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Autobatterie wieder kaputt und leider nur Gewährleistung

Themenstarteram 26. August 2014 um 10:38

Hallo Leute,

ich habe vor fast 2 Jahren eine Autobatterie gekauft. Ich habe 24 mon. Gewährleistung auf die Autobatterie. Knapp 3 Wochen vor Ende der Gewährleistung ist meine Autobatterie kaputt gegangen (Batteriezellen kaputt).

Jetzt habe ich den Verkäufter angeschrieben und die Situation ihm geschildert. Folgende Antwort habe ich jetzt bekommen:

ZITAT:

Gewährleistung

 

Jeder Händler ist gesetzlich verpflichtet eine Gewährleistung zu geben.

Gewährleistungsansprüche kann ein Kunde nur gegenüber dem Händler einer

Sache geltend machen, nicht gegenüber dem Hersteller. Ansprüche hat der

Kunde dann, wenn beim Verkauf der Sache ein Mangel vorlag. Zwei Jahre

nach dem Verkauf erlischt die Gewährleistungsfrist. Tritt in den ersten

sechs Monaten ein Mangel auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass

dieser schon bei Verkauf vorlag. Ist der Händler der Ansicht, dass

der Mangel erst nach dem Verkauf entstanden ist, muss er das beweisen.

Nach sechs Monaten dreht sich die Beweislast um. Nun muss der Kunde

beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

Um beweisen zu können das die Batterie beim Kauf schon einen Mangel hat, müsste ich doch einen Gutachter beauftragen, welches die Kosten doch immens übersteigt. Ausserdem können die Batteriezellen mit der Zeit doch kaputt gehen. Was meint Ihr wie ich vorgehen sollte. Ich bräuchte mal euren Rat.

Danke für eure Hilfe im Voraus.

Gruß

Lordnrw

Beste Antwort im Thema

Das billigste vom billigen kaufen und dann noch erwarten das es nach 2 Jahren kostenlosen Ersatz gibt.

Und das dann auch noch derart frech einfodern obwohl es keine rechtliche Grundlage dazu gibt.

Ganz großes Kino.

Erstaunlich das sich der Händler überhaupt noch bei dir meldet.

Das Verschicken des defekten Akkus zahlst doch sicher Du, oder?

Beim neuen Akku könnte man dir übrigens noch die Abnutzung des Alten anrechnen, soweit mir bekannt. Du würdest also auch für den nNeuen Geld hinlegen müssen.

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Der Inhalt des Schreibens ist sachlich richtig. Nur innerhalb von 6 Monaten muß der Händler beweisen, dass kein Fehler vorliegt.

Bei der Batterie ist wohl ein Plattenschluß (durch abgelagerten Bleischlamm) aufgetreten. Das ist eine ganz normale Erscheinung, die passieren kann, bei den einen früher, bei den anderen später.

Die Lebenserwartung einer Batterie reicht von 1 - 15 Jahren und mehr.

Ich schließe mich Corsadiesel mal an (wow, fast ein Premiere).

Soll nicht sein, kann aber, dass eine Batterie schon nach (knapp) 2 Jahren das Handtuch wirft. Letztlich "normaler Verschleiss", auch alles stark abhängig vom Nutzungsprofil.

Die Gewährleistung besagt doch nur das die Ware 2 Jahre funktionieren muss. Die Beweislastumkehr ist schon ok. Aber das bedeutet nicht automatisch das der Fehler beim kauf schon bestanden haben muss. Tatsache ist aber das die Batterie den defekt hat. Da gibts nix weiter nachzuweisen. Er muss ja Gewährleisten das die Ware zwei Jahre hält. Die meisten Batteriehersteller geben doch auch ein bis zwei Jahre Garantie. Manche sogar mehr. Mach dich schlau wie lange die bei Dir ist und reklamier die Batterie notfalls auf Garantie. Dann muss der Händler sie einschicken auf seine kosten da er Dein Ansprechpartner ist und nicht der Hersteller. Einfach dort auf den Tresen stellen.

Nun, der TE hat nicht von Garantie geschrieben, nur von Gewährleistung.

Hi,

bei Garantie stimmt es so! Aber nicht bei der Gewährleistung, denn dort musst Du als Kunde den Beweis nach 6 Monaten erbringen! Fragesteller sprach ja auch von der Gewährleistung und nicht von einer Garantie.

Wenn er es beweisen kann ist es gut, wenn nicht und er es doch versucht würde es aber die Kosten extrem nach oben schieben.

Würde eine Neue besorgen und die Rechnung mit der Garantie gut aufheben.

MfG

Super-TEC

Themenstarteram 26. August 2014 um 11:12

Der Verkäufer weigert sich die Autobatterie auszutauschen. Er sagt, beweisen Sie mir das der Fehler beim Kauf schon vorlag, denn dann würde er die Batterie auch austauschen.

Wie geschrieben, ich hätte nur Gewährleistung.

Sollte ich Ihm schriftlich nochmal ne Frist geben um die Batterie auszutauschen oder einfach alles in Müll werfen und mir ne neue besorgen?

Zitat:

Original geschrieben von roadrunner1405

Die Gewährleistung besagt doch nur das die Ware 2 Jahre funktionieren muss. Die Beweislastumkehr ist schon ok. Aber das bedeutet nicht automatisch das der Fehler beim kauf schon bestanden haben muss. Tatsache ist aber das die Batterie den defekt hat. Da gibts nix weiter nachzuweisen. Er muss ja Gewährleisten das die Ware zwei Jahre hält. Die meisten Batteriehersteller geben doch auch ein

Nein, er muß nicht gewährleisten dass die Ware 2 Jahre hält, er muss 2 Jahre gewährleisten dass die Ware mängelfrei ausgeliefert wurde. Für Defekte die später entstehen ist er nicht mehr verantwortlich.

Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen dass die Ware nicht fehlerfrei geliefert wurde, danach muss der Käufer den Beweis bringen.

Zitat:

bis zwei Jahre Garantie. Manche sogar mehr. Mach dich schlau wie lange die bei Dir ist und reklamier die Batterie notfalls auf Garantie. Dann muss der Händler sie einschicken auf seine kosten da er Dein Ansprechpartner ist und nicht der Hersteller. Einfach dort auf den Tresen stellen.

Falsch. Es geht doch nichts über gepflegtes Halbwissen.

Garantie ist freiwillig, die muss keiner geben. Und sie kann an Bedingungen geknüpft werden.

Sollte der Hersteller Garantie gewähren, dann muß sich der TE auch an den Hersteller wenden, der Verkäufer hat mit der Garantie des Herstellers nichts zu tun.

Du haust Garantie und Gewährleistung durcheinander.

MfG

 

Es ist doch eh unmöglich das nachzuweisen als Endkunde das es beim kauf schon bestand. Genau das will er ja ausnutzen.

Such den Kaufbeleg raus und prüf mal ob vielleicht noch Garantie existiert.

Zitat:

Original geschrieben von Lordnrw

Der Verkäufer weigert sich die Autobatterie auszutauschen. Er sagt, beweisen Sie mir das der Fehler beim Kauf schon vorlag, denn dann würde er die Batterie auch austauschen.

Tja, auch wenns bitter ist, er hat recht.

Zitat:

Wie geschrieben, ich hätte nur Gewährleistung.

Sollte ich Ihm schriftlich nochmal ne Frist geben um die Batterie auszutauschen oder einfach alles in Müll werfen und mir ne neue besorgen?

Weder noch.

Die Frist kannst Du Dir sparen, da kommt nichts bei rum, weil er die Batterie nicht austauschen muss.

Und in den Müll schmeißen ist auch ganz schlecht, da gehören Batterien nicht hin, die sind Sondermüll.

Kauf Dir ne neuen Batterie mit Garantie, und gib die alte entweder beim Verkäufer der neuen ab, um dem Pfand zu sparen, oder entsorge sie fachgerecht beim Wertstoffhof.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von roadrunner1405

Es ist doch eh unmöglich das nachzuweisen als Endkunde das es beim kauf schon bestand. Genau das will er ja ausnutzen.

Wieso ausnutzen? Ist doch alles korrekt.

Kannst Du denn mit Sicherheit sagen dass der Fehler schon von Anfang an bestand, und der TE die Batterie nicht falsch behandelt hat?

Vielleicht wurde die schon mehrfach tiefentladen, oder ist bei der Montage mal runter gefallen.

MfG

 

In den Müll damit...bzw. besser zum Verwerter.

(Der Schrotti zahlt bei uns mehr als die 7,5 Euro welche du beim Neukauf als Pfand berappen musst)

Die Gewährleistungspflicht in D. ist de Facto nur 1/2 Jahr. Die 18 Monate danach sind nur Augenwischerei, denn NIEMAND kann jemals irgendwie beweisen, dass ein nach 23 Monaten aufgetretener Defekt auf einen Fehler zurückzuführen ist, der schon von Anfang an bestanden hat.

Und ohne Gutachter schon mal sowieso nicht.--->lohnt also nur bei ganz teuren Sachen.

(Zumindest ist mir KEIN FALL bekannt, wo die Gewährleistung nach mehr als sechs Monaten noch was genützt hat.)

DoMi

Ich bin ja mal gespannt, ob es einen Gutachter gibt, der das beweisen kann.

Zitat:

Original geschrieben von DomiAleman

In den Müll damit...bzw. besser zum Verwerter.

(Der Schrotti zahlt bei uns mehr als die 7,5 Euro welche du beim Neukauf als Pfand berappen musst)

Die Gewährleistungspflicht in D. ist de Facto nur 1/2 Jahr. Die 18 Monate danach sind nur Augenwischerei, denn NIEMAND kann jemals irgendwie beweisen, dass ein nach 23 Monaten aufgetretener Defekt auf einen Fehler zurückzuführen ist, der schon von Anfang an bestanden hat.

Und ohne Gutachter schon mal sowieso nicht.--->lohnt also nur bei ganz teuren Sachen.

(Zumindest ist mir KEIN FALL bekannt, wo die Gewährleistung nach mehr als sechs Monaten noch was genützt hat.)

DoMi

HI,

genauso sieht es aus!

Kaufe Batterie hier vor Ort und dadurch nie Probleme gehabt. Allerdings dadurch auch Teuer.

MfG

Super-TEC

Kauf dir ne neue Batterie und lass die alte da wegen Pfand. Alles andere bringt ja nix. Der Händler ist im Recht.

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