Autogasanlage mit ABE ???
Hallo Leute ,
möchte mir ein neues auto kaufen , ist ein jahreswagen vom Autohaus.
die haben da eine gasanlage eingebaut, diese ist jedoch nicht eingetragen.
auf die frage warum denn die gasanlage nicht eingetragen sei , antwortete der verkäufer , das bräuchte nicht eingetragen werden , hätte doch eine ABE .
Kann das sein ???
meines wissens muß eine gasanlage abgenommen und eingetragen werden , oder nicht ?
schonmal vielen danke für eure antworten !
grüße carsten
Beste Antwort im Thema
Der von Dir geschilderte Sachverhalt bestätigt mich in meiner Einstellung zu (Auto-) Verkäufern. Dem Kunden einen vom Pferd erzählen, das Blaue vom Himmel sowieso, in einer Mischung aus technischer und rechtlicher Inkompetenz, Arroganz, Ignoranz und Geldgeilheit. (Es gibt Ausnahmen, aber die sind selten.)
Kauf auf keinen Fall das Auto, ohne daß die Anlage eingetragen wurde! Du hast nur Lauferei, die eigentlich der Sack von Verkäufer haben müßte und die er auch verdient hat für seinen dummen Spruch.
Es gibt keine ABE für Autogasanlagen.
Entweder ist eine R67 oder eine R115er Anlage verbaut. In die Papiere müssen beide, wie und mit welchen Papieren ist nicht Dein Problem und du solltest es auch nicht zu Deinem Problem machen.
Grüße: zinnenberg
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von E320 4-Matic
Hallo Leute ,möchte mir ein neues auto kaufen , ist ein jahreswagen vom Autohaus.
die haben da eine gasanlage eingebaut, diese ist jedoch nicht eingetragen.
auf die frage warum denn die gasanlage nicht eingetragen sei , antwortete der verkäufer , das bräuchte nicht eingetragen werden , hätte doch eine ABE .Kann das sein ???
meines wissens muß eine gasanlage abgenommen und eingetragen werden , oder nicht ?Die Autogasanlage muss immer eingetragen werden, egal ob Anlage nach 67R-01 oder R115.
Wenn die nicht eingetragen ist, ist auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen und es besteht auch kein Versicherungsschutz im Schadenfall.Also hin zum Händler und machen lassen.
Viele Grüße von Alfred-Gas
schonmal vielen danke für eure antworten !
grüße carsten
Zitat:
Original geschrieben von Gascharly
Es gibt keine ABE für Gasanlagen! Die Gasanlage muss in den KFZ Papieren eingetragebn sein,..
Hab ich doch geschrieben, oder kam das so nicht "rüber"?
Also nochmal zum besseren Verständnis:
Zitat:
Original geschrieben von vonderAlb
Eine Gasanlage muß entweder eingetragen sein oder man hat Papiere welche die Zulässigkeit der Anlage bescheinigt. Eine ABE wäre so ein Papier. Das müsste dann aber immer bei dem Auto dabei sein. Aber ich kenne keine Anlage bei der es eine ABE gibt.
Fazit: Und da es keine Gasanlage mit ABE gibt, was ja hier nun jeder schreibt, dann muß die Gasanlage in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
War das jetzt für jeden verständlich?
Zitat:
Original geschrieben von E320 4-Matic
die haben da eine gasanlage eingebaut, diese ist jedoch nicht eingetragen.
auf die frage warum denn die gasanlage nicht eingetragen sei , antwortete der verkäufer , das bräuchte nicht eingetragen werden , hätte doch eine ABE .
Hinfahren und das Verkaufsgespräch führen. Dabei erweckst Du am besten den Eindruck das Auto sofort mitnehmen zu wollen und handelst gar nicht mehr groß rum.
Der Verkäufer muss sich schon die Finger nach Dir lecken und seine Provision schon gedanklich für den Winterurlaub einplanen.
Dein Spiel muss perfekt sein.
Dann kommt es zur Vertragsunterzeichnung und gerade als Du Deine Unterschrift unter den fertig erstellten Vertrag setzen willst bittest Du um Einsicht in die ABE der Gasanlage.
Du wirst einen Verkäufer erleben, der sich um Kopf und Kragen reden wird 😁
... natürlich verweigerst Du Deine Unterschrift und bittest ihn um Rückruf sobald ihm die ABE vorliegt oder die Gasanlage ordnungsgemäß in den Papieren eingetragen ist.
Da es keine ABE gibt, wird Dein Vertrauen in ihn sichtlich erschüttert sein. 😉
Gruß, Frank
PS: Du solltest das Auto auf GAR KEINEN FALL kaufen um die EIntragung selber vorzunehmen - wenn, dann wird die Gasanlage VOR Vertragsababschluss eingetragen - aber auf keinen Fall DANACH !!!
Wenn die Gasanlage Teil der BE des Fahrzeugs ist, geht das, wie hier beschrieben, aus dem COC hervor. Eine Montage abweichender Gasanlagenkomponenten (ohne Freigabe durch den Hersteller) führt zum Erlöschen der BE und natürlich auch zum Verlust der Neuwagengarantie.
@TE: Was für ein Auto soll das denn sein mit Seriengasanlage? Bis auf ganz wenige Ausnahmen sind die bisherigen "Serienanlagen" nämlich nachträgliche Umrüstungen, zwar tw. schon vor der Auslieferung an die Händler umgerüstet, aber nicht Bestandteil der Fahrzeug ABE. Und: "Benzin/Flüssiggas" oder (beim neuen monovalenten KIA) "Flüssiggas" muß im Schein drinstehen!
Grüße: zinnenberg