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Autokäufer will Geld zurück

Fiat Stilo 192
Themenstarteram 26. Februar 2013 um 8:38

Hallo zusammen,

gestern habe ich meinen Fiat Stilo 1.9 JTD verkauft.

Der Käufer hat den Wagen begutachtet und ist Probegefahren. Bei der Probefahrt hat er ein klappern gehört, welches er nicht identifizieren konnte.

Auf Beulen und ein defektes Radiodisplay habe ich Ihn hingewiesen. Auch eine Auspuffblende war nicht ganz fest und hat geklappert. Dies wusste er alles.

Ich bin mit dem Auto vorher täglich zur Arbeit und zurück.

Nun rief er nach 2 Stunden an, und meinte das Auto würde laut klappern wenn es Heiß wird. (Das ist mir nie aufgefallen- weder Privat noch bei der Probefahrt) Wenn er es abkühlen ließe (2 MINUTEN!!) wäre das Auto wieder leiser. Jetzt will er mir heute das Auto zurückbringen, und sein geld zurück.

Der Käufer wohnt 60km von mir entfernt.

Ich bin leider nicht Rechtschutzversichert, und bin nun verunsichert. Im Vertag steht Ausschluss von Sachmängelhaftung (ADAC Kaufvertrag)

Ich hoffe nun dass sich das noch klären lässt.

13 Antworten

Hallo

Ja das ist ärgerlich, du schilderst den Sachverhalt aus deiner Sicht, der Käufer wird es sicherlich anders darstellen.

Wenn es einen (schwerwiegenden) Mangel gibt, der dir bekannt war und du dies dem Käufer verschwiegen hast, ist er berechtigt den Wagen zurück zugeben.

Wobei man unterscheiden muss, ist es nur eine lose Verkleidung die klappert, ist das nach meinem Rechtsverständnis kein Grund das Auto zurück zugeben.

Wobei, wenn du die Rückgabe verweigerst, dir erst diese arglistige Täuschung nachgewiesen werden musst, da was ich annehme, du ein Laie bist. Der Kaufvertrag ist die Grundlage, was da steht (oder nicht steht) würde im Falle eines Prozesses Verwendung finden.

Falls du dich jetzt weigerst das Auto zurück zunehmen und der Käufer darauf besteht, muss er dir erst nachweisen das der Mangel so schwerwiegend ist, der die Rückgabe berechtigt.

Im schlimmsten Fall geht die Sache vor Gericht.

Es gibt natürlich auch die ganz Schlauen, die nachträglich mit "erfundenen Mängel" den Preis drücken wolllen.

Also wenn du nichts verschwiegen hast, würde ich das Auto nicht zurücknehmen und auch keinen Preisnachlass gewähren.

Themenstarteram 26. Februar 2013 um 10:14

Okay danke für die Antwort.

Ja ich bin Leihe, und habe nur wenig Ahnung.

Er hat mir gestern Abend das Handy an die Klappernde Stelle gehalten, und es war wirklich Laut. Also denke ich nicht dass der Herr einen Mängel erfindet.

Was ich mir vorstellen kann, da vor ca 2 Jahren am Auspuff ein Adapterstück lose war und geschweißt worden ist, nun wieder lose ist und ähnliche geräusche verursacht.

Dass das genau bei der Überfahrt vom Käufer passiert, konnte ich ja nicht wissen oder planen.

Der Schaden war ja behoben, daher habe ich es nicht erwähnt, für mich war es ja Repariert.

Ich hoffe es ist die Stelle, neu Schweißen kostet ja nicht viel...

Aber scheiß Situation... Ich will ja nicht als Betrüger dastehen, wenn ich wirklich nichts böses wollte...

Ich zahle ja sogar die GEZ :P

Du wusstest nichts vom dem Klappern stimmts? Alle Mängel wurden im Kaufvertrag schriftlich fixiert. Er hat den Wagen Probegefahren und anschließend gekauft. Tja that´s life. Wenn du wirklich nichts von dem Schaden wusstest, wovon auszugehen ist weil du ein Laie (nicht Leihe, du verleihst ja nix) bist, muss der Käufer eben mit dem Schaden leben. Er muss dir nachweisen können das du von dem Schaden wusstest und diesen verschwiegen hast ansonsten bist du fein raus. Weise den Käufer darauf hin was auf dem Kaufvertrag steht und warte ab, da kommt nix mehr.

am 26. Februar 2013 um 10:41

Eventuell ist eine Anfrage im Forum Verkehr und Sicherheit bei Motor Talk hilfreich .

Aus meiner Sicht keine Nachvehandlungen keine Rücknahme.

Persönliches Treffen strikt ablehnen.

hi

die probieren doch alles aus!!

hab ein fiat seicento bei ebay verkauft.

käufer ist gekommen nachdem er es bei einer auktion gewonnen hat.fahrzeug besichtigt und probefahrt gemacht ales to.

bezahlt und gegangen.

abends hatte ich schon eine email das alle 8 reifen zu alt seien??!!

und er 200 euro zurück haben möchte.

er hat mit anwalt gedroht und wollte mich einschüchtern aber ich blieb hart.

---keine konsequenz.

das komische reifen waren nicht porös oder abgefahren.eben 7 jahre alt!!

hört man ständig!!

Wenn der Kaufvertrag eine Garantie oder Sachmängelhaftung ausschließt kann er machen was er will du musst das Auto nicht zurücknehem. Normal gibt es natürlich Ausnahmen z.B. wenn der Motor / Auspuff / Getriebe nur noch mit Klebeband zusammengehalten wird. Wenn Du Ihm natürlich einen Mangel verschwiegen hast, hat er Recht. Er muss es Dir aber beweisen. Wenn Dein Auto Scheckheftgepflegt ist kann er (oder sein Rechtsanwalt) natürlich bei der Werkstatt anrufen und nachfragen ob bei dem Auto währen der letzten Inspektion irgendwas aufgefallen ist. Sollte da nämlich was gewesen sein, hat das Autohaus das seinem Kunden nämlich mitgeteilt. Bei mir z.B haben Sie bei der letzten Insp. gesagt das der Auspuff durch ist. Ich habe aber gesagt ich repariere das Privat. Aber ich habe auf der Rechnung der Insp. mit unterschrieben das er mich darauf aufmerksam gemacht hat. Wenn in der Akte jetzt was steht (z.B. Auspuff defekt) dann musst Du das Auto zurücknehem. Normal hat er das Auto ``gekauft wie gesehen und probegefahren´´. Hätter er genau wissen wollen was klappert, hätte er ja einen Termin beim TÜV oder ADAC machen können.

Ansonsten, auch wenn du nicht Rechtsschutzversichert bist, gehe zu einem RA und frage Ihn. Das erste Beratungsgespräch ist meisten kostenlos oder kostet schmales Geld. oder Googlr doch einfach mal. Du bist bestimmt nicht der erste der danach fragt.

am 27. Februar 2013 um 6:01

Hallo psilo87,

 

hast du denn überhaupt einen richtigen Kaufvertrag gemacht?oder nur son wisch aufn Einkaufszettel?

Deshalb bin ich im ADAC Rechtschutz,man/frau gibt soviel Geld aus,da sind ja wohl 0,19 cent am Tag mit drin,und du bist immer auf der sicheren Seite.

 

Gruß

Anette&Uschi

Aus Hamburg

Zitat:

Original geschrieben von psilo87

Ich bin leider nicht Rechtschutzversichert, und bin nun verunsichert. Im Vertag steht Ausschluss von Sachmängelhaftung (ADAC Kaufvertrag)

da du die karre privat verkauft hast und der käufer mit dem auto einverstanden war und unterschrieben hat, hat er pech gehabt! gekauft,wie gesehen! du brauchst dir bei sowas keinen kopf machen,:-)

Zitat:

Original geschrieben von mondeofan2008

da du die karre privat verkauft hast und der käufer mit dem auto einverstanden war und unterschrieben hat, hat er pech gehabt! gekauft,wie gesehen! du brauchst dir bei sowas keinen kopf machen,:-)

Ganz so einfach ist das nicht.

Und war der Typ jetzt da oder was is nun ??

Zitat:

Original geschrieben von Aljubo

Zitat:

Original geschrieben von mondeofan2008

da du die karre privat verkauft hast und der käufer mit dem auto einverstanden war und unterschrieben hat, hat er pech gehabt! gekauft,wie gesehen! du brauchst dir bei sowas keinen kopf machen,:-)

Ganz so einfach ist das nicht.

warum nicht? vielleicht kannst du mir das erklären? ich war immer der meinung, lasse mich da aber gerne belehren...

Zitat:

Original geschrieben von mondeofan2008

Zitat:

Original geschrieben von Aljubo

 

Ganz so einfach ist das nicht.

warum nicht? vielleicht kannst du mir das erklären? ich war immer der meinung, lasse mich da aber gerne belehren...

Hallo

Ich hatte es in meinem Beitag bereits erwähnt, z.B. wenn ein"bekannter" schwerwiegender Mangel verschwiegen wurde. (Unfallwagen, oder starke Durchrostungen an Tragenden Teilen, oder Veränderungen am Fz. bei der die Betriebserlaubnis erliescht)

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