprechenden Preisvorteil. Das hat aber nix mit "verrennen" oder "unlogischen" Gedanken zu tun.
Denn genau dafür nutze ich die Chance hier im Forum, mir weitere Meinungen und Vorschläge einzuholen, Argumente abzuwägen und dann eine Entscheidung zu treffen.