Autohändler verkauft ohne Gewährleistung
Hallo an die Runde,
habe ein Problem zu lösen, vielleicht könnt ihr mir Empfehlungen geben.
Vor 4 Wochen war ich auf der Suche nach einem kleinen Auto als Zweitwagen.Alle Seiten im www durchsucht und irgendwann einen passenden Wagen entdeckt.
Telefonisch Kontakt mit dem Autohändler aufgenommen, Preis verhandelt-soweit alles ok.
Habe auch darauf hingewiesen, daß ich Privatkäufer bin, also auf ne neue HU/AU und auf Gewährleistung bzw. Garantie bestehe.
Kein Problem, meinte der Händler...
Paar Tage späte hingefahren (ca. 100km oneway), Fahrzeug angeschaut,getestet und dann ab ins Büro zum Vertragsgespräch.
Die HU/AU wurde mir zugesichert-aber dann kam folgender Spruch: "die gesetzl. Gewährleistung
kann ich Ihnen nicht geben,bei dem niedrigen Preis"
Wir hatten 2.300,-€ vereinbart.
Ohne zu zögern setzte er vor meinen Namen den Zusatz: "Fa." -ich sollte den Wagen als Firma erwerben,damit er die gesetzl. Gewährleistung umgehen kann.
Ich habe mich dann leider-der Preis war zu verlockend -den Kaufvertrag unterschrieben.Als Anzahlung verlangte er 200,-€.
Hab ich dann auch noch bezahlt.
Fahrzeugabholung war eine Woche danach vereinbart.
Tage später kamen mir aber dann doch Zweifel, ob mir dieser zwielichtige Händler hier nicht doch ein faules Ei unterjubelt mit dieser Masche.
Habe ihm mitgeteilt, daß ich den Kaufvertrag "anfechte"-da ich weder Firmeninhaber bin bzw. die telefonischen Vereinbarungen beim Erstkontakt ebenso nicht eingehalten wurden.
Er akzeptierte meinen Anspruch, rückt aber die 200,-€ nicht raus!!!
Er hätte HU/AU-Kosten und andere Aufwendungen gehabt...
Wie seht ihr die Sache???
Soll ich meine Rechtsschutz-Vers. beauftragen???
MfG
charly145
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Nur mal so nebenbei:Der Käufer hat keinen wirtschaftlichen Vorteil, sondern der Verkäufer 😉
Der Käufer hätte zu einem derartig geringen Kaufpreis oder grundsätzlich dieses Fahrzeug nicht kaufen können.
Die Möglichkeit stand ihm doch offen, in dem er den Vertrag nicht hätte unterschreiben müssen. Hätte der Käufer den Vertrag nicht unterschrieben, hätte er sogar Schadensersatzsprüche zB. für die Kosten der Anreise gelten machen können, weil er aufgrund unrichtiger Angaben und Zusagen diese Besichtigungstour gemacht hat.
Zitat:
Die 200 Euronen sind im übrigen nicht gerechtfertigt, da ihm ein so hoher Schaden nicht entstanden ist.
Falls doch, so muss er es exakt belegen.
Liest Du auch mal Beiträge oder liegt es am Verstehen?
Nach geltender, höchstrichterlicher Rechtsprechung pauschalisiert 15% vom vereinbarten Kaufpreis. Hier bei 2.300 Euro vereinbarte Summe, somit 345 Euro ohne jeden Nachweis möglich.
Einen geringerer Betrag liegt in der Nachweispflicht des Käufers, ein höherer Betrag in der Nachweispflicht des Verkäufers.
Das OLG Jena hatte letztens sogar entscheiden, dass bei Neuwagen diese pauschalisierten 15% vom Hersteller-Listenpreis anzusetzen sind und bei Verkaufsverhandlungen eingeräumte Nachlässe nicht berücksichtigt werden müssen.
50 Antworten
Ja, richtig...mal genau den Eingangspost lesen...am Telefon gequasselt und dann den Vertrag mit dem Zusatz Unternehmer (Fa.) unterschrieben.....was glaubst Du was nun zählt....Scherzkecks!
😉...Pepperduster....das mündliche Gefassel...?!😰
Ich würde, wenn ein User einen solchen Hinweis gibt, den Eingangspost mindestens 2 mal lesen und dann darauf antworten......oder die Finger von der Tastatur lassen.....!
Erstmal Danke für die rege Beteiligung🙂
Hier noch ein paar Ergänzungen:
@ Peter Clio
Selbstverständlich habe ich meiner Rechtschutzversicherung alles korrekt übermittelt.Ich steh für alles grade, hab da kein Problem mit.
Aber hier mit dem Begriff "Schnäppchen" herumwerfen , kommt zumindest mir nicht in den Sinn...
Es gibt reichlich Autos (siehe mobile/autoscout) die auch für 2000,-€
von Händlern inkl. Gewährleistung angeboten werden.
Und das sind nicht nur Ali oder Achmed🙂🙂🙄
@chak
Also ich werde und würde keinem Käufer ohne vorherige Barzahlung die Original-Papiere in die Hand drücken...
Wünschen kannst Du Dir vielleicht was vom Weihnachtsmann.
Vergleiche Deinen Fall bitte nicht mit meinem, die heutige Rechtsprechung berücksichtigt keine "Wünsche".
@Astra GTC
Das Fahrzeug ist hat keine 200.000km gelaufen, sondern erst 69.000!
Darum geht es auch gar nicht, sondern um die ganze Abwicklung seitens des Verkäufers.Und ob der Vertrag keinen Formfehler hat, darüber muss jemand anderes entscheiden.Schaun mer mal...
Der Verkäufer verschwieg mir -wie von roadwin erkannt- darauf hinzuweisen, dass der Preis nur für Gewerbetreibende gilt.
Dann hätte ich mir den weiten Weg erspart.
Fakt ist - meine Unterschrift ist da "drunter".
Hätte,wenn und aber nützt nun auch nix mehr, das ist klar.
Ach so , nur als Hinweis - im übrigen habe ich noch den Angebotsausdruck von mobile.de, da ist der Wagen mit Garantie offeriert.(nicht Gewährleistung)
MfG
charly145
Zitat:
Original geschrieben von charly145
Ach so , nur als Hinweis - im übrigen habe ich noch den Angebotsausdruck von mobile.de, da ist der Wagen mit Garantie offeriert.(nicht Gewährleistung)
Garantie ist )oder auch nicht) Bestandteil des Kaufvertrages und kann somit ausgeschlossen werden. Die Gewährleistung kann vom Händler bei Verkauf an privat nicht ausgeschlossen werden, jegliche Klauseln dazu sind ungültig. D.h. selbst wenn der Wagen als 'Totalschaden', 'gekauft wie gesehen', 'ohne jedwede Gewährleistung', 'als Teilespender', 'nicht fahrbereit', 'Verkauf an Fa. Kleinschmidt' usw.
deklariertwurde, Du aber einen Preis bezahlt hast, der den Preis von Fahrzeuggewicht*Schrottpreis/kg übersteigt, den Wagen kurz nach dem Kauf angemeldet hast oder gar frischer TüV drauf ist, hast Du eine Gewährleistung für den Wagen.
Ich sehe deshalb keinen Grund, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Ähnliche Themen
Neues von der "Front"...
Der Verkäufer hat sich gemeldet und 100,-€ Erstattung angeboten.
Da er HU/AU durchgeführt hat, sind ihm Kosten entstanden...
Ich hab mir kurz Bedenkzeit gelassen und dann dem "Deal" zugestimmt.
Leben und leben lassen, dachte ich mir - und ich kann damit leben...
Den Termin beim RA hab ich heut früh abgesagt.
Ich werde aber trotzdem - wenn ich demnächst mal nen Tag Urlaub habe - den Kaufvertrag durch einen RA prüfen lassen.
Kostet mich ja nix, 2 Erstberatungen pro Jahr sind durch meine Rechtsschutz abgedeckt.
Auf die "Expertenmeinung" bin ich schon jetzt gespannt...
Also, Fall erledigt.
Danke nochmals an alle Beteiligten hier,
Ciao!🙂
Zitat:
Original geschrieben von charly145
Neues von der "Front"...Der Verkäufer hat sich gemeldet und 100,-€ Erstattung angeboten.
Da er HU/AU durchgeführt hat, sind ihm Kosten entstanden...Ich hab mir kurz Bedenkzeit gelassen und dann dem "Deal" zugestimmt.
Leben und leben lassen, dachte ich mir - und ich kann damit leben...Den Termin beim RA hab ich heut früh abgesagt.
Ich werde aber trotzdem - wenn ich demnächst mal nen Tag Urlaub habe - den Kaufvertrag durch einen RA prüfen lassen.
Kostet mich ja nix, 2 Erstberatungen pro Jahr sind durch meine Rechtsschutz abgedeckt.
Auf die "Expertenmeinung" bin ich schon jetzt gespannt...Also, Fall erledigt.
Danke nochmals an alle Beteiligten hier,
Ciao!🙂
Das ist wohl die beste Entscheidung einer gütlichen Einigung