Autokauf beim Autohändler, Geld komplett im Voraus überweisen
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Ich habe mich für ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler entschieden und dieser wünscht sich nun ein etwas fragwürdiges Bezahlungskonzept. Ich habe von ihm eine Rechnung bekommen mit seinem Stempel und Unterschrift, dass ich das Fahrzeug gekauft habe.
Nun will er den gesamten Betrag überwiesen haben und mir die Papiere des Fahrzeugs per Einschreiben schicken, sobald das Geld auf seinem Konto ankommt. Anschließend macht er noch Tüv, ich geh zur Zulassungsstelle und am Ende kann ich das Auto holen. Wenn ich es hole will er auch den richtigen Kaufvertrag machen. Ich hab schon gefragt ob nicht auch eine Anzahlung möglich ist, aber das will er nicht machen.
Was ist nun aber wenn er noch eine Macke in das Auto macht, bevor ich es hole? Wie sicher bin ich mit "nur" der Rechnung in der Hand? Auch wenn der Händler durchweg recht gut bewertet ist auf Mobile, Autoscout24 und Google habe ich doch ein mulmiges Gefühl.
Was sagt ihr dazu?
Danke im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Das würde ich nur mit einem Händler machen, den ich sehr gut kenne. Ansonsten: KV abschließen und dann das fertige Auto samt Papieren gegen Geld abholen.
Dein Risiko ist nicht nur eine Macke im Wagen - was ist wenn der Händler Insolvenz anmeldet nachdem Dein Geld eingegangen ist und bevor Du Deinen Wagen samt Papieren hast?
17 Antworten
eh seh da auch nur folgende möglichkeiten:
a) kaufvertrag machen. au+hu neu + mängelfrei darin vermerken incl dem hinweis das dieses bis zum vereinbarten tag der fahrzeugabholung erledigt ist. ggf anzahlen. 500€ sollten hier reichen und das ebenfalls auf dem kaufvertrag vermerken.
b)kaufvetrag machen und das auto kaufen also incl übergang der papiere an dich und eben bezahlung des fahrzeug. vermerk im kaufvetrag dass au+hu neu und mängelfrei bis tag x y erledigt werden und entsprechende kosten + gebühren der verkäufer trägt.
c) wie a nur dass der erste vertrag eine bestellung ist und anschließend bei abholung erst der vertrag gemacht wird. dann jedoch wäre es hilfreich sämtliche zusicherungen die der vertrag beinhalten soll auch in der bestellung zu vermerken (fahrzeug an sich incl brief, also unfallfreiheit, km stand, zubehör wie zb die eventuellen winterräder, anzahl der schlüssel, tüv/au bericht und die firma bei der du bestellst hat dann auch diesselbe zu sein die später im vertrag auftaucht....nicht das es im vertrag plötzlich ein privatverkäufer ist der gewährleistung ausschließt)
kommplett vorab bezahlen würde ich keinesfalls.
es ist verständlich dass der händler sich absichern möchte wenn er mit irgendwelchen aufwendungen in vorleistung geht (hu/au gebühren, ggf damit verbundene reperaturen die er dann noch trägt) dass du das fahrzeug dann auch wirklich abnimmst und bezahlst.
dazu sollte ihm normalerweise ein kaufvetrag völlig ausreichen und wenn du deinem kauf nicht nachkommst kann er immernoch per mahnverfahren eine vollstreckung bei dir erwirken (und auch standgebühren usw beaufschlagen). möchte er sich dieses risiko nicht zumuten läuft es eben auf eine anzahlung hinaus.
Komplette Vorauszahlung nur gegen Vertrag mit allen Details und einer Bankbürgschaft vom VK, sonst niemals und nur Zug um Zug Geschäft. Max. eine kleine Anzahlung bei Vertragsabschluß als Absicherung für den VK.
Danke für eure zahlreichen Antworten. Ich hab eure Tipps noch vor dem Kauf gelesen, war aber etwas gestresst und hab das Antworten schreiben auf später verschoben.
Ich konnte mich mit dem Händler per Telefon doch auf Bar-Zahlung einigen und hab am Ende Ware gegen Auto tauschen können. Mir wurde wirklich von allen Parteien von der Überweisungs-Variante abgeraten, sei es hier im Forum, bei meiner Rechtsschutz-Versicherung oder von Kollegen. Das nächste mal bin ich schlauer und lass mich beim ersten Gespräch schon garnicht auf sowas ein.