Autohändler verkauft ohne Gewährleistung
Hallo an die Runde,
habe ein Problem zu lösen, vielleicht könnt ihr mir Empfehlungen geben.
Vor 4 Wochen war ich auf der Suche nach einem kleinen Auto als Zweitwagen.Alle Seiten im www durchsucht und irgendwann einen passenden Wagen entdeckt.
Telefonisch Kontakt mit dem Autohändler aufgenommen, Preis verhandelt-soweit alles ok.
Habe auch darauf hingewiesen, daß ich Privatkäufer bin, also auf ne neue HU/AU und auf Gewährleistung bzw. Garantie bestehe.
Kein Problem, meinte der Händler...
Paar Tage späte hingefahren (ca. 100km oneway), Fahrzeug angeschaut,getestet und dann ab ins Büro zum Vertragsgespräch.
Die HU/AU wurde mir zugesichert-aber dann kam folgender Spruch: "die gesetzl. Gewährleistung
kann ich Ihnen nicht geben,bei dem niedrigen Preis"
Wir hatten 2.300,-€ vereinbart.
Ohne zu zögern setzte er vor meinen Namen den Zusatz: "Fa." -ich sollte den Wagen als Firma erwerben,damit er die gesetzl. Gewährleistung umgehen kann.
Ich habe mich dann leider-der Preis war zu verlockend -den Kaufvertrag unterschrieben.Als Anzahlung verlangte er 200,-€.
Hab ich dann auch noch bezahlt.
Fahrzeugabholung war eine Woche danach vereinbart.
Tage später kamen mir aber dann doch Zweifel, ob mir dieser zwielichtige Händler hier nicht doch ein faules Ei unterjubelt mit dieser Masche.
Habe ihm mitgeteilt, daß ich den Kaufvertrag "anfechte"-da ich weder Firmeninhaber bin bzw. die telefonischen Vereinbarungen beim Erstkontakt ebenso nicht eingehalten wurden.
Er akzeptierte meinen Anspruch, rückt aber die 200,-€ nicht raus!!!
Er hätte HU/AU-Kosten und andere Aufwendungen gehabt...
Wie seht ihr die Sache???
Soll ich meine Rechtsschutz-Vers. beauftragen???
MfG
charly145
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Nur mal so nebenbei:Der Käufer hat keinen wirtschaftlichen Vorteil, sondern der Verkäufer 😉
Der Käufer hätte zu einem derartig geringen Kaufpreis oder grundsätzlich dieses Fahrzeug nicht kaufen können.
Die Möglichkeit stand ihm doch offen, in dem er den Vertrag nicht hätte unterschreiben müssen. Hätte der Käufer den Vertrag nicht unterschrieben, hätte er sogar Schadensersatzsprüche zB. für die Kosten der Anreise gelten machen können, weil er aufgrund unrichtiger Angaben und Zusagen diese Besichtigungstour gemacht hat.
Zitat:
Die 200 Euronen sind im übrigen nicht gerechtfertigt, da ihm ein so hoher Schaden nicht entstanden ist.
Falls doch, so muss er es exakt belegen.
Liest Du auch mal Beiträge oder liegt es am Verstehen?
Nach geltender, höchstrichterlicher Rechtsprechung pauschalisiert 15% vom vereinbarten Kaufpreis. Hier bei 2.300 Euro vereinbarte Summe, somit 345 Euro ohne jeden Nachweis möglich.
Einen geringerer Betrag liegt in der Nachweispflicht des Käufers, ein höherer Betrag in der Nachweispflicht des Verkäufers.
Das OLG Jena hatte letztens sogar entscheiden, dass bei Neuwagen diese pauschalisierten 15% vom Hersteller-Listenpreis anzusetzen sind und bei Verkaufsverhandlungen eingeräumte Nachlässe nicht berücksichtigt werden müssen.
50 Antworten
Ohne neuen Vertrag bzw. ohne Händlergarantie bzw. Gewährleistung
(wie im ersten Verkaufsgespräch vereinbart) nehme ich das Fahrzeug nicht ab.
Das habe ich auch dem Verkäufer so mitgeteilt.
Er ist offensichtlich auch nicht an der Erfüllung des Kaufvertrages interessiert und spekuliert wohl einfach, dass er die 200,-€ behalten kann.
Zitat:
Original geschrieben von charly145
Ohne neuen Vertrag bzw. ohne Händlergarantie bzw. Gewährleistung
(wie im ersten Verkaufsgespräch vereinbart) nehme ich das Fahrzeug nicht ab.
Das habe ich auch dem Verkäufer so mitgeteilt.
Das war zweifelsfrei der zweite taktische Fehler
Zitat:
Er ist offensichtlich auch nicht an der Erfüllung des Kaufvertrages interessiert
Da jede Vertragsseite jederzeit das Recht hat, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, muss ihn das auch nicht sonderlich interessieren.
Zitat:
und spekuliert wohl einfach, dass er die 200,-€ behalten kann.
Nach bisherigem Stand auch nicht zu unrecht.
Nochmals als Ratschlag: Lass Dich anhand der Prüfung Deiner Unterlagen beraten, Deine Rechtsposition ist ein Kartenhaus auf einer dünnen Eisfläche bei Windstärke 12 im Hochsommer, also bereits nicht mehr existent.
Mit Deiner oben beschriebenen Aktion hast Du dir sogar noch die Luft aus dem Schwimmflügeln heraus gelassen.
Zitat:
Original geschrieben von charly145
Ohne neuen Vertrag bzw. ohne Händlergarantie bzw. Gewährleistung
(wie im ersten Verkaufsgespräch vereinbart) nehme ich das Fahrzeug nicht ab.
Das habe ich auch dem Verkäufer so mitgeteilt.Er ist offensichtlich auch nicht an der Erfüllung des Kaufvertrages interessiert und spekuliert wohl einfach, dass er die 200,-€ behalten kann.
Dann ist es im Zweifelsfalle die beste Lösung die 200 € als schlechte Erfahrung abzuschreiben, sonst schmeißt du gutes Geld schlechtem hinterher.
Termin nächste Woche beim Fachanwalt ist gemacht.
Rechtsschutz ist informiert, Kostenübernahme wurde telefonisch und per Fax bestätigt.Ging unkomplizierter als ich dachte...
Erstmal Danke an die fleißige Runde,
Meld mich wieder...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von charly145
Termin nächste Woche beim Fachanwalt ist gemacht.
und so lange halte bitte gegenüber dem Verkäufer die Füße still und die Finger und auch den Mund, der muss nicht wissen, dass Du zu einem Anwalt gehst, auch wenn "die Seele kocht", Dein Anwalt wird es Dir danken. 😉
Nur mal so nebenbei:
Der Käufer hat keinen wirtschaftlichen Vorteil, sondern der Verkäufer 😉
Die 200 Euronen sind im übrigen nicht gerechtfertigt, da ihm ein so hoher Schaden nicht entstanden ist.
Falls doch, so muss er es exakt belegen.
Ohne selber Anwalt zu sein, tippe ich mal auf folgenden Sachverhalt:
- Der Vertrag ist rechtsgültig, da eine Kaufabsicht des Käufers und eine Verkaufsabsicht des Verkäufers bestand, der Warenübergang und auch die Zahlung erfolgte.
- Die Frage ist: Sind gewisse Bestandteile des Vertrages, der gemacht wurde, gültig und sind die ungültigen Bestandteile des Vertrages so schwerwiegend, daß von der Ungültigkeit des gesammten Vertrages ausgegangen werden kann.
Meine Antwort hierzu wäre: Die Klausel zur Umgehung der Gewährleistung ist ungültig, da hilft auch ein Fa. im Vornamen nicht. D.h. eine Gewährleistung hat bestand (sollte etwas kaputt sein)
Der Vertrag an sich behält aber Gültigkeit.
Das ist aber nur meine Meinung, ein Richter kann/darf das ja anders sehen, ich bin ja nur ein Laie.
Deswegen folgende Tipps:
- Wagen behalten, den RA kann man immer noch einschalten, wenn was kaputt geht. Alternativ kann man Wagen in dieser Preisregion nur von Privat erwerben, dann fällt die Sachmängelhaftung eh weg.
- Beim nächsten Autokauf einfach mal eine Nacht über die Sache schlafen. Nie einen Wagen besichtigen und gleich darauf, am selben Tag, kaufen. Am nächsten Morgen denkt man nämlich wieder nüchtern.
Na über den Ausgang bin ich auch sehr gespannt! Gehe davon aus, dass der Rechtsschutzversicherung der genaue Sachverhalt berichtet wurde.....wie hier!
Du wolltest ein Schnäppchen machen, hast unterschrieben...und nun.....wieviel Thread"s über soclhe Aktionen eigentlich noch.....ein mit Vernunft geborener Mensch, voll geschäftsfähig.....alles Unterstellungen meiner seits.....und dann immer wieder der dramatische Rückzieher.....prima....🙄
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Nur mal so nebenbei:Der Käufer hat keinen wirtschaftlichen Vorteil, sondern der Verkäufer 😉
Der Käufer hätte zu einem derartig geringen Kaufpreis oder grundsätzlich dieses Fahrzeug nicht kaufen können.
Die Möglichkeit stand ihm doch offen, in dem er den Vertrag nicht hätte unterschreiben müssen. Hätte der Käufer den Vertrag nicht unterschrieben, hätte er sogar Schadensersatzsprüche zB. für die Kosten der Anreise gelten machen können, weil er aufgrund unrichtiger Angaben und Zusagen diese Besichtigungstour gemacht hat.
Zitat:
Die 200 Euronen sind im übrigen nicht gerechtfertigt, da ihm ein so hoher Schaden nicht entstanden ist.
Falls doch, so muss er es exakt belegen.
Liest Du auch mal Beiträge oder liegt es am Verstehen?
Nach geltender, höchstrichterlicher Rechtsprechung pauschalisiert 15% vom vereinbarten Kaufpreis. Hier bei 2.300 Euro vereinbarte Summe, somit 345 Euro ohne jeden Nachweis möglich.
Einen geringerer Betrag liegt in der Nachweispflicht des Käufers, ein höherer Betrag in der Nachweispflicht des Verkäufers.
Das OLG Jena hatte letztens sogar entscheiden, dass bei Neuwagen diese pauschalisierten 15% vom Hersteller-Listenpreis anzusetzen sind und bei Verkaufsverhandlungen eingeräumte Nachlässe nicht berücksichtigt werden müssen.
Mag sein, dass ich jetzt durch meinen Beitrag ein Paar Feinde mehr habe, aber schließlich ist auch ein Forum dafür da, um eigene Meinung zu äußern.
Sollte es wirklich keine friedliche Einigung zw. dem TE und Verkäufer geben,wünsche ich dem TE das Gericht zu VERLIEREN. Kann meine Meinung auch plausible begründen.
1) Ein Garantie bzw. Gewährleistung in dem vorliegenden FAll steht im keinen relativen Verhältnis zu dem Verkaufspreis. Mal im Ernst (unabhängig von der REchtslage), was erwartest Du bei dem Preis von 2300?HU/AU Neu gut is es...
2) Ich habe ähnlichen Fall gehabt, wo ich aber Verkäufer war, als wir den Passat von meinem Vater (ca.vor einem Jahr) verkauft haben. Anzahlung angenommen, am nächsten morgen der Anruf "ich will den Wagen nicht mehr". Ihr könnt Euch nicht vorstellen, in wie fern mich es aufgeregt hat (vor allem an meinem Geburtstag). Des Weiteren habe ich in der Tat allen Interessenten abgesagt und nach Erhalt der Anzahlung das Inserat bei mobile.de gelöscht. Der Wagen war 7000Euro Wert, die Anzahlung 300Euro.
Und jetzt kommts: ich war so blöd (wirklich dumm von mir) und so den Leuten vertraut,dass ich den Brief und Schein mit Tüv/AU Bescheinigungen nach Erhatl der anzahlung übergeben habe (die sollten an dem nächsten Tag das Frzg. anmelden). Wirklich dumm von mir..Tja, eine beispielhafte deutsche Familie, angekommen mit dem Mann, der sich von der Frau regieren lässt, Tochter und Mutter. Da habe mir gedacht kein Thema, gibst Du brief, die lassen den Wagen zu,bekommst Du Rest bei der Übergabe....Den Schlüssel und den Wagen habe ich natürlich behalten. Dann kam der Anruf von der Frau " Wir würden gerne von dem Vertrag zurücktretten"..Ich war schockiert... NAtürlich wollte ich die Anzahlung nicht zurückgeben. Dann hat sie mich versucht zu überzeugen, dass 300Euro zu viel sind. Das Auto bei mobile.de noch ein Mal zu inserieren kostet niemals 300Euro und bla bla bla......darauf hin habe ich geantwortet, dass mir jetzt niemand von den poteziellen Käufern glauben wird, warum der Wagen wieder im Internet ist?Bzw. schon verkauft, dann wieder nicht usw...
Auf jeden Fall wollten die mir den Brief nicht zuschicken, bevor ich 300Euro nicht überweise. Ich war schon auf dem Weg zur Polizei, um diese Person wegen Betrug anzuzeigen, dann leuchtet bei mir ein: Ok,gehst zur Polizei,Anzeige, Gericht (dies hätte ich mit jedem Jurastudent hingekriegt),den Stress, was ich mir antue usw..und Hauptsache, der Wagen steht auf dem Hof und ist ohne Papiere unverkäuflich. Zum Glück ruft in dem Moment diese H...rre an und bietet mir 150Euro als Aufwandsentschädigung. Nach dem langen hin und her, habe ich sie auf 200Euro hochgehandelt und nur 100Euro zurücküberwiesen.
Dies hat mich aber Nerven gekostet und eine verdorbene Geburtstagsparty....
Fakt ist es, dass ich ziemlich genau weiß,warum sie die FAhrzeugabnahme verweigert haben. Das Auto war wirklich ok, aber alles andere als günstig. Für das Geld könnte man ähnliches FAhrzeug beim Händler kaufen. Bin aber berruflich im Vertrieb tätig, deswegen kein schlechter Verkäufer und habe den Wagen andrehen können...Dies ist aber keine Grüne Karte für so ein Verhalten seitens Käufers..
So viel dazu.. Ich wünsche mir, du bekommst die 200Euro von dem Händler nicht oder nimm einfach den Wagen ab!Außerdem, wenn es später mit dem FAhrzeug Probleme sein sollten , kannst Du immer noch den Händler drannehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Chak
1) Ein Garantie bzw. Gewährleistung in dem vorliegenden FAll steht im keinen relativen Verhältnis zu dem Verkaufspreis. Mal im Ernst (unabhängig von der REchtslage), was erwartest Du bei dem Preis von 2300?HU/AU Neu gut is es...
Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein
gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden.
Ob das Auto nun 2000 € oder 20.000 € kostet ist spielt keine Rolle und es ist auch im Gesetz kein unterschied zu lesen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ob das Auto nun 2000 € oder 20.000 € kostet ist spielt keine Rolle und es ist auch im Gesetz kein unterschied zu lesen.
Richtig, es zwingt den Verkäufer niemand solche Autos zu verkaufen bzw. sie anzukaufen.
Zitat:
Original geschrieben von dw1566
...allerdings sollte jeder bedenken das niemand auf ein Auto dieser Preisklasse die gesetzliche Garantie geben kann oder will.
Eine "gesetzliche Garantie" gibt es in Deutschland nicht. Es geht hier lediglich um die
Gewährleistung, für die es eine gesetzliche Grundlage gibt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eine "gesetzliche Garantie" gibt es in Deutschland nicht. Es geht hier lediglich um die Gewährleistung, für die es eine gesetzliche Grundlage gibt.Zitat:
Original geschrieben von dw1566
...allerdings sollte jeder bedenken das niemand auf ein Auto dieser Preisklasse die gesetzliche Garantie geben kann oder will.
Ja danke Herr Oberlehrer, es war mir schon klar das du wieder deinen Senf dazu abgeben must ! Jeder hat gewust was gemeint war, nur du wieder mal nicht.
Trotzdem kann niemand die GEWÄHRLEISTUNG ( so richtig ? ) auf nen altes Auto mit möglichweise weit über 200000 km geben, nen Motor oder Getriebeschaden übersteigt den Wert des Fahrzeugs bei weitem. Ne Gebrauchtwagengarantie ( doch doch die heist wirklich so ) hat ab 50000 km Laufleistung ne Selbstbeteiligung, das gibts halt bei der Gewährleistung ( hach ich bin stolz auf mich ) nicht und deshalb bekommt man die auch nicht auf solche Fahrzeuge.
Entweder kauft man so ein Fahrzeug für billig Geld mit Risiko oder man muss es lassen und einiges mehr ausgeben.