Autofinanzierung auch für Private als Werbungskosten absetzbar?
Hallo,
ich muß die Einkommenssteuererklärung 2009 noch machen. bin Frührentner, meine Frau ist im öff. Dienst angestellt. Der Arbeitsplatz ist ca. 2,5 km entfernt, keine Anbindung öfentl. Verkehrsmittel.
Wir haben uns im Dezember 2009 einen Skoda bei der VW Bank finanzieren lassen. Laufzeit 3 Jahre, Anzahlung 7000 Euro (diese kam aus Eigenmittel), Eigentümer bleibt bis zur Restzahlung die VW Bank. Meine Frau fährt damit tgl. in die Arbeit.
Leasingnehmer, auch nicht Gewerbliche, können die Kosten der Finanzierung vor allem die Sonderzahlung voll im Jahr der Anschaffung ansetzen als Werbungskosten.
Obwohl es bei uns eine Finanzierung ist, sind die rechtl. Eigentumsverhältnisse aber wie bei Leasing, denn bei Finanzierungen als Darlehen wird der Darlehensnehemer Eigentümer, den KFZ.Brief behält die Bank bis zur Rückzahlung.
Pauschale ab den 1 km rentiert sich nicht, sind ja nur 2-2,5 km. Wenn ich die tatsächlichen Kosten absetzen will würde sich das für 2009 voll rentieren.
Klar ist, dass alles einzeln Belegt werden muß, Fahrtenbuch usw. aber um das gehts mir jetzt nicht.
Wer weiß ob ich die Anzahlung 7000,-- und /oder die Kredtizinsen absetzen kann??
Schon mal besten Dank an alle, jeder Tip wird gedankt!!!!
Beste Antwort im Thema
Öffentlicher Dienst und Fahrrad? Willst Du jemanden durch den Sport umbringen??
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
sorry, aber ich meine zu wissen, du misverstehst da was. Leasing und Darlehen sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.Zitat:
Original geschrieben von Lisa1860
Hallo, schon mal Danke für Deinen Einwurf!
Natürlich hast du recht mit der Quote. Um die 5-7 % werdens schon sein. Die Sonderzahlung bei Leasing kannst sofort voll abziehen, auch wenn du sie selbst bezahlt hast. (meine ich zu wissen...)
Und bei meiner Darlehens-Vertragsgestaltung ist rechtlich bez. Eigentum, Sonderzahlung, Zinsen,Raten und Schlußrechnung kein Unterschied zum Leasing erkennbar.
Drum grundsätzlich die Frage, warum sollte es nicht gehen?
Natürlich ist es nicht der große Wurf, aber unsere "Politiker" mülln uns ja auch fortlaufend mit "Kleinmist" zu..........irgendwann spürts dann jdeder.
Beim Leasing zahlst Du für die Gebrauchsüberlassung (so wie Miete), beim Darlehen hast Du einen Anspruch auf das Fahrzeug, der Darlehensvertrag ist mit dem Zweck geschlossen worden, das Eigentum am Fahrzeug zu erwerben.absetzen kannst Du nur Aufwendungen und Aufwendungen ist nicht der Anteil, den Du beim Darlehen zahlst, um Deine Schuld zu tilgen.
Vielen Dank, das ist diiiiiie Erklärung nach der ich suchte!!!!!
Respekt für diesen Beitrag und vielen Dank an alle, jetzt kann ich weiter planen....
Servus! Zu Gegendiensten gerne bereit.