Autobahnfrage

Guten Morgen,

ich stelle mir bereits seit längerem die Frage wie es sich mit dem Tempolimit auf Autobahnen verhält. Folgender Fall wäre interessant für mich. Und zwar ich fahre über ne Auffahrt auf die Bahn, welches Tempolimit gilt für mich wenn direkt nach der Auffahrt kein Schild zu sehen ist? Normal ja Richtgeschwindigkeit 130. Was wäre nun wenn ich geblitzt werde weil vor der Auffahrt ein Tempo 100 Schild stand?
Muss ich bezahlen?
Gruß Saxo

84 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Außerdem sagt der Fahrlehrer nicht umsonst: "Gänge ausfahren!"

Achso, ich dachte der Beschleunigungsstreifen wäre der richtige Ort, um die Tipps aus dem Spritspartraining zu beherzigen. 😁 😁 😁

@patti106: "Gänge ausfahren!" - eine Idee von Dir, der man mit Recht den Vorwurf der Genialität machen darf! 🙄

*Erbsenzähler-Modus on*
Ich halte es bei den "meisten BS" dennoch für unmöglich, mit einem 90PS-Mittelklassewagen (und einem Leistungsgewicht von rund 15 kg/PS) am Ende des Beschleunigungssteifens Tempo 130 zu erreichen ... eben, da den "meisten BS" eine Zufahrt in Form einer Biegung vorausgeht, die mit höchstens Tempo 60 genommen werden muss.
*Erbenszähler-Modus off*

Man muss sich aber auch in der Tat fragen, was die Verkehrsplaner daran hindert, den Beschleunigungsstreifen ausreichend lang zu machen - nachfolgender Standstreifen vorrausgesetzt. Am besten auf den ersten 100m eine fette durchgezogene Linie, so das auch der letze Dussel merkt, dass man nicht gleich am Anfang rüberziehen soll.

Wenn ich normal beschleunige als 60km/h die Kurve rauf und dann komm ich evlt gerade noch so auf 130km/h. Beim Ausdrehen der Gänge ist was anders, aber das ist für mich auch keine normale Fahrweise.

Zitat:

Original geschrieben von Rigero


@patti106: "Gänge ausfahren!" - eine Idee von Dir, der man mit Recht den Vorwurf der Genialität machen darf! 🙄

*Erbsenzähler-Modus on*
Ich halte es bei den "meisten BS" dennoch für unmöglich, mit einem 90PS-Mittelklassewagen (und einem Leistungsgewicht von rund 15 kg/PS) am Ende des Beschleunigungssteifens Tempo 130 zu erreichen ... eben, da den "meisten BS" eine Zufahrt in Form einer Biegung vorausgeht, die mit höchstens Tempo 60 genommen werden muss.
*Erbenszähler-Modus off*

Das hat tatsächlich mein Fahrlehrer gesagt, ist keine Idee von mir.

Hab heut selbst probiert mit 130 auf die AB zu kommen. Unmöglich.

Ich bin im III. Gang auf den Beschleunigungsstreifen drauf und hab getreten. 130 hatte ich erst erreicht, als ich schon auf dem anschließenden Verzögerungsstreifen war (100 war Limit).
Aber es wäre ok wenn man mit 100 drauf fährt und weiter beschleunigt und nicht schon mit 60 druff.

Zitat:

Am besten auf den ersten 100m eine fette durchgezogene Linie, so das auch der letze Dussel merkt, dass man nicht gleich am Anfang rüberziehen soll.

DAS ist eine Idee die umgesetzt werden sollte. Ebenso sollte man auf Höhe des BS die Mittellinie durch ziehen damit keiner dem Auffädelnden Platz macht (war in der DDR übrigens zu Recht verboten) und auch jetzt nicht erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


DAS ist eine Idee die umgesetzt werden sollte. Ebenso sollte man auf Höhe des BS die Mittellinie durch ziehen damit keiner dem Auffädelnden Platz macht (war in der DDR übrigens zu Recht verboten) und auch jetzt nicht erlaubt.

Naja solange der keinen Behindert kann man doch Platz machen. Wenn es möglich ist tu ich das immer. Vor allem LKW´s sind oft drauf angewiesen.

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer


Naja solange der keinen Behindert kann man doch Platz machen. Wenn es möglich ist tu ich das immer. Vor allem LKW´s sind oft drauf angewiesen.

WENN er niemanden behindert kann er das machen.

ABER, die meisten die so handeln sehen auf 200m das da jemand auf die AB will und gehen sporadisch, wie programmiert, nach links ohne zu gucken was hinter ihnen los ist.

Ich bleibe, egal bei welchem Tempo und welcher Situation, rechts. Ich habe auf meiner Spur Vorrang und der der sich einfädeln möchte muß einfach aufpassen.

Einzig in Baustellen gehe ich links rüber wenn die Auffahrt mit einem Stop zu gepflastert ist. DAS muß man aber vorher erst mal wissen.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Ich bleibe, egal bei welchem Tempo und welcher Situation, rechts. Ich habe auf meiner Spur Vorrang und der der sich einfädeln möchte muß einfach aufpassen.

"Böse große Mietzekatze!"

😰

Dass ich nicht lache...

"Störrischer Esel!"

😁😉

Zitat:

Original geschrieben von FJGH


wenn du auffährst und es existiert kein schild, dann gilt für dich keine begrenzung. auch nicht 130, das ist nur die richtgeschwindigkeit und keine begrenzung in diesem sinne.
stand allerdings vor der auffahrt ein schild mit z.b. 120 welches du nicht sehen konntest, dann müssen alle, die schon vor der auffahrt auf der bahn waren, das zeichen beachten, du jedoch nicht.
definitionslücke in der StVO. ergo wird an solchen zweifelhaften stellen auch nicht geblitzt. und wenn doch, legst du einspruch ein> bist ja gerade erst aufgefahren! 😉

Sorry, aber das ist eindeutig falsch! Bestand vor der Auffahrt bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung, dann gilt diese auch für den nachfolgend auffahrenden Verkehr. Das was im oben zitierten Beitrag geschrieben wurde ist ein hartnäckiges Gerücht, welches noch nie im Leben der StVO richtig war.

Zitat:

Original geschrieben von Radlager


Sorry, aber das ist eindeutig falsch! Bestand vor der Auffahrt bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung, dann gilt diese auch für den nachfolgend auffahrenden Verkehr. Das was im oben zitierten Beitrag geschrieben wurde ist ein hartnäckiges Gerücht, welches noch nie im Leben der StVO richtig war.

Und woher willst du die Geschwindigkeitsbegrenzung keinnen, wenn due niemals ein Schild gesehen hast?

CU Markus

Das ist das Standardargument, was dagegen gebracht wird. Du kannst es nicht kennen, aber Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Zumindestens _kann_ hier die Unwissenheit aber die Strafe reduzieren. Zum Beispiel kann die Abgabe des Führerscheines verhindert werden, aber das Bußgeld wird in der Regel bleiben. Kann man Dir sogar nachweisen, dass Du die Strecke hättest kennen müssen, dann gibt es gar keinen Bonus mehr.

Das ist doch im Grunde das gleiche wie mit den Parkverboten. Wenn Du auf der Straße wendest, dann siehst Du ja auch nicht, ob am Anfang der Straße ein Halteverbot angebracht ist. Folglich musst Du auch dann zahlen.

Fehlt ein Schild und es ist wirklich gegeben, dass durchaus einige Ortsunkundige auf der Strecke fahren, dann sollte man das Straßenverkehrsamt mal anschreiben. Ansonsten gilt _immer_ defensiv fahren. Also nicht gleich mit Vollgas auf 200 beschleunigen, sondern das nächste Schild abwarten. Kommt nach _langer_ Strecke kein weiteres Schild, so kann man es dem Autofahrer nicht zumuten, sich weiterhin an die alte Begrenzung "zu erinnern". Dann gilt es auch als aufgehoben.

Ansonsten ist und bleibt das oben von mir Zitierte einfach ein Gerücht.

Ist ja voll der Mist dann. Zählt das auch auf der Landstrasse. Gibt da bei uns so ein 30 Schild auf einer Landstrasse das nirgends widerholt wird. Wenn du dann die nächste Kreuzung einbiegst mit 120 geblitzt würdest, dann wärst nich 20 sondern 90 km/h zu schnell. Da würde ich mir sehr Verarscht vorkommen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Streckenverbote. Strecken gehen im allgemeinen über Kreuzungen hinaus, deshalb heben Kreuzungen die Geschwindigkeitsbegrenzungen auch nicht auf. Egal ob auf Autobahn, Landstraße oder in Städten, Ortschaften.

Wenn also ausserorts irgendwo ein 30-Schild steht, dann gelten die 30 solange, wie man sich auf dieser Strecke befindet und keine neue Begrenzung angezeigt wird. Durch Abbiegen verlässt man im allgemeinen eine Strecke. Im allgemeinen deshalb, weil das Folgen einer abknickenden Vorfahrtstraße gerne als Abbiegen gesehen wird. Obwohl man blinkt, biegt man an einer solchen Vorfahrtstraße rechtlich nicht ab und somit gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung weiterhin auf der Vorfahrtstraße. Wer diese allerdings geradeaus verlässt, für den gilt sie nicht mehr.

Zusammen mit Gefahrenzeichen enden Geschwindigkeitsbegrenzungen, wenn die angezeigte Gefahr _eindeutig_ vorbei ist.

Ich gebe zu, dass diese Regelungen nicht immer intuitiv sind, aber so ist die Rechtslage und so entscheiden auch unsere Gerichte. Also bitte nicht dem Gerücht folgen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen so leicht aufgehoben werden. Das kann sehr sehr teuer werden!

Hankhofer, magst vielleicht eine Skizee von dieser Umgebung reinstellen?

Hmm ok evtl sollte ich mich dann da dran halten auch wenn es ein Witz ist die nächsten 15 km bis zur Ortschaft mit 30 km/h zu fahren. Das Zeichen stamm von einer Baustelle von ein paar Jahren alle sind weg bis auf dem.

Wie gesagt, wenn Du an einer Kreuzung abbiegst, dann verfällt die alte Begrenzung und es gilt die, die auf dieser neuen Strecke halt eben gilt. Egal ob man sie kennen kann oder nicht. Baustellen sind gerne mal dafür verantwortlich, dass Fehlbeschilderungen übrig bleiben.

Zur Not beim Straßenverkehrsamt nachfragen oder wie gesagt, vielleicht mal eine kurze Skizze hier reinstellen. Nicht das sich unsere Vorstellungen von dieser Situation einfach nur unterscheiden. Aber es gibt wirklich solche Stellen, wo man eigentlich "endlos" mit 30 fahren dürfte. Aber auch hier gilt, wenn nach mehreren Kreuzungen oder langer Strecke keine Wiederholung auftauchen, dann hat bislang noch kein Gericht irgendjemanden verurteilt. Hier gilt dann der Grundsatz, dass man sich nicht ewig an die aktuelle Begrenzung erinnern kann.

Deine Antwort