Autokäufer meldet sich nicht mehr! *HILFE*

Hallo liebe Gemeinde,
ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir einen Rat geben.
Vor geraumer Zeit habe ich mich entschlossen mein Auto einfach mal zum Verkauf anzubieten.
Nach kurzer Zeit hatte ich einen Interessenten, der den Wagen abholen wollte. Ein paar Tage später rief mich ein weiterer Interessent an und nachdem ich ihm sagte, dass ein anderer Interessent "auf dem Weg" sei das Auto abzuholen bot er mir mehr Geld für das Auto.
Geld regiert die Welt, aber ich war skeptisch. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich einen Vertrag vorbereite und zu ihm schicke(ca. 500km). Nach ein paar Tagen kam der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Er wollte den Wagen heute abholen und sich gestern nochmal melden...er ist aber seitdem komplett auf keiner Nummer mehr zu erreichen. Ich hasse sowas und wollte mal fragen, inwieweit der Vertrag einzuhalten ist?
Ansonsten hatte ich regen Informationsverkehr mit dem "Käufer" und er machte einen netten und wirklich sehr interessierten Eindruck...
Naja, auf eure Antworten bin ich gespannt.
MfG

Beste Antwort im Thema

Es ist kein Problem und komplex ist es auch nicht.

Fakt ist, es gibt einen Vertrag, den der Käufer unterschrieben hat, der Verkäufer jedoch nicht.

Weiterer Fakt, Verkäufer heult rum, wenn Käufer Fahrzeug holt.

Soll der Verkäufer doch einfach mal den Vertrag unterschreiben, somit schriftliche rechtswirksame Willenserklärung abgeben, angemessene Frist setzen und den Vertrag dann abwickeln.

Alles andere ist doch nur Bubengeheule, weil man sich einredet ein tolles Geschäft zu machen und nun Angst hat, auf die Schnauze zu fallen und Mamma nicht helfen kann.

Lächerlich das ganze. Von Erwachsenen, die kaufen und verkaufen wollen können, erwarte ich mehr.

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Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


nö!
du hast ihm mündliche zugesagt, das er das fahrzeug zum vereinbarten preis bekommt...bereits damit ist ein rechtskräftiger vertrag zu stande gekommen...

das problem liegt jetzt darin, das der käufer dir diese mündliche absprache nachweisen musste...

Mündlich abgeschlossene Verträge sind, selbstverständlich, auch wirksam. Aber was abgesprochen wurde, ist im Detail nicht feststellbar.

Wenn der Te dem Käufer die Zusage gemacht hat, ist dies schon ein Vertrag. 
Hat der Te aber auch bei dieser mündlichen Vereinbarung daraufhin gewiesen, dass Gewährleistung ausgeschlossen ist? 
Wenn nicht, haftet er zwei Jahre.  Te wird daher im Streitfall sagen, ich habe daraufhin gewiesen, Käufer wird sagen, er hat es nicht getan. Und nun?

Will der Te bei Abholung des Fahrzeuges die  Gewährleistung ausschließen, ist dies eine Vertragsänderung und Käufer muss diese nicht akzeptieren. TE ist also vertragasbrüchig geworden und muss zahlen.

Ist also die Frage, wer hat die größeren Nachteile, wenn es zum Streit kommt.

O.

Hab eben mit dem Anwalt telefoniert.

Soll eine weitere Frist bis Mitte nächster Woche setzen und dann kann ich entweder gegen ihn anfechten oder den "Vetrag" zerreißen!

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle



Zitat:

Original geschrieben von TheDuke83


Am 18.06 um 00.01Uhr ist es wieder dein Auto.

Und dann kannst du machen was du willst.

MFG

Mh...sicher? 😁
Ein paar Beiträge früher heißt es, dass ich erst noch eine weitere Frist per Post abschicken muss 😕

MfG

Vorsicht mit Hinweisen hier, rechtsverbindliche Auskunft kann dir nur ein Anwalt geben.

Aus meinen Vorlesungen zum Wirtschaftsrecht kann ich dir aber sagen, dass ein Rechtsgeschäft aus mehrern "Akten" besteht. Neben der physischen Übereignung (Ware gegen Geld) gilt bereits das vorige Zustandekommen eines Vertrages (Merkmal hierfür sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen) als Einigung über das Geschäft.

Und aus dieser Einigung entstehen beiden Seiten Rechte und Pflichten.

Wie gesagt und bereits von anderen empfohlen, würde ich rechtlichen Beistand einholen und keineswegs zu lässig damit umgehen. Vermutlich ist der Käufer noch unreif und sich seiner Pflichtverletzung nicht bewusst, solltest du nun aber leichtfertig das Auto an einen Dritten verkaufen und der erste Käufer (Vertragspartner) auf Erfüllung pochen, hast du ein Problem!

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Ach ja...falls das eben falsch rübergekommen ist...ICH habe den Vertrag noch nicht unterschrieben!!!
Nur er!

Wenn er keinen von dir unterschriebenen Vertrag hat, dann gibt es zumindest schriftlich keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen - doch Vorsicht falls ihr euch auch mündlich darauf geeinigt haben solltet und die Schriftform lediglich der Absicherung dienen sollte.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Mündlich abgeschlossene Verträge sind, selbstverständlich, auch wirksam. Aber was abgesprochen wurde, ist im Detail nicht feststellbar.

Wenn der Te dem Käufer die Zusage gemacht hat, ist dies schon ein Vertrag. 
Hat der Te aber auch bei dieser mündlichen Vereinbarung daraufhin gewiesen, dass Gewährleistung ausgeschlossen ist? 
Wenn nicht, haftet er zwei Jahre.  Te wird daher im Streitfall sagen, ich habe daraufhin gewiesen, Käufer wird sagen, er hat es nicht getan. Und nun?

Will der Te bei Abholung des Fahrzeuges die  Gewährleistung ausschließen, ist dies eine Vertragsänderung und Käufer muss diese nicht akzeptieren. TE ist also vertragasbrüchig geworden und muss zahlen.

Ist also die Frage, wer hat die größeren Nachteile, wenn es zum Streit kommt.

O.

Hab eben mit dem Anwalt telefoniert.
Soll eine weitere Frist bis Mitte nächster Woche setzen und dann kann ich entweder gegen ihn anfechten oder den "Vetrag" zerreißen!

Ich sollte nicht schreiben, ohne die weiteren Seiten durchzulesen. 😮 😁

Du hast das einzig richtige in der Situation getan, denn nur ein Anwalt kann dir bindende Aussagen geben.

Das Anfechten würde ich mir sparen, das "Zerreissen" wird die nervenschonendere Alternative sein 😉

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Zitat:

Original geschrieben von dinamo79



Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Hab eben mit dem Anwalt telefoniert.
Soll eine weitere Frist bis Mitte nächster Woche setzen und dann kann ich entweder gegen ihn anfechten oder den "Vetrag" zerreißen!

Ich sollte nicht schreiben, ohne die weiteren Seiten durchzulesen. 😮 😁

Du hast das einzig richtige in der Situation getan, denn nur ein Anwalt kann dir bindende Aussagen geben.

Das Anfechten würde ich mir sparen, das "Zerreissen" wird die nervenschonendere Alternative sein 😉

Mit den "rechtlichen Schritten" soll ich ihn unter Druck setzen, damit er sich überhaupt mal wieder bei mir meldet! 😁 Das ein Anwalt durch meinen Anruf das $-Zeichen in seinen Augen sieht ist doch klar! 😉

Welcher Vertrag? Da ist nichts angekommen.. Welches Telefongespräch? Nein tut mir leid, da müssen Sie sich verwählt haben.

...und das Auto anderweitig verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Welcher Vertrag? Da ist nichts angekommen.. Welches Telefongespräch? Nein tut mir leid, da müssen Sie sich verwählt haben.

...und das Auto anderweitig verkaufen.

SMS-Nachrichten können aber nicht geleugnet werden! 😉

Meiner Meinung nach ist es doch eindeutig das der sogenannte Käufer das Auto nicht mehr will.
Er hat bestimmt mit anderen das gleiche gemacht und sich das beste Auto ausgesucht. 
Du kannst dir also einen anderen Käufer suchen.
Wünsche dir viel Glück dabei.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Welcher Vertrag? Da ist nichts angekommen.. Welches Telefongespräch? Nein tut mir leid, da müssen Sie sich verwählt haben.

...und das Auto anderweitig verkaufen.

So einfach ist das nicht. Wenn er Daten vom Käufer hat, wo sollen die herkommen? Man kann in jedem Handy eine Anrufliste abrufen und SMS sowie als Ein und Ausgang speichern. Zufällig hat seine Freundin/Frau die Telefonate mitbekommen.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Meiner Meinung nach ist es doch eindeutig das der sogenannte Käufer das Auto nicht mehr will.
Er hat bestimmt mit anderen das gleiche gemacht und sich das beste Auto ausgesucht. 
Du kannst dir also einen anderen Käufer suchen.
Wünsche dir viel Glück dabei.

Ich denke auch, dass der Hammel sich nicht mehr melden wird.

Höchstens nach meinem grad losgeschickten Einschreiben.

Manche Menschen sind echt **********.

Danke für die Wünsche! 😁

Es gibt Neuigkeiten!!!

Vor ein paar Minuten hat sich der Käufer gemeldet...

Seine Schwester hatte wohl einen schweren Autounfall und liegt im Krankenhaus.

Er hatte den Kopf woanders und hat sich entschuldigt. Nochmals hat er versichert, dass er den Wagen nächstes Wochenende oder die Woche danach abholen wird!!!

Habe ihm geantwortet, dass eine letzte Frist zu ihm unterwegs ist und das der Wagen bis Mittwoch noch für ihn reserviert sei.

Danach ist er entweder weg, oder er kann ihn holen!

Also...abwarten!

Ich glaube nicht daran, lasse mich aber überraschen.

Da guck.

Wenn ich meine Erstpost hier mal sinngemäß wiedergebe:

- Vor Ablauf der Frist gibts keinen Grund für operative Hektik.
- Es gibt Gründe, ein Handy ausgeschaltet zu lassen.

Krankenhaus ist einer davon.

Alles wird gut... 😉

Ja ja die Schwester im Krankenhaus.

Verwandte müssen oft für viele Dinge herhalten.

Wenn es natürlich wirklich so ist, dann ist das Verhalten des vermeintlichen Käufers natürlich verständlich.

Wenn er aber auf Schadensersatz hinaus will, na dann ist sein Verhalten auch verständlich. Er hat Dir nämlich gerade mitgeteilt, das er an dem Kaufvertrag (Beweisbarkeit hin oder her) festhalten will und du jetzt noch bis wann abwarten willst? ---> mehr Zeit für Ihn.

Das nächste Mal wird sich der Zusatnd der Schwester vielleicht verschlimmern oder er muß sich um Sie kümmern und bittet nochmals um Verlängerung.

Fazit, irgendwann bist du es leid und du verkaufst den Wagen anderweitig, dann geht es der Schwester wieder gut und er will sofort den Wagen abholen.

Ergo würde ich bei so einer Konstellation (auch wenn es für dich mühselig ist), den sicheren Gang wählen und entweder von Ihm eine schriftliche Erklärung verlangen das er von dem Kaufvertrag zurücktritt (evtl. ja mit dem Zusatz keine gegenseitigen Forderungen zu erheben), oder ich würde mir einen RA suchen und das ganze Prozedere durch ziehen.

Das Risiko wäre mir einfach zu groß ............

Zitat:

Original geschrieben von Rheinberger


Das nächste Mal wird sich der Zusatnd der Schwester vielleicht verschlimmern oder er muß sich um Sie kümmern und bittet nochmals um Verlängerung.

Man muss die Frist ja nicht verlängern. Ich denke, der Weg des TE ist schon rechtlich der richtige: Frist schriftlich per Einschreiben gesetzt, Frist verstrichen (dann bereits Nachfrist) ==> Vertrag nichtig.

Der vermeintliche Käufer hat ja keinen Anspruch auf Fristverlängerung, die Gründe für das Verstreichenlassen der vereinbarten bzw. gesetzten Fristen können dem Verkäufer herzlich egal sein.

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