Autobahnauffahrtsrichtlinien
Hallo an alle
ich hab folgendes problem: letztens wollt ich auf eine autobahn auffahren..der vekehr auf der rechten spur ist ca 120 gefahren..ich bin mit guten 110 auf dem beschleunigungsstreifen gefahren und bin dann auf die autobahn gewechselt..dabei war der sicherheitsabstand zu einem vorrausfahrrenden pkw (der auf der rechten fahrbahn die ganze zeit fuhr) sehr gering..nach ca 250m auf der rechten spur war er aber wieder richitg...is das erlaubt bzw. wird das schlimm geahndet??, also wenn beim auffahren auf einem pkw dicht drauf ist..wäre schön wenn ihr mir helfen könntet, da die polizei grade zu diesem tag abstandskontrollen von brücken durchgefürht hat =( ..
MFG Scudsystem
Beste Antwort im Thema
Angesichts des traurigen Alltags auf deutschen Auffahrten - unbesehen den fleißenden Verkehr mit waghalsigen 63,5 km/h ausbremsen, Stillstand am Ende des Beschleunigungsstreifens um dann gemächlich in den fließenden verkehr hineinzuentschleunigen, halte ich das Verhalten des TE für geradezu vorbildlich. Und in der Praxis wahrscheinlich oft kaum anders machbar.
47 Antworten
Eigentlich darf man erst einscheren, wenn man eine Lücke hat, die einen ausreichenden Sicherheitsabstand für sich selbst als auch für den Nachfolgenden auf der Spur ermöglicht. Im Alltag ist das oft völlig unrealistisch, ich weiß.
Rein rechtlich mußt Du in einer solchen Sitouation am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten.
Aber ich hatte eine solche Sitouation auch in der praktischen Fahrprüfung: Neben mir eine Kolonne und ich durfte nicht rüber. Ich habe auf dem Standstreifen weiterbeschleunigt, so hatte ich es auch vom Fahrlehrer gelernt. Als der Prüfer das rügen wollte, hat mein Fahrlehrer gesagt: "Wenn Sie sie deswegen durchfallen lassen, dann trete ich das nächste Mal voll auf die Bremse und der 40-Tonner hinter uns knallt uns hinten rein. Mir kann das egal sein, ich sitze ja vorne".
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Eigentlich darf man erst einscheren, wenn man eine Lücke hat, die einen ausreichenden Sicherheitsabstand für sich selbst als auch für den Nachfolgenden auf der Spur ermöglicht. Im Alltag ist das oft völlig unrealistisch, ich weiß.Rein rechtlich mußt Du in einer solchen Sitouation am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten.
Aber ich hatte eine solche Sitouation auch in der praktischen Fahrprüfung: Neben mir eine Kolonne und ich durfte nicht rüber. Ich habe auf dem Standstreifen weiterbeschleunigt, so hatte ich es auch vom Fahrlehrer gelernt. Als der Prüfer das rügen wollte, hat mein Fahrlehrer gesagt: "Wenn Sie sie deswegen durchfallen lassen, dann trete ich das nächste Mal voll auf die Bremse und der 40-Tonner hinter uns knallt uns hinten rein. Mir kann das egal sein, ich sitze ja vorne".
Herzlichen Glückwunsch zum richtigen Fahrlehrer !!!
Der Prüfer war wohl ein Anfänger, aber auch solche soll es geben 😉
Für solche Situationen steht der §4 Abs.1 parat.
Allerdings muss man es situationsbedingt sehen und kann es nicht verallgemeinern.
In den meisten Fällen hätte man es auch anders lösen können durch vorrausschau.
Angesichts des traurigen Alltags auf deutschen Auffahrten - unbesehen den fleißenden Verkehr mit waghalsigen 63,5 km/h ausbremsen, Stillstand am Ende des Beschleunigungsstreifens um dann gemächlich in den fließenden verkehr hineinzuentschleunigen, halte ich das Verhalten des TE für geradezu vorbildlich. Und in der Praxis wahrscheinlich oft kaum anders machbar.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Herzlichen Glückwunsch zum richtigen Fahrlehrer !!!Zitat:
Original geschrieben von meehster
Eigentlich darf man erst einscheren, wenn man eine Lücke hat, die einen ausreichenden Sicherheitsabstand für sich selbst als auch für den Nachfolgenden auf der Spur ermöglicht. Im Alltag ist das oft völlig unrealistisch, ich weiß.Rein rechtlich mußt Du in einer solchen Sitouation am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten.
Aber ich hatte eine solche Sitouation auch in der praktischen Fahrprüfung: Neben mir eine Kolonne und ich durfte nicht rüber. Ich habe auf dem Standstreifen weiterbeschleunigt, so hatte ich es auch vom Fahrlehrer gelernt. Als der Prüfer das rügen wollte, hat mein Fahrlehrer gesagt: "Wenn Sie sie deswegen durchfallen lassen, dann trete ich das nächste Mal voll auf die Bremse und der 40-Tonner hinter uns knallt uns hinten rein. Mir kann das egal sein, ich sitze ja vorne".
Der Prüfer war wohl ein Anfänger, aber auch solche soll es geben 😉
Für solche Situationen steht der §4 Abs.1 parat.
Allerdings muss man es situationsbedingt sehen und kann es nicht verallgemeinern.
In den meisten Fällen hätte man es auch anders lösen können durch vorrausschau.
Meistens, aber eben nicht immer.
Von meinem Fahrlehrer bin ich noch heute begeistert und beherzige völlig, was er zum Thema Autobahnauffahren gesagt hat. Auch daß man die Gänge mit Vollgas ausdrehen sollte. Der erste Drehzahlbegrenzer, den ich kennengelernt habe, was der vom Fahrschulwagen 😉
Zitat:
Original geschrieben von schlang
auf der einfädelspur kann man doch prima die auf der rechten spur überholen
Si.
Zitat:
Original geschrieben von Scudsystem
...dabei war der sicherheitsabstand zu einem vorrausfahrrenden pkw (der auf der rechten fahrbahn die ganze zeit fuhr) sehr gering..nach ca 250m auf der rechten spur war er aber wieder richitg...is das erlaubt bzw. wird das schlimm geahndet??
Also ich denke auch:
Das Durchbeschleunigen auf dem Standstreifen hätten die Beamten eher nicht geahndet. (ignoriert)
Wenn Du am Pannenstreifen halten musstest weil
- z.B. Elektronik hat gesponnen ??? Blinken im Cockpit ???
Neustart - alles gut... sei Kreativ 😉
Dann musst Du ja auch von dort aus wieder beschleunigen...
Es ist ja teils wirklich SO die sinnvollste Lösung um in den Verkehr einzufließen.
Wenn die Beamten Dich mit zu geringem Abstand erwischen
(= Drängeln) werden sie aus meiner Erfahrung zu stoischen Beamten,
die keine Ausrede der Welt gelten lassen.
Mit selbst situativ gerechtfertigten Gründen kann ich mich
an kein einziges positives Beispiel erinnern.
Da werden sie zu §-geilen Diensthengsten - so meine Erfahrung.
Und wenn Du unter der Brücke gemessen wurdest, beweise mal,
dass Du kurz zuvor dahinter so dicht einscheren musstest.
Womit wir auch wieder bei evtl. sinnvolleren Lösungen wären....
Unter der Brücke auf dem Standstrefen fahren z.B.
(Dann aber nicht in deren Video rechts überholen 😁
Stehen die auch nicht so drauf !
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Meistens, aber eben nicht immer.Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Herzlichen Glückwunsch zum richtigen Fahrlehrer !!!
Der Prüfer war wohl ein Anfänger, aber auch solche soll es geben 😉
Für solche Situationen steht der §4 Abs.1 parat.
Allerdings muss man es situationsbedingt sehen und kann es nicht verallgemeinern.
In den meisten Fällen hätte man es auch anders lösen können durch vorrausschau.Von meinem Fahrlehrer bin ich noch heute begeistert und beherzige völlig, was er zum Thema Autobahnauffahren gesagt hat. Auch daß man die Gänge mit Vollgas ausdrehen sollte. Der erste Drehzahlbegrenzer, den ich kennengelernt habe, was der vom Fahrschulwagen 😉
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Si.Zitat:
Original geschrieben von schlang
auf der einfädelspur kann man doch prima die auf der rechten spur überholen
Richtig !
Und für diese wenigen Fälle sollte man es eben genau so machen !
Das wissen auch die Prüfer, welche meist noch sagen: "wehe du bremst".
Auch das hochziehen im 3.Gang bis in den Begrenzer ist absolut regelkonform und wiederspricht nicht der "Energiesparweise",denn Sicherheit geht vor 😉
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Richtig !
Und für diese wenigen Fälle sollte man es eben genau so machen !
Das wissen auch die Prüfer, welche meist noch sagen: "wehe du bremst".
Sicher viele. Meiner wußte es erst nach der Ansprache meines Fahrlehrers 😉
Ist aber auch schon ne Zeit her. Danals fingen Jahreszahlen noch mit der 1 an...
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Auch das hochziehen im 3.Gang bis in den Begrenzer ist absolut regelkonform und wiederspricht nicht der "Energiesparweise",denn Sicherheit geht vor 😉
Besser ist es, direkt vor dem Begrenzer zu schalten 😉
Wenn direkt nach der Auffahrt eine Abstandskontrolle kommt darf man wohl oder übel zahlen. Man sollte ja so auf die Autobahn auffahren das man genügend Abstand zum Vorder- und Hintermann hat, dazu darf man auch auf dem Beschleunigungsstreifen schneller Fahren als auf der durchgehenden Autobahn. Auf dem Standstreifen darf man nicht fahren, nein man muss theoretisch am Ende das Beschleunigungsstreifen anhalten, meiner Meinung nach ist das das schwachsinnigste Gesetz das es gibt. Da hat man noch genügend Platz und darf ihn nicht nutzen, wer sich an das hält und nicht den Platz nutz der hat nicht alle Tassen im Schrank 😉. Ich denke, das kommt wohl noch daher das die Paragrafen aus Zeiten stammen wo der Autobahnverkehr noch nicht so dicht und schnell unterwegs war, das gehört endlich mal abgeschaft bzw. überarbeitet! Schlimmer noch sind die Beschleunigungsstreifen ohne anschliesende Standspur, sowas gehört gleich ganz verboten. Irgendwann kommt der "Point of no Return" entweder man Bremst vorher oder man zieht rüber. Heute war erst wieder so eine Situation, Feierabendverkehr auf der Autobahn, LKW an LKW, Abstand 10-15 Meter (wie es halt oft genug ist), keine Standspur, und hinter mir weitere Autos die auf die Bahn wollten. Genau in die Lücke musste ich rein, mein Abstand war wohl unter 5m, ich denke eher ca. 2m, nach kaum 3 sekunden bin dann auf die zweite Spur rüber. Zahlen hätte ich da wohl gut dürfen hätten sie den Abstand gemessen.
Ich musst einmal am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten weil ich nicht drauf kam, nie wieder! Wenn genügend Platz ist quetsch ich mich rein, und schau dann das ich Abstand bekomm.
Nunja, deshalb wurde rechtlich ja auch schon einiges unternommen 😉
Deshalb heißt das "Ding" ja nun nich mehr Beschleunigungsstreifen, sondern Einfädelungsstreifen...
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Der Prüfer war wohl ein Anfänger, aber auch solche soll es geben 😉
Für solche Situationen steht der §4 Abs.1 parat.
Allerdings muss man es situationsbedingt sehen und kann es nicht verallgemeinern.
In den meisten Fällen hätte man es auch anders lösen können durch vorrausschau.
Der Prüfer war kein Anfänger sondern kannte §21 StVO und die Rechtsprechung. Der Stanstreifen darf NICHT befahren werden. Man MUSS am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten!
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Aber man sollte es tunlichst unterlassen 😁 und deswegen hat er auch nicht interveniert. Die Regel besteht deshalb, weil ansonsten der Stadstreifen binnen kürzester Zeit voll befahren würde - mit der Ausrede "ich konnte mich noch nicht einfädeln".
Fakt ist, dass sogar voll belandene 40 Tonner auf die AB gelangen - i.d.R. ohne Nutzung der Standspur. Wer regelmässig Probleme hat und die Gänge bis zum Begrenzer knallen muss, um auf die AB zu gelangen, sollte sein Fahrverhalten überprüfen. Selbst ein Käfer schafft 80 - 90 ohne "Brutalität" auf den gängigen Beschleunigungsstreifen und die Geschwindigkeit reicht aus, da bei voller AB der Verkehr rechts eh nicht schneller fliesst. Gerade die LKWs, die dann dort unterwegs sind, lassen problemlos Autos "smooth" einfädeln.
Eine kurzfristige Unterschreitung des Sicherheitsabstands ist dabei zweifellos nicht zu vermeiden. Wenn deutlich wird, dass der so schnell wie möglich wiederhergestellt wird, wird da niemand ein Theater draus machen.
Amen
Das schlimmste jedoch sind die Schnarchnasen (sorry, mir fällt keine andere Beschreibung ein), die mit 40 im 4.Gang die Kurve nehmen und dann vorsichtig auf 60 beschleunigen, am Anfang der Einfädelspur den Blinker setzen (oder auch nicht) und dann ohne nachzudenken auf die Bahn ziehen ("der auf der bahn wird mich ja wohl reinlassen, da sind ja genug Spuren zum Ausweichen..."😉
Dann wird auf der rechten Spur moderat innerhalb von 4km auf das maximale Reisetempo von 110 beschleunigt.
Solche Typen gehören echt verboten. Dieses Verhalten ist meiner Meinung nach erst entstanden, nachdem propagiert wurde, man solle anderen das Auffahren erleichtern, indem man die Spur wechselt. Das tun die "Schnarchnasen" ja auch bis zum Exzess. Kommt eine Auffahrt in Sicht wird radikal nach links gezogen - es könnte ja jemand Auffahren wollen...
Ich weiß nicht, was heutzutage in der Fahrschule gelehrt wird. Spritsparen und Umweltbewusst fahren ist ja OK, aber wenn ich auf eine AUTOBAHN will, dann muss ich auch mal über 2000rpm kommen! Wenn ich dann 80-90 habe, kann ich mich auch locker zwischen zwei LKW gleiten lassen. Oder mit 110 bis 120 vor den LKW ziehen und weiterbeschleunigen.
Es wird immernoch beigebracht das man so zügig wie möglich beschleunigt.
Bei manchen Fahrzeugen geht das nunmal nur im 3.Gang bis in den Begrenzer.
Mit dem SDI damals musste man sogar in der Kurve schon voll aufs Gas um am Ende auf 100 zu kommen.
Mit dem 120d, 320d ist das natürlich nicht so dramatisch und man braucht nicht voll ausdrehen.
Muss man also Fahrzeugbezogen sehen.
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Dieses Verhalten ist meiner Meinung nach erst entstanden, nachdem propagiert wurde, man solle anderen das Auffahren erleichtern, indem man die Spur wechselt. Das tun die "Schnarchnasen" ja auch bis zum Exzess. Kommt eine Auffahrt in Sicht wird radikal nach links gezogen - es könnte ja jemand Auffahren wollen...
oder das genaue gegenteil, welches ich fast täglich erlebe:
trotz freier linker spur wird nicht von rechts nach links gewechselt, obwohl diejenigen sehen, dass sich mehrere fahrzeuge bereits auf der Einfädelspur befinden. Nein, stattdessen schauen sie noch rüber zu einem und schütteln wehement den kopf. 😠