Autokäufer meldet sich nicht mehr! *HILFE*
Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir einen Rat geben.
Vor geraumer Zeit habe ich mich entschlossen mein Auto einfach mal zum Verkauf anzubieten.
Nach kurzer Zeit hatte ich einen Interessenten, der den Wagen abholen wollte. Ein paar Tage später rief mich ein weiterer Interessent an und nachdem ich ihm sagte, dass ein anderer Interessent "auf dem Weg" sei das Auto abzuholen bot er mir mehr Geld für das Auto.
Geld regiert die Welt, aber ich war skeptisch. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich einen Vertrag vorbereite und zu ihm schicke(ca. 500km). Nach ein paar Tagen kam der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Er wollte den Wagen heute abholen und sich gestern nochmal melden...er ist aber seitdem komplett auf keiner Nummer mehr zu erreichen. Ich hasse sowas und wollte mal fragen, inwieweit der Vertrag einzuhalten ist?
Ansonsten hatte ich regen Informationsverkehr mit dem "Käufer" und er machte einen netten und wirklich sehr interessierten Eindruck...
Naja, auf eure Antworten bin ich gespannt.
MfG
Beste Antwort im Thema
Es ist kein Problem und komplex ist es auch nicht.
Fakt ist, es gibt einen Vertrag, den der Käufer unterschrieben hat, der Verkäufer jedoch nicht.
Weiterer Fakt, Verkäufer heult rum, wenn Käufer Fahrzeug holt.
Soll der Verkäufer doch einfach mal den Vertrag unterschreiben, somit schriftliche rechtswirksame Willenserklärung abgeben, angemessene Frist setzen und den Vertrag dann abwickeln.
Alles andere ist doch nur Bubengeheule, weil man sich einredet ein tolles Geschäft zu machen und nun Angst hat, auf die Schnauze zu fallen und Mamma nicht helfen kann.
Lächerlich das ganze. Von Erwachsenen, die kaufen und verkaufen wollen können, erwarte ich mehr.
143 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rheinberger
Ja ja die Schwester im Krankenhaus.Verwandte müssen oft für viele Dinge herhalten.
Wenn es natürlich wirklich so ist, dann ist das Verhalten des vermeintlichen Käufers natürlich verständlich.
Wenn er aber auf Schadensersatz hinaus will, na dann ist sein Verhalten auch verständlich. Er hat Dir nämlich gerade mitgeteilt, das er an dem Kaufvertrag (Beweisbarkeit hin oder her) festhalten will und du jetzt noch bis wann abwarten willst? ---> mehr Zeit für Ihn.
Das nächste Mal wird sich der Zusatnd der Schwester vielleicht verschlimmern oder er muß sich um Sie kümmern und bittet nochmals um Verlängerung.
Fazit, irgendwann bist du es leid und du verkaufst den Wagen anderweitig, dann geht es der Schwester wieder gut und er will sofort den Wagen abholen.
Ergo würde ich bei so einer Konstellation (auch wenn es für dich mühselig ist), den sicheren Gang wählen und entweder von Ihm eine schriftliche Erklärung verlangen das er von dem Kaufvertrag zurücktritt (evtl. ja mit dem Zusatz keine gegenseitigen Forderungen zu erheben), oder ich würde mir einen RA suchen und das ganze Prozedere durch ziehen.
Das Risiko wäre mir einfach zu groß ............
Ist die zweite Frist verstrichen hat er keinen Anspruch mehr aufs Auto!
ICH könnte ihn dann sogar verklagen...
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Da guck.Wenn ich meine Erstpost hier mal sinngemäß wiedergebe:
- Vor Ablauf der Frist gibts keinen Grund für operative Hektik.
- Es gibt Gründe, ein Handy ausgeschaltet zu lassen.Krankenhaus ist einer davon.
Alles wird gut... 😉
Das glaube ich erst, wenn er vor meiner Tür steht! 😁
Der "Käufer" hat sich nochmal gemeldet!
Er WILL den Wagen...bietet jetzt sogar 14000€ wenn ich ihn für ihn freihalte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Desweiteren bietet er an, dass ich zum Anwalt gehe und ein Schreiben aufgesetzt wird, dass er die Hälfte des Kaufpreises zahlt, wenn er bis zum 02.07. den Wagen nicht abholt.
Seine Schwester liegt wohl im Koma und er will zum jetzigen Zeitpunkt in ihrer Nähe sein.
In dem Sinne...schönes WE!
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Mit Ebay habe ich nämlich meine erste "Erfahrung" gemacht...nach 4 Wochen Kirmes wurde durch Ebay der Verkauf annulliert. Auch wieder auf einmal nicht erreichbar...Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Verstehe jetzt das Problem nicht. Du hast einen Vertrag gemacht und der Käufer hat unterschrieben? Nach Ablauf der Frist einfach auf Erfüllung drängen, zur Not mit Anwalt. Solche (sorry!) Idioten muss man einfach mit aller Macht unter Druck setzen. Genau wie bei Ebay, ansonsten machen die immer weiter.
Ich möchte doch nur mein Auto verkaufen...zur Not auch am 18.06. für weniger Geld! 😁
also gut....
ich nehm in 500Euro OK?
jetzt mal im Ernst du kannst nicht sagen der wagen wird wem anderen verkauft nur weil eine Frist verstrichen ist!
Du musst Ihm eine angemessene (!) Nachfrist per Einschreiben mit Rückschein stellen (ich weiß daß kostet)! Aber andersrum verklagt er dich und du musst noch zahlen!
Andererseits kannst du Ihm die Kosten für das Prozedere in Rechnung stellen!
Also Brief, Anwalt, Verzugszinsen usw.
Alex
PS und ds der dich NUR verarscht? -ist nicht auch das möglich?
Der Vertrag gilt, da du bei den Haufen SMS und demTerminabsprachen Gelabere nicht mehr sagen kannst: den kenn ich nicht!
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Wenn er doch schon ne Ecke mehr Kohle bietet und anscheinend einen wichtigen Grund hat, warum er den akut nicht abholen kann, dann bring ihn den Wagen doch. Du bist das Auto los, hast die Kohle in der Tasche oder stellst dann ohne weiteren Verzug fest, dass Dich jemand verar...... wollte.
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
jetzt mal im Ernst du kannst nicht sagen der wagen wird wem anderen verkauft nur weil eine Frist verstrichen ist!Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Mit Ebay habe ich nämlich meine erste "Erfahrung" gemacht...nach 4 Wochen Kirmes wurde durch Ebay der Verkauf annulliert. Auch wieder auf einmal nicht erreichbar...
Ich möchte doch nur mein Auto verkaufen...zur Not auch am 18.06. für weniger Geld! 😁
Du musst Ihm eine angemessene (!) Nachfrist per Einschreiben mit Rückschein stellen (ich weiß daß kostet)! Aber andersrum verklagt er dich und du musst noch zahlen!
Andererseits kannst du Ihm die Kosten für das Prozedere in Rechnung stellen!
Also Brief, Anwalt, Verzugszinsen usw.Alex
Genau das läuft doch...
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Wenn er doch schon ne Ecke mehr Kohle bietet und anscheinend einen wichtigen Grund hat, warum er den akut nicht abholen kann, dann bring ihn den Wagen doch. Du bist das Auto los, hast die Kohle in der Tasche oder stellst dann ohne weiteren Verzug fest, dass Dich jemand verar...... wollte.
Ich fahre nicht aus Spaß für eine Strecke knappe 700km 😁
Mal ehrlich, welcher Bruder sitzt rund um die Uhr am Krankenbett seiner Schwester, die auch noch im Koma liegt.
Machen kann er da auch nichts.
Klingt hart aber ist so.
Meiner Meinung nach ist da was faul.
Vielleicht hat er die Kohle noch nicht zusammen. 😁
Oder er sagt in zwei Wochen ab weil seine Schwester gestorben ist. 😰
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Mal ehrlich, welcher Bruder sitzt rund um die Uhr am Krankenbett seiner Schwester, die auch noch im Koma liegt.
Machen kann er da auch nichts.
Klingt hart aber ist so.
Meiner Meinung nach ist da was faul.
Vielleicht hat er die Kohle noch nicht zusammen. 😁
Oder er sagt in zwei Wochen ab weil seine Schwester gestorben ist. 😰
Gestern schrieb er um ca. 23:00 Uhr sinngemäß "Habe grad mit meinem Chef telefoniert...ich bekomme dann und dann frei um den Wagen abzuholen"!
Klaaaaaaaaaaaaaaaaaar...
Und wenn die Schwester sterben SOLLTE ist er bestimmt rechtlich auch noch so gestellt, dass er keiner Forderung nachkommen muss (wenn ich ihm vom Anwalt eine Frist mit einem Schadensersatz von 7000€ zukommen lasse).
Ich finde das verkommt hier langsam zu einer miesen Schlammschlacht, die man schließen sollte, weil es ja doch nichts bringt.
Der TE kann sich dann ja nochmal an einen Moderator wenden, der das Ergebins uns dann mitteilt.
Ich fasse zusammen:
1. Gleich zu Anfang eine angemessene Frist setzen...
2. Der Frist eine Folge setzen... meinetwegen... Vertrag wird ungültig...
3. Falls dies verschlafen wurde, eine neue angemessene Frist setzen und dort die Folge der Versäumnis formulieren... meinetwegen... Vertrag wird ungültig...
Das ist nur das was ich so mitgenommen habe... ob´s so stimmt, weiß ich nicht, aber dafür hat es jetzt 8 Seiten gebraucht? 😮
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Genau das läuft doch...Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
jetzt mal im Ernst du kannst nicht sagen der wagen wird wem anderen verkauft nur weil eine Frist verstrichen ist!
Du musst Ihm eine angemessene (!) Nachfrist per Einschreiben mit Rückschein stellen (ich weiß daß kostet)! Aber andersrum verklagt er dich und du musst noch zahlen!
Andererseits kannst du Ihm die Kosten für das Prozedere in Rechnung stellen!
Also Brief, Anwalt, Verzugszinsen usw.Alex
bis Seite 4 hab ich gelesen...
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Sollte er dich verarschen, so würde ich an deiner Stelle den Typen gerichtlich "platt" machen.
Er hat mir ja angeboten, dass mein Anwalt einen Vetrag aufsetzt, dass der "Käufer" bei Nichteinhalten der Frist (02.07.) die Hälfte des Kaufpreises als Schadensersatz zu zahlen hat.
Denke, so kann mir nichts mehr passieren!
Ich bin kein Jurist, aber dennoch im Zweifel, ob eine "Konventionalstrafe" in Höhe von 50% des Kaufpreises nicht von vornherein als sittenwidrig eingestuft werden könnte.
Warum? Der Kaufvertrag eines Autohauses enthält beispielsweise eine Klausel, die üblicherweise keine höhere Konventionalstrafe als 20% vom Listenpreis vorsieht (und die in Kraft tritt, sofern ein Kunde sein bestelltes und geliefertes Neufahrzeug nicht abnehmen möchte/kann).