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Autokauf beim Autohändler, Geld komplett im Voraus überweisen

Themenstarteram 7. Januar 2020 um 15:14

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Ich habe mich für ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler entschieden und dieser wünscht sich nun ein etwas fragwürdiges Bezahlungskonzept. Ich habe von ihm eine Rechnung bekommen mit seinem Stempel und Unterschrift, dass ich das Fahrzeug gekauft habe.

Nun will er den gesamten Betrag überwiesen haben und mir die Papiere des Fahrzeugs per Einschreiben schicken, sobald das Geld auf seinem Konto ankommt. Anschließend macht er noch Tüv, ich geh zur Zulassungsstelle und am Ende kann ich das Auto holen. Wenn ich es hole will er auch den richtigen Kaufvertrag machen. Ich hab schon gefragt ob nicht auch eine Anzahlung möglich ist, aber das will er nicht machen.

Was ist nun aber wenn er noch eine Macke in das Auto macht, bevor ich es hole? Wie sicher bin ich mit "nur" der Rechnung in der Hand? Auch wenn der Händler durchweg recht gut bewertet ist auf Mobile, Autoscout24 und Google habe ich doch ein mulmiges Gefühl.

Was sagt ihr dazu?

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Das würde ich nur mit einem Händler machen, den ich sehr gut kenne. Ansonsten: KV abschließen und dann das fertige Auto samt Papieren gegen Geld abholen.

Dein Risiko ist nicht nur eine Macke im Wagen - was ist wenn der Händler Insolvenz anmeldet nachdem Dein Geld eingegangen ist und bevor Du Deinen Wagen samt Papieren hast?

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Das würde ich nur mit einem Händler machen, den ich sehr gut kenne. Ansonsten: KV abschließen und dann das fertige Auto samt Papieren gegen Geld abholen.

Dein Risiko ist nicht nur eine Macke im Wagen - was ist wenn der Händler Insolvenz anmeldet nachdem Dein Geld eingegangen ist und bevor Du Deinen Wagen samt Papieren hast?

am 7. Januar 2020 um 15:31

Geld gegen Auto. Alles andere würde ich gerade bei typischen Gebrauchtwagenhändler lassen. Wenn er trotzdem Überweisung will gibt es ja noch die Express Überweisung oder wie man sie auch nennt.

Um welchen Händler handelt es sich denn?

Gibt's hier nicht eine Thread wo genau dieser Ablauf schief gegangen ist, bezahlt und vom Händler kein TÜV gemacht etc, Zustand nicht wie im KV?

Bevor das Fzg nicht mit TÜV fertig ist, würde ich gar nichts zahlen.

Wie BeulenDoktor schreibt, Geld gegen Auto.

Üblich ist dass das Autohaus den Vertrag aufsetzt und unterschrieben an dich schickt. Du hast Zeit den zu lesen und zu prüfen ob vollständig. Dann unterschrieben an ihn zurück. Geht natürlich auch elektronisch. Damit ist vertraglich klar was bezahlt wird. Anschließend gibt es die Rechnung. Und nicht umgekehrt. Dann kannst du überweisen. Danach kommt Zulassungsteil II und CoC Dokument zu dir mit dem du den Wagen zulassen kannst. Restrisiko von Insolvenz hat man, jedoch unwahrscheinlich in so kurzer Zeit.

Es gibt auch die Möglichkeit von Bank abgesicherten Schecks oder Bargeld nur muss man dafür zum Händler fahren.

Wenn der Händler keine Verträge nach kaufmännischen Grundsätzen auszuführen bereit ist, lass die Finger weg.

Ich schicke dir nachher eine Rechnung über meinen alten XP-PC über den ehemaligen Neupreis, in der ich bestätige, dass du ihn gekauft hast. Und wehe, du zahlst nicht! Merkst du was?

Falsche Frage:

Zitat:

@Hausschlappe91 schrieb am 7. Januar 2020 um 16:14:18 Uhr:

Was ist nun aber wenn er noch eine Macke in das Auto macht, bevor ich es hole?

wesentlicher wäre:

Was ist, wenn dem Händler das Wasser bis zum Hals steht ...

... und er zwischendrin (trotz Deiner Liquiditätsspritze) Insolvenz anmelden muss?

oder auch nur bei einem höherwertigen Fahrzeug

Zitat:

@Hausschlappe91 schrieb am 7. Januar 2020 um 16:14:18 Uhr:

Wenn ich es hole will er auch den richtigen Kaufvertrag machen.

in dem "richtigen Kaufvertrag" plötzlich der Hinweis auf einen reparierten schweren Unfallschaden steht?

oder dass irgendeine teure Komponente Vorzeichen eines baldigen Defekts/Ausfalls zeigt (und somit nicht von der Gewährleistung erfasst wird)?

 

Zitat:

@Hausschlappe91 schrieb am 7. Januar 2020 um 16:14:18 Uhr:

... Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler ... dieser wünscht sich nun ein etwas fragwürdiges Bezahlungskonzept. ...

Nun will er den gesamten Betrag überwiesen haben und mir die Papiere des Fahrzeugs per Einschreiben schicken, sobald das Geld auf seinem Konto ankommt. Anschließend macht er noch Tüv, ich geh zur Zulassungsstelle und am Ende kann ich das Auto holen.

übliche bzw. für mich gewohnte Reihenfolge:

als ERSTES (zum Händler fahren) und mit ihm den Vertrag machen - mit allen relevanten Angaben zum Auto/Zustand/Mängeln/"Lieferumfang" = neue HU und Frist, bis wann das Auto abholbereit ist

dann ein paar 100 Euro Anzahlung dafür, dass der Händler für Dich die HU macht

(bin da Beträge zwischen 200 und 500 Euro gewohnt)

Restbetrag bei Abholung

(am einfachsten einfach cash)

Er will dir die Papiere schicken und anschließend noch die HU durchführen lassen? Hier in der Gegend legen TÜV, Dekra und Co immer Wert auf Vorlage des Fahrzeugscheins.

Der Rest steht schon oben.

Er soll dir vorab einen verbindlichen Kaufvertrag zuschicken. von ihm bereits unterschrieben. den zeichnest Du ab und dann ist der gültig.

Das Geld gibt es erst gegen die Papiere. Zu den papieren gehört natürlich auch der HU Bericht.

Alles Andere ist unseriös. Finger weg.

Es ist Branchenüblich das Geld erst mit der Übergabe der Papiere zu zahlen. Normalerweise bekommt man die Papiere sogar im voraus um das Auto anmelden zu können. Das ist bei Gebrauchtwagen genauso wie bei Neuwagen.

Läßt er sich nicht darauf ein, dann macht er eben kein geschäft mit Dir. Wie schon geschrieben: Wer sagt Dir denn, das er genau die Masche nicht schon mit dem Auto mit 10 anderen Kunden gemacht hat? Geld kassiert und dann untergetaucht,,,

am 7. Januar 2020 um 20:07

Zitat:

@camper0711 schrieb am 7. Januar 2020 um 16:49:16 Uhr:

...

Was ist, wenn dem Händler das Wasser bis zum Hals steht ...

... und er zwischendrin (trotz Deiner Liquiditätsspritze) Insolvenz anmelden muss?

...

... der muß noch nicht mal selbst anmelden... bei ausständigen Beiträgen zur Krankenversicherung kann es sogar passieren, dass der Laden von extern in die Insolvenz geschickt wird.

Und egal wer den Antrag beim Insolvenzgericht stellt... wenn was im Busch ist, dann geht das oft sehr überraschen und schnell. Da wird binnen Stunden ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und der friert zur Sicherung der Insolvenzmasse gleich mal alles ein, was er irgendwie erwischt... Bankkonten, Lagerbestände, Werkzeug, Autos,...

Wobei es in vielen Betrieben in den letzten Tagen, Stunden, etc. vor einer Insolvenzanmeldung zu sehr komischen Sachen, Geschäftsgebaren, usw. kommt... da ist ein Run, wie früher zum Winterschlußverkauf nur machen da weder Kunden oder Lieferanten die Schnäppchen sondern Insider, die wissen was in den nächsten Stunden / Tagen so passieren wird.

Da kann es vorkommen, dass ganz überraschend Akten, Daten, Festplatten nicht mehr da sind, es lösen sich über Nacht alle möglichen Sachen, die noch irgendeinen Wert haben in Luft auf. Alles was man so in der normalen Welt als übliche Geschäftsvorgänge / Geschäftsablauf / usw. kennt versinkt im Chaos, das von so manchem genutzt wird um... naja... kann man sich denken.

Ich hab z.B. bei einem ehemaligen Arbeitgeber -einer kleinen Baufirma- miterlebt, als einer der Kunden, ein Immobilienmakler & Bauträger eine Insolvenz hingelegt hat... das einzige was der Insolvenzverwalter von der Firma noch vorgefunden hat war eine leere Garage, keine Akten, keine Computer, nichts... selbst der Herr Geschäftsführer von diesem 1-Mann-Betrieb war verschwunden, den haben se nach ein paar Tagen Suche im Bezirkskrankenhaus für Psychiatrie etliche Kilometer weiter wiedergefunden... und wie überraschen, der konnte sich an garnix mehr erinnern.

Zum Glück war eine größere Baustelle so gut wie abgeschlossen, die Rechnungen bis auf ca. 30 oder 35.000,-€ bereits bezahlt... und obendrein wurde der Schaden von einer bestehenden Forderungsausfallversicherung übernommen - da hat es andere Gewerke z.B. Putz, Innenausbau, Außenanlagen, usw. und auch so manchen Kunden schlimmer erwischt... da hatte so mancher über Wochen schwere Bauchschmerzen, ob ihm die erworbene Eigentumswohnung letztendlich auch wirklich gehört... oder ob er wieder ausziehen muß.

Hier eine recht nützliche Seite des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, wo man teils interessante Dinge nachlesen kann... https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl (unbedingt auf "Detail"-Suche umstellen, da sonst ältere Veröffentlichungen nicht angezeigt werden).

Bei manch einem Insolvenzverfahren geht das mit den sehr komischen Sachen nach Eröffnung weiter.

am 8. Januar 2020 um 8:43

Hallo@Hausschlappe91 ,

Ein altes Sprichwort besagt:

Niemals mehr Geld "verleihen", als man bereit ist, Es auch zu verschenken.

Das schließt das Ansinnen "Deines Gebrauchtwagenhändlers" voll mit ein.

Ich würde dem Händler schreiben, Er möge das Auto abholbereit mit TÜV

usw. vorbereiten, dann würdest Du Es mit dem Geld, abholen kommen.

Moin,

Ich sage es Mal so ... in mehr 90% der Fälle funktioniert sowas anstandslos und ohne Probleme. Das Problem sind eben die paar Fälle, die nicht klappen und zu denen man eben NICHT gehören will, weil der wirtschaftliche Schaden einfach sehr groß ist. Man steht im Worst Case nämlich ohne Auto und ohne Geld da und an eines von beiden zu kommen ist irre schwer und klappt dann auch oft nicht.

Wenn der Händler in akzeptabler Zeit erreichbar ist - hinfahren, Vertrag fertig machen - darauf achten, dass die TÜV Leistung im Vertrag steht, Geld bezahlen ggf. Quittung, Papiere, mind. Einen Schlüssel mitnehmen, Anmelden, ggf. Schein zum Händler schicken wegen HU/AU. So ist das schlimmste das dir passieren kann, dass du die Ausgaben für HU/AU doppelt zahlen musst (wenn was passiert). Wenn die Papiere bei einen Leasingrückläufer usw. noch bei einer Bank liegen usw. - dann kann es entsprechend komplizierter werden - aber normalerweise kann man das mit dem Leasinggeber/Bank gut klären - aber das muss man natürlich machen. Lässt sich aber persönlich meist besser klären, als per Mail oder an einem Telefon - da weiß der Händler ja nicht zur Gewissheit, dass er das Geschäft auch wirklich macht. Wichtig ist halt, dass du ab dem Zeitpunkt des Geldfluss einen Kaufvertrag, die Papiere und eine Quittung (kann auch im KV erfolgen) hast, die klar dokumentieren, dass du ab dem Zeitpunkt der legitime Eigentümer bist. Das das Auto zu Servicezwecken noch beim Händler steht ist dann egal.

Und im Zweifelsfall akzeptieren, dass ihr da nicht einig über den Prozess werdet. Wenn der VK nur A will, du aber B und ihr euch nicht auf A, B oder C als Kompromiss einigen könnt - dann soll es wohl ein anderes Auto werden.

LG Kester

am 8. Januar 2020 um 9:36

In 90% der Fälle ist es meist auch ein MarkenAutohaus und es handelt sich um einen neuen jungen gebrauchten. Hier geht es wohl um Kiesplatzhändler

Moin,

Weißt du - in DE wurden im Letzten Jahr mehr als 7 Mio. Gebrauchtwagen gehandelt, davon sicher auch ganz viele beim Kiesplatz, Anzeichen dafür - ein Marktanteil von rund 20% (etwas weniger als die Hälfte der Markenhändler im GW Sektor) und einem Durchschnittspreis von unter 8000€. Soviele Probleme gibt es da auch nicht - sonst wäre das ein ganz anderes Thema. Sprich - auch beim Kiesplatz wäre der Worst Case eben der Worst Case, der durchaus selten eintreten wird. Die Frage ist aber - kann ich das aus der Ferne wirklich bewerten. Die letzten Knaller in dem Bereich wären ja alle jenseits des Kiesplatzes.

Die Frage ist eben - ob man das Risiko eingehen will oder es maximal reduzieren will. Also eine Frage der persönlichen Paranoia und des realen Schadens der bei einem Unglück eintritt. Ich würde es zwar nicht so.machen, aber ich denke es wird immer üblicher werden.

LG Kester

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