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Autohaus Autohändler unterschied
Grüße,
kann mir jemand den Unterschied zwischen Autohäuser und Autohändler erklären?
So wie ich das verstanden habe kaufen Autohändler unter anderem bei Autohäuser Gebrauchtwagen um sie dann an Privatpersonen weiterzuverkaufen. Aber die meisten Autohäuser haben doch auch eine Gebrauchtwagenverkaufsstelle für Privatpersonen? Und dann gibt es noch die Vertragshändler die in nem Autohaus arbeiten ?
Ich verstehe das ganze nicht so wirklich, wer nett wenn mich jemnand aufklären könnte
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kiseku schrieb am 18. Januar 2020 um 09:14:16 Uhr:
Hoffe konnte etwas Klarheit rein bringen...
Soll das ein Witz sein?
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22 Antworten
Moin,
Hehehe ... War früher Mal Mitsubishi. Über das Niveau kann man streiten
LG Kester
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 17. Januar 2020 um 14:48:28 Uhr:
@Kiseku und wo siehst du da eine gesetzliche Regelung? Das ist einfach eine Begriffserklärung, nicht mehr. Und selbst bei der Begriffserklärung siehst du da bei den Bildern einen Oldtimerhändler. Jeder Exporthändler kann sich "Autohaus Mohammed Ali " nennen.
Gesetzliche Regelungen kann dir nur ein Jurist der auf Firmenrecht? spezialisiert ist mitteilen, war in BWL nicht wirklich der beste, erinnere mich aber zurück, dass es da Unterschiede gab... OHG, GmbH usw. Klären ja auch weitere Firmelle Sachen... Regelung sei mal einfach so dahingestellt, gibt mit Sicherheit genug Paragraphen die, die jeweiligen Unterschiede klären... kannst ja auch nicht Dir-nichts, mir-nichts eine Marken-Niederlassung eröffnen... wenn man es genau nehmen will sind die Großen Firmen teils Standort verteilt... die "Jacobs Gruppe" ist nicht nur an deinem Standort... ein Kiesplatzhändler hat garkeine Chance eine derartige Firma zu Gründen, er wäre dann nicht Inhaber sondern Niederlassungsleiter... glaub mir, es gibt extrem viele Unterschiede dabei, man muss nur jemanden kennen der davon denn wirklich Ahnung hat...
Gibt ja auch eine "Tier Pension" wo man seine Tiere abgeben kann wenn man in Urlaub fährt (Katzen,Fische ggf. Hunde wenn sie nicht mit können...)
Sagst ja auch nicht, dass du deinen Vierbeiner ins Tierheim gibst...
Das ist natürlich nur ein Beispiel aber das sind so Kleinigkeiten was zu Verwirrung führen kann...
Beispiele wurden dir schon genannt. Die Frage ist woher du das mit der gesetzlichen Regelung hast? OHG GmbH oder sonstige Rechtsformen haben nichts mit dem Wort "Autohaus" zu tun. Fakt ist, Autohaus kannst du jedes Unternehmen nennen. Egal ob es überhaupt mit Autos zu tun hat oder nicht.
Rotherbach hat schon paar Namen genannt
https://www.autohaus-tm.de/impressum/
Reiner Gebrauchtwagenhändler ohne Markenbindung , Neuwagenverkauf oder sonst was.
Offiziell und eingetragene Bezeichnung des Betriebs
Autohaus T&M GmbH
Münsterstr. 138
59065 Hamm
Mittlerweile gibt es doch für jede Kleinigkeit Gesetze...
Das OHG, GmbH usw. nichts mit dem Namen Autohaus zutun hat ist schon klar, da gebe ich dir zu 100% recht, es gibt jedoch Namen für die man spezielle Anforderungen erfüllen muss... das meinte ich damit konkret.
Wenn du von einem bekannten um Hilfe gebeten wirst der 0 Ahnung von KFZ hat - z.b. durch einen Sterbefall ist dieser an 10 recht Sportliche Fahrzeuge gekomme, die selbstverständlich ordentlich kosten... bist du nun ein Autohaus wenn du diese Fahrzeuge auf einer Wiese zum Verkauf stellst wo man diese betrachten kann? Diese Fahrzeuge sollen selbstverständlich veräußert werden... Finanzamt kommt als erstes denke ich mal... wer sagt denn, ab wann du nicht mehr Privat handel betreibst? Bist du jetzt ohne Gewerbe (wofür auch? Ist doch schließlich ein privat verkauf) ein Autohaus ?
Habe mir die Seite angeguckt.
Die Website ist zwar nicht wirklich mein Fall, da die Seite wo die Fahrzeuge angeboten werden der mobile.de Gewerbe Seite für Firmen sehr ähnelt... aber wenn ich das richtig sehe bietet diese Firma eine Finanzierung an, eine Vertragswerkstatt und verfügt über verkaufräume um alles diskret zu behandeln... ich habe mir meinen Corsa D mit knapp 5tkm von einem Kiesplatzhändler geholt (alter Besitzer ist verstorben) ... die besitzen soweit ich weiß noch nicht mal eine eigene Website... haben dennoch 2 Standorte (DU und MG) und diese hatten nichts mit Autohaus im Namen, ich geh einfach mal davon aus, das man bestimmte Anforderungen erfüllen muss...
... Autohaus
... Automobile
... usw.
Irgendwo kommen die jeweiligen Namen doch her...
Bringt aber auch nichts darüber hin und her zu diskutieren, man kann nur hoffen, dass jemand das hier liest der/die es genau weiß und es u.a. begründen kann...
LG
Kiseku, da der Begriff Autohaus nicht geschützt ist, gibt es auch keine Mindestanforderungen.
Wenn ich morgen einen Online-Shop für Socken mit Automotiven aufmache, kann ich diesen Autohaus nennen.
Wer suchet, der findet:
"Sogar, wenn man mit Modellautos handelt, darf man sich Autohaus nennen. Das ist nichtgeschützt und erfordert keinen fachlichen Nachweis. das ist kein geschützter Begriff. Jeder der mit Autos handelt darf sich Autohaus nennen."
Dennoch wird in der Wirtschaft als "Autohaus" ein Gelände beschrieben, wo mehrere Fahrzeuge stehen (Marken können abweichen) hierbei wird mit dem Wort "Autohaus" konkret ein größeres Anwesen welches Verkaufsräume und Optimalerweise eine direkt angebundene Werkstatt vorweisen kann betitelt.
Offiziell gibt es also keinen Rechtsbeschluss.
Aber Vorsicht, es gibt im einzelnen Themenbezogene Gebiete wo man gewisse Sachen einhalten muss...
Bei der Firmen Gründung soll man angeblich aber auch oft dazu gedrängt werden sich nicht Autohaus zu nennen sondern Automobile/Gebrauchwagen Handel o.ä. um den Kunden im Bezug auf mögliche Service anbietungen nicht zu verwirren. Das ganze wurde mir von einem Autohändler gesagt. Letztendlich kann jeder sich nennen wie er will, jedoch sehen die Ämter das so lieber da es in der Vergangenheit wohl vermehrt Beschwerden gegeben haben soll das man sich als Autohaus ausgibt und dann weder Sachen Repariert werden können noch anderes... (ist nicht mein/unser Bier wenn jemand seine Kunden nicht vernünftig behandelt und dementsprechend Service wirklich anbietet...)
Das einzige was er mir gesetzlich sagen konnte ist, dass wer Autohaus heißt, auch Autos anbieten muss, eine gewisse Anzahl an Fahrzeugen muss man dafür nicht haben, sieht nur komisch aus, sollte man da nur 2-3 Fahrzeuge stehen haben...
Hoffe konnte etwas Klarheit rein bringen...
LG
Zitat:
@Kiseku schrieb am 18. Januar 2020 um 09:14:16 Uhr:
Hoffe konnte etwas Klarheit rein bringen...
Soll das ein Witz sein?
@KisekuZitat:
@Kiseku schrieb am 17. Januar 2020 um 13:24:35 Uhr:
Ja das ist gesetzlich geregelt...
...
Ein Autohaus wiederum ist ...
Wenn Du hier aufschwätzt, dass das GESETZLICH geregelt sei, dann nenne bitte auch die entsprechenden Paragraphen!
(weiteres inhaltfreies Geschwafel ist dann ja verzichtbar - ein Blick in den Gesetzestext sollte reichen!)