Autohistorie abfragen. Legal? Wenn ja- inwiefern?

Guten Tag an alle Foristen
ich habe wieder mal eine Frage. Diesmal aber "Recht"-bezogene.
Entweder verstehe ich was falsch, oder Bürokratie hat wieder mal "logischer" Sieg.
Ausgangspunkt: vorm Autokauf wollte ich per VIN Nummer bei einer Hersteller- Niederlassung über Autohistorie nachfragen. Der Händler hat mir freundlicherweise gestattet Vin anzuschreiben.
Versuch 1: Niederlassung X angerufen,nach Möglichkeit per VIN die Historie zu erfahren gefragt- ja möglich. Nummer durchgegeben. Auto war nie bei der Niederlassung. OK
Versuch 2: selbe Prozedere, und dann auf einmal Alarm!!! Es geht nicht, Datenschutzgesetz...bla bla personbezogene Daten...
Ich nochmal nachgehakt,wir reden über das Auto,nicht über ehemaligen Besitzer. Neeeeein, Datenschutz...bla bla. Bedanke mich, und lege auf.
Dachte war Fehlschuss.
Versuche 345678 usw endeten genauso.
Jetzt meine Frage: kann ich als potenzieller Käufer,oder 2./3.usw Besitzer per VIN die Autohistorie abzufragen? Spätestens als Besitzer hat man im Kfz Brief alle Vorbesitzer eingetragen. Mit Adressen. Was für Datenschutz zum Teufel? Im Endeffekt geht es um motorisierten Stück Blech.
Vielen Dank für ihre Antworten.
Und wie immer, Entschuldigung für meine Rechtschreibung.

20 Antworten

Moin,

Da gibt es zwei zu beachtende Aspekte.

Zum Auto gehören auch Personendaten - auch Daten, die teils nicht über die Zulassungsbescheinigung verfügbar sind. Und der Aufwand solche Daten ggf. zu trennen ist teils sehr aufwendig d.h. teuer. Da aber die MA zum Geldverdienen da sind - wird das dann nicht gemacht.

Der zweite Aspekt ist derjenige der Eigentümerschaft. Wenn die Daten z.B. BMW oder der Person gehören, dann gehören die eben nicht dir (und erst Recht nicht, wenn du das Auto nicht gekauft hast).

Das andere über dich Daten erheben, diese verarbeiten und nutzen ist da unwesentlich. Die haben entweder das gesetzliche Recht dazu oder deine Einwilligung.

LG Kester

Zitat:

@Nyasty schrieb am 27. März 2019 um 12:15:02 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. März 2019 um 11:59:04 Uhr:


Deswegen ist für mich beim Fahrzeugkauf eine fehlende Fahrzeughistorie ein KO-Kriterium, unabhängig davon, wie gut das Fahrzeug bei der Besichtigung dasteht. Nur so kann man das Risiko, einen Blender zu erwischen, minimieren.

Nur steht in der Fahrzeughistorie (du meinst wohl Wartungsheft)...

Nein, ich meine schon die komplette Historie inklusive der Rechnungen.

Die Fahrzeughistorie dokumentiert in erster Linie die in den Vertragswerkstätten durchgeführten Arbeiten, bis ins kleinste Detail. Ob normaler Service oder Reparatur ist egal.

Das sind somit reine interne Daten, die die Hersteller der Fahrzeuge über die Fahrzeuge und nur zum internen Gebrauch in ihren Datenbanken speichern.
Und interne Daten dürfen, wie in jedem Unternehmen, nun mal nicht für Kunden oder Kaufinteressenten zugänglich gemacht werden.

Jeder Ausdruck der Historie ist bei VW z.B. mit einem Wasserzeichen des Mitarbeiters versehen.
Wer diesen Ausdruck trotz ausdrücklicher Weisung der Unternehmensleitung an Dritte weitergibt, riskiert seinen Job.
Alles schon passiert.

um was für ein Auto geht es:

das eigene/schon gekaufte?

oder ein noch zu kaufendes?

wenn noch nicht gekauft:
ein "normales" Angebot (zum marktüblichen Preis)?
oder irgendein Superschnäppchen/Hoffnung, z.B. in einer Auktion "unter Wert" den Zuschlag zu bekommen???

wenn normaler Verkauf zum "marktüblichen Preis":
Verkäufer/Händler um die Historie bitten!!!

wenn dieser hierzu nix sagen kann (oder will):
ihm freundlich kommunizieren, dass Du dann von gedrehtem km-Stand - den Du nicht ihm, sondern einem der Vorbesitzer unterstellst, früheren Unfallschäden, usw. ausgehen musst ... und sicherheitshalber ggfs. wohl besser mal der ZR gewechselt werden sollte ...

... und Du ihm dafür entsprechend was vom Preis abziehen musst 😉

Ähnliche Themen

Moin,

Und der lacht dich aus, und wartet auf den nächsten.

Die meisten Regelwartungen lassen sich auch ohne den Computer nachvollziehen z.B. der Sticker für den ZR Wechsel. Unfallfreiheit aus den Unterlagen einer wartenden Werkstatt ziehen? Wird da ggf. gar nicht protokolliert. Km Stand - TÜV Unterlagen 😉

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 27. März 2019 um 16:53:20 Uhr:


... Km Stand - TÜV Unterlagen 😉

LG Kester

WENN die TÜV-Berichte vorliegen, dann habe ich ja (einen wesentlichen Teil der) Angaben zur Historie!

Deine Antwort
Ähnliche Themen