Autokäufer von privat muckt auf.

Ich habe letzte Woche mein Auto verkauft...

Heute bekomme ich von dem Käufer eine nette SMS:

-er war in einer Werkstatt und die Klima funktioniert wohl nicht (habe die Klima nie benutzt, vor allem weil ich den Wagen nur über den Winter hatte)
-der Zweitschlüssel funktioniert nicht (steht sogar "defekt o. Batterie leer" drauf)
-ein Außenspiegel läßt sich nicht mehr richtig verstellen
-er hat ein Brandfleck entdeckt (ich habe gesagt, dass ich im Auto nie geraucht habe...was auch stimmt (alleine am Geruch klar zu merken)

Jetzt will er, dass ich ihm alle Mängel bezahle, oder er will das Auto wieder zurückgeben (inkl. Spritkosten). Falls ich mich nicht melde, geht alles zum Anwalt.

Der Käufer hat sich den den Wagen über 4 Stunden GENAUESTEN angesehen, gefahren und war sogar in 2 Werkstätten.

Kaufvertrag war einer von Autoscout mit "Ausschluß der Sachmängelhaftung".

Habe morgen Nachmittag selber einen Termin beim Anwalt.

Da mir die SMS den Abend versüßt hat, wollte ich mal hier fragen, was da überhaupt passieren kann.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


nur mal so nebenbei?

hört sich für mach der ali tepichhändler ich bescheiss die leute methode an.

Nur mal so nebenbei:

Müssen solche Pauschalisierungen mit ausländerfeindlichem Beigeschmack eigentlich sein?

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Haha mafioso du bist aber schon nicht ganz dicht oder? 😁
Zuesrt der Tread mit dem Pferd und jetzt diese Aktion hier?!
Ich glaube mit dir können wir hier im V+S noch viel Spass haben, du musst uns erhalten bleiben 😁

Zitat:

Original geschrieben von supra_chef


Haha mafioso du bist aber schon nicht ganz dicht oder? 😁
Zuesrt der Tread mit dem Pferd und jetzt diese Aktion hier?!
Ich glaube mit dir können wir hier im V+S noch viel Spass haben, du musst uns erhalten bleiben 😁

Dieser Beitrag nimmt mir doch etwas Arbeit ab - das V&S-Forum ist gewiss nicht die Spaßbühne für Nachwuchs-Comedians! ich habe einige Beiträge entfernen müssen und bitte eindringlich darum, sich auf das Thema zu konzentrieren.

twindance/MT-Moderation

Zitat:

ich habe einige Beiträge entfernen müssen

ich habe mich schon gewundert, wo mein Post geblieben ist.

Sorry, ich wollte gar nicht hier Unsinn machen, sondern die Situation aufheitern.
Ich kann mir schon gut vorstellen, wie sich der TE fühlt, so angepöbelt und angemacht.

Ich wollte ihn aufheitern. Darüber hinaus meine ich meine Anteilnahme ernst und würde ihm da helfen, da ich ihn als Freund empfinde.

Ist doch so, eine Hand wäscht die andere

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen



Fallst Du nur wegen der Autosache hingehen solltest: Ist es dir das echt wert, den Rechtsanwalt auf eigene Kosten zu bezahlen oder hast du eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung?

Nur mal zur Info ... Gerade bin ich auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung und habe dazu mehrfach die Bedingungen der verschiedenen Anbieter durchgelesen. Nicht immer ist eine Selbstbeteiligung von 150 Öhre automatisch zu zahlen. Immer mehr Versicherungen verzichten darauf den Selbstbehalt einzufordern auch wenn er vertraglich vereinbart ist.

Mein Rat: Lasst bitte diesen Unsinn sein das eine Rechtsschutzversicherung MIT Selbstbeteiligung auch selbige kostet!

Meist geht es auch mit

Mediation

(heißt: VERMITTLUNG), weil das der Rechtsschutz billiger kommt. Oft hilft auch eine eMail oder ein Anruf bei einem Vertragsanwalt der Rechtsschutz für BEIDE Seiten Kosten zu sparen.

Fazit: Es kommt auf den richtigen Vertrag an, da spielt eine Selbstbeteiligung KEINE Rolle!

Zum Thema: KEINE sms schreiben! Abwarten bis der Käufer oder ein Anwalt sich rühren.
Für mein Verständnis hat der Käufer absolut keine Ansprüche zu stellen und ... es gibt nicht nur "Teppichhändler" aus dem Ausland!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Ich habe letzte Woche mein Auto verkauft...

Heute bekomme ich von dem Käufer eine nette SMS:

-er war in einer Werkstatt und die Klima funktioniert wohl nicht (habe die Klima nie benutzt, vor allem weil ich den Wagen nur über den Winter hatte)
-der Zweitschlüssel funktioniert nicht (steht sogar "defekt o. Batterie leer" drauf)
-ein Außenspiegel läßt sich nicht mehr richtig verstellen
-er hat ein Brandfleck entdeckt (ich habe gesagt, dass ich im Auto nie geraucht habe...was auch stimmt (alleine am Geruch klar zu merken)

Jetzt will er, dass ich ihm alle Mängel bezahle, oder er will das Auto wieder zurückgeben (inkl. Spritkosten). Falls ich mich nicht melde, geht alles zum Anwalt.

Der Käufer hat sich den den Wagen über 4 Stunden GENAUESTEN angesehen, gefahren und war sogar in 2 Werkstätten.

Kaufvertrag war einer von Autoscout mit "Ausschluß der Sachmängelhaftung".

Habe morgen Nachmittag selber einen Termin beim Anwalt.

Da mir die SMS den Abend versüßt hat, wollte ich mal hier fragen, was da überhaupt passieren kann.

Grüße

Die Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen. Schon aus dem Grund würde ich mir da keine Gedanken machen.

Die Mängel würden in der Reperatur vieleicht.... jenachdem ca 250-500€ Kosten schätze ich jetzt mal. Jeder Anwalt wird dem Kläger/Käufer dazu Raten dies selbst zu zahlen weil ein Verfahren um einiges mehr Kostet. Der Anwalt könnte höchstes ein paar Briefe schreiben.

Eine rechtliche Grundlage dafür würde mir aber nicht einfallen...

Leute eine Anwaltliche Erstberatung
OHNE Mandatserteilung ist gar nicht so teuer!

Die Kosten dafür sind reglementiert und sollten sich
bereits bei Terminvereinbarung benennen lassen!
Da muss man nicht einmal eine Rechtschutz für haben!

In einem Fall wo es ums Reiserecht ging, hatte diese
Erstberatung 55€ gekostet.
Allerdings hatte dies die RSV bezahlt, weil es ein Tarif
ohne SB ist.

Die Erstberatung hatte vollkommen zur Klärung des Sachverhaltes
ausgereicht und dürfte in so einem Fall auch ausreichend sein!

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Leute eine Anwaltliche Erstberatung
OHNE Mandatserteilung ist gar nicht so teuer!

Deswegen hatte ich ja aus Interesse gestern den Threadstarter gefragt, was er bezahlt hat. Ich vermute auch so um die 50 €...

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


In einem Fall wo es ums Reiserecht ging, hatte diese
Erstberatung 55€ gekostet.

Eine Ersberatung darf bis zu 190 € kosten - muss sie aber natürlich nicht; individuelle Verhandlungssache.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Die Erstberatung hatte vollkommen zur Klärung des Sachverhaltes
ausgereicht und dürfte in so einem Fall auch ausreichend sein!

Die Frage ist aber schon, ob es sein muss, über 50 € für etwas auszugeben, was man sowieso schon weiß (Das mag bei Eurem Reiserechtsfall anders gewesen sein). Der Zeitaufwand zum und vom sowie beim Anwalt kommt ja auch noch hinzu.

Wie schon in diesem Thread gesagt, ich respektiere es, dass der Threadstarter zum Anwalt gegangen ist. Er ist mit so etwas nicht so erfahren und ihm geht es jetzt nach dem Anwaltsgang wohl besser. Ich hätte mir das Geld aber gespart.

@Einige_Fragen:

In dem Fall des TE, hätte ich auch erstmal abgewartet was
passiert. Erst wenn tatsächlich ein Schreiben von Anwalt des Käufers
in der Post gewesen wäre, wäre ich zum Anwalt gegangen.
Bei unserem Reiserechtsfall war es in der Tat etwas "verzwickt"
lies sich aber wie gesagt so klären.

Ich wollte auch vielmehr darauf Aufmerksam machen,
das der Gang zum Anwalt nicht Unbedingt unkalulierbare
Kosten verursacht!
Natürlich sollte man den Preis für die Beratung vorher Erfragen.

MfG
Surfkiller20

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen



Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


In einem Fall wo es ums Reiserecht ging, hatte diese
Erstberatung 55€ gekostet.
Eine Ersberatung darf bis zu 190 € kosten - muss sie aber natürlich nicht; individuelle Verhandlungssache.

Eine Erstberatung darf bis zu 190 € plus MWSt plus evtl. Auslagen für Porto und dgl. betragen.

Wird aber üblicherweise nicht verlangt.

O.

Eine Rechtsberatung ist in meinen Augen hier noch völlig unnötig.
Die Rechtslage ist eigentlich klar, wenn ich ein Einschreiben bekomme mit einer Firstsetzung würde ich mich vieleicht beraten lassen.
Aber der Käufer kann hier nicht viel machen. Wie gesagt... die Verfahrenskosten übersteigen hier den Streitwert...

Der Käufer hat sich wieder gemeldet und bedauert, dass ich mich nicht gemeldet habe und man die Sache nicht hätte "so klären" können.
Reparaturen kosten angeblich 500-700€ und er geht Montag zum Anwalt.

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