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Autofinanzierung Bürgschaft von UG zur GmbH

BMW
Themenstarteram 28. November 2018 um 6:00

Hallo!

Folgendes Problem ich bin Selbstständig und führe eine UG.

Ich habe Kontakt zu einer BMW Niederlassung aufgenommen und eine Finanzierungsanfrage für ein Auto gestellt. Mir wurde mitgeteilt, dass das ohne Bürgschaft nicht machbar wäre. Allerdings brauche ich sehr schnell ein Auto und würde mir auch sehr gerne eins finanzieren. Ich habe vor wenn alles gut läuft die Firma in eine GmbH umzuwandeln aber das dauert noch ca. 4 Monate. Ich habe mit meiner Freundin gesprochen und sie hat sich dafür entschieden die Bürgschaft einzugehen. Nun zu meiner Frage. Ist es leichter mit einer GmbH ohne Bürgen ein auto zu finanzieren? Wenn dies der Fall sein sollte, kann man die Bürgschaft nach Gründung einer GmbH kündigen?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema
am 8. Februar 2019 um 9:25

Kauf dir einen kleineren Wagen der ins Budget passt.

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9 Antworten
am 8. Februar 2019 um 9:25

Kauf dir einen kleineren Wagen der ins Budget passt.

Nein, ist nicht leichter wenn die GmbH erst so kurz besteht.

 

Du kennst sicher den Spruch:“den Bürgen sollst du würgen.“ Der hat seine gute Berechtigung..

 

Willst du das deiner Freundin wirklich antun? Nimm lieber was günstigeres gebrauchtes..

Zitat:

@recepberk57 schrieb am 28. November 2018 um 07:00:42 Uhr:

... Ich habe vor wenn alles gut läuft die Firma in eine GmbH umzuwandeln aber das dauert noch ca. 4 Monate. ... Ist es leichter mit einer GmbH ohne Bürgen ein auto zu finanzieren? ...

Du weißt schon, dass GmbH für Gesellschaft mit BESCHRÄNKTER Haftung steht???

Und die Bank will - solange Deine Klitsche nicht ausreichend solvent ist (also 5+ Jahre lang ausreichend positiven cash flow erwirtschaftet hat!) - jemanden, aus dem sie wenn es schlecht läuft die Kohle unbeschränkt herauswürgen kann!

am 8. Februar 2019 um 15:08

Wieso willst du deine Freundin für deine Firma haften lassen? Hoffe sie ist schlau genug und lässt die Finger davon. Vielleicht auch von dir weil wenn man wirklich jemand mag dann setzt man ihn nicht so einem Risiko aus.

Was für einen BMW willst eigentlich kaufen?

UGs werden aufgrund des geringen Haftungskapitals von Banken und Leasinggesellschaften nur mit der Kneifzange angefasst. Und die Idee, nach der Umwandlung in eine GmbH aus einer Bürgschaft per Kündigung wieder rauszukommen, das zaubert der Bank nicht mal ein müdes Lächeln in's Gesicht. Der Bürge kann mit viel Glück auf das Entgegenkommen der Bank hoffen, wenn eine adäquate Ersatzsicherheit gestellt wird.

am 9. Februar 2019 um 8:18

Warum nicht gleich GmbH von Anfang an? Idealerweise Vorratsgesellschaft kaufen.

Weil eine GmbH ein Stammkapital von 25000€ erfordert und eine UG 1€.

 

Ich würde das an deiner Stelle ebenfalls nicht machen, sondern das Geld in die Firma stecken und ein günstiges Auto holen.

am 10. Februar 2019 um 8:54

Das mit den 25k Euro ist mir bewusst. Nur sollte als Unternehmer auch kein Problem sein wenn man hauptberuflich von seiner Unternehmung lebt.

Zudem kann man auch mit 12500Euro eine GmbH eröffnen und die fehlende Summe später aufbringen.

Leute leute leute.

Bitte besprich das mit deinem/einem Steuerberater und nicht in einem Forum. Soetwas kann weitreichende Konsequenzen haben und dich bzw. deine Freundin sehr unglücklich machen.

Um kurz einige Punkte aufzuklären.

1) Die UG wird nicht in eine GmbH umgewandelt, der Vorgang ist Identitätswahrend und darüber hinaus auch keine zivilrechtliche Umwandlung.

2) Eine UG wird frisch gegründet ohne Bürgen überhaupt nix kriegen.

3) Die GmbH wird frisch gegründet ein Quäntchen mehr als überhaupt nichts ohne Bürgen bekommen.

4) Eine Vorratsgesellschaft ist teuer und bringt nichts, gerade bei Finanzierung und Bürgschaft. Wenn die Firma vorher "Alpenspitze 338 GmbH" lautete, wird die Kneifzange der Bank noch mit Gummihandschuh angefasst.

Disclaimer - keine Beratung, lediglich Aufzeigen von möglichen Handlungsalternativen:

Zuerst ist zu überdenken, ob die UG bzw. eine Kapitalgesellschaft überhaupt die korrekte Gesellschaftsform ist. Abgesehen von der Haftungsbeschränkung, die oftmals -deutlich- weniger wichtig ist als weitläufig behauptet (wir SPRECHEN hier ja gerade über Bürgschaften!), sind steuerliche Aspekte wie die Körperschaftssteuerpflicht und der erhöhte Aufwand durch die Rechtsfähigkeit im Gegensatz zum Einzelunternehmen zu bedenken.

Bei einer UG würde ich die Verwendung des privaten PKW empfehlen. Kosten können als Werbungskosten abgerechnet werden. Sonst könnte ein Anstellungsvertrag und eine Erstattung der entsprechenden Fahrtaufwendungen im Rahmen Lohn und Gehalt geschlossen

@TE: Du kannst dich gerne mal per PM bei mir melden und weitere Details schildern. Gewisse Untersützung kann ich ggf. leisten, unentgeltlich.

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