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Autokäufer droht mir, will Auto zurück geben oder 500 €

Themenstarteram 13. Oktober 2015 um 9:53

Hallo liebes Forum,

ich habe ein mächtiges Problem und keine Ahnung wie ich mich verhalten soll.

Ich habe mein altes gebrauchtes Auto verkauft. Es war ein BMW mit einer Laufleistung von 256 TKM.

Der Käufer kam mit insgesamt 4 Familienmitglieder hat sich das Fahrzeug angesehen, eine kleine Probefahrt auf unserer Straße (Auto war bereits abgemeldet, daher nur auf unserer Straße geblieben) gemacht.

Als ich damit noch zwei Tage vorher zur Arbeit etc. fuhr, war alles soweit in Ordnung damit. Bis auf ein paar Sachen wie Kratzer, etwas mit dem Öldruck stimmte nicht usw.

Bei der Probefahrt selbst hat der BMW irgendeine Flüssigkeit verloren. Darauf haben mich die 4 Käufer hingewiesen und zum Anlass genommen, mich noch mit dem Preis um 400 Euro zu drücken.

Ich habe eingewilligt, da ich nicht wusste was das Auto hat und einen Kaufvertrag vom ADAC genommen. Hier habe ich u.a. die Mängel im Vorfeld schon reingeschrieben (bis auf die Geschichte mit dem Flüssigkeitsverlust).

Zudem habe ich die Sondervereinbarung:

"Verkäufer gibt keinerlei Gewährleistung oder Rückgaberecht"

hineingeschrieben.

Nun wurde ich 1 Tag später vom Käufer angerufen, dass das Getriebe kaputt sei.

Ich soll ihm 500 € entgegenkommen, das Auto zurücknehmen oder er will einen Anwalt einschalten.

Er will mir das Auto wieder bringen etc.

 

Ich habe bereits versucht beim ADAC die Rechtsberatung an den Hörer zu bekommen, aber da habe ich erst heute Abend einen Telefontermin.

 

Nun meine Frage:

wie soll ich mich verhalten?

Von einem Getriebeschaden oder sonst was weiß ich nichts.

Ist der Käufer hier vielleicht im recht?

 

Über schnelle Antworten würde ich mich sehr freuen, da ich sehr verunsichert bin!

Beste Antwort im Thema

Manieren haben manche...

Ich finde Leute mehr als peinlich, die von den Klamotten oder dem Auto meinen ableiten zu können, was man an finanziellen Mitteln zur Verfügung hat.

Wer wäre so blöd seine Barreserven nur für einen Gebrauchsgegenstand wie einen Neuwagen/Tageszulassung auszugeben?

Ich habe vor, 12 Jahre vor erreichen meiner Altersrente (mit 67) in den verdienten Ruhestand zu gehen. Das ist 1000x mehr Wert als der Unterschied, ob ich mit einem technisch einwandfreien Auto herumfahre oder mit einem Neuwagen.

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Nein, vol solchen Fällen hört man (leider) oft. Meist ist nichts an der Sache dran und da du Rückgabe und Garantie ausgeschlossen hast...

Andere Forenteilnehmer werden dir aber sicherlich mehr erläutern können, ist nicht gerade mein Fachgebeit

Soll er doch einen Anwalt einschalten, der wird auch nichts machen können.

Wenn sonstige Drohungen kommen einfach den Nachrichtenverlauf speichern.

Generell gilt verkauft ist verkauft. Ganz so einfach wie hier dargestellt ist es allerdings dann doch nicht.

http://www.pkw.de/ratgeber/autokauf/gewaehrleistung-gebrauchtwagen

Sollte die Vermutung bestehen, dass ein vorhandener defekt arglistig verschwiegen wurde, kann es doch zu Problemen kommen. In der Beweispflicht ist jedoch der Käufer. Ob ich für eine Mühle für paar hundert Euro einem Advokaten mehrere Tausend in den Rachen werfe..

Oft bleibt es beim Versuch.

Themenstarteram 13. Oktober 2015 um 10:43

Ich selbst habe keinerlei Schäden, soweit mir bekannt, verschwiegen. Daher habe ich definitiv nichts arglisitg verschwiegen.

 

Was mir nur ein wenig zu denken gibt ist die Tatsache, dass während der Probefahrt bzw. Besichtigung dieser Familienbande der BMW tatsächlich irgendeine Flüssigkeit verloren hat.

 

Daraufhin bin ich ja nochmal mit dem Preis runter gegangen. Leider habe ich diesen Schaden / Mangel nicht mit in den Kaufvertrag hinzugefügt.

 

Hier steht nur wie gesagt, dass ich keinerlei Gewähr oder Rückgaberecht gebe.

Zitat:

@Dennisjako schrieb am 13. Oktober 2015 um 12:43:45 Uhr:

 

Was mir nur ein wenig zu denken gibt ist die Tatsache, dass während der Probefahrt bzw. Besichtigung dieser Familienbande der BMW tatsächlich irgendeine Flüssigkeit verloren hat.

Das haben die wahrscheinlich auch manipuliert, um den Preis nochmals zu drücken. ;)

iiSS schreibt es schon - und selbst falls seine Forderung aufgrund einer erkannten arglistigen Täuschung berchtigt wäre, so müsste er sie schriftlich formulieren und Dir zunächst zustellen, dich dann unter Fristsetzung mahnen und erst dann könnte er entweder per gerichtlichem Mahnbescheid, gegen den du Widerspruch einlegen müsstest, oder per Klage versuchen, einen vollstreckbaren Titel zu bekommen. Zu 99%: das wir er nicht tun, nach dem, was du geschildert hast.

Man hört leider auch oft von der Masche das im nachhinein versucht wird der Preis auf grund solcher defekte zu drücken. Ob das hier der fall ist weiß ich natürlich nicht.

Themenstarteram 13. Oktober 2015 um 11:57

was wäre denn konkret eine erkannte arglistige Täuschung?

 

Ich selbst habe von keinem Schaden gewusst.

Wenn der Auspuff nur provisorisch hingeklebt ist und innerhalb der ersten Kilometer abgeht. Soetwas wäre ein (schnell herbeigezaubertes) Beispiel für einen eventuell rückverfolgbaren "Defekt".

Themenstarteram 13. Oktober 2015 um 12:21

ok, ich verstehe. Danke für das nachvollziehbare Beispiel.

Zitat:

@Dennisjako schrieb am 13. Oktober 2015 um 12:43:45 Uhr:

 

Was mir nur ein wenig zu denken gibt ist die Tatsache, dass während der Probefahrt bzw. Besichtigung dieser Familienbande der BMW tatsächlich irgendeine Flüssigkeit verloren hat.

Ja, bei soetwas: Vorsicht. Das passt schon ins schema. da wird irgendwo unten öl reingekippt (oft auch öl ins kühlwasser: "Wieso ist da öl drin, ist das ein defekt..") und schon tropfts. Geschaut wird mit den Augen. Wenn mehr als eine Person dabei ist haben die anderen schön vom Fahrzeug weg zu stehen.

Themenstarteram 13. Oktober 2015 um 12:41

Das wird mir so auch nicht noch einmal passieren!!! Der Schrecken über diese gesamte Situation sitzt dafür gerade viel zu tief.

Selbst wenn nun am Fahrzeug irgendein Schaden sein sollte (ohne irgendwem etwas zu unterstellen),

würde ich trotzdem nicht verstehen, wieso ich als Verkäufer dafür haften sollte bzw. wieso ich nun das Fahrzeug verkaufen sollte.

Ich habe gerade eben auch mit der Rechtsberatung des ADAC gesprochen. Da ich deren Vordruck für einen Kaufvertrag verwendet habe, wäre ich schon auf der sicheren Seite, da dieser prinzipiell eine Sachmängelhaftung ausschliesst und ich darüber hinaus händisch hineingeschrieben habe, dass ich weder Gewährleistung, noch Rückgaberecht gebe.

Ja, dann bist du zumindest jetzt aus dieser Sache raus. Die 400 EUR Nachlass sind eben dann Lehrgeld. Sei froh dass es ein Auto mit 250tkm war. Es gibt gewiss auch Leute die mit einem 15-20 TEUR-Fahrzeug noch so über den Tisch gezogen werden.

Zitat:

@Mad_Max77 schrieb am 13. Oktober 2015 um 12:54:54 Uhr:

Zitat:

@Dennisjako schrieb am 13. Oktober 2015 um 12:43:45 Uhr:

 

Was mir nur ein wenig zu denken gibt ist die Tatsache, dass während der Probefahrt bzw. Besichtigung dieser Familienbande der BMW tatsächlich irgendeine Flüssigkeit verloren hat.

Das haben die wahrscheinlich auch manipuliert, um den Preis nochmals zu drücken. ;)

Genau das habe ich auch sofort gedacht, naaa haben die netten Leute vielleicht Motorraum aufgemacht und reingeschaut?

Bei mir würden alle Alarmglocken angehen wenn 4 !!!! Menschen mit -migrationshintergrund sich einen BMW anschauen.

Themenstarteram 13. Oktober 2015 um 14:00

Die Alarmglocken werden zukünftig nun bei mir dann auch angehen ... so viel ist sicher.

Die haben mich eh etwas "überfallartig" empfangen ... denn die standen bereits bei mir vor der Einfahrt als ich von der Arbeit kam.

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