Autofahrer vs. Radfahrer
... als Viel(Rad)fahrer möchte ich Eure Meinung zu Eurem Verhältnis zu Radfahren im Straßenverkehr.
Ich erlebe es täglich, dass ich geschnitten, angehupt oder sonstwie genötigt werde.
An Einmündungen an Radwegen, an denen ich Vorfahrt habe,
passiert es mind. einmal täglich, dass mir diese strittig gemacht wird.
An so einer Stelle wurde ich auch schon einmal vom Rad geholt, Sachschaden ca. 500€, der bis heute nicht vom Verursacher erstattet wurde.
Ich muss also mehrmals täglich auf meine Rechte verzichten, um meine Gesundheit zu schützen.
Meine Meinung, und auch "Erfahrung" ist, dass Radfahrer zumindest aus der Sicht der PKW/ LKW- fahrer nicht als Verkehrsteinehmer anerkannt werden.
Wie sonst ist es zu erklären, dass auf Landstraßen die PKW/ LKW trotz Gegenverkehr so knapp überholen, dass es schon zu Berührungen gekommen ist.
Meine Konsequenz; fahre soweit zur Mitte, dass ein Überholen unmöglich wird.
Das solltet Ihr mal erleben...
Nun zu Euch... Bin auf Eure Meinung gespannt.
PS. Bin nicht der Radrüpel vom Typ Fahrradkurier...
Beste Antwort im Thema
Re: Autofahrer vs. Radfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Armani-Biker71
Ich muss also mehrmals täglich auf meine Rechte verzichten, um meine Gesundheit zu schützen.
Das muss ich als Autofahrer auch 😉
272 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Doch, tut er!Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Sorry tut er eben nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
In dem man (alles) tut, um ein Überholen nicht zu erleichtern?!Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Wie kann man ein überholen welches nicht möglich ist erschweren?
Gerade als sehr langsamer Verkehrsteilnehmer hat man die [bpflicht[/b andere, schnellere, möglichst schnell vorbei zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
...wenn du jemanden zwingst, das zu tun, was du willst...Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Eine vorsätzliche Behinderung ist Nötigung!
Nötigung ist: http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung
Im Straßenverkehr _IST_ aber eine Vorsätzliche Behinderung eine Nötigung, denn sie passiert absichtlich, um jemanden zu erziehen und ist absolut vermeidbar, ergo Nötigung.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Wenn er das Überholen nicht erleichtert und ggF noch erschwert, IST es Nötigung, da kannst auch im 3eck springen, ändert nichts an den Fakten.Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Nur weil er existiert und mit dem Rad fährt behindert er noch lange niemanden vorsätzlich!
Mein gott wie oft mich Autofahrer in der Stadt durch ihre existens Nötigen ;-)
Du hast kein Recht, andere zu behindern, der hinter dir hat eher das Recht, schneller zu fahren als du langsam vor ihm!
Du versuchst gerade ein volles Wasserglas noch voller zu machen!
Es ist kein Platz zum überholen ergo kommte er nicht vorbei ohne den Radfahrer zu gefährden!
Er könnte das Überholen nur erleichtern in dem er sich in Luft verwandelt was wiederum nihct möglich ist.
Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Wenn der Abstand nicht eingahlten wird nimmt er eben den Unfall und damit (ein Radfahrer hat keinen nennenswerten schutz) die Körperverletzung in kauf sonst hätte er nicht Überholt wo kein Platz ist.
wieviele autofahrer haben dich denn bisher beim überholen gerammt?
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
wieviele autofahrer haben dich denn bisher beim überholen gerammt?Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Wenn der Abstand nicht eingahlten wird nimmt er eben den Unfall und damit (ein Radfahrer hat keinen nennenswerten schutz) die Körperverletzung in kauf sonst hätte er nicht Überholt wo kein Platz ist.
Auf meiner 50er zwei mit Aussenspiegel am Ellenbogen.
Aufm Rad sorry kann ich nicht sagen kommt schon ab und an mal vor allerdings heist das nihct das ich jedesmal stürze!
Einmal ist mir einer ich war im Kreisverkehr einfach hinten rein gefahren den sein blödes Gesicht hättet ihr sehen sollen der war nichtmal mehr halb so cool wie ihr als ich unter seinem Spoiler lag.
Als er die Rechnug vom Rad bekommen hatt ist ihm glaub ich auch noch schlecht geworden.
Dabei war das nur mein schlecht Wetter Radl.
Die Frage ist aber nicht ob ich gerammt wurde oder nicht sondern das so jemand einen Unfall einfach so inkauf nimmt und das ist Fakt.
Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Die Frage ist aber nicht ob ich gerammt wurde oder nicht sondern das so jemand einen Unfall einfach so inkauf nimmt und das ist Fakt.
jaja, der böse autofahrer, der dich unbedingt rammen will 🙄
mein gott, dann fahr halt soweit wie möglich rechts (bist du sowieso zu verpflichtet) und schon passt das. wenn dir das so gefährlich ist, dann fahr halt auf breiteren straßen und wenn dir das auch zu gefährlich ist, dann fahr halt nebenstraßen wo nicht soviel los ist.
aber klar, lieber in der mitte der straße fahren und alle autofahrer nötigen und dann wundern wenn einer hupt 🙄
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Ach ja nicht jeder Radweg ist auch benutzungspflichtig!
In diesem Punkt besteht bei der StVO leider noch Nachbesserungsbedarf zum Zweck der weiteren Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
jaja, der böse autofahrer, der dich unbedingt rammen will 🙄Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Die Frage ist aber nicht ob ich gerammt wurde oder nicht sondern das so jemand einen Unfall einfach so inkauf nimmt und das ist Fakt.
mein gott, dann fahr halt soweit wie möglich rechts (bist du sowieso zu verpflichtet) und schon passt das. wenn dir das so gefährlich ist, dann fahr halt auf breiteren straßen und wenn dir das auch zu gefährlich ist, dann fahr halt nebenstraßen wo nicht soviel los ist.
aber klar, lieber in der mitte der straße fahren und alle autofahrer nötigen und dann wundern wenn einer hupt 🙄
Du kannst beten das nie zur MPU musst!
Dann hast du ein richtiges Problem mit deiner Einstellung.
Ich hab auch nihct geschrieben das er mich rammen will sondern das er es billigend in kauf nimmt.
Wenn ich so weit wie möglich rechts fahr passt das nihct wenn die Straße eben nicht breit genug ist um 1,5m abstand zu halten.
Wo hasst du deinen Führerschein eigentlich gewonnen?
Oder hasst du noch keinen dann seis dir nochmal verziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
In diesem Punkt besteht bei der StVO leider noch Nachbesserungsbedarf zum Zweck der weiteren Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit.Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Ach ja nicht jeder Radweg ist auch benutzungspflichtig!
Das stimmt!
So einige Radwege bzw deren Benutzungpflicht müsst man abschaffen aber das ist ja schon in bearbeitung.
Wortlaut und Begründung der Petition
Wortlaut
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Radwegbenutzungspflicht abzuschaffen. Der Petent fordert, die in § 41 Abs. 5a StVO und § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO geregelte Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in ein Benutzungsrecht umzuwandeln.
Begründung
Seit Jahren zeigen Untersuchungen (u.a. der BaSt), dass die Gefahr eines schweren Unfalls selbst auf vorschriftsmäßig angelegten Radwegen erheblich höher als auf der Fahrbahn ist. Es ist auch erwiesen, daß Radfahrer dann am sichersten sind, wenn sie sich im Blickfeld der anderen Fahrzeugführer aufhalten. Radwege sollten die Sicherheit durch Entmischung von Rad- und Kfz-Verkehr erhöhen. Es werden jedoch zahlreiche neue Kreuzungspunkte zwischen Radweg und Fahrbahn geschaffen. Besonders gefährlich sind rechtsabbiegende Lkw. Am gefährlichsten sind linksseitige Radwege: mit »Geisterfahrern« wird nicht gerechnet; durch das Abblendlicht des Gegenverkehrs werden sie nachts stark geblendet. Oft können auf Radwegen die Sicherheitsabstände zu parkenden Autos nicht eingehalten werden. Ausfahrten sind unübersichtlich. Gefährliche Konflikte ergeben sich auch mit Fußgängern, die sich »auf ihrer Seite« des Bordsteins sicher wähnen und nicht mit schnellen Radfahrern rechnen. Dies gilt insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität (incl. Blinde, Taube, Senioren, Kinder).
Keine mir bekannte Untersuchung belegt eine Erhöhung der Sicherheit durch Radwege. Radfahrer trotzdem auf Radwege zu zwingen, steht daher im Widerspruch zum Grundsatz, dass Verkehrsregeln der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dienen. Bei der Bewertung werden insbesondere innerorts die Gefahren auf der Fahrbahn weit überbewertet.
Dies hat der Gesetzgeber in der StVO-Novelle von 1997 erkannt und in der Verwaltungsvorschrift zur StVO eine Anordnung der Benutzungspflicht nur für zulässig erklärt, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erhebliche Gefahrenlage besteht. Auch fast 10 Jahre später ist dies jedoch nur bei wenigen Radwegen mit Benutzungspflicht gegeben. Des Weiteren entsprechen nur wenige dieser Radwege den festgeschriebenen Kriterien bezüglich stetiger, geradliniger und sicherer Verkehrsführung, sowie Breite und Oberflächenbeschaffenheit. Die Beschilderung mit den Zeichen 237, 240, 241 ist in diesen Fällen rechtswidrig. Auch sind die besonders gefährlichen Zwei-Richtungs-Radwege und gemeinsamen Geh- und Radwege entgegen geltenden Vorschriften die Regel und nicht die Ausnahme.
Bei Befolgung der Benutzungspflicht gefährdet ein Radfahrer auf solchen Sonderwegen sich und andere. Auf die Fahrbahn ausweichend würde er sich jedoch ohne Rechtssicherheit bewegen. Es gibt keine rechtliche Festlegung, wann ein Radfahrer bei angeordneter Benutzungspflicht trotz fehlender Eignung des Radweges auf die Fahrbahn ausweichen darf, sondern nur Gerichtsurteile, die einen Ermessensspielraum lassen. Die Lage ist somit unzumutbar kompliziert. Für Radfahrer ist es vor Benutzung eines Radweges oft nicht feststellbar, ob dieser straßenbegleitend, zumutbar, benutzbar und somit benutzungspflichtig ist. Zudem fordern unklare Vorfahrtsregelungen in Kreuzungsbereichen an straßenbegleitenden Radwegen viele Unfallopfer.
Die Aufhebung der Benutzungspflicht würde die genannten Probleme beheben.
Wann wurde diese Petition eingereicht?
Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Du kannst beten das nie zur MPU musst!
ich glaube bei ner MPU hätte ich keine großen probleme - wenn du denen sagst, dass du mit rad konsequent in der mitte fährst wohl eher....
aber dann fahr schön in der mitte, nur wunder dich nicht, wenn du plötzlich mal an den falschen gerätst.
Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Gefährliche Konflikte ergeben sich auch mit Fußgängern, die sich »auf ihrer Seite« des Bordsteins sicher wähnen und nicht mit schnellen Radfahrern rechnen. Dies gilt insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität (incl. Blinde, Taube, Senioren, Kinder).
was für eine petition 🙄
also weil herr radfahrer zu faul ist auf leute neben ihrem radweg zu achten und ggf. die geschwindigkeit zu drosseln oder anzuhalten wird die verantwortung auf die autofahrer abgewälzt, damit die dann für den radfahrer denken und aufpassen wenn der über die straße gondelt oder wie?
na da seht ihr mal was wir autofahrer leisten müsst, das is für euch schon ne begründung warum ihr auf der straße fahren wollt und wir müssen das schlucken 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wann wurde diese Petition eingereicht?
Etwa April
@ bucklew2, @ all
Um Dich zu beruhigen, ich fahre von meinen etwa 1500 KM/ Monat nur ganz wenig Bundes/- Land/ Kreisstraßen.
Wenn ich mal weiter zur Mitte fahre, dann nur auf schmalen Straßen, mit 2,3m je Fahrbahn.
Rechne selbst !!! 2300- 500 =
Da paßt gerade ein Auto vorbei, ohne Sicherheitsabstand.
Ich habe bei meiner Jahresfahrleistung noch nie einen anderen Vekehrsteilnehmer gefährdet; anders herum passiert dass ständig.
Und falls Du meinst, ich könne nicht mitreden:
Ich kenne alle Seiten des Verkehres, vom PKW, Motorrad, Fahrrad, sowie teilweise 7,5t Wohnmobil (LKW)
Auf meinem tägl. Weg zur Arbeit fahre ich so etwa 3 KM Umweg von 25 KM (je Weg)
um Situationen mit beratungsresistenten PKW- Fahrern wie Dir zu vermeiden !!!
Gruß vom Armani-Biker, der Borniertheit meistens zum Schmunzeln findet...
Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Das stimmt!Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
In diesem Punkt besteht bei der StVO leider noch Nachbesserungsbedarf zum Zweck der weiteren Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit.
So einige Radwege bzw deren Benutzungpflicht müsst man abschaffen aber das ist ja schon in bearbeitung.
Was ist los???
Ich würde gerade die Radfahrer auf die Radwege verbannen.
Nur weil die Radwege nicht 1,80m breit sind muss man die dann lt. Rechtsanspruch nicht benutzen, fährt dafür dann aber auf der Landstraße (gerade so breit dass nen LKW auf eine Spur passt) wo 100km/h erlaubt sind!?!?
Wo ist da der Sinn? Sorry, aber bei diesen Radfahrern krieg ich im Sommer regelmäßig das kotzen!
Auch wenn der Radweg beschissen ist, sollen sie mit ihren Rennrädern doch mal das Tempo an passen, muss ich als Autofahrer bei Schlaglöchern auch.Aber lieber den gesamten Verkehr behindern!
Oder wundern warum man hupt, wenn die einen Berg mit 4 km/H hinauf schleichen,obwohl es zur linken einen Radweg gibt. Ganz tolle Wurst!
ich kenne auch beide seiten aus eigener erfahrung und bin deshalb auch besonders rücksichtsvoll wenn ich ein fahrrad vor mir habe. allerdings gehen mir 2 sondertypen der spezies radfahrer richtig auf den nerv. zum einen sind das die, wie hier schon mehrmals benannt wurde, zumeisst rennradfahrer die einen frisch geteerten radweg nicht nutzen sondern stattdessen die autos von 100km/h auf 50 oder mit glück 60 abbremsen. und, was imho noch gefährlicher ist: das fahren bei dunkelheit ohne reflektoren oder gar licht. mir ist eine zeit lang jeden morgen ausserorts ein radfahrer vollkommen ohne beleuchtung nach vorn (auch zumeisst mit dunklen klamotten) entgegen. wenn man damit nicht rechnet und auf der strecke überholt hat man im auto keine chance mehr einem unfall auszuweichen, eh der radfahrer im abblendlichkegel auftaucht ist es zu spät.
ich selbst habe ein mountainbike ohne beleuchtung und rückstrahler. ich fahre damit auch, verbotener weise, auf öffentlichen straßen. das aber nur solange es richtig hell ist. wenn die dämmerung einsetzt bin ich weg von der straße oder habe batterielampen dabei.
der letzte fast unfall in beteiligung eines radfahrers war aber nicht dessen schuld, er kam mir entgegen, ausserorts, schmale straße, er fährt bergauf, ich bergab, das ganze noch in einer kurve. da kommt hinter ihm ein pkw den berg rauf und muss auf gedeih und verderb noch an dem radfahrer vorbei. dank schneller reaktion und guter bremsen ist nichts weiter passiert aber es war auf jeden fall sehr knapp.
aber ich bin der meinung, daß dieses problem generell auftritt, sobald unterschiedliche verkehrsteilnehmer aufeinandertreffen die nur eine der beiden verkehrsmittel kennen, dabei ist es egal, ob die paarung pkw fahrrad, pkw motorrad oder pkw lkw ist. wie man dem problem begegnen kann weiss ich aber auch nicht, einzige lösung die bei mir bisher gut funktioniert hat: lieber einmal mehr bremsen als gas geben
Zitat:
Original geschrieben von TerenzHill
Zitat:
Original geschrieben von Cyclomaster
Das stimmt!
So einige Radwege bzw deren Benutzungpflicht müsst man abschaffen aber das ist ja schon in bearbeitung.
Was ist los???
Ich würde gerade die Radfahrer auf die Radwege verbannen.
Nur weil die Radwege nicht 1,80m breit sind muss man die dann lt. Rechtsanspruch nicht benutzen, fährt dafür dann aber auf der Landstraße (gerade so breit dass nen LKW auf eine Spur passt) wo 100km/h erlaubt sind!?!?
Wo ist da der Sinn? Sorry, aber bei diesen Radfahrern krieg ich im Sommer regelmäßig das kotzen!
Auch wenn der Radweg beschissen ist, sollen sie mit ihren Rennrädern doch mal das Tempo an passen, muss ich als Autofahrer bei Schlaglöchern auch.Aber lieber den gesamten Verkehr behindern!
Oder wundern warum man hupt, wenn die einen Berg mit 4 km/H hinauf schleichen,obwohl es zur linken einen Radweg gibt. Ganz tolle Wurst!
😰
Dieses Statement - sorry - ist ja völlig unsachlich und zudem noch mit etwas uncharmanten Verben versehen. Das geht schon mal garnicht. Bitte etwas sachlicher und nicht einfach so lospoltern.
In diesem Sinne: Viel Vergnügen in der laufenden Diskussion. 😉
Gruß
Prinzipal