ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Autofinanzierung mit Restschuldversicherung

Autofinanzierung mit Restschuldversicherung

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 1:21

Hallo liebe Leute,

Bin sehr gespannt über die Situation, bitte hilft mir.

Ich habe mir vor ein paar Tagen ein Auto finanziert. Leider habe ich mich zu einer Restschuldversicherung überreden lassen, weil der Verkaufsberater meinte das er sonst keine 0% Finanzierung machen könnte. Ich brauche definitiv keine Versicherung.

Jetzt möchte ich nur die Restschuldversicherung widerrufen wo ich 30 Tage Zeit habe, möchte aber den Darlehensvertrag und das Auto behalten.

Bei der Widerrufsbelehrung zur Restschuldversicherung steht:

Wenn man die Versicherung Widerruft ist man an den Darlehensvertrag und Kaufvertrag nicht mehr gebunden.

Was heisst das genau, wenn ich die Restschuldversicherung widerrufe, widerrufe ich dann auch den Kaufvertrag und Darlehensvertrag ?

Ich möchte nur die Versicherung widerrufen.

Was passiert dann genau kann der Händler das Auto zurückverlangen weil er seine Provision nicht bekommt?

Oder kann die Bank sagen, ich muss jetzt das Ganze in Bar begleichen weil der Darlehensvertrag nicht mehr gültig ist?

Oder läuft alles gut die Versicherung widerrufe ich das Auto bekomme ich und die Raten werden gesenkt und angepasst?

Da Steht noch :

Der Darlehensvertrag ist mit dem Kaufvertrag über das 'Automarke' und einer freiwilligen Restschuldversicherung verbunden.

Dieses Verbunden macht mich sehr stutzig,wie sollte man dies rechtlich einordnen?

Ich bin sehr besorgt ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ferner steht:

Der Abschluss einer freiwilligen Restschuldversicherung ist weder Voraussetzung für die Vergabe des Darlehens noch für die Vergabe des Darlehens zu den vorgesehenen Bedingungen. Von dieser Vorgabe kann durch den Händler nicht abgewichen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anhang auf Wunsch des TE entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Beste Antwort im Thema

Zum Thema Restschuldversicherungen kann es eigentlich keine abweichenden Meinungen von Richtern geben, denn das ist glasklar gesetzlich geregelt. Jeder der die Vorgeschichte kennt weiß auch warum. In anderen Ländern hat die Banken/Versicherungsbranche sogar Milliarden Strafen für dieses Geschäftsmodell bezahlen müssen (zum Beispiel in England). In Deutschland hat die Lobby Arbeit so gut funktioniert, dass nur ein Widerrufsrecht und ein expliziter Hinweis darauf (den bekommst du noch separat per Post) herausgekommen ist.

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Wann bekommst du das Auto?

Um Ärger (Gespräche) mit dem Autohaus zu vermeiden, würde ich warten mit dem Widerruf bis du das Auto hast. Aber nur wenn die Frist von deinen genannten 30 Tagen bis dahin nicht abglaufen ist.

Du kannst die Restschuldversicherung widerrufen und der Darlehens- und Kaufvertrag bleiben unberührt davon.

Schreibe den Widerruf aber klar verständlich, dass du ausdrücklich einzig und alleine die Restschuldversicherung widerrufst. Merke ruhig an das der Darlehensvertrag und Kaufvertrag ihre Gültigkeit behalten.

Das ist rechtlich in Ordnung. Steht auch in deinen Bedingungen, wie du sie getippt hast. Und das ist auch das normale Recht, das du die Versicherung einzeln kündigen kannst.

Lasse dir keinen neuen Darlehensvertrag aufschwatzen! Der alte behält die Gültigkeit mit dem Zinssatz.

Das Geld für die Versicherung bekommst du ausgezahlt oder die Raten werden gesenkt.

"Verbunden" heißt, das das Darlehen zweckgebunden für den Autokauf ist und du nicht an den Kaufvertrag gebunden bist, wenn du das Darlehen widerrufst. Du kannst nicht den Kauf widerrufen und das Darlehen bekommen, umgekehrt jedoch schon.

Ben

Du bist auf den üblichen Trick der Verkäufer herein gefallen. Macht aber nichts, denn du kannst nur die Versicherung widerrufen und das Darlehen bleibt unverändert. Du könntest zwar auch das Darlehen widerrufen, willst du ja aber nicht. Stell dich darauf ein, dass der Verkäufer dich kontaktiert und dir etwas vom Pferd erzählt. Dann weiß ihn einfach auf die Rechtslage hin und fertig.

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 7:08

Hi Ben erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Naja es steht kein fester Termin fest wann ich das Auto bekomme, der Antrag ist erst gestern durchgekommen. Wenn ich die Fahrzeugbriefe habe kann ich es gleich zulassen, weiß nur nicht ob sich das Autohaus Zeit lässt mit neuem TÜV und Inspektion, vielleicht warten die extra lange damit ich nicht mehr widerrufen kann?

Und noch eins hab mal auf einer Seite gelesen, das irgendwann im Jahr 2018 ein Richter entschieden haben soll Darlehensvertrag und Restschuldversicherung neuerdings eine wirtschaftliche Einheit bilden, und deswegen die Versicherung nicht separat widerrufen werden kann. (wenn ich das so richtig verstanden habe, seit zwei Tagen habe ich wirklich sovieeel gelesen das ich fast ausflippe).

Ist jemand von euch so vorgegangen im Jahr 2020 oder 2019,vielleicht auch direkt bei VW?

Und stand das mit dem verbunden bei euch auch?

Ich habe nur keine Lust hinterher mit Anwalt, weitere Schreiben unnötigen Stress zu bekommen, den hat man sowieso im Alltag.

Aber dennoch du hast mich beruhigt, scheint so das du Ahnung vom Fach hast, danke nochmal.

Gruß

Finde ich lustig das es Verträge gibt die juristisch anfechtbar sind. Es lebe der Rechtsstaat und die Anwälte darin.

Aber solange Richter den Verfassern dieser Verträge keine persönlichen Konsequenzen aufbrummen wird es die immer wieder geben.

hier hat es noch Lesestoff zum Thema

https://www.motor-talk.de/suche.html?...

Zum Thema Restschuldversicherungen kann es eigentlich keine abweichenden Meinungen von Richtern geben, denn das ist glasklar gesetzlich geregelt. Jeder der die Vorgeschichte kennt weiß auch warum. In anderen Ländern hat die Banken/Versicherungsbranche sogar Milliarden Strafen für dieses Geschäftsmodell bezahlen müssen (zum Beispiel in England). In Deutschland hat die Lobby Arbeit so gut funktioniert, dass nur ein Widerrufsrecht und ein expliziter Hinweis darauf (den bekommst du noch separat per Post) herausgekommen ist.

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 15:23

Ja na gut dann werde ich das wohl auch so machen, ich hoffe es geht alles glatt.

Danke euch allen herzlichst.

Wie ist es denn wenn ich nach der 30 tägigen Widerrufsrecht kündige, geht das denn auch das man nur für ein Monat die Versicherung berechnet, und dann die Raten gesenkt werden,,?

Werde dann hoffentlich berichten wie es ausging.

Super Leute seid ihr so schnelle Antworte..

Gruß an euch alle

Deine Fristen musst du schon einhalten........

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 15:33

Zitat:

@-Pitt schrieb am 15. Mai 2020 um 17:27:29 Uhr:

Deine Fristen musst du schon einhalten........

Ja klar,

da steht der versicherte kann zum Monatsende kündigen...

Wären dann die Folgen auch gleich, außer das ich die verstrichen Zeit nur bezahle?

Zitat:

@Manooo schrieb am 15. Mai 2020 um 17:33:36 Uhr:

Zitat:

@-Pitt schrieb am 15. Mai 2020 um 17:27:29 Uhr:

Deine Fristen musst du schon einhalten........

Ja klar,

da steht der versicherte kann zum Monatsende kündigen...

Wären dann die Folgen auch gleich, außer das ich die verstrichen Zeit nur bezahle?

Kannst du dazu bitte mal eine Kopie des gesamten Paragraphen "Kündigung" einstellen? Ich glaube nämlich nicht, dass du jederzeit so ohne Weiteres zum Monatsende kündigen kannst.

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 16:18

Zitat:

@Hemmi1953 schrieb am 15. Mai 2020 um 17:40:12 Uhr:

Zitat:

@Manooo schrieb am 15. Mai 2020 um 17:33:36 Uhr:

 

 

Ja klar,

da steht der versicherte kann zum Monatsende kündigen...

Wären dann die Folgen auch gleich, außer das ich die verstrichen Zeit nur bezahle?

Kannst du dazu bitte mal eine Kopie des gesamten Paragraphen "Kündigung" einstellen? Ich glaube nämlich nicht, dass du jederzeit so ohne Weiteres zum Monatsende kündigen kannst.

Problem ist dass bei einer ordentlichen Kündigung oft die Vertriebs- Abschlusskosten schon vereinnahmt werden und diese oft nicht erstattet werden.

 

Aber grundsätzlich müssten die Kosten einer verpflichtende RSV im Effektivzins angegeben werden.

 

Von daher alles easy was den Widerruf angeht. Haben aber ja die Vorredner auch schon gesagt. Es dürfte aber so sein, dass die mitfinanzierte Versicherungsprämie nicht ausbezahlt wird sondern als Sondertilgung auf den Kredit bezahlt wird. Ob dies automatisch zu einer Ratenreduzierung führt müsste man prüfen. Alternative wäre dann sonst die Laufzeitverkürzung.

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 17:02

Zitat:

@Qulor schrieb am 15. Mai 2020 um 18:32:46 Uhr:

Problem ist dass bei einer ordentlichen Kündigung oft die Vertriebs- Abschlusskosten schon vereinnahmt werden und diese oft nicht erstattet werden.

Aber grundsätzlich müssten die Kosten einer verpflichtende RSV im Effektivzins angegeben werden.

Von daher alles easy was den Widerruf angeht. Haben aber ja die Vorredner auch schon gesagt. Es dürfte aber so sein, dass die mitfinanzierte Versicherungsprämie nicht ausbezahlt wird sondern als Sondertilgung auf den Kredit bezahlt wird. Ob dies automatisch zu einer Ratenreduzierung führt müsste man prüfen. Alternative wäre dann sonst die Laufzeitverkürzung.

Ja werde auf jeden Fall fristgerecht widerrufen, wenn das Auto bis dahin geliefert wird, aber wenn nicht heisst das bei einer Kündigung würde ich den Betrag anteilig zurückbekommen?

Obwohl wenn ich bis zwei Wochen das Auto nicht bekomme kann ich ja noch komplett widerrufen.

Ich glaube das würde ich dann auch in Erwägung ziehen, wenn ich das Gefühl habe der Händler zieht das extra hin.

 

Bei einer Kündigung werden die nicht verbrauchten Beiträge erstattet. Allerdings ist dann der große Kostenblock der Vertriebs- Abschlusskosten schon vereinnahmt. Das kann je nach Summer des RKV Beitrags schon ordentlich was sein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Autofinanzierung mit Restschuldversicherung