Autobatterie defekt
Hallo,
habe am 03.01.2011 mein Audi bei einem Händler gekauft und jetzt ist die Autobatterie hin.
Muss der Händler mir die Batterie auf Grund der gesetzlichen Gewährleistung ersetzen oder muss ich die Kosten selber tragen?
Vielen Dank für eure Antworten!
21 Antworten
@ Candid
Meines Wissens muss der Händler vorsätzlich den Defekt verschwiegen haben um mit der Sachmängelhaftung durchzukommen, dass nachzuweisen ist schwierig, aber zu 100% sicher bin ich mir aber auch nicht, sonst würde ich einfach mit einem Anwalt drohen, falls er garnicht drauf eingeht, das klappt fast immer :-)
Die Birne sollte keine Thema sein, da ist schließlich noch ein Schalter davor. Und wenn dieser aus ist, dann kann die Birne ruhig wackeln.
Antwort bzgl. dem Rohr hattest du bereits erhalten, kann auch nichts mit einer schwachen Batterie zu tun haben.
Mal etwas zur Sachmängelhaftung , es hat nichts damit zu tun ob der Verkäufer etwas wusste oder nicht !
Auszug:
#Händler haften ein Jahr für Sachmängel
Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.
Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter
Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen).
# Sachmängelhaftung
Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!
In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.
Zu Lesen auf der Seite des ADAC : http://www.adac.de/.../default.aspx
mfg
Sidefinder
Dann hab ich das verwechselt, ich glaube, dass was ich meinte war die Haftung von Privatleuten. Tut mir leid! ;-)
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hier noch ein Link zum Thema Sachmängelhaftung, besonders interessant ist der Abschnitt Beweislastumkehr:
Sachmängelhaftung
Beim Auto von meiner Frau wurde auch beim Alter von 5 oder 6 Jahren die Batterie kurz nach dem Kauf ersetzt. Das war ein Opel Corsa und gekauft haben wir den bei einem Nissan Händler der den Tauch anstandlos und kostenlos durchführte.
Ich war gestern beim Händler und dieser hat mir die Batterie ohne jegliche Probleme und völlig kostenlos getauscht.
prima, so soll es auch sein !